ich bin gerade bei einer Agentur, die mich nach China einlädt um dort als Englischlehrer in einem Kindergarten zu arbeiten.
Allerdings kommt mir das etwas komisch und nicht ganz legal rüber. Ich weiß nicht ob ich mich richtig informiert habe, aber soweit ich weiß, brauche ich dafür ein Arbeitsvisum. Die meinen aber, dass es
für den Anfang zu kompliziert ist jetzt ein Arbeitsvisum zu beantragen, also soll ich ein Studiumvisum beantragen weil ich nebenbei noch in einer öffentlichen Universität ein Sprachkurs mache und dadurch eben dies für mich eine Möglichkeit wäre. Das Arbeitsvisum werden wir dann vor Ort beantragen.
Jetzt ist meine Frage, ist die überhaupt möglich? Darf ich mit einem Studiumvisum solche Arbeit ausführen beziehungsweise dann dort vor Ort in Beijing ein Arbeitsvisum beantragen?
Ich hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten


