FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
- de guo xiong
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FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Folgende Situation:
Nach meinem Jobwechsel bin ich jetzt bei einer deutschen Firma beschaeftigt. Da ich jetzt fuer einen Monat in D zur Einarbeit bin, habe ich mich wieder hier angemeldet' Nach dem Monat werde ich dann wieder nach China entsandt, werde aber den Wohnsitz in D behalten.
Besteht somit die Chance, dass ich fuer meine Frau ein FZF erhalte?
Wenn ich richtig bin, muss meine Frau dann mind. einmal in 6 Monaten D besuchen, damit das Visum nicht verfaellt - stimmt das so?
de guo xiong, der sich gewundert hat, das seine Frau, ohne Meldebescheinigung, die Familienversicherung von der Krankenkasse erhalten hat
Nach meinem Jobwechsel bin ich jetzt bei einer deutschen Firma beschaeftigt. Da ich jetzt fuer einen Monat in D zur Einarbeit bin, habe ich mich wieder hier angemeldet' Nach dem Monat werde ich dann wieder nach China entsandt, werde aber den Wohnsitz in D behalten.
Besteht somit die Chance, dass ich fuer meine Frau ein FZF erhalte?
Wenn ich richtig bin, muss meine Frau dann mind. einmal in 6 Monaten D besuchen, damit das Visum nicht verfaellt - stimmt das so?
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Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Na ja Besuchen würde ich das nicht gerade benennen.de guo xiong hat geschrieben:Wenn ich richtig bin, muss meine Frau dann mind. einmal in 6 Monaten D besuchen, damit das Visum nicht verfaellt - stimmt das so?
Es ist so das der Nachziehende Ehepartner wenn die FZF erteilt wurde, er den Aufenthaltstitel hat und er sich danach länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhält der Aufenthaltstitel verfällt.
Sollte dieses mal vorkommen müsste man wieder eine FZF bei der Deutschen Auslandsvertretung stellen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Wird die Situation gegenüber der ABH wahrheitsgemäß geschildert, besteht keine Chance ein Visum zwecks Familienzusammenführung überhaupt zu bekommen.de guo xiong hat geschrieben:Besteht somit die Chance, dass ich fuer meine Frau ein FZF erhalte?
Gemäß den Verwaltungsvorschriften bezüglich einer Familienzusammenführung muß die Ehe in Deutschland gelebt werden, sonst wird das Visum verweigert.
So wurde mir das vor einigen Jahren gesagt und das Visum verweigert. Seit dem kommen wir mit einem Besuchsvisum Typ C, Entry Mult., jeweils 1 Jahr gültig, aus.
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Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Kann ich so bestätigen, wobei meine Frau ein mehrjähriges Visum Typ C Multi Entries hatRoger hat geschrieben:Wird die Situation gegenüber der ABH wahrheitsgemäß geschildert, besteht keine Chance ein Visum zwecks Familienzusammenführung überhaupt zu bekommen.de guo xiong hat geschrieben:Besteht somit die Chance, dass ich fuer meine Frau ein FZF erhalte?
Gemäß den Verwaltungsvorschriften bezüglich einer Familienzusammenführung muß die Ehe in Deutschland gelebt werden, sonst wird das Visum verweigert.
So wurde mir das vor einigen Jahren gesagt und das Visum verweigert. Seit dem kommen wir mit einem Besuchsvisum Typ C, Entry Mult., jeweils 1 Jahr gültig, aus.
max 90 Tage am Stück, dann min. 90 Tage nix Schengen - wird uns bei jeder Einreise nach D "brav" erklärt
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Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Haben wir ja momentan auch - bzw. meine Frau hat. Die Idee dahinter war, evtl. schon jetzt meine Steuerklasse auf 3 umzuschreiben. Ich denke dazu muss meine Frau in D gemeldet sein und dies benötigt einen Aufenthaltstitel - richtig?happyfuture hat geschrieben: Kann ich so bestätigen, wobei meine Frau ein mehrjähriges Visum Typ C Multi Entries hat
max 90 Tage am Stück, dann min. 90 Tage nix Schengen - wird uns bei jeder Einreise nach D "brav" erklärt
Eine weitere Idee die Zeit bis zu einer evtl. Einbürgerung zu reduzieren ....
De guo xiong
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Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Das war überhaupt kein Problem, Mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt, ordentliche Meldung angenommen, Steuerklasse 3 obligatorisch. Nach einem Aufenthaltstitel wurde überhaupt nicht gefragt.de guo xiong hat geschrieben:Haben wir ja momentan auch - bzw. meine Frau hat. Die Idee dahinter war, evtl. schon jetzt meine Steuerklasse auf 3 umzuschreiben. Ich denke dazu muss meine Frau in D gemeldet sein und dies benötigt einen Aufenthaltstitel - richtig?
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Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Ganz so einfach ist das nicht wie Du hier schreibst.Roger hat geschrieben:Das war überhaupt kein Problem, Mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt, ordentliche Meldung angenommen, Steuerklasse 3 obligatorisch. Nach einem Aufenthaltstitel wurde überhaupt nicht gefragt.
Wenn Du in Deutschland lebst und arbeitest aber dein Ehepartner im Ausland lebt (so wie es bei mir ist) kannst Du nicht die Lohnsteuerklasse wechseln.
Wenn Du aber in Deutschland gemeldet bist und deine Abgaben hier entrichtest (Steuern und Sozialabgaben) aber im Ausland als Expart mit deinen Ehepartner zusammen lebst kann man die Lohnsteuerklasse wechseln.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Eheliche Lebensgemeinschaft gelebt wird.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: FZF ohne dauerhaften Aufenthalt in D
Scheinbar doch und ich gehe mal davon aus, Roger hat das so "erlebt".AngelofMoon hat geschrieben:Ganz so einfach ist das nicht wie Du hier schreibst.Roger hat geschrieben:Das war überhaupt kein Problem, Mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt, ordentliche Meldung angenommen, Steuerklasse 3 obligatorisch. Nach einem Aufenthaltstitel wurde überhaupt nicht gefragt.
Zwischen Theorie und Praxis gibt es viel, viel Luft, nicht nur in China
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