Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu dem Thema "Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz".
Ich lebe noch bei meinen Eltern Zuhause und gehe jetzt für 1-2 Jahre nach China. Dort wird dann meine Post wie gewohnt in Deutschland ankommen etc.
Frage: Was genau muss ich jetzt beim Einwohnermeldeamt ummelden?
Meinen Hauptwohnsitz (weil mehr als 183 Tage etc.) werde ich ja in China haben und dort auch Steuer zahlen (Doppelsteuerabkommen). Aber ich hab auch gelesen, dass man in Deutschland keinen Nebenwohnsitz gemeldet haben kann.
Also was soll ich tun? Und muss ich steuerrechtlich was beachten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße,
Wück
ich habe eine Frage zu dem Thema "Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz".
Ich lebe noch bei meinen Eltern Zuhause und gehe jetzt für 1-2 Jahre nach China. Dort wird dann meine Post wie gewohnt in Deutschland ankommen etc.
Frage: Was genau muss ich jetzt beim Einwohnermeldeamt ummelden?
Meinen Hauptwohnsitz (weil mehr als 183 Tage etc.) werde ich ja in China haben und dort auch Steuer zahlen (Doppelsteuerabkommen). Aber ich hab auch gelesen, dass man in Deutschland keinen Nebenwohnsitz gemeldet haben kann.
Also was soll ich tun? Und muss ich steuerrechtlich was beachten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße,
Wück
- de guo xiong
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Das war auch die Aussage des Einwohnermeldeamtes, als ich meinen Hauptwohnsitz abgemeldet habe - ohne Hauptwohnsitz in D auch keinen Nebenwohnsitzwück hat geschrieben: Aber ich hab auch gelesen, dass man in Deutschland keinen Nebenwohnsitz gemeldet haben kann.
Da stellt sich wohl als erstes die Frage, wie gehst Du nach China? - wirst Du entsandt? wirst Du lokal angestellt? Arbeitest Du für ein Tochterunternehmen und wirst von D aus bezahlt? ....wück hat geschrieben:Also was soll ich tun? Und muss ich steuerrechtlich was beachten?
Ich habe schon 2 Varianten gehabt lokaler Vertrag und Entsendung
Wenn Du lokal eingestellt wirst, würde ich mich komplett in D abmelden (der Post ist ja egal, ob Du bei deinen Elterngemeldet bist oder nicht). Dies hat den Vorteil, dass Du Dich bzgl. Steuern nur in CN kümmern musst (oder sich gekümmert wird) und auch bei der Rückkehr nach D könnte es Vorteile bzgl. Umzugsgut geben.
Eine Entsendung geht meines Wissens nur mit einem Hauptwohnsitz in D (zumind. meinte dies meine Firma).
de guo xiong
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Hallo de guo xiong,
danke für Deine Antwort.
Ich werde lokal vor Ort in einem Hotel angestellt sein.
Aber wenn ich mich in diesem Falle wie von Dir vorgeschlagen komplett in Deutschland abmelde (also den Hauptwohnsitz), was hätte das für Konsequenzen? Und was käme dann auf mich zu wenn ich nach 1-2 Jahren wieder nach Deutschland komme mit Bezug auf die Bürokratie?
Ich hab irgendwo gehört, dass man ggf. einen 2.Hauptwohnsitz fürs Ausland angeben kann, stimmt das? Deutschland und China haben doch ein Doppelsteuerabkommen, so dass es mit der Steuer doch eigentlich so oder so geregelt sein müsste, egal was ich mache, oder?
Viele Grüße,
Wück
danke für Deine Antwort.
Ich werde lokal vor Ort in einem Hotel angestellt sein.
Aber wenn ich mich in diesem Falle wie von Dir vorgeschlagen komplett in Deutschland abmelde (also den Hauptwohnsitz), was hätte das für Konsequenzen? Und was käme dann auf mich zu wenn ich nach 1-2 Jahren wieder nach Deutschland komme mit Bezug auf die Bürokratie?
Ich hab irgendwo gehört, dass man ggf. einen 2.Hauptwohnsitz fürs Ausland angeben kann, stimmt das? Deutschland und China haben doch ein Doppelsteuerabkommen, so dass es mit der Steuer doch eigentlich so oder so geregelt sein müsste, egal was ich mache, oder?
Viele Grüße,
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
wieder anmeldenwück hat geschrieben:
Aber wenn ich mich in diesem Falle wie von Dir vorgeschlagen komplett in Deutschland abmelde (also den Hauptwohnsitz), was hätte das für Konsequenzen? Und was käme dann auf mich zu wenn ich nach 1-2 Jahren wieder nach Deutschland komme mit Bezug auf die Bürokratie?
geregelt sicherlich, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Aufwand bzgl. Steuern größer ist, wenn Du noch gemeldet bist.wück hat geschrieben:
Ich hab irgendwo gehört, dass man ggf. einen 2.Hauptwohnsitz fürs Ausland angeben kann, stimmt das? Deutschland und China haben doch ein Doppelsteuerabkommen, so dass es mit der Steuer doch eigentlich so oder so geregelt sein müsste, egal was ich mache, oder?
De guo xiong, der nicht wirklich ein Experte ist und nur seine Erfahrungen mitteilen kann
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Auch ich würde mich komplett abmelden. Das haben wir auch mit einem Entsendungsvertrag so gemacht, obwohl wir in Deutschland eine Immobilie besitzen. Das Abmelden hat für uns nur Vorteile (steuerliche). Das einzige, was wir gemacht haben, war eine Anwartschaft bei der bisherigen Krankenkasse beantragt, so dass wir anschließend wieder in die Gesetzliche KK eintreten können (derzeit sind wir privat versichert).
Ansonsten, aber das wurde ja schon beantwortet, besteht der Bürokratismus beim Zurückkehren nach Deutschland im Wiederanmelden. Was sollte man sonst noch machen?
Ansonsten, aber das wurde ja schon beantwortet, besteht der Bürokratismus beim Zurückkehren nach Deutschland im Wiederanmelden. Was sollte man sonst noch machen?
Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Ich lebe (und arbeite) seit über 10 Jahren im Ausland und bin immer noch bei meinen Eltern in Deutschland gemeldet. Bisher keine Probleme. Eine Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft sagte mir, dass das legal sei, solange ich "noch ein Zimmer" bei meinen Eltern hätte.
Nachteile: Bei Wahlen kann ich nicht einfach auf der Botschaft wählen gehen, und beim Beantragen eines neuen Reisepasses auf der Botschaft musste ich das Doppelte zahlen, weil ich den Pass nicht dort beantragt habe, wo ich gemeldet bin.
Nachteile: Bei Wahlen kann ich nicht einfach auf der Botschaft wählen gehen, und beim Beantragen eines neuen Reisepasses auf der Botschaft musste ich das Doppelte zahlen, weil ich den Pass nicht dort beantragt habe, wo ich gemeldet bin.
Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Ich kann nicht direkt aus eigener Erfahrung sprechen, aber ich kenne zwei, die zusammen für zwei Jahre nach China gegangen sind und es unterschiedlich gemacht haben. Der eine hatte ich komplett in Deutschland abgemeldet, da er auch schon eine eigene Wohnung hatte und der andere ist noch bei seinen Eltern in Deutschland gemeldet.
- Grufti
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Herzlich Willkommen in unserem Forum !
Für die Abfertigung Deines Umzugsgut nach Deinem Aufenthalt in China solltest Du Dich auf alle Fälle in D abmelden, wenn Du beabsichtigst 1 Jahr oder länger in China zu bleiben, denn dann kannst Du alle Waren, die sich beim Zeitpunkt deines Umzugs nach D länger als 6 Monate in Deinem persönlichen Besitz befunden haben, als UMZUGSGUT kostenlos in D einführen, was besonders interessant ist, wenn Du höherwertige Gegenstände in China erwirbst.
Falls Du Dich nicht abgemeldet hast, kann es Dir passieren, daß Du alle Waren, die Du in China gekauft hast, verzollen und versteuern mußt....
Ich kann da aus meiner beruflichen Praxis Fälle erzählen, wo der Mitarbeiter auch relativ großer Firmen einige 100 € an Abgaben haben abdrücken müssen, nur weil es ihre Umzugsberater nicht gewußt, oder vergessen hatten, es den Mitarbeitern mitzuteilen...
Behalte die Unterlagen (Abmeldung) auf alle Fälle auf, und lasse sie zu Hause ,denn es nutz nix, wenn du Deine gesamten Dox im Umzugsgut hast..und nur durch eine teuere Vorbesichtugung greifbar wird.
Für die Abfertigung Deines Umzugsgut nach Deinem Aufenthalt in China solltest Du Dich auf alle Fälle in D abmelden, wenn Du beabsichtigst 1 Jahr oder länger in China zu bleiben, denn dann kannst Du alle Waren, die sich beim Zeitpunkt deines Umzugs nach D länger als 6 Monate in Deinem persönlichen Besitz befunden haben, als UMZUGSGUT kostenlos in D einführen, was besonders interessant ist, wenn Du höherwertige Gegenstände in China erwirbst.
Falls Du Dich nicht abgemeldet hast, kann es Dir passieren, daß Du alle Waren, die Du in China gekauft hast, verzollen und versteuern mußt....
Ich kann da aus meiner beruflichen Praxis Fälle erzählen, wo der Mitarbeiter auch relativ großer Firmen einige 100 € an Abgaben haben abdrücken müssen, nur weil es ihre Umzugsberater nicht gewußt, oder vergessen hatten, es den Mitarbeitern mitzuteilen...
Behalte die Unterlagen (Abmeldung) auf alle Fälle auf, und lasse sie zu Hause ,denn es nutz nix, wenn du Deine gesamten Dox im Umzugsgut hast..und nur durch eine teuere Vorbesichtugung greifbar wird.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
@Klaas: Wenn Du also weiterhin bei Deinen Eltern gemeldet bist (wegen dem Zimmer) hast Du Dich also quasi überhaupt nicht von Deinem Heimatort abgemeldet und den Hauptwohnsitz so belassen? Weiss denn das Einwohnermeldeamt zumindest das Du im Ausland bist?
Das habe ich auch schon Jahre lang so gemacht, obwohl ich im Ausland gearbeitet und studiert habe, aber ich glaube ich sollte dies nun ändern, denn bei einer Rückkehr nach Deutschland ergeben sich doch dann ansonsten auch Probleme wie folgt.
--> Ich wollte mich bei meiner alten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland wieder versichern lassen, doch die Krankenkasse wollte vom Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung haben seit wann ich Zuhause gemeldet bin. Wenn die nun sehen würden das ich quasi nie wirklich offiziell weg war und gemeldet war kann es sein das die Probleme machen bei meinem Wiedereintritt in die Krankenkasse oder sogar irgendwelche höheren Beiträge veranschlagen. Zudem kann auch das Finanzamt irgendwann kommen und fragen, warum man denn seit Jahren keine Steuern zahlt, weil man ja offiziell in Deutschland gemeldet ist. Das wissen die ja schließlich nicht wo ich wirklich bin und arbeite!
Also was ratet Ihr mir und anderen in diesem Fall???
Das habe ich auch schon Jahre lang so gemacht, obwohl ich im Ausland gearbeitet und studiert habe, aber ich glaube ich sollte dies nun ändern, denn bei einer Rückkehr nach Deutschland ergeben sich doch dann ansonsten auch Probleme wie folgt.
--> Ich wollte mich bei meiner alten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland wieder versichern lassen, doch die Krankenkasse wollte vom Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung haben seit wann ich Zuhause gemeldet bin. Wenn die nun sehen würden das ich quasi nie wirklich offiziell weg war und gemeldet war kann es sein das die Probleme machen bei meinem Wiedereintritt in die Krankenkasse oder sogar irgendwelche höheren Beiträge veranschlagen. Zudem kann auch das Finanzamt irgendwann kommen und fragen, warum man denn seit Jahren keine Steuern zahlt, weil man ja offiziell in Deutschland gemeldet ist. Das wissen die ja schließlich nicht wo ich wirklich bin und arbeite!
Also was ratet Ihr mir und anderen in diesem Fall???
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Bei mir wollte die Krankenkasse nur einen Nachweis, dass ich tatsächlich im Ausland war, als ich mich nach meinem ersten China-Aufenthalt wieder in Deutschland versichert habe. Ich hab denen dann Kopien meiner Bordkarten, meiner Aufenthaltsgenehmigung und meines chinesischen Vertrags geschickt, damit waren die zufrieden und haben mich einfach wieder aufgenommen.wück hat geschrieben: --> Ich wollte mich bei meiner alten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland wieder versichern lassen, doch die Krankenkasse wollte vom Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung haben seit wann ich Zuhause gemeldet bin. Wenn die nun sehen würden das ich quasi nie wirklich offiziell weg war und gemeldet war kann es sein das die Probleme machen bei meinem Wiedereintritt in die Krankenkasse oder sogar irgendwelche höheren Beiträge veranschlagen.
Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Das wundert mich. Als mein Mann das erste Mal ins Ausland musste, wechselte er von der gesetzlichen in die private KV. Als er zurück kam, gab es wegen einem erneuten Wechsel zurück in die alte KV nur Theater. Die wollten ihn nicht mehr nehmen und sind dazu wohl auch nicht verpflichtet. Deshalb zahlen wir diesmal lieber eine Anwartschaft als Rückkehrgarantie sozusagen.selenblack hat geschrieben:Bei mir wollte die Krankenkasse nur einen Nachweis, dass ich tatsächlich im Ausland war, als ich mich nach meinem ersten China-Aufenthalt wieder in Deutschland versichert habe. Ich hab denen dann Kopien meiner Bordkarten, meiner Aufenthaltsgenehmigung und meines chinesischen Vertrags geschickt, damit waren die zufrieden und haben mich einfach wieder aufgenommen.
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Hm, vielleicht ging es bei mir deswegen, weil ich nicht privat, sondern in China über den Arbeitgeber versichert war? Aber ich habe mich auch diesmal erkundigt wegen einer Anwartschaft, für meinen jetzigen China-Aufenthalt, und mir wurde gesagt, das sei nicht mehr nötig, weil die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen verpflichtet seien, einen wieder aufzunehmen. Anwartschaft sei nur in Ausnahmefällen nötig (weiß allerdings nicht mehr, welche Ausnahmen das waren; da es mich nicht betrifft, habe ich mir das nicht gemerkt.) Das hat mir sowohl die Versicherungsexpertin meines Arbeitgebers als auch ein Mitarbeiter meiner ehemaligen Krankenkasse so erklärt.litti72 hat geschrieben:Das wundert mich. Als mein Mann das erste Mal ins Ausland musste, wechselte er von der gesetzlichen in die private KV. Als er zurück kam, gab es wegen einem erneuten Wechsel zurück in die alte KV nur Theater. Die wollten ihn nicht mehr nehmen und sind dazu wohl auch nicht verpflichtet. Deshalb zahlen wir diesmal lieber eine Anwartschaft als Rückkehrgarantie sozusagen.selenblack hat geschrieben:Bei mir wollte die Krankenkasse nur einen Nachweis, dass ich tatsächlich im Ausland war, als ich mich nach meinem ersten China-Aufenthalt wieder in Deutschland versichert habe. Ich hab denen dann Kopien meiner Bordkarten, meiner Aufenthaltsgenehmigung und meines chinesischen Vertrags geschickt, damit waren die zufrieden und haben mich einfach wieder aufgenommen.
Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Ich glaub Dir das. Hat man zu mir auch gesagt, zumindest die KK, der Arbeitgeber sagte mir was anderes. Aber ich weiß auch von anderen, dass es riesiges Theater gab. Ich werd mich auf jeden Fall mal schlau machen, ob die KK tatsächlich verpflichtet sind, einen wieder aufzunehmen.
Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Die Deutsche Botschaft weiß, dass ich seit 10 Jahren nicht am Meldeort lebe, und vor kurzem habe ich in meiner Heimatgemeinde geheiratet, also das Standesamt weiß es auch.wück hat geschrieben:@Klaas: Wenn Du also weiterhin bei Deinen Eltern gemeldet bist (wegen dem Zimmer) hast Du Dich also quasi überhaupt nicht von Deinem Heimatort abgemeldet und den Hauptwohnsitz so belassen? Weiss denn das Einwohnermeldeamt zumindest das Du im Ausland bist?
Das mit den Steuern ist natürlich Quatsch. Wer kein Einkommen hat, muss auch keine Steuern zahlen. Obwohl, in Deutschland ist alles möglich, da müssen ja auch alle GEZ zahlen, egal ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben... Mein im Ausland verdientes Geld versteuere ich im Ausland. Sind aber eh keine Beträge, für die sich ein deutsches Finanzamt interessieren würde.
Wie das bei einer Rückkehr nach Deutschland wäre, weiß ich nicht. Wenn ich zu Besuch bin in Deutschland, nehme ich immer eine Reisekrankenversicherung, so als ob ich Ausländer in Deutschland wäre. Laut Aussage der Versicherung ist das so in Ordnung, solange ich anhand der Stempel im Pass nachweisen kann, dass ich mich die meiste Zeit des Jahres nicht in Deutschland aufhalte. Das habe ich schriftlich als E-Mail. Das Einwohnermeldeamt ist uninteressant für die private Reiseversicherung.
Ich habe auch noch ein Bankkonto in Deutschland. Dafür muss ich wiederum in Deutschland gemeldet sein, wobei man sich wohl auch abmelden kann und die Bank das nicht unbedingt mitbekommt. Mein Fazit: Wie man es macht, ist es falsch...
Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)
Ein wahres Wort gesprochen, amen.Klaas hat geschrieben:Mein Fazit: Wie man es macht, ist es falsch...
Hm, wir haben auch ein Konto in Deutschland. Ich habe bei der Bank sogar meine Abmeldebescheinigung vorgelegt, um als Steuerausländer zu gelten. Dann müssen Zinseinnahmen etc. in D nicht versteuert werden.Klaas hat geschrieben:Ich habe auch noch ein Bankkonto in Deutschland. Dafür muss ich wiederum in Deutschland gemeldet sein, wobei man sich wohl auch abmelden kann und die Bank das nicht unbedingt mitbekommt.
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