Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

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CinZane
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Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von CinZane »

Heyhey hier melde ich mich auch mal wieder:-)

Wie ihr euch denken könnt , so geht es auch in diesem Beitrag um eine Hochzeit in Deutschland.

Um die genaue Fragestellung zu erläutern so werde ich einmal meine Situation , sowie die Situation meiner liebsten Schildern.

Zu mir:
Leben und Arbeiten tue ich in Frankreich [Versailles ] seid 3 Jahren, gemeldet bin ich aber nachwievor im Wohnsitz meiner Eltern in Deutschland.

Für den deutschen Staat lebe ich also noch in DE und von daher auch alles in Ordnung wenn ich auch dort heiraten möchte.

Zu ihr:

Sie ist 30 Jahre alt , lebt bereits seid 8 Jahren in Frankreich und seid 1 1/2 Jahren zusammen in Versailles. Sie hat dort studiert und ihr Studiom auch erfolgreich abgeschlossen. Wir haben das Französische Pacs abgeschlossen was soetwas wie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist[Es bringt steuerliche Vorteile und erleichtert ihr das Visum und die Arbeitserlaubniss für Frankreich.]

Sie hat also eine uneingeschränkte Arbeitserlaubniss für Frankreich + das dazugehörige Visa [welches wir allerdings einmal im Jahr verlängern müssen.] sowie den Status PACS

Sie war auch nie verheiratet oder ähnliches [um das einmal vorwegzunehmen^^]

Geplant haben wir in Zukunft in Deutschland zu Leben/Arbeiten/Familie gründen.

Nun möchten wir nächstes Jahr am 13 November in Deutschland in meiner Heimatstadt heiraten.

Die Frage ist nun welche Art von Visa / Aufenthaltsgenehmigung /Arbeitserlaubniss sie benötigt um mich in Deutschland zu heiraten und Anschliessend dort zu leben und zu Arbeiten.

Bringt es ihr irgendetwas das sie bereits seid 8 Jahren in der EU lebt [ Frankreich] und dort die erste Zeit ein Studentenvisa hatte und nun ein Familienvisa [über das Pacs]

Erleichtert uns das ganze irgendetwas ?

Grundzüge von Deutsch sind vorhanden. Sprich leichte Konversationen kein Problem [nur wenn es in das detail geht, dann hapert es.

Viele unklare Fragen für mich , aber ich hoffe unter euch ist einer der mein Geschreibsel versteht :-)

mfg aus Versailles
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von cookie2008 »

Ich rate das zustaendige Standesamt zu kontaktieren. Die koennen es Dir genau sagen. Es wird hier keinen Experten fuer genau Deinen Fall geben und wenn, dann kann das jeweilige Standesamt es immer noch anders sehen. :-)

I.d.R. muss in D die Ehefaehigkeit nachgewiesen werden bzw. eine Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, die aus dem Heimatland besorgt werden, uebersetzt und beglaubigt werden muss. Das ist der Grund, warum einige Leute nicht in Deutschland heiraten (also nicht, weil sie nicht ledig sind, aber weil es woanders leichter ist und in D anerkannt wird, HK zum Beispiel oder auch in einigen EU Staaten).
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AngelofMoon
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von AngelofMoon »

cookie2008 hat geschrieben:Ich rate das zustaendige Standesamt zu kontaktieren. Die koennen es Dir genau sagen.
Das Standesamt wird dazu auch nichts sagen Können.
CinZane hat geschrieben:Die Frage ist nun welche Art von Visa / Aufenthaltsgenehmigung /Arbeitserlaubniss sie benötigt um mich in Deutschland zu heiraten und Anschliessend dort zu leben und zu Arbeiten.
Da müsste er sich schon an die Deutsche Auslandsvertretung in Paris oder besser an das Auswärtige Amt wenden oder seine zuständige ABH.
Das Standesamt kann ihm sagen welche Papiere sie von der Lebenspartnerin für eine Eheschließung in Deutschland haben möchte.

Mir ist der Aufenthaltsstatus seiner Lebenspartnerin nicht bekannt, sonst würde ich sagen das §38a im Aufenthaltsgesetz Anwendung finden würde.
Da seine Lebenspartnerin den Aufenthaltstitel jedes Jahr verlängern muss, wird aber wohl §28 im Aufenthaltsgesetz zutreffen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von cookie2008 »

AngelofMoon hat geschrieben:
cookie2008 hat geschrieben:Ich rate das zustaendige Standesamt zu kontaktieren. Die koennen es Dir genau sagen.
Das Standesamt wird dazu auch nichts sagen Können.
Wie jetzt? Sie wollen in D heiraten. Damit ist die Auslandsvertretung in F nicht zustaendig, sondern das deutsche Standesamt, welches die Trauung vornimmt. Diese kann sagen, welche Dokumente sie beibringen muessen. Wenn sie nichts zur Aufenthaltsberechtigung sagen koennen, werden sie diese nicht pruefen, womit diese nicht relevant ist.

Beide leben lt. Angaben im EP in Versailles mit gueltigem Visum. Ich gehe somit von einem gueltigen Aufenthaltstitel fuer Frankreich aus, woraus sich gem. Schengener Abkommen eine Einreisemoeglichkeit nach D ohne weiteres Visum ergibt, was wiederum sicher vorteilhaft ist.
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AngelofMoon
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von AngelofMoon »

Das Standesamt ist nur für die Eheschließung zuständig und nicht für einen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Da der Lebenspartner nur einen Befristeten Aufenthalt in Frankreich hat und zwar immer nur für 1 Jahr ist hier nicht von einen Langfristigen Aufenthalt in der EU die Rede.
Sie kann sich zwar bis zu 90 Tagen in Deutschland ohne Visum aufhalten aber für einen längeren Aufenthalt muss auch hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Dieses kann eventuell direkt bei der ABH gemacht werden ohne dass die Deutsche Auslandsvertretung mit von der Partie ist.
Das kann man aber nicht beim Standesamt erfragen sondern bei den Stellen die dafür zuständig sind.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von cookie2008 »

AngelofMoon hat geschrieben:Das Standesamt ist nur für die Eheschließung zuständig und nicht für einen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Da der Lebenspartner nur einen Befristeten Aufenthalt in Frankreich hat und zwar immer nur für 1 Jahr ist hier nicht von einen Langfristigen Aufenthalt in der EU die Rede.
Sie kann sich zwar bis zu 90 Tagen in Deutschland ohne Visum aufhalten aber für einen längeren Aufenthalt muss auch hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Dieses kann eventuell direkt bei der ABH gemacht werden ohne dass die Deutsche Auslandsvertretung mit von der Partie ist.
Das kann man aber nicht beim Standesamt erfragen sondern bei den Stellen die dafür zuständig sind.
OK, jetzt verstehe ich. Mein Beitrag bezog sich nur auf den Teil der Eheschliessung, wofuer das Standesamt zustaendig ist und nicht auf das Leben danach. Es duerfte aber nach der Heirat ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen, welche bei der ABH zu beantragen ist.
Ich habe soeben gehoert, dass fuer die Eheschliessung auch der Aufenthaltstitel geprueft wird. Da wird es trickreich. Die Behoerde muss einen "Schengen Titel" erst mal nicht anerkennen. Da beide derzeit aber derzeit nicht in D leben, koennte dennoch der "Schengen Titel" als in dem Fall ausreicheng anerkannt werden, da andere Regeln ggf die Freizuegigkeit einschraenken wuerden. Ich denke wieder, dass Standesamt weiss, ob sie etwas pruefen fuer die Eheschliessung oder nicht. Das ABH kann sicher auch zusaetzliche Auskunft erteilen.
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CinZane
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von CinZane »

Richtig, in der Tat sind die Eheschliessung und in ferner Zukunft auch die permanente Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubniss in DE für sie zwei paar Schuh.

Den Aspekt über das Schengener Abkommen finde ich dort ebendso relevant daadurch das sie ja hier in Frankreich eine unbegrenzte Arbeitserlaubniss hat [auch wenn sie ihr Visa immer verlängern muss]

So wie ich es mir denke , so werden wir an dem Punkt wohl angreifen müssen um beides zu Lösen

Hochzeit sowie später auch Arbeits und Aufenthaltsgenehmigung :-)


Danke aber im Vorab schon für die äusserst interessanten Beiträge

Gruß aus Versailles und guten Morgen an alle !
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von edmund27 »

CinZane hat geschrieben:Heyhey hier melde ich mich auch mal wieder:-)

Wie ihr euch denken könnt , so geht es auch in diesem Beitrag um eine Hochzeit in Deutschland.

Um die genaue Fragestellung zu erläutern so werde ich einmal meine Situation , sowie die Situation meiner liebsten Schildern.

Zu mir:
Leben und Arbeiten tue ich in Frankreich [Versailles ] seid 3 Jahren, gemeldet bin ich aber nachwievor im Wohnsitz meiner Eltern in Deutschland.

Für den deutschen Staat lebe ich also noch in DE und von daher auch alles in Ordnung wenn ich auch dort heiraten möchte.

Zu ihr:

Sie ist 30 Jahre alt , lebt bereits seid 8 Jahren in Frankreich und seid 1 1/2 Jahren zusammen in Versailles. Sie hat dort studiert und ihr Studiom auch erfolgreich abgeschlossen. Wir haben das Französische Pacs abgeschlossen was soetwas wie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist[Es bringt steuerliche Vorteile und erleichtert ihr das Visum und die Arbeitserlaubniss für Frankreich.]

Sie hat also eine uneingeschränkte Arbeitserlaubniss für Frankreich + das dazugehörige Visa [welches wir allerdings einmal im Jahr verlängern müssen.] sowie den Status PACS

Sie war auch nie verheiratet oder ähnliches [um das einmal vorwegzunehmen^^]

Geplant haben wir in Zukunft in Deutschland zu Leben/Arbeiten/Familie gründen.

Nun möchten wir nächstes Jahr am 13 November in Deutschland in meiner Heimatstadt heiraten.

Die Frage ist nun welche Art von Visa / Aufenthaltsgenehmigung /Arbeitserlaubniss sie benötigt um mich in Deutschland zu heiraten und Anschliessend dort zu leben und zu Arbeiten.

Bringt es ihr irgendetwas das sie bereits seid 8 Jahren in der EU lebt [ Frankreich] und dort die erste Zeit ein Studentenvisa hatte und nun ein Familienvisa [über das Pacs]

Erleichtert uns das ganze irgendetwas ?

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Hallo !

ich bin auch mit einer Chinesin verheiratet. Aber ich würde nie in Deutschland heiraten viel zu kompliziert. Und mit dem Aufenthaltstitel ist es in Frankreich viel leichter. Ein Verwandter von mir lebt in Deutschland und ist mit einer Chinesin verheiratet . Sie hat einen Aufenthalstitel von Frankreich. Er hat seinen Wohnsitz in Frankreich wegen seiner Firma. Ich sage immer wo ist das Problem wir haben doch Europa und das Schengen Abkommen.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Heirat in Deutschland und div. Fragen dazu :-)

Beitrag von AngelofMoon »

@edmund27
Das hier kannst Du mit dem Fall von Deinen Verwanten nicht gleich setzten.
Dein Verwanter war Freizügigkeitsberechtiger EU Bürger, was hier bei CinZane nicht der Fall ist da er hier in Deutschland gemeldet ist. Das wäre nur der Fall wenn CinZane von Frankreich eine Freizügigkeitsbescheinigung hätte.
Seine Lebenspartnerin hat auch kein Visum sondern eine Beschränkte Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätikeit.
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