Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
romeo
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 760
Registriert: 16.06.2006, 18:42

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von romeo »

qpr hat geschrieben:
romeo hat geschrieben: Ähnliches sollte auch für Deutschland eingeführt werden, um die Einwanderung nichtkompatibler Einwanderer, die vor allem dem islam. Kulturkreis entstammen, weitestgehend verhindert wird.

l
Erschreckend, daß du Menschen wegen ihrer Herkunft und Religion in deine, dir vorgefertigte Schublade steckst.
Islam= Sozialschmarotzer
romeo hat geschrieben: Es ging ursprünglich darum, daß mit dem Sprachtest der weitere Import nicht deutsch sprechender Eheleute und eine weitere Zuwanderung in die Sozialnetze begrenzt werden soll.
Unser "toller" Innenminister Friedrich ist mit seiner Hetzte gegen all die bösen Ausländer, die nur in unser Sozialnetz einwandern wollen, bei dir bestimmt auf offene Ohren gestoßen.
Nur schade, daß er und seine tolle Behörde nachher kleinlaut zugeben mußte, daß es dafür keine Belege gibt und er seien Aussagen zurückziehen mußte.

Interessant dazu auch, daß 2006 die Goethe Institute weltweit so gut wie pleite waren.
Und schwupps wird 2007 der Sprachtest eingeführt, der dem Goethe Institut Exklusivrechte einräumt.
Ein Schelm. wer da böses denkt. :wink:
Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Benutzeravatar
Topas
VIP
VIP
Beiträge: 2833
Registriert: 19.09.2007, 11:11
Wohnort: Jülich & Wuhan
Danksagung erhalten: 4 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Topas »

romeo hat geschrieben:Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Romeo, da du die Begriffe "kompatibel" und "leistungswillig" in Vorpostings schonmal verwendet hast - kannst du die definieren? Was bedeutet, ein "kompatibler " ausländischer Mitbürger zu sein? Wer ist leistungsunwillig?
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
MACHT MIT BEI UNSEREM BUCHPROJEKT !
http://forum.chinaseite.de/forum48.html
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Benutzeravatar
Phytagoras
VIP
VIP
Beiträge: 1789
Registriert: 03.12.2009, 20:54
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
romeo
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 760
Registriert: 16.06.2006, 18:42

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von romeo »

Topas hat geschrieben:
romeo hat geschrieben:Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Romeo, da du die Begriffe "kompatibel" und "leistungswillig" in Vorpostings schonmal verwendet hast - kannst du die definieren? Was bedeutet, ein "kompatibler " ausländischer Mitbürger zu sein? Wer ist leistungsunwillig?

z.B. jemand der nicht in die Sozialnetze einwandert und auf eigenen Füßen steht und mit kompatibel ist gemeint, daß er die in Dtl. geltenden Normen und unsere Kultur und Lebensweise achtet.
Benutzeravatar
sweetpanda
VIP
VIP
Beiträge: 3419
Registriert: 12.02.2013, 20:39
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben: Diese Person ist inzwischen mit jemand verheiratet der eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder gar Deutscher Staatsbürger ist. Vielleicht haben sie schon Kinder. Dann soll noch abgeschoben werden?
.
Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommst du nur, wenn du B1 hast.
Und deutsche Staatsbürger dürfen vieles, aber nicht abgeschoben werden.

Und wenn jemand deutsche Kinder hat, braucht man kein A1, um nach Deutschland zu ziehen.
Du beantragst ein Visum zum Zuzug zum deutschen Kind, da wird kein Sprachnachweis gefordert.
Ich weiß, dass du einer anderen Ansicht bist. Aber offensichtlich absichtlich falsch verstehen ist auch nicht der richtige Weg. Die deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung hat natürlich nicht die Person die aus dem Ausland hier hin kommt sondern der "neue" Ehepartner der schon in Deutschland ist.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
Benutzeravatar
sweetpanda
VIP
VIP
Beiträge: 3419
Registriert: 12.02.2013, 20:39
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

Phytagoras hat geschrieben:
Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
Ich kann sagen, dass die Vorträge einiger chinesischer Studenten bei Seminaren sprachlich auch nach 5-6 Jahren Studium so katastrophal waren, dass ich es oft echt traurig und demütigend fand.
Wenn ich Professor gewesen wäre hätte ich gesagt:
"Laß gut sein, setz dich wieder hin...hier hast du deine 4.0"
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
Benutzeravatar
sweetpanda
VIP
VIP
Beiträge: 3419
Registriert: 12.02.2013, 20:39
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:

Und wenn du Beweise für eine Scheinehe hast, warum meldest du es nicht den Behörden?
Dann darfst du dich deswegen auch nicht aufregen. :wink:
Ich rege mich nicht darüber auf. Die ganze Chose hat das Ausländeramt mittlerweile bestimmt auch mitbekommen nur rückgängig kann man einmal ausgesprochene Aufenthaltstitel und im Fall der Kinder sogar Staatbürgerschaften sicher nicht.
Und die gesamte Lebensplanung einer 4 köpfigen Familie zerstören....Hallo die tun mir jetzt schon leid in ihrem Wahn sich hier irgendwie festzusetzen, dabei das Vermögen der Eltern verbraten und bald doch keine andere Perspektive als Insolvenz und Hartz4 zu haben.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
Benutzeravatar
Phytagoras
VIP
VIP
Beiträge: 1789
Registriert: 03.12.2009, 20:54
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

sweetpanda hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben:
Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
Ich kann sagen, dass die Vorträge einiger chinesischer Studenten bei Seminaren sprachlich auch nach 5-6 Jahren Studium so katastrophal waren, dass ich es oft echt traurig und demütigend fand.
Wenn ich Professor gewesen wäre hätte ich gesagt:
"Laß gut sein, setz dich wieder hin...hier hast du deine 4.0"

Liegt ja auch daran, dass einige Sprachschulen dieses APS-Dingen easy geben. Je mehr man pro Monat zahlt, desto höher die Wahrscheinlichkeit bei wenig Deutschkenntnissen das Zertifikat dafür zu bekommen.

Es gibt im chinesischen Web sogar ne Liste davon aufgeteilt nach Bundesländern, an welcher "jeder" eigentlich das Zertifikat bekommen kann. Die sind halt üblichherweise auch teurer als auf "legalem" Wege.
Benutzeravatar
AngelofMoon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 908
Registriert: 22.05.2011, 12:29

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von AngelofMoon »

sweetpanda hat geschrieben:Und die gesamte Lebensplanung einer 4 köpfigen Familie zerstören...
Das wäre ja mal etwas neues, ich erinnere hier mal an die Stadt Hoya in Niedersachsen die Familie Nguyen oder den Fall Salame.
Andere kenne bestimmt noch einige Fälle wo man eine Familie getrennt hat.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Benutzeravatar
Yingxiong
Titan
Titan
Beiträge: 7252
Registriert: 12.11.2006, 17:50
Wohnort: Schweiz, Oberfranken, Beijing
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Yingxiong »

Sprachschulen geben kein APS.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013

Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...

Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
Benutzeravatar
Phytagoras
VIP
VIP
Beiträge: 1789
Registriert: 03.12.2009, 20:54
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

Dann irgendwas anderes. Ich bin mir nicht ganz sicher, was es war, aber irgendwo im chinesischen Web habe ich so ne Liste gesehen, wo man easy dieses Zertifikat bekommt. Ob es APS oder DSH oder so war, weiß ich nicht mehr.

Ich weiß nur noch, dass es etwa hieß "Bezahlt man mehr, kriegt man das Zertifikat ohne Probleme".
amnesis
Neuling
Beiträge: 15
Registriert: 09.07.2013, 07:14
Wohnort: Hong Kong

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von amnesis »

...man hier wird ja alles durcheinander geschmissen, Familienzusammenführung mit Zu- und Einwanderung sowie Aus- und Weiterbildung & Fach- und Spezialkräften, fiktive Beispiele und Webseiten als Fakten dargestellt und dann das ganze in Stammtischparolen in brauner Farbe versehen

Eine Schande sowas in einem Forum zu einer anderen Kultur lesen zu müssen.
Be_happy
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 480
Registriert: 26.05.2012, 07:38

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Be_happy »

ingo_001 hat geschrieben:Also mit anderen Worten: Du kommst hier nicht rein???
Weil Du es "gewagt" hast eine gewisse Zeit nicht in D. zu leben?

Ich hab ja schon so einiges Haarsträubendes von der dt. Bürokratie gehört (und 1-2 Unlogisches selbst erlebt) - aber DAS ist ja wohl nur schwer zu toppen ...
Der Bezug galt seiner Frau. Allerdings: Wenn sie ein Schnegen-Visum hat, darf sie auch nach DE, schließlich ist auch das Schengen-Raum.

Ja, Deutschen kann der Zutritt nach DE verwehrt werden, etwa dann, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die einem Asylanten die Pforten erst weit öffnen: Wenn die Gefahr droht, der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen oder Kriminalität - einfach mal in Art. 11 II. GG nachlesen, alles fein säuberlich aufgelistet.
Suedchina
VIP
VIP
Beiträge: 2502
Registriert: 02.09.2012, 15:01

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Suedchina »

Wo ist Euer Problem mit dem Sprachtest?
Jeder der in der EU leben will sollte auch die Sprache in dem ausgesuchtem Land sprechen koennen.
Jeder der Sozialleistungen bekommen moechte sollte auch den Antrag selber ausfuellen koennen.
Ja Kindergeld ist eine Sozialleistung und nicht nur H4.
Wenn Eure Frauen mal zum Arzt muessen sollten sie dem Doc schon das Problem erklaeren koennen und nicht nur wides Stummeln und mit den Haenden rudern.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
.
.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
Benutzeravatar
canni
VIP
VIP
Beiträge: 2724
Registriert: 29.10.2009, 20:21

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von canni »

Südie, das Problem ist nicht der Sprachtest an sich, sondern Zeitpunkt und Ort wo es ermöglicht wird die Sprache zu erlernen. Vor der Visumserteilung und im Ausland ist einfach scheisse.. sorry...
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste