Es geht um das sogenannte "Besuchervisum", dass ja - soweit meine eigenen Nachforschungen korrekt sind - quasi eine besondere Art des Touristenvisums ist? Ich habe gelesen, dass ein chinesischer Staatsbürger (wie meine Freundin eben) einen Ausländer zu Besuch einladen kann. Angeblich muss es sich dabei nicht um einen Verwandeten handeln, es kaum auch - salopp gesagt - "Irgendwer" sein.
Desweiteren habe ich gelesen, dass sie dazu ein kurzes Schreiben verfassen muss, in dem steht, dass sie mich einlädt (in Chinesisch oder eben in unserem Falle in Deutsch) und eine Kopie ihres Ausweises dazulegen muss. Dies wird dann an mich geschickt, damit ich das Visum beantragen kann.
Vielleicht sollte ich erwähnen, dass der Besuch keinen konkreten Vorhaben wie Arbeit, Praktikum oder Studium dient, sondern nur dem Besuch meiner Bekannten.
Ich habe leider bei meinen Recherchen keine großen Details finden können was Restriktionen oder das Prozedere im Allgemeinen angeht.
Deshalb die Frage, ob einer von euch damit Erfahrungen gemacht hat. Mich würde u.a. interessieren:
- Muss der Besuch eine bestimmte Mindestlänge haben (z.B. mindestens 30 Tage oder länger)? Dass ich nur eine bestimmte maximale Zeit bleiben kann - wie eben bei jeder anderen Art des Visums - ist mir natürlich klar.
- Ist für meine Freundin neben Schreiben/Ausweiskopie ein weiterer Mehraufwand zu betreiben? Sprich muss sie z.B. weitere bürokratische Dinge erledigen oder wird sie dann erst mal ausgequetscht über mich bzw. meinen geplanten Aufenthalt etc? Oder muss sie gar Auskünfte über ihre finanzielle Lage abgeben bzw. Geld investieren?
- Weiß jemand, ob das Schreiben konkrete Angaben beinhalten muss außer die "bloße Einladung", sprich Daten über die Länge oder ggf. Grund meines Aufenthaltes?
- Für ein normales Touristenvisum müssen ja beim Visumsantrag Dinge wie Flugtickets, Hotelreservierungen, etc mit eingereicht werden. Ich habe gelesen, dass das bei dem "Besuchervisum" entfällt. Ist das korrekt?
- Ich nehme an, dass ich, wenn ich über dieses Besuchervisum in China bin, ich mich bei/mit der Person aufhalten muss, die mich eingeladen hat. Ist es legitim, dass ich nicht bei ihr wohne, sondern z.B. bei einer Verwandten von ihr oder einem Apartment, dass sie mir vermittelt? Kann ich ggf. ohne sie einige Tage in andere Orte reisen (hatte ggf. vor, in Jilin und Changchun für einige Tage noch andere Freunde zu besuchen)?
- Muss ich für das Besuchervisum ein bestimmtes Vermögen vorweisen können?
Vielen Dank für eure evtl. Hilfe. Ich werde mich auf jeden Fall nochmal bei der Botschaft genauer informieren, möchte die dort allerdings nicht gleich mit tausenden von Fragen bombadieren, vielleicht lässt sich ja dank eurer Erfahrung so einiges im Vorfeld klären...

