Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

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DaWei
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von DaWei »

laogai hat geschrieben:
DaWei hat geschrieben:So what?
I tell you what: eine Staatsbürgerschaft beinhaltet weit mehr als nur das ziemlich sekundäre Problem welches Visum man für welches Land benötigt.
Was ist den für Dich wichtiger bei der Staatsbürgerschaft, als die Erlaubnis, irgendwo zu leben/lernen/arbeiten?
Disclaimer: Alles, was ich schreibe, widerspiegelt nur meine persönliche Meinung und/oder Erfahrungen. Sollte ich dabei Gefühle verletzt oder jemand beleidigt haben, entschuldige ich mich von ganzem Herzen, denn dies liegt nicht in meiner Absicht.
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Laogai
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von Laogai »

DaWei hat geschrieben:Was ist den für Dich wichtiger bei der Staatsbürgerschaft, als die Erlaubnis, irgendwo zu leben/lernen/arbeiten?
Staatsbürger eines Landes zu sein bedeutet bestimmte Rechte und Pflichten dieses Landes zu haben. Wenn Eltern schon in der glücklichen Lage sind sich bei ihrem Kind für eine Staatsbürgerschaft zweier Länder entscheiden zu können sollten sie genau abwägen, welche Rechte und Pflichten dieser beiden Länder am Vorteilhaftesten für das Wohl des Kindes ist.

Du hingegen reduzierst die ganze Sache auf die Visumsproblematik. Schon vergessen?
DaWei hat geschrieben:Ich muss so oder so zur Botschaft oder Konsulat, da kann ich den Papierkram auch zweimal machen. Andersherum wäre es auch die gleiche Kiste mit Mama. Ich sehe den Unterschied nicht (ausser in Gebühren für 1 bzw. 2 Visas, je nach Richtung). Irgendwer muss doch in einer DE-CN-Ehe immer ein Visum beantragen, wenn man EU/China verlässt.
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von Linnea »

Yano hat geschrieben:Das deutsche Standesamt setzt hierfür eine Frist von wenigen Tagen nach der Geburt
Aber nicht auf Grund der Staatsbürgerschaft, sondern weil eine Geburt in Deutschland grundsätzlich zu melden ist.
Yano hat geschrieben: Aber es kann einem zumindest die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden, wenn man seinen dauerhaften Wohnsitz im Ausland pflegt, und die deutschen Behörden zu der Auffassung gelangen, daß man dortiger Staatsangehöriger ist.
Nein, das ist nicht möglich, wenn die Staatsangehörigkeit über das Abstammungsprinzip erlangt wurde (ein Elternteil Deutscher) und sich die zweite Staatsangehörigkeitsich ebenfalls so begründet. Die Fälle, die du ansprichst, gelten lediglich bei Personen, die eine andere/weitere Staatsangehörigkeit annehmen wollen - im Regelfall nach einer Auswanderung in ein anders Land. Innerhalb der EU ist das inzwischen auch kein großes Thema mehr, von wann stammen deine Erfahrungsberichte in Bezug auf Spanien?
Suedchina hat geschrieben:und in deutschlang glaube ich auch nicht.
Manchmal ist es doch sinnvoll den Glauben in der Kirche zu lassen... :roll:
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von Reisende »

Ja auf jedenfall kann man in DE die Doppelstaatsbürgerschaft beantragen. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen das es auch einfach ist ein Namen zu wechseln. Meiner Meinung stellen sich die Beamten ganz schön an. Eigentlich wie meistens hierzulande. Ich drücke eich die Daumen das es alles bald Klappt.
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von ingo_001 »

DaWei hat geschrieben:Irgendwer muss doch in einer DE-CN-Ehe immer ein Visum beantragen, wenn man EU/China verlässt.
Nee ...
Meine Frau hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und braucht kein Visum, wenn wir von China gen Deutschland retour reisen.
Papa + Rasselbande müssen aber chin. Visa beantragen ...
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von ingo_001 »

Reisende hat geschrieben:Ja auf jedenfall kann man in DE die Doppelstaatsbürgerschaft beantragen.
Nicht, wenn es um die chin. Staatsangehörigkeit geht.
Da gibts nur ein Entweder / Oder.
Du kannst es ja mal probieren :mrgreen:
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von Skorpid »

Gibt es eine Wehrpflicht in China? Müsste ein Zwerg, der in Deutschland lebt aber chinesische Bürgerschaft hat rüber zur Armee? Ich hatte nen Türken in der Klasse mit doppelter Bürgerschaft, der musste in die Türkei seinen Wehrdienst leisten.
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von incues »

Skorpid hat geschrieben: Ich hatte nen Türken in der Klasse mit doppelter Bürgerschaft, der musste in die Türkei seinen Wehrdienst leisten.
Kann er dann auch nachher noch den deutschen Wehrdienst leisten? Oder können Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft das nicht? Würde mich mal interessieren.
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von Skorpid »

Soweit ich das mitbekommen hatte, musste er sich entscheiden, entweder in Deutschland oder in der Türkei. Danach kam er wieder nach Deutschland zurück.
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Linnea
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von Linnea »

Skorpid hat geschrieben:Soweit ich das mitbekommen hatte, musste er sich entscheiden, entweder in Deutschland oder in der Türkei. Danach kam er wieder nach Deutschland zurück.
Was daran lag, dass es ein Abkommen gibt, dass die Wehrpflichtzeiten des anderen Staates anerkannt hat. Inzwischen ist die deutsche Wehrpflicht ja ausgesetzt, das heißt Männer mit deutschem und türkischen Pass müssen ihren Wehrdienst in der Türkei ableisten (was die meisten nicht sonderlich freuen dürfte). Das ist aber nicht überall der Fall, bei Ländern, die die doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkennen, wie beispielsweise Singapur, gilt das nicht.
incues hat geschrieben:Kann er dann auch nachher noch den deutschen Wehrdienst leisten? Oder können Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft das nicht? Würde mich mal interessieren.
Mit "können" meist du freiwillig ableisten? Wer als Deutscher freiwillig in die Streitkräfte eines anderen Landes (dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt) eintritt und sich dafür keine entsprechende Zustimmung über die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft einholt, der verliert sie automatisch. Pflichtdienste sind von dieser Regel ausgenommen.
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incues
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Re: Verdammt mein armer Sohn kann kein Deutscher werden

Beitrag von incues »

Ah danke, das hat meine Frage bestens beantwortet.
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