Deshalb meine Frage:
Ich möchte mit meiner chinesischen Ehefrau im September nach Deutschland (und Schweiz) fahren, um die Verwandtschaft zu besuchen.
Wir haben in Hong Kong geheiratet, die Heiratsurkunde hat die Apostille.
Meine Frau hat ihre Residence in Zhuhai, lebt aber mit mir in Changzhou.
Den Visaantrag wollen wir in Schanghai stellen. Temporaere Residence in Changzhou ist kein Problem.
Bei der Botschaft habe ich eine Anfrage gestellt, welche Dokumente notwendig sind --> Link zu TSL bekommen.

Meine Frau hat dort angerufen. Dokumente das volle Programm gemaess Touristenvisum. Heiratsurkunde muss in China beglaubigt und übersetzt werden. Anschließend Rueckuebersetzung der chinesischen Variante in Englisch oder Deutsch!

Daraufhin mal bisschen im Internet gestöbert und eine nette EU Richtlinie gefunden, die alles vieeeeel einfacher erscheinen lässt, z.B. Verweis auf einen kostenpflichtigen Drittanbieter ist unzulässig, lediglich der Nachweis der Ehe muss erbracht werden, gueltiger Reisepass, Kopie meines Reisepasses. Und gemaess Generalkonsulat in HK wird die HK Heiratsurkunde mit Apostille bei allen deutschen Behoerden anerkannt (Nur nicht beim Konsulat in Shanghai???)

In Shanghai wieder angefragt und die Herrschaften damit konfrontiert. --> keine Antwort mehr erhalten.

An den Generalkonsul in Schanghai eine offizielle Beschwerde geschickt --> Antwort von der Konsulatssekretärin erhalten, per Mail und Telefon. Bis vorgestern wurde mir eine Dokumentenliste und eine Beschreibung des Ablaufs versprochen --> nichts gekommen.

Dafuer hat die gute Frau komische Fragen gehabt: Seit wann ich nicht mehr in Deutschland gelebt habe (2001), ob wir erst geheiratet haben, nachdem ich in China offiziell wohnhaft war (ja).
Nur sieht die EU Richtlinie dazu keine Einschränkungen vor....

Hat jemand von Euch entsprechende Erfahrungen und kann mir den Ablauf erklaeren und die benoetigten Dokumente kurz auflisten?
Danke