Na wenn das unter Scheinehe läuft, wenn die beiden sich jetzt scheiden lassen würden, ist doch alles klar. Dann könnte sie auch nicht in DE bleiben. Also... ob verheiratet oder nicht, man muss so oder so gehen wenn man nicht mehr zusammen lebt und keine unbefristete AE vorliegt...happyfuture hat geschrieben: Alles andere läuft unter SCHEINEHE! (und dann ab nach Hause ...)
Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden ?
Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
- happyfuture
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
ich denke, du hast diese durchaus ernstgemeinte Anspielung nicht verstandenAndy_yi hat geschrieben:Na wenn das unter Scheinehe läuft, wenn die beiden sich jetzt scheiden lassen würden, ist doch alles klar. Dann könnte sie auch nicht in DE bleiben. Also... ob verheiratet oder nicht, man muss so oder so gehen wenn man nicht mehr zusammen lebt und keine unbefristete AE vorliegt...happyfuture hat geschrieben: Alles andere läuft unter SCHEINEHE! (und dann ab nach Hause ...)
im Übrigen brauchst Du, um Dich in D aufzuhalten, nicht zwangsläufig eine unbefristete AE.
Wieviele Scheidungen hast Du schon hinter Dir (oder bereitest Du Dich nur gut vor)?
Gruß
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Nein, dem ist nicht so.Sachse28 hat geschrieben:Ja, dem ist leider so.
Der Ehemann einer Freundin ist vor ca. einem Jahr an Krebs gestorben und seine Frau war zu dem Zeitpunkt erst 2,5 Jahre in Deutschland.
Lt. Ausländerbehörde in NRW wird da (wenn keine Zweifel an der gelebten ehelichen Gemeinschaft bestehen) sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis (früher unbefristete Aufenthaltserlaubnis genannt) erteilt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Die Ehe muss hier nicht registriert (anerkannt) werden, weil sie schon gültig ist (und zwar seit dem Moment der Eheschliessung in China).xxxxx hat geschrieben:Wenn jemand in China eine Frau heiratet und dann nach DE geht mit ihr wie sieht es dann aus wenn die Ehe hier nicht registriert wird ?
Es ist noch nicht mal nötig zum hiesigen Standesamt zu gehen.
Bei uns wars (2006) so:
Mit der (vom dt. Konsulat in Guangzhou) beglaubigten Hochzeitsurkunde ins hiesige Bürgerbüro (anderswo heists Einwohnermeldeamt) - und das wars.
Nur mein Finanzamt wollte (aus unerfindlichen Gründen) ne beeidigte Übersetzung eines roten Hochzeitsbüchleins.
Geh davon aus, dass (wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt) auch das dt. Scheidungsrecht gilt - mit allem drum und dran.xxxxx hat geschrieben:Auch hinsichtlich der Gefahr einer späteren Scheidung ( Trennungsjahr 1 Jahr und so ) oder Ansprüche der Frau ?
* Vorausgesetzt es liegt keine Scheinehe vor.
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Das mit den 3 Jahren ist auch erst seid diesem Jahr, letztes Jahr war es noch so das der Ausländische Ehepartner eines Deutschen schon nach 2 Jahren eine Nierderlassungserlaubnis in der Regel erteilt werden konnte wenn die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet weiter bestand.ingo_001 hat geschrieben:Der Ehemann einer Freundin ist vor ca. einem Jahr an Krebs gestorben und seine Frau war zu dem Zeitpunkt erst 2,5 Jahre in Deutschland.
Viele beantragen aber die Niederlassungserlaubnis erst dann wenn die AE ausläuft und nicht schon nach damals 2 Jahren.
Wenn Zweifel an einer Ehe bestehen hat die ABH eine AE erst einmal für 1 Jahr erteilt und wenn die Eheliche Lebensgemeinschaft danach weiter bestand die AE um 3 Jahre verlängert.
Das ist der Grund warum einige erst nach 4 Jahren dann eine Niederlassungserlaubnis beantragen und erteilt bekommen.
Wenn die ABH z.B. gleich eine AE für 3 Jahre erteilt wurde nach 3 Jahren die NE beantragt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde ja.ingo_001 hat geschrieben:Geh davon aus, dass (wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt) auch das dt. Scheidungsrecht gilt - mit allem drum und dran.
Wurde die Ehe aber im Ausland geschlossen dann zählt für Deutsche Familiengerichte das:
Nach zu lesen beim Auswärtigen Amt BerlinWelches Recht wird angewendet?
Die Frage, welche Rechtsordnung (deutsches oder ausländisches Recht) ein deutsches Gericht im Falle der Scheidung anzuwenden hat, richtet sich nach den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts (vgl. Rechtsverhältnisse der Ehepartner). Bei einer Scheidung im Ausland wird das dortige Gericht hingegen das eigene Internationale Privatrecht zugrunde legen, um die für den konkreten Fall maßgebliche Rechtsordnung zu ermitteln.
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Hatte bereits vorher die entsprechenden Links gepostet - lies Dir das mal in Ruhe durch! Egal ob die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder nicht, ist bezüglich Scheidung der Lebensmittelpunkt ausschlaggebend. Bei Scheidungsfragen sollte ohnehin ein Fachanwalt Auskunft geben!!AngelofMoon hat geschrieben:Wurde die Ehe aber im Ausland geschlossen dann zählt für Deutsche Familiengerichte das:
Nach zu lesen beim Auswärtigen Amt BerlinWelches Recht wird angewendet?
Die Frage, welche Rechtsordnung (deutsches oder ausländisches Recht) ein deutsches Gericht im Falle der Scheidung anzuwenden hat, richtet sich nach den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts (vgl. Rechtsverhältnisse der Ehepartner). Bei einer Scheidung im Ausland wird das dortige Gericht hingegen das eigene Internationale Privatrecht zugrunde legen, um die für den konkreten Fall maßgebliche Rechtsordnung zu ermitteln.
@Ingo, es ändert sich immer mehr, leider aus meiner Sicht zu Ungunsten binationaler Ehen. Grundsätzlich besteht keine Registrierungspflicht in D, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Auch werden diese Ehen zweifelsfrei ohne Registrierung anerkannt, jedoch ist es empfehlenswert, möglichst dem Deutschen Amtsschimmel die eingegangene Ehe glaubhaft und nachvollziehbar zu machen.
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Was wir ja gemacht hatten.happyfuture hat geschrieben:@Ingo, es ändert sich immer mehr, leider aus meiner Sicht zu Ungunsten binationaler Ehen. Grundsätzlich besteht keine Registrierungspflicht in D, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Auch werden diese Ehen zweifelsfrei ohne Registrierung anerkannt, jedoch ist es empfehlenswert, möglichst dem Deutschen Amtsschimmel die eingegangene Ehe glaubhaft und nachvollziehbar zu machen.
Das Bürgerbüro wollte (auf unsere Nachfrage hin) einfach keine weiteren Unterlagen - unglaublich aber wahr.
Das Finanzamt (wie geschrieben) schon ...
Da das aber schon ein paar Jährchen her ist und jedes BL da mitunter eigene Wege geht, hier auch mein Tipp: Immer bei der zustandigen ABH, Standesamt, Einwohnermeldeamt nachfragen, was dies bezgl. bebraucht wird.
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
happyfuture hat geschrieben: Nachschlag zum Thema SCHEIDUNG Auswärtiges Amt
Besonders interessant für Kandidaten, die in Dänemark geheiratet haben
.........verstehe ich nicht. ICH habe in DK geheiratet
Henry .......der das durchaus wieder tun würde!!
Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Yeap - und zwar das ganze Jahr rückwirkend zum 1. Januar des Heiratsjahres.Henry_ hat geschrieben:Das Jahr der Heirat gilt
Soweit mein Wissenstand
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Wir hatten letztes Jahr im April geheiratet. Im Juli gabs die FZF.xxxxx hat geschrieben:ingo_001 hat geschrieben:Yeap - und zwar das ganze Jahr rückwirkend zum 1. Januar des Heiratsjahres.Henry_ hat geschrieben:Das Jahr der Heirat gilt
Soweit mein Wissenstand
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Ist das echt so ?????? Allein der Glaube fehlt.....
Das wäre ja bei mir ein Interessanter Fall:
LST 1 seit Jananur 2011
Im Mai 2011 geschieden
Wenn ich im Dezember 2011 heiraten würde wäre ich rückwirkend wieder LST 3 ?
Das wäre ja finanziell der Hammer
Im August 2010 LSK 3 beantragt. Die gabs dann aber nur Rückwirkend zum Einreisedatum meiner Frau. Also ab mitte Juli. Hat mich das Finanzamt jetzt beschi**en, oder sind das in den anderen Antworten nur Vermutungen?
Werd mal meinen Steuerberater konsultieren. Die Erklärung für letztes Jahr hab ich ja eh noch nicht abgegeben...
Gege - 哥哥
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
bei solchen Fragen würde ich lieber zum Schmied gehen. als zum Schmiedl, also das betreffende Finanzamt bzw. Gemeindeverwaltung fragen...statt Googlexxxxx hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Ehe. Wenn z.B. im Oktober im Ausland geheiratet wird und dann die Ehefrau dann im Dezember 2011 nach Deutschland kommt.
Meine Frage ist jetzt wegen der rückwirkenden Steuerklasse bzw. ein rückwirkender Steuernachlass.
Wird da die Steuerklassenänderung schon 2011 gemacht oder erst 2012 ?
Dazu gibt es bei Google unterschiedliche Aussagen.
Danke Euch Gruß
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
Entscheidend ist, wo deine Zukünftige wann ihren Wohnsitz hat. Klickxxxxx hat geschrieben:Wenn ich im Dezember 2011 heiraten würde wäre ich rückwirkend wieder LST 3 ?
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Re: Muss die Ehe mit einer Chinesin in DE registriert werden
@ Jens 777 + @ gege
Werd da nochmal unsere ESt-Erklärung + den Steuerbescheid für 2006 checken.
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