Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

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sweetpanda
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:Kann man diese "Sprachtesthürden" nicht auch als Schutz für den ausländischen Ehegatten sehen?
Und wieso gilt er dann nicht auch für EU Bürger oder Amis, Japaner und einigen anderen, die ihre Ehegatten nach Deutschland holen?
Müssen die nicht geschützt werden?
sweetpanda hat geschrieben: Der Sprachtest ist ein bescheidener und im Einzelfall sicher schmerzhafter Versuch dies zu arrangieren.
Der Sprachtest ist eine selektive Auswahl und verstößt gegen das Grundgesetz.
Und du findest es also in Ordnung, wenn Menschen auf Grund eines Tests nicht zusammenleben können?
Muss ich mich primitiv ausdrücken?
Ein sechzigjährige Deutscher bestellt sich eine 18 jährige aus Thailand oder Kambodscha.
Kann er sich auch eine vollkommen ungebildete Japanerin oder Norwegerin "kaufen"?
Gibt es die überhaupt?
Würde die zu ihm kommen?
Die kaufen sich eher eine arbeitslosen Deutschen. :(
Deshalb muss man diese "Nationalitäten" nicht schützen.
Aber auch unsere Gesellschaft schützt sich.
Diese Hürden gibt es nur für die Nationalitäten für die es im Durchschnitt einen gesellschaftlichen Aufstieg bedeutet nach Deutschland zu kommen.
Pauschal kann man sagen, dass es Hürden der Einwanderung dann gibt, wenn der Lebensstandard durch Hartz4 in Deutschland höher als der durchschnittliche Lebensstandard des Herkunftsland ist.
Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Japaner oder Norweger sind Empfänger von Sozialtransfers?
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Yingxiong
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Yingxiong »

Für manche Chinesin ist aber die Heirat mit einem Deutschen ein gesellschaftlicher Abstieg, da sie in Deutschland ihrem erlernten Beruf nicht nachgehen kann.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013

Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...

Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
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CH1
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von CH1 »

Halte den A1 Nachweis für Ehegattennachzug oder auch für Heiratsvisum ebenfalls nur für "Gängelei"
Das gehört tatsächlich abgeschafft.
Selbstverständlich ist es ok wenn man anschließend, in Deutschland zu einem Sprachkurs verpflichtet
wird.

Das muss dann aber für alle Ausländer gelten.
Ich denke z.B. mehrere 100.000 vor allem türkische Ehefrauen oder sonstige nachgereiste Familienangehörige aus diversen Staaten sprechen auch nach vielen Jahren noch gar nichts oder zumindest unter A1 Niveau. Offenbar gilt die Verpflichtung zum Integrationskurs nicht für alle.
Das geht einfach nicht....
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Phytagoras
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Phytagoras »

Aber bei dir habe ich manchmal den Eindruck, daß du in ein rosaroten Welt lebst, wo alle nur reich, jung und schön sind.
Die Realität sieht aber anders aus. :wink:
Was? Ich rede doch davon, wenn das A1 abgeschafft wird, dass es dennoch ne Regelung in Deutschland geben sollte, dass man innerhalb von XXX Monaten nen gutes Sprachniveau nachweisen kann.

Zumal weder ich noch meine Freundin reich sind und sie auch hier nicht studiert hat, sondern ihren Bachelor in China gemacht hat.
Du kannst doch nicht von deiner Freundin ausgehen, sondern solltest auch mal sehen, daß es sehr viel unterschiedliche Menschen gibt, die alle ein anderes Bildungsniveau haben.
Und dennoch findet jeder Ausländer auch in Deutschland die Freizeit irgendwie 1 Stunde am Abend, zweimal die Woche nen Abendkurs in Deutsch zu machen...
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sweetpanda
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben: Muss ich mich primitiv ausdrücken?
Wenn das dein Niveau ist, bitte. :wink:
sweetpanda hat geschrieben:
Aber auch unsere Gesellschaft schützt sich.
Diese Hürden gibt es nur für die Nationalitäten für die es im Durchschnitt einen gesellschaftlichen Aufstieg bedeutet nach Deutschland zu kommen.
Viel Ahnung scheinst du nicht zu haben.
Die Ausnahmeregelungen für bestimmte Nationen gelten nur, weil es wirtschaftliche Abkommen mit ihnen gibt.
Oder willst du mir jetzt erzählen, daß es für den Durchschnittsbrasilaner einen gesellschaftlichen Abstieg bedeuten würde, nach Deutschland zu ziehen?
sweetpanda hat geschrieben: Pauschal kann man sagen, dass es Hürden der Einwanderung dann gibt, wenn der Lebensstandard durch Hartz4 in Deutschland höher als der durchschnittliche Lebensstandard des Herkunftsland ist.
Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Japaner oder Norweger sind Empfänger von Sozialtransfers?
Pauschal kann man sagen, daß es hier um Ehegattennachzug und NICHT um Einwanderung geht.
Das sind 2 Paar Schuhe, aber anscheinend gibt es immer noch welche, die alles gleichsetzen.

Einwanderung ist NICHT Ehegattennachzug.
Ok, ich bin kein Fachmann dafür. Weder meine Frau noch ich haben jemals irgendwelche Probleme mit irgendwelchen Behörden gehabt. Bei uns hat immer alles reibungslos geklappt. Wir waren nie gezwungen uns in die Details der Gesetzgebung zu vertiefen.
Aber was ist wenn man geschieden wird, der ausländische Ehepartner kann kaum Deutsch hat aber nach einiger Zeit doch eine Aufenthaltsgenehmigung, oder?
Wer kommt für den Lebensunterhalt der am Arbeitsmarkt unvermittelbaren Person auf?
Also die Allgemeinheit und dann ist es doch Zuwanderung.
Nur weil wir aus geostrategischen Gründen einen gewaltigen Fehler (das muslimische Natomitglied) gemacht haben, muss man dies nicht auch auf andere Nationalitäten anwenden.
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romeo
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von romeo »

qpr hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben:
Ich bin der Meinung, dass man halt die Sprache, in dem Land wo man lebt, gut beherrschen sollte (und das meiner Meinung auch nicht nur auf lächerlichem A1-Level, sondern höher).
Es geht hierbei um den Ehegattennachzug bzw. deren Verhinderung/Erschwernis.
Werde doch erstmal erwachsen, gründe eine Familie und übernehme Verantwortung, mal sehen, ob du dann noch immer der Meinung bist, besonders, wenn unsere Regierung alles daran setzt, dich daran zu hindern, mit deiner Frau zusammen zu leben.

A1 mag ja für dich lächerlich sein, für andere Menschen aus anderen Sprach-und Kulturkreisen ist es das nicht.
Solche Sprüche sind Arroganz pur.
Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, was manche Ehepartner für Strapzen auf sich nehmen müssen, um diesen Sprachtest abzulegen?

Wenn ich dauerhaft in einem anderen Land leben will, dann sollte man schon wenigstens grundlegend die Landessprache sprechen. Versuche doch mal dauerhaft nach Canada oder Australien einzuwandern, wenn Du die Sprache nicht sprichst. Außerdem wurde der Sprachtest vor allem deshalb eingeführt, um die Einwanderung von Importbräuten aus dem Morgenland zu verhindern. Insofern halte die das EU-Ansinnen für Schwachsinn, steht es doch einer wie auch immer gearteten Integration von Einwanderern diametral entgegen.
romeo
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von romeo »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:

Aber was ist wenn man geschieden wird, der ausländische Ehepartner kann kaum Deutsch hat aber nach einiger Zeit doch eine Aufenthaltsgenehmigung, oder?
Wer kommt für den Lebensunterhalt der am Arbeitsmarkt unvermittelbaren Person auf?
Die Aufenthaltsgenehmigung für einen ausländischen Ehegatten ist an den deutschen Ehepartner gebunden.
Erlischt die Ehe, erlischt auch die Aufenthaltsgenehmigung.
Das gilt aber nur für die ersten 3 oder 4 Jahre.
dakine
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von dakine »

romeo hat geschrieben: [...} Außerdem wurde der Sprachtest vor allem deshalb eingeführt, um die Einwanderung von Importbräuten aus dem Morgenland zu verhindern. [...]
Damit ist eigentlich alles gesagt. Es haben in der Vergangenheit viele "Ausländer" die Deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und dann ihre halbe Familie nachgeholt. Dem sollte damit ein Riegel vorgeschoben werden. Meiner Meinung nach ist das auch OK.

Ps. Meine Freundin macht gerade in Shanghai einen A1-Kurs.
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edmund27
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von edmund27 »

Hier machen Leute wie immer in solchen Diskussionen Ihre eigene Erfahrungen zum Dogma. Ich habe das so erlebt, dann ist die Welt eben so. Aber die Welt ist vielfältig und es gibt Menschen die machen Abitur nach 13 Jahren und andere schon nach 10 Jahren. Das heißt doch nicht dass wenn man länger zum Lernen braucht dümmer ist. Ich finde die Meinung ich es habe in der Zeit geschafft, da muss jeder auch schaffen Es nicht jeder Mensch gleich im lernen. Und was ist den vielen Menschen die zur Zeit vermehrt aus den Eu-Ostländern einwandern. Diese Bürger lernen doch eh kein Deutsch. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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sweetpanda
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

romeo hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:

Aber was ist wenn man geschieden wird, der ausländische Ehepartner kann kaum Deutsch hat aber nach einiger Zeit doch eine Aufenthaltsgenehmigung, oder?
Wer kommt für den Lebensunterhalt der am Arbeitsmarkt unvermittelbaren Person auf?
Die Aufenthaltsgenehmigung für einen ausländischen Ehegatten ist an den deutschen Ehepartner gebunden.
Erlischt die Ehe, erlischt auch die Aufenthaltsgenehmigung.
Das gilt aber nur für die ersten 3 oder 4 Jahre.
Und 50% aller Ehen werden geschieden. Die "Durchschnittsehedauer" bei Scheidung liegt bei 12 Jahren.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von amnesis »

Grundrechte:
Artikel 1
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Universal Declaration of Human Rights:
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
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sowa
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sowa »

Hallo Allerseits,
ich finde, dass der A1 Sprachtest abgeschaft gehört.
Den wo lernt man die Sprache am besten? Ist doch klar dort wo sie täglich gesprochen wird.
Deutsch lernt man am besten in Deutschland. Französisch in Frankreich und Englisch in England.
Oder geht man nach China um Englisch zu lernen? Wohl kaum.

Und noch eins der Sprachtest verstößt gegen Menschenrechte.
Mir kommt das Kotzen, wenn Merkel nach China oder Rußland reist und deren Machthaber Menschenrechte predigt.
Aber in Deutschland werden Menschenrechte mit diesen Sprachtest missachtet.
Was soll das? Anderen Wasser predigen aber selber Wein trinken!
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AngelofMoon
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von AngelofMoon »

Aufenthaltsgesetz
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
.......
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
28.2.4 Die Anforderung, wonach der Nachziehende
in der Lage sein muss, sich auf einfache Art in deutscher Sprache zu verständigen,
ist weniger weit gehend als das in § 9 Absatz 2 Nummer 7 genannte Merkmal. Zur Feststellung, ob sich der Ausländer in deutscher Sprache verständigen kann, ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Ausländers erforderlich (§ 82 Absatz 4), soweit diesbezügliche Erkenntnisse nicht bereits vorliegen.
Zum Sprachniveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) siehe Nummer 30.1.2.1. Ein entsprechendes Sprachniveau kann nicht angenommen werden, wenn der Ausländer sich bei der persönlichen Vorsprache nicht einmal auf einfache Art ohne die Hilfe Dritter verständlich machen kann. Anhaltspunkte, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, können sich auch aus Schul- oder Sprachzeugnissen oder Nachweisen über Berufstätigkeiten er geben. § 44a bleibt unberührt.
28.2.5 Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis besteht nach Absatz 2 Satz 2 grundsätzlich ein Anspruch, sofern die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht. Hinsichtlich der Auswirkungen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II oder XII und des Vorliegens von Regelversagungsgründen gelten die Regelungen zur erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis; vgl. Nummer 27.3 und 28.1.1.0 f
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von dakine »

sowa hat geschrieben: Und noch eins der Sprachtest verstößt gegen Menschenrechte.
Mir kommt das Kotzen, wenn Merkel nach China oder Rußland reist und deren Machthaber Menschenrechte predigt.
Aber in Deutschland werden Menschenrechte mit diesen Sprachtest missachtet.
Was soll das? Anderen Wasser predigen aber selber Wein trinken!
Also, das ist jetzt schon ein gewagter Vergleich.
Es gibt auch ein Menschenrecht auf ein eigenes Land. Und wenn plötzlich jeder nach Dtschland kommen kann ist es vorbei mit Heimat. Das ist eine klassische Abwägung.

Übrigens, ich kann noch so gut Chinesisch sprechen und mit einem Chinesischen Staatsbürger verheiratet sein, eine Aufenthaltsgenehmigung für die VRC bekomme ich trotzdem nicht.
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sweetpanda
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
romeo hat geschrieben: Das gilt aber nur für die ersten 3 oder 4 Jahre.
Falsch, eine Aufenthaltsgenehmigung ist immer an den deutschen Ehegatten gebunden.
Du kannst nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, dann hat man ein selbststaendiges Aufenthaltserlaubnis.
Wird die NE nicht beantragt, hat man weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis.
Sehr spitzfindig!
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