Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von xxx »

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alanos
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von alanos »

Welcher Weg ist dann der beste , so dass sie mit mir in Deutschland zusammen sein kann?
Scheiden lassen, ganz normal in Deutschland und in China. Wobei es in China afaik sehr viel schneller geht, in DL ist da glaube ich noch jede Menge Schnickschnack dabei, kenne mich da nicht so gut aus, habe mich noch nie scheiden lassen ;) Wird aber in DL ganz regulär wie eine "normale" Ehe gehandhabt, in China ebenfalls. Ist also gar nicht so einfach.
Sie muss auch zurück nach China, dann müsst ihr heiraten und beten, dass sie Ausländerbehöre und die Botschaft an dem Ganzen nichts auszusetzen haben (was sie sicher haben werden ;)).
Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.


PS: Ich will ja jetzt nicht beleidigen oder so, aber was ist das denn für eine Tante?? Vor einem Jahr geheiratet und dann sofort wieder scheiden lassen, weil man jemand anderen kennen lernt? Sicher das du nicht einfach nur den größeren BMW hast?
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.

                                                           Scientia potentia est.
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von xxx »

alanos hat geschrieben:
Welcher Weg ist dann der beste , so dass sie mit mir in Deutschland zusammen sein kann?
Scheiden lassen, ganz normal in Deutschland und in China. Wobei es in China afaik sehr viel schneller geht, in DL ist da glaube ich noch jede Menge Schnickschnack dabei, kenne mich da nicht so gut aus, habe mich noch nie scheiden lassen ;) Wird aber in DL ganz regulär wie eine "normale" Ehe gehandhabt, in China ebenfalls. Ist also gar nicht so einfach.
Sie muss auch zurück nach China, dann müsst ihr heiraten und beten, dass sie Ausländerbehöre und die Botschaft an dem Ganzen nichts auszusetzen haben (was sie sicher haben werden ;)).
Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.


PS: Ich will ja jetzt nicht beleidigen oder so, aber was ist das denn für eine Tante?? Vor einem Jahr geheiratet und dann sofort wieder scheiden lassen, weil man jemand anderen kennen lernt? Sicher das du nicht einfach nur den größeren BMW hast?




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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von punisher2008 »

alanos hat geschrieben: Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.
Seit wann ist das denn so? Soweit ich mich erinnern kann bekam meine (auch chinesische) Ex schon nach paar Monaten nach Ankunft in Deutschland ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Das war allerdings 1995. Seitdem scheinen sich die Bestimmungen ja um einiges verschärft zu haben (was ich ehrlich gesagt nicht unbedingt für ungerechtfertigt halte).
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Cromson
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von Cromson »

Was waere es doch fuer ein dummer Zufall, wenn der Ehemann der jungen Dame uns vor knapp einem Jahr hier ueber seine Heirat und FZF unterichtet haette. :evil:

@N13: Einfach wird es sicher nicht, die Behoerden gehen ja nach einem Jahr sicher von einer Scheinehe aus. Ausserdem waere ich vorsichtig, wenn sie unbedingt in Dtl. leben will dann kann es gut sein dass sie sich an jeden "Strohhalm" klammert.
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DaWei
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von DaWei »

So viele Fragen und so wenig Infos. Hat sie einen Job, vielleicht in DE studiert? Oder als Ehefrau nach der Hochzeit von China nach Deutschland gekommen? Wo haben die beiden die meiste Zeit ihrer Ehe verbracht. Ich lese nur was von 1 Jahr in DE, gabs davor eine Zeit in China? Gabs eine Familienzusammenführung oder wurde der Visumtyp geändert? Ohne ein paar mehr Infos kann man eigentlich nur Vermutungen und jede Menge Wenn/Dann-Sätze abgeben.
punisher2008 hat geschrieben:
alanos hat geschrieben: Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.
Seit wann ist das denn so?
Das mit der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erst nach 5 Jahren ist seit spätestens 2006 so, jedenfalls nach meiner Erfahrung.
Disclaimer: Alles, was ich schreibe, widerspiegelt nur meine persönliche Meinung und/oder Erfahrungen. Sollte ich dabei Gefühle verletzt oder jemand beleidigt haben, entschuldige ich mich von ganzem Herzen, denn dies liegt nicht in meiner Absicht.
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von aquadraht »

N13 hat geschrieben:Hallo zusammen,..
Fragen über Fragen...danke für euer Feedback.
Das wichtigste haben Dir die Vorposter schon gesagt. Gemäß §31,1 AufenthG muss die eheliche Lebensgemeinschaft 3 Jahre rechtmässig im Bundesgebiet bestanden haben, ehe der ausländische Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt. Die eheliche Lebensgemeinschaft endet mit der Trennung.

Das heisst, dass Deine Freundin eher früher als später ausreisen muss, es sei denn, der Ehemann lässt sich aus irgendwelchen Gründen auf einen Deal ein und reicht die Scheidung erst in drei Jahren ein, mit der Behauptung, man lebe erst seit einem Jahr getrennt. Da die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft den Ehepartnern obliegt und eine irgendwie geartete staatliche Kontrolle darüber ausserhalb der Strafrechtsnormen rechts- und verfassungswidrig ist, kann er bzw. können die beiden das so machen, wenn sie sich einig sind.

Das heisst aber auch, dass Du und Deine Freundin die nächsten drei Jahre vom Wohlwollen des Noch-Ehemanns abhängig seid, wenn Ihr das so macht. Er kann zu jedem Zeitpunkt bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils das Nichtbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft geltend machen (mit gutem Grund). Hinterher kann er allerdings nicht mehr meckern.

Grundsätzlich würde ich von sowas abraten. Das bedeutet, dass Deine Freundin nach China zurückmuss. Eine Scheidung in China ist auch sehr viel schneller, billiger und einfacher als eine in Deutschland. Bei einer erneuten Heirat wird das Verfahren mit ABH und FZF nicht einfacher, aber auch nicht notwendig komplizierter. Dass Deine Freundin nach dem Scheitern der ersten Ehe einen anderen Deutschen zum Partner nimmt, kann ihr nicht grundsätzlich negativ angelastet werden. An den Reaktionen einiger Poster hier solltest Du allerdings ablesen, wie auch die Ausländerbürokraten ticken könnten. Einfacher wird es sicher nicht.

a^2
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von edmund27 »

Warum Scheiden lassen. Lebt doch erstmal so zusammen. Sie soll sich von Ihrem Ehemann trennen Und Ihm die Einreichung der Scheidung überlassen. Wenn sie noch nicht lange genug in Deutschland ist kann sie ja so lange wie moglich die Scheidung hinauszögern. Bei einem Bekannten von mir war es so, dass er die Scheidung 5 Jahre blockiert hat. Und eine Scheidung muss nicht teuer werden. Hat bei mir 1600€ gekostet. Mein Frau hat nur 200€ für den zweiten Anwalt bei der Urteilsverkündung bezahlt. Als wenn ich in deiner Situation wäre, einfach erstmal zusammenleben und alles dem Ehemann überlassen. 8)
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von partyfotograf »

Ein Scheidung sollte dort durchgeführt werden, wo der regelmäßige Wohnort des Noch-Paares liegt. In diesem Fall Deutschland. Eine Ehe kann in DE innerhalb von 3 Monaten geschieden werden. Bedingung ist hierfür allerdings ein Trennungsjahr, was dem zuvorgeht. Danach sind 3 Monate realistisch, wenn nicht noch Kinder mit im Spiel sind, ein Versorgungsausgleich stattfinden muss, oder die Frage der Gütertrennung im Raum steht. Wenn ihr beide jetzt zusammenlebt und der Ehemann bei der AE mithilft und euer Vorhaben unterstützt, macht sowohl sie sich strafbar als auch der Ehemann. Ob er das Risiko eingehen will, dafür bis zu 2 (oder 3?) Jahre in den Knast zu gehen, vermag ich zu bezweifeln.

In China kann man die Ehe ohne Trennungsjahr auflösen, allerdings muss dann der Nachweis erbracht werden, dass die Ehe nach chinesischem Recht als "zerüttet" angesehen wird.

Woher ich das alles weiß? Persönliche Erfahrung...
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von edmund27 »

partyfotograf hat geschrieben:Ein Scheidung sollte dort durchgeführt werden, wo der regelmäßige Wohnort des Noch-Paares liegt. In diesem Fall Deutschland. Eine Ehe kann in DE innerhalb von 3 Monaten geschieden werden. Bedingung ist hierfür allerdings ein Trennungsjahr, was dem zuvorgeht. Danach sind 3 Monate realistisch, wenn nicht noch Kinder mit im Spiel sind, ein Versorgungsausgleich stattfinden muss, oder die Frage der Gütertrennung im Raum steht. Wenn ihr beide jetzt zusammenlebt und der Ehemann bei der AE mithilft und euer Vorhaben unterstützt, macht sowohl sie sich strafbar als auch der Ehemann. Ob er das Risiko eingehen will, dafür bis zu 2 (oder 3?) Jahre in den Knast zu gehen, vermag ich zu bezweifeln.

In China kann man die Ehe ohne Trennungsjahr auflösen, allerdings muss dann der Nachweis erbracht werden, dass die Ehe nach chinesischem Recht als "zerüttet" angesehen wird.

Woher ich das alles weiß? Persönliche Erfahrung...
Wiso macht sich der Eheman strafbar. Das verstehe ich nicht. Ich würde einfach mit dieser Frau zusammen leben. Und um die Scheidung soll sich der Ehemann kümmern. Und die Frau kann die Scheidung so lange blockieren wie sie es braucht für die Aufenthaltsgenehmigung. Deshalb mein Tipp, einfach so zusammen leben. 8)
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von happyfuture »

edmund27 hat geschrieben:Wieso macht sich der Ehemann strafbar? Das verstehe ich nicht. Ich würde einfach mit dieser Frau zusammen leben. Und um die Scheidung soll sich der Ehemann kümmern. Die Frau kann die Scheidung so lange blockieren, wie sie es braucht für die Aufenthaltsgenehmigung. Deshalb mein Tipp, einfach so zusammen leben. 8)
Eddy, dein hessischer Tipp in Ehren - bitte schau mal nach, was alles unter "Scheinehe" läuft :wink:
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von partyfotograf »

Nicht nur Scheinehe. Zudem hat er Beihilfe zur Erschleichung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels geleistet, wenn die beiden nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft leben.
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von happyfuture »

partyfotograf hat geschrieben:Nicht nur Scheinehe. Zudem hat er Beihilfe zur Erschleichung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels geleistet.
Rechtsfolgen (speziell für Eddy!)
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von partyfotograf »

Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Strafbar macht sich dabei auch der deutsche Ehegatte, der die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt. Für die Strafbarkeit ist es ohne Belang, ob die Scheinehe gegen Bezahlung eingegangen und nach außen als gelebte Ehe dargestellt wurde oder die Handlungen aus anderen, nicht-monetären Motiven erfolgten. Weiterhin ist es für die Verwirklichung des Straftatbestandes unerheblich, ob tatsächlich auf Grund der unrichtigen Angaben ein Aufenthaltstitel erlangt wurde oder nicht.
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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?

Beitrag von happyfuture »

schutzehe.com hat geschrieben:Strafrecht
Eine "Scheinehe" kann gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Unzutreffende Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für sich oder einen anderen, hier im Vortäuschen des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. In den meisten Fällen kommt es jedoch "nur" zu einer Verurteilung der MigrantInnen nach § 271 StGB "Falschbeurkundung" oder nach § 156 StGB "falsche uneidliche Aussage" bzw. § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG "Vorbringen unrichtiger bzw. unvollständiger Tatsachen". Bei deutschen StaatsbürgerInnen kann darüberhinaus "Unterstützung illegalen Aufenthalts" hinzu kommen.
Eddy, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :wink:
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