Im Merkblatt steht übrigens "bestätigte Flugticketbuchung". Ein Flugticket ist wesentlich verbindlicher als eine Buchung, denn es bedeutet, dass der Flug nicht nur gebucht, sondern auch bereits bezahlt wurde. Von daher geht die Vorlage eines Tickets über eine Flugticketbuchung hinaus und dürfte die Botschaft mehr als zufrieden stellen.kensen468 hat geschrieben:Flugbestätigung? Ich habe immer ein Ausdruck meines E-Tickets beigelegt, hat immer ausgereicht. Brauche ich da jetzt noch was anderes?
Wobei, ein fingiertes E-Ticket könnte ich am Rechner in fünf Minuten basteln, eine fingierte Flugticketbuchung in drei
Schön wäre es. Die Heirat mit einem chinesischen Staatsbürger berechtigt nicht zu einem "Dauervisum" für die VR China!kensen468 hat geschrieben:Heiraten - Dauervisum - Problem gelöst -.-

