Muss ich mich primitiv ausdrücken?qpr hat geschrieben:Und wieso gilt er dann nicht auch für EU Bürger oder Amis, Japaner und einigen anderen, die ihre Ehegatten nach Deutschland holen?sweetpanda hat geschrieben:Kann man diese "Sprachtesthürden" nicht auch als Schutz für den ausländischen Ehegatten sehen?
Müssen die nicht geschützt werden?
Der Sprachtest ist eine selektive Auswahl und verstößt gegen das Grundgesetz.sweetpanda hat geschrieben: Der Sprachtest ist ein bescheidener und im Einzelfall sicher schmerzhafter Versuch dies zu arrangieren.
Und du findest es also in Ordnung, wenn Menschen auf Grund eines Tests nicht zusammenleben können?
Ein sechzigjährige Deutscher bestellt sich eine 18 jährige aus Thailand oder Kambodscha.
Kann er sich auch eine vollkommen ungebildete Japanerin oder Norwegerin "kaufen"?
Gibt es die überhaupt?
Würde die zu ihm kommen?
Die kaufen sich eher eine arbeitslosen Deutschen.
Deshalb muss man diese "Nationalitäten" nicht schützen.
Aber auch unsere Gesellschaft schützt sich.
Diese Hürden gibt es nur für die Nationalitäten für die es im Durchschnitt einen gesellschaftlichen Aufstieg bedeutet nach Deutschland zu kommen.
Pauschal kann man sagen, dass es Hürden der Einwanderung dann gibt, wenn der Lebensstandard durch Hartz4 in Deutschland höher als der durchschnittliche Lebensstandard des Herkunftsland ist.
Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Japaner oder Norweger sind Empfänger von Sozialtransfers?