Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
alanos
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Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von alanos »

Ist es möglich ein Visum zum Spracherwerb in ein Arbeitsvisum umzuwandeln, ohne dafür extra ausreisen und ein neues Visum beantragen zu müssen?
Meine Freundin wird im Oktober ihren Sprachkurs beenden und hätte die Möglichkeit, gleich danach ein Praktikum zu starten. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft allerdings auch im Oktober aus. Wisst ihr ob es da irgendeine Möglichkeit gibt, ohne wieder 3-4 monatiges Botschaftsrodeo reiten zu müssen, bis sie wieder herkommen kann?
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sweetpanda
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von sweetpanda »

Kann ich mir nicht vorstellen, dass es ohne Ausreise möglich ist. Wo bekommt man denn so eine spezielle Praktikumstelle her? Die Hürden scheinen mir sehr hoch zu sein.

Staatsangehörige, die für Besuchsreisen nach Deutschland ein Visum benötigen (siehe Liste), benötigen grundsätzlich auch für die Ableistung eines Praktikums ein Visum und müssen dieses bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor ihrer Einreise beantragen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=383016
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von alanos »

sweetpanda hat geschrieben:Kann ich mir nicht vorstellen, dass es ohne Ausreise möglich ist. Wo bekommt man denn so eine spezielle Praktikumstelle her? Die Hürden scheinen mir sehr hoch zu sein.

Staatsangehörige, die für Besuchsreisen nach Deutschland ein Visum benötigen (siehe Liste), benötigen grundsätzlich auch für die Ableistung eines Praktikums ein Visum und müssen dieses bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor ihrer Einreise beantragen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=383016
Das ist ja gerade der interessante Punkt für uns, sie ist schon hier, muss ja also theoretisch gar nicht mehr Einreisen :mrgreen:
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von sweetpanda »

Da steht auch was davon, dass dieses Praktikum mit der zuständigen Ausländerbehörde und dem Arbeitsamt koordiniert werden muss. Die sagen dann: "Wir haben hunderte von Chinesen mit abgeschlossenen Studium schon im Land, zuerst brauchen die einen Praktikumsplatz."

Die Visumserlaubnis für ein Sprachvisum endet mit dem Sprachkurs.
Sonst gäbe es doch blitzartig viele "Pseudopraktika".
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Phytagoras
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von Phytagoras »

Eine Visumsumwandlung ist meinen Informationen nach nicht möglich.
Hier gibts übrigens fast die selbe "Frage":

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1282824701
alanos
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von alanos »

Phytagoras hat geschrieben:Eine Visumsumwandlung ist meinen Informationen nach nicht möglich.
Hier gibts übrigens fast die selbe "Frage":

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1282824701
Hmm ok, danke.
Also jetzt um eine Stelle bemühen, die Firma mit wagen Infos zwecks Praktikumsbeginn abspeisen ("vielleicht irgendwann im ersten Quartal 2014", kommt sicher super...) und dann hoffen dass sie noch vor 2014 wieder zurückkommen kann :|
Ich könnte kotzen :?
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von alanos »

Wäre es denn nicht möglich, sich direkt bei der ABH auf eine neue Aufenthaltserlaubnis zu bewerben, die dann gültig wird, wenn die alte ausläuft? Dann würde ja nichts "umgewandelt" werden.
In § 16 Abs. 2 AufenthG heißt es: "(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht."
Die neue Aufenthaltserlaubnis würde dann ja erst nach dem Ablaufen der alten erteilt werden. Haben wir hier denn keine Juristen im Forum? :lol:
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von Phytagoras »

Ich bin Jurist (nur noch die mündliche Prüfung fehlt fürs 1. Stex), nur hab ich k.A. von diesem Recht. Ich hatte Medienrecht im Schwerpunktbereich.
Wir haben aber hier noch einen Juristen im Board.

Das Während bezieht sich ja auf den Aufenthalt und da steht doch eigentlich ganz klar drin, dass während des Aufenthalts keine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert wird. Bezweifle, dass es irgendwo einen Anspruch gibt, der besagt, dass man einen Anspruch darauf hat, wenn man nun eine Arbeit aufnimmt.

Sie müsste eigentlich raus aus dem Land und dann nen normales Arbeitsvisum beantragen. Das ist soweit ich weiß die übliche Vorgehensweise.
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von alanos »

Phytagoras hat geschrieben:Ich bin Jurist (nur noch die mündliche Prüfung fehlt fürs 1. Stex), nur hab ich k.A. von diesem Recht. Ich hatte Medienrecht im Schwerpunktbereich.
Wir haben aber hier noch einen Juristen im Board.

Das Während bezieht sich ja auf den Aufenthalt und da steht doch eigentlich ganz klar drin, dass während des Aufenthalts keine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert wird. Bezweifle, dass es irgendwo einen Anspruch gibt, der besagt, dass man einen Anspruch darauf hat, wenn man nun eine Arbeit aufnimmt.

Sie müsste eigentlich raus aus dem Land und dann nen normales Arbeitsvisum beantragen. Das ist soweit ich weiß die übliche Vorgehensweise.
Naja die Aufenthaltserlaubnis wurde allerdings schonmal verlängert (um ganze 9 Monate sogar :D). Aber gut, scheint wohl wirklich keinen Weg dran vorbei zu geben.. Wäre halt ideal gewesen, weil sie gleich zum Oktober ins Praktikum hätte einsteigen können :?

Trotzdem danke für deine Hilfe, und viel Glück bei deiner Prüfung (die steht ja wohl bald an? :D ).
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von Be_happy »

alanos hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben:Ich bin Jurist (nur noch die mündliche Prüfung fehlt fürs 1. Stex), nur hab ich k.A. von diesem Recht. Ich hatte Medienrecht im Schwerpunktbereich.
Wir haben aber hier noch einen Juristen im Board.

Das Während bezieht sich ja auf den Aufenthalt und da steht doch eigentlich ganz klar drin, dass während des Aufenthalts keine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert wird. Bezweifle, dass es irgendwo einen Anspruch gibt, der besagt, dass man einen Anspruch darauf hat, wenn man nun eine Arbeit aufnimmt.

Sie müsste eigentlich raus aus dem Land und dann nen normales Arbeitsvisum beantragen. Das ist soweit ich weiß die übliche Vorgehensweise.
Naja die Aufenthaltserlaubnis wurde allerdings schonmal verlängert (um ganze 9 Monate sogar :D). Aber gut, scheint wohl wirklich keinen Weg dran vorbei zu geben.. Wäre halt ideal gewesen, weil sie gleich zum Oktober ins Praktikum hätte einsteigen können :?

Trotzdem danke für deine Hilfe, und viel Glück bei deiner Prüfung (die steht ja wohl bald an? :D ).
Doch: Heiraten.
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von Phytagoras »

Ja. Gut. Das ist natürlich ne Möglichkeit.

Nur ist alanos glaub ich im ungefähr dem selben Alter wie ich und würde jetzt nicht so "schnell" heiraten wollen.
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von AngelofMoon »

16.5.1.6 § 16 Absatz 2 gilt mit der Wirkung entsprechend, dass nach Beendigung von Sprachkursen, die für die Aufnahme einer Beschäftigung oder anderen, nicht von § 16 Absatz 1 erfassten Aus- oder Weiterbildung erforderlich sind, die zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise erteilt werden kann.
16.2.3 Ist der ursprüngliche Aufenthaltszweck
erfüllt oder weggefallen und begehrt der Ausländer die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
für einen anderen als nach § 16 Absatz 4 zugelassenen Aufenthaltszweck, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erst möglich, nachdem der Ausländer ausgereist ist.
Ohne vorherige Ausreise ist ein unmittelbarer Wechsel des Aufenthaltszwecks ohnehin
nur möglich, wenn der Ausländer (z.B.durch Eheschließung) einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erworben hat, ihm die Ausreise unzumutbar ist (vgl. auch § 5 Absatz 2 Satz 2) oder er im Rahmen von § 41 AufenthV einen erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen kann.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von halmer »

Ich informiere mich auch gerade ein wenig zum Thema Sprachkurs. Die Diskussion in diesem Thread finde ich spannend, dazu hätte ich auch eine Frage: Könnte man nicht auch gleich ein Visum beantragen, das über die Dauer des Sprachkurses hinausgeht? Oder ist die Vergabe immer an den Zweck des Aufenthaltes geknüpft, so dass man mit einem Visum für Sprachschüler anschließend gar kein Praktikum machen könnte?
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von halmer »

sweetpanda hat geschrieben:Da steht auch was davon, dass dieses Praktikum mit der zuständigen Ausländerbehörde und dem Arbeitsamt koordiniert werden muss. Die sagen dann: "Wir haben hunderte von Chinesen mit abgeschlossenen Studium schon im Land, zuerst brauchen die einen Praktikumsplatz."

Die Visumserlaubnis für ein Sprachvisum endet mit dem Sprachkurs.
Sonst gäbe es doch blitzartig viele "Pseudopraktika".
Ich hätte den Thread wohl ein wenig genauer studieren sollen, sorry. Meine Frage ist damit auch hinfällig.

Interessant wäre aber, ob es die Möglichkeit gäbe ein Praktikum in China mit einer Sprachreise bzw einem Sprachaufenthalt zu kombinieren? In etwa so wie hier beschrieben.
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Re: Visum zum Sprachkurs in Arbeitsvisum umwandeln? (D)

Beitrag von Tauril »

war lange nicht im Forum, aber die Frage hatten wir auch bei uns. Leider ist kein Zweckwechsel vorgesehen und die Ausreise hat dann am Ende zu erfolgen.

Zu beachten ist: Es ist nicht möglich erneut ein Sprachkursvisa zu beantragen. Es ist scheinbar nur eines vorgesehen. Vor dem "Problem" stehen wir nämlich gerade. Mögliche Alternativen. max. 6 Monate Visa zur Arbeitsplatzsuche (entsprechend Qualifiziert), BlueCard mit den entsprechenden Vorraussetzungen (wir bräuchten nur noch nen Arbeitsvertrag^^), oder natürlich Heiraten. Ansonsten nur Touristenvisa möglich.
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