Familienzusammenführung - Frau nach DE

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Lotti
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

zumindest brauchst du die heiratsbüchlein übersetzt und beglaubigt, und um sicher zu gehen auch legalisiert, um den familienstand in deutschland ändern zu können.
wenn die nämlich die legalisation wollen ist das von deutschland aus eventuell etwas umständlicher.
bei uns waren die mit der beglaubigung voll und ganz zufrieden, aber das kann auch anders aussehen, wie qpr oben sagt.
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yankeejeff
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Wird der Familienstand nicht automatisch geändert wenn meine frau ihr visum erhält? Falls ich in deutschland mein familiendtand nicht selbst ändere, was wären die folgen bzw was dann?
yankeejeff
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Hi grüßt euch,

mittlerweile hatte meine Frau schon das Vorsprechen beim Konsulat in KANTON hinter sich. (8.Mai. 2013).
Nun muss ich am Mittwoch zum Vorsprechen bei der Ausländerbehörde (5.Juni.2013).
Beim Schreiben steht das nur ein Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag vorgelegt werden, nun beginne ab dem August eine Ausbildung zum It-Systemkaufmann und Zurzeit Aushilfe.
Sollte dies ein Problem sein? Ich mein eigentlich sollten die danach gar nicht fragen, der Lebensunterhalt beim deutschen ist ja nicht erforderlich.
Ich habe am Mittwoch nicht vor die darauf hinzuweisen, möchte da aufkeinenfall eine negative Athmosphäre veranstalten, mache dies was gesagt wird. Nur wenn ich beim Vorsprechen das Gefühl bekomme das viele Fragen zu unrecht gestellt werden und ich trotz Respektvoll und Freundlichkeit mir entgegen ein Unhöfliches und Unfreundliche Art und Weise entgegen bekomme, solle ich die dann daraufhinweisen?
Z.B. "GG Artikel 6 Abs. 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung", "Aufenthaltsgesetz Kapitel 2 Abschnitt 6 Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG ist die Aufenthaltserlaubnis dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat".
Lebe Zurzeit bei meinen Eltern, haben ein Familienhaus, Vater wird beim Vorsprechen mit mir sein und auch zusagen das Ich und meine Frau kostenfrei im Haus leben. Obwohl das Haus bald auf Mich und meinem Bruder übertragen wird :D (nur so am Rande erwähnt).

Finde nur nicht den § mit Lebensunterhalt, weiß nur durch googlen das der Lebensunterhalt keine Voraussetzung ist.

Habe nun Gebutrsurkunde, Huko und Ehebuch beglubigt und legalisiert auf meinem Schreibtisch vorliegen, werde morgen damit zur Meldebehöre meinen Familienstand ändern auf verheiratet und beim Standesamt die Ehe eintragen lassen für eine Ehebuch etc..

Falls meine Frau in Deutschland irgendwann ankommen wird, welche Schritte muss ich noch befolgen? Bei welchen Stellen muss ich sie anmelden, bzw. sie selbst?
Mir fällt gerade nur ein, dass sie bei der Meldebehöre an meine Adresse sich anzumelden hat.

LG

Jeff
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AngelofMoon
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von AngelofMoon »

yankeejeff hat geschrieben:Finde nur nicht den § mit Lebensunterhalt, weiß nur durch googlen das der Lebensunterhalt keine Voraussetzung ist.
Du meinst das hier:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
yankeejeff
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

In der regel ist der LU nicht erforderlich. Was ist da die außnahme, bei einem deutschen?
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Lotti
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

Ich würde mir wegen dem LU jetzt keine Sorgen machen.
Mich haben sie auch danach gefragt.
Ich glaube, das machen die einfach standartmäßig.

Mein Sachbearbeiter meinte damals auch, dieses und jenes sei nötig...
Ich habe nur darauf verwiesen, dass es in diesem Fall nicht so ist, weil das für das Visum, das mein Mann beantragt hatte eben nicht benötigt wurde und gut war.
Der Typ selbst war auch die ganze Zeit freundlich dabei, ebenso wie ich.

Ich hab dem SB Bescheinigungen mitgebracht, über das, was in der Zeit grad so rein kam an Einkommen. War auch nicht viel, zumal ich ja selbst erst kurz vorher aus China kam. Ich weiss gar nicht, wo denn das Minimum für LU liegen müsste, wenn dieser gesichert sein muss.
Dass er danach nicht zu fragen hat, habe ich gar nicht angesprochen.
Er hatte was auf Papier und war glücklich.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

ps: Eine Ausnahme ist wohl, wenn es dir zuzumuten wäre, die Ehe mit deiner Frau in China zu leben.
Also, wenn du die Sprache sprichst, berufliche Perpektive hast, schon längere Zeit selbst dort gelebt hast...aber selbst dann ist das immer noch so eine Sache, da du als deutscher Staatsangehöriger ja auch das Recht hast, in DE zu leben.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von AngelofMoon »

qpr hat geschrieben:Es gibt ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil,....
BVerwG 10 C 12.12
1. Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG getroffene Regelung zum Spracherfordernis ist auf den Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG nur entsprechend anzuwenden. Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise.

2. Ein deutscher Staatsangehöriger darf grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, seine Ehe im Ausland zu führen. Das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in Deutschland.

3. Dies gilt gleichermaßen für den Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, der eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 10C12.12.0
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Alles klar, lasse es dann einfach auf mich zukommen am Mittwoch.
War heute beim Standesamt, die müssen erst die Ehe nachbeurkunden...
Wenn meine Frau nach Deutschland einreist, direkt zur Meldebehörde, sie auf meine Addresse anmelden?
Noch irgendwohin?
Müssten ja sonst noch den Aufenthalt beantragen, falls sie ein Visum ab Juli bekommt, dann wird sie in Deutschland nur mit der Reiseversicherung versichert sein, erst ab August ist sie bei mir mit in der Versicherung. Damit möchte ich sagen, ob sie den Aufenthalt erst ab August beantragen kann oder es zu Spät sei, ein Visum hat ja nur 3 Monate und somit bleiben ja nur noch 2 Monate, weiß nicht genau wie lange man auf ein Aufenthaltsgenehmigung warten muss.

LG

Jeff
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

Wenn deine Frau da ist, einfach beim Bürgerbüro anmelden.
Ich weiss nicht, wie voll euer AA in der Regel so ist.
Bei uns ist es immer total überlaufen, das heißt, wir haben ewig auf einen Termin gewartet.
Wir wurden notgedrungen noch dazwischen gequetscht, kurz bevor das Visum abläuft.
Für die restliche Zeit hat er dann eine Fiktionsbescheinigung bekommen.
Wir hätten auch auf gut Glück früh morgens hin gehen können, und hoffen, dass wir an dem Tag dran kommen, aber dafür gab es keine Garantie.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

yankeejeff hat geschrieben: Wenn meine Frau nach Deutschland einreist, direkt zur Meldebehörde, sie auf meine Addresse anmelden?
Noch irgendwohin?
Yeap: Deine Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse) abändern lassen.
Und für Deine Frau eine eigene Lohnsteuerkarte besorgen.

Dann zur KV: Bei der gesetzl. KV wird Deine Frau im Rahmen der Familienversicherung bei Dir mitversichert.
Solltest Du eine private KV haben, dann daran denken, dass Deine Frau auch extra eine abschließen muss.

Ganz wichtig: Innerhalb der Gültigkeitsdauer des FZF-Visums zu Deiner ABH gehen, um dieses dort durch eine befristete AE (Aufenthaltserlaubnis) ersetzen zu lassen.
Sonst (wenn das FZF-Visum nicht durch eine befristete AE ersetzt wird) muss Deine Frau nämlich zurück nach China.

Und auch die Anmeldung zum Integrationskurs Deutsch nicht unnötig nach hinten raus schieben.
Je schneller Deine Frau den absolviert, destso eher kann sie sich hier auch sprachlich zurecht finden.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Danke euch vielmals, hätte da nur noch ne frage, bekommt sie hilfe im form von kostenloser integrationskurs, Bzw deutsch lernen bei einer sprachschule oder muss dies alles selbst finanziert werden?
Hat sie eigentlich recht auf kindergeld? Ich mein solange sie noch in der zeit deutsch lernt, sie ist ja erst 20.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

yankeejeff hat geschrieben:Danke euch vielmals, hätte da nur noch ne frage, bekommt sie hilfe im form von kostenloser integrationskurs,
Das hängt von Deinem Einkommen ab.
yankeejeff hat geschrieben:Bzw deutsch lernen bei einer sprachschule oder muss dies alles selbst finanziert werden?
S.o.
yankeejeff hat geschrieben:Hat sie eigentlich recht auf kindergeld? Ich mein solange sie noch in der zeit deutsch lernt, sie ist ja erst 20.
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint - oder :shock:
Natürlich bekommt sie KEIN Kindergeld.
Das gibts nur für das EIGENE Kind (Tochter/Sohn) - und nicht für die Ehefrau, Oma, Cusine ... etc.

Ausnahme: Deine Frau ist dt. Staatsbürgerin, wohnt noch bei ihren Eltern und hat kein eigenes Einkommen.

Deine Frau ist Chinesin ... so forget it.
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Lotti
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lotti »

ingo_001 hat geschrieben:Ausnahme: Deine Frau ist dt. Staatsbürgerin, wohnt noch bei ihren Eltern und hat kein eigenes Einkommen.
Das stimmt nicht ganz. wäre sie dt. Staatsbürgerin hätte sie auch bei geringem Einkommen, wenn sie nicht bei ihren Eltern lebt anspruch auf Kindergeld, z.B. wenn sie studiert, eine andere Ausbildung macht, oder arbeitslos ist.

Fällt hier aber, wie du sagtest eh flach, da sie Chinesin ist.

Wenn dein Einkommen sehr mager ist, kann deine Frau ALG beantragen...Harz 4.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sagtest du, du beginnst bald eine Ausbildung.
Ich würde mich da einfach mal beraten lassen. Es gibt kostenlose Sozialberatung bei Caritas, etc.
Die können dir genau sagen, ob euch irgendwelche Hilfen zustehen würden.

Der Integrationskurs kostet bei uns übrigens 1,20€/h plus Bücher (*), wenn man ausreichend Einkommen hat.
Und wir mussten auf den Wisch vom AA warten, der ihn zu dem Kurs verpflichtet hat, um einen Platz zu bekommen. Da fragst du aber am besten direkt an der Schule nach, die deine Frau gerne besuchen möchte.

(*) Die VHS, die mein Mann besucht nutzt übrigens die Bücher "Schritte Plus", Kosten etwa 15€ pro Buch.
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von ingo_001 »

Lotti hat geschrieben:(*) Die VHS, die mein Mann besucht nutzt übrigens die Bücher "Schritte Plus", Kosten etwa 15€ pro Buch.
Beim Integrationskurs meiner Frau waren es die Bücher "Schritte 1-6".
Und bei den späteren VHS--Kursen dann auch "Schritte Plus".

Ist aber keine Garantie dafür, dass die auch bei jedem anderen Integrationskurs genutzt werden.

Eine Freundin meiner Frau hatte bei ihrem Integrationskurs (auch in Berlin) das Buch "Berliner Platz".

Jeder Träger scheint da also frei entscheiden zu können, welches Bücher verwendet werden sollen.
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