Mamoro hat geschrieben:Könnte sie sich nicht in einem Chin. Restaurant bewerben (die suchen m.M.n. nur asiatische Mitarbeiter)?
Würde ich niemanden zumuten.
Mamoro hat geschrieben:Ist man denn in der heutigen Zeit so unfrei in ein anderes Land zu ziehen dort zu leben und zu arbeiten? Und wie definiert sich denn Scheinehe?
Das hat nichts mit unfrei zu tun sondern etwas mit Dumpinglöhne.
So sehr ich auch unser Aufenthaltsgesetz für Veränderungswürdig halte, so sollte doch zumindest sicher gestellt werden, dass durch Billige Arbeitskräfte die Löhne nicht gedrückt werden.
Deinen Einsatz in Bezug auf deine Bekannte sehe ich positiv, aber es gibt den falschen Weg und es gibt den richtigen Weg.
Aufenthaltsgesetz
§ 7 Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.
Dieses was kensen468 geschrieben hat ist der richtige Weg.
Dazu brauchst du aber eine Organisation die sich da auskennt und alles in die entsprechenden Wege leitet.
kensen468 hat geschrieben:Sollte die Sache mit "sehr krank" und in China nicht mehr therapierbar stimmen, dann kann sie ein Visum zur medizinischen Behandlung einreichen, vorausgesetzt, sie kann die Behandlung selbst bezahlen. So funktioniert das zumindest in der Schweiz.