Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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HK_Yan
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von HK_Yan »

Calimero hat geschrieben:Das mit "Gift 30$" stimmt natürlich nicht.
Ich kenne die Personen nicht, die das Päckchen losgeschickt hatten.
War eben ein normaler Kauf via Paypal in einem Onlineshop.
Das macht nichts. Leg dem Zoll den ECHTEN Beleg vor was es wirklich gekostet hat.

Es ist auch nicht die erste Sendung die fälschlich als Geschenk beim Zoll ankommt und die wissen sehr genau was ein Geschenk und was nicht. Komm also gar nicht erst auf die Idee damit durchzukommen.
Calimero hat geschrieben:Soll ich nun eine Kopie von der Bestellbestätigung und den Zahlungsbeleg zur GDSK schicken? Oder reicht ein von mir unterschriebenes Dokument mit Angabe des Inhaltes (in dem Falle "4Shirts") und dem Wert (in dem Fall "100€")?
Schick denen das Dokument. Die sehen ja sowieso was drin ist. Ob es vernichtet wird entscheidet der Zoll. Strafrechtlich sollte da nichts kommen. Mach da also keine Steuerhinterziehung draus.

Waren unter €150 sind zollfrei und es fallen nur 19% EuSt. an. Plus allerdings die Bearbeitung durch GDSK die auch um die 20 kostet.
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aquadraht
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von aquadraht »

HK_Yan hat geschrieben:
aquadraht hat geschrieben:Warum müssen hier Leute solchen gehirnbefreiten Dreck verzapfen?
Wie wäre es mit einer zivilisierten Ausdrucksweise? Gewisse Regeln sollte man schon an sich selber stellen was das Benehmen anbelangt. Guter Ton ist schon etwas was einem im Leben weiter bringen kann.
Guter Ton gegenüber Terrorherrschaftsforderungen, die Leute wegen eines markenrechtlich fragwürdigen Einkaufs fünf Jahre im Gefängnis sehen möchten? Ich habe im Übrigen nicht die Person angegriffen, sondern die obszöne Zumutung, die in dem Beitrag geäussert wurde. Und das ist Dreck, Beleidigung des Anstands und des Rechtsstaats. Wer solchen Mist äussert, sollte dringend das Gehirn einschalten und sich über sein ethisches Niveau ernste Gedanken machen.

HK_Yan hat geschrieben:
Auf dem Päckchen steht "Gift 30$"
Kommt die Sendung von einem Verwandten von dir? Du schriebst doch was von "gekauft". Warum ist dann die Sendung falsch deklariert? Du musst doch einen Zahlungsbeleg haben der den Wert vor dem Zoll bestätigen kann. Ansonsten ist das Steuerhinterziehung, und das ist ein Straftatbestand.
Erstmal: Nein, das ist keine Steuerhinterziehung, und auch keine Zollhinterziehung. Ich habe einen meiner Lieblingslieferanten chinesischer Medien (in Florida, USA) ausdrücklich bitten müssen, nicht immer "Gift etc." auf die Pakete zu schreiben, denn damit macht er sich bloss lächerlich. Die beim Zoll gähnen nur müde darüber und wissen auch, dass viele Versender das ungefragt so machen (und sie keine Möglichkeit haben, da die Spreu vom Weizen zu trennen). Beim Zoll gilt nur die Rechnung einschliesslich Transportkosten, wenn das nicht da ist, wird geschätzt, und das kann teuer werden.
Ich glaube nicht das du die Sendung einfach zurückgehen lassen kannst. Wenn dort Falsikate enthalten sind dann wird die Sendung vernichtet. Solltest du schon vorher etwas bestellt haben dann kann es sein dass das auch geprüft wird. Es gibt Fälle wo Leute noch nach 2 Jahren zahlen mussten. Die Auslieferung einer Postsendung ist keine automatische Freistellung! Falsche Angaben, z.B. als "Geschenk" wenn es keins war sollte man vor dem Zoll korrigieren.

Ansonsten kannst du gar nichts machen außer Warten und die Fragen korrekt beantworten, inklusive dem echten Wert. MwSt. musst du nicht nachzahlen wenn die Sendung vernichtet wird.

Und selbstverständlich kann man, sollte man, MUSS man, die Wahrheit schreiben. Du glaubst doch nicht wirklich das der Zoll so einen noch nicht hatte. Und die Ausreden kennen die auch alle.
Also die Annahme kann er schon verweigern. Ob das schlau ist, weiss ich nicht, wenn er das schon bestellt hat. Ich stimme Dir insoweit zu, dass es dumm ist, die Zöllner verarschen zu wollen. Das kann bös in die Hose gehen.

Die grosse Generalprüfung, ob er in seinem Leben schon mal eine Tafel Schokolade über die Alpen geschmuggelt hat, wird es deshalb nicht geben. Und die Wahrheit muss er nicht schreiben, weder GROSS noch klein geschrieben, z.B. muss er sich niemals selbst belasten. Das ergibt sich aus der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte, die unsere Law and Order Freaks nur im Munde führen, wenn sie böse totalitäre Regime anprangern, während in Fragen Rechtsstaat dann Klöpse rauskommen wie der, den ich nicht grundlos als gehirnbefreiten Dreck bezeichnet habe.

Gruss, a^2
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HK_Yan
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von HK_Yan »

aquadraht hat geschrieben:Nein, das ist keine Steuerhinterziehung,
EuSt. ist eine Steuer. Eine Falsche Wertangabe ist eine Steuerhinterziehung. Was soll es denn sonst sein?
aquadraht hat geschrieben:Die grosse Generalprüfung, ob er in seinem Leben schon mal eine Tafel Schokolade über die Alpen geschmuggelt hat, wird es deshalb nicht geben.
Falls der Kauf bei eBay war kann man davon ausgehen das alle vergangenen Daten vom Zoll einsehbar sind. Hier musste jemand nach 2 Jahren Zoll EuSt.:

http://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=203830" target="_blank

Hier nach 5 Jahren:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 1&ccheck=1" target="_blank

EuSt.-Anspruch verjährt nach 7 Jahren wenn ich mich nicht täusche. Daraus geht ganz klar hervor das der Abgabenanspruch vom Zoll nicht mit der Zustellung erlischt.
aquadraht hat geschrieben:Und die Wahrheit muss er nicht schreiben, weder GROSS noch klein geschrieben, z.B. muss er sich niemals selbst belasten.
Er hat die Wahl zwischen der Wahrheit oder die Angaben zu verweigern, im Letzteren wird der Zoll den Warenwert schätzen. Eine Verweigerung hat aber keinen rechtlichen Nachteil. Es kann aber sein das der Zoll den Warenwert höher ansetzt als er war.
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Grufti
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von Grufti »

Nicht nur eine falsche Wertangabe, sondern auch die Angabe einer falschen Zolltarifnummer bzw eine Anmeldung einer Ware, die nicht dem wahren Inhalt einer Sendung entspricht, ist strenggenommen eine "Steuerhinterziehung", egal ob jetzt dabei Zoll anfällt oder nicht.

Ich hatte vor nicht allzulanger Zeit durch die Firma, bei der in arbeite, eine dementsprechende fast 2 stündige Schulung erhalten, die von einem Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, gehalten hatte

Ein ganz aktuelles Beispiel, das erst gestern geschehen ist:

Ich hatte lt Rechnung und UZ Pullover und Strickjacken aus Bambusfasern abzufertigen. Den Charakter der Ware hatte mir mein Kunde auch telefonisch bestätigt. Der Zollbeamte hatte aber bei der von ihm angeordneten Beschau festgestellt, daß in die Teile ein Label mit der Aufschrift "100% Rayon" eingenäht war. Rein rechtlich gesehen ist das eine "Steuerhinterziehung", weil ich nach dem Augenschein eine Falschanmeldung abgegeben habe.

Naja , da die Rechnung und das UZ mit der augenscheinlich festgestellten Ware nicht übereinstimmt hatte. hatte der Zoll meinen Antrag zurückgewiesen. Nach langer Kommunikation zwischen Produzent ( natürlcih aus China) und Verkäufer aus den USA und Empfänger n Deutschland ist schließlich herausgekommen, daß in China die Label mit der falschen Aufschrift in die Pullover eingenäht wurden. :lol: :lol:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von punisher2008 »

TomTom hat geschrieben: Ich wünsch dir ein paar schöne Jahre hinter schwedischen Gardienen.
Meld dich, wenn du wieder draussen bist...

bye bye
Dieser Sarkasmus ist hier echt nicht angebracht. Nicht jeder, der in oder aus China gefälschte Waren kauft ist ein Verbrecher. Wenn es so wäre säße jetzt so mancher hier im Knast. Wer von uns, die länger in China sind, hat nicht schon mal raubkopierte DVDs, CDs oder Software gekauft? Viel Glück, hier Original-Waren zu finden! Dein Pauschal-Urteil ist schon etwas anmaßend.
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von Hendrik »

Hendrik hat geschrieben:So ein gefällschtes Trikot sollte eigentlich nicht mehr als 15 Euro kosten, wenn Du in eine kleinere Stadt gehst ist es sicher nochmals billiger.
Wenn Du selber hinfliegst, 20 Stück kaufst, dann hast Du Hotel und Flugpreis wieder draußen.
Calimero hat geschrieben: @Hendrik
Habe die Trikots zu dem Preis gekauft, weil man als Leihe überhaupt nicht sehen kann dass es sich hierbei um Plagiate handelt. Lediglich wenn man die Trikots "von innen" betrachtet, kann man teilweise unsaubere Nähte erkennen. Logos, usw. wirken echt.
Ist ja meine 2.Sendung von dem Shop. Habe hier "Vergleichsware"...
Ja, ich rede bei 15 Euro von gut gemachten Fälschungen. Billige Fälschungen mit möglicherweise nicht ganz korrekten Aufschriften und nur halbrichtigen Farben bekommst Du für 1 bis 3 Euro das Stück.
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von aquadraht »

Grufti hat geschrieben:Nicht nur eine falsche Wertangabe, sondern auch die Angabe einer falschen Zolltarifnummer bzw eine Anmeldung einer Ware, die nicht dem wahren Inhalt einer Sendung entspricht, ist strenggenommen eine "Steuerhinterziehung", egal ob jetzt dabei Zoll anfällt oder nicht.

Ich hatte vor nicht allzulanger Zeit durch die Firma, bei der in arbeite, eine dementsprechende fast 2 stündige Schulung erhalten, die von einem Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, gehalten hatte
Grufti,

Deine Beiträge zu Zollfragen sind immer interessant und informativ, so auch hier. Aber: Der Anwalt, der Euch die Sachen erklärt hat, hat offenbar - wohl der Einfachheit halber - versäumt, auch ein paar Grundlagen des Strafrechts, vor allem der Tatbestandslehre, zu erläutern. Das geschah wohl einfachheitshalber, damit Ihr stets auf der sicheren Seite seid, vor allem weil Fehler zu finanziellen Konsequenzen führen können, auch ohne strafbares Handeln.

Grundvoraussetzung des möglichen Vorliegens einer strafbaren Handlung ist die Rechtswidrigkeit. Und nur diese ist von dem von Dir beschriebenen zweifellos erfüllt. Unkorrekte Angaben, seien sie vorsätzlich, fahrlässig, oder auch durch von den Beteiligten nicht zu vertretende Umstände auf zoll- oder steuerrelevantes Material geraten, verletzen eine Rechtsnorm, nämlich dass die Angaben richtig und vollständig sein müssen. Wenn diese Rechtsnorm erfüllt ist, kann die Zoll- oder Steuerdeklaration nie einen Hinterziehungstatbestand erfüllen, und wenn sie vom Teufel selbst käme und voller finsterster Absichten abgeschickt worden wäre.

Für die Strafbarkeit massgeblich ist aber erstens, dass der rechtswidrige Umstand einen Straftatbestand erfüllt, der in einem Gesetz explizit dargelegt ist. Das ist das Prinzip "nulla poena sine lege stricta", keine Strafe ohne Gesetz, das ist ein Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Strafrechts. Selbst rechtswidriges Handeln bleibt straflos, wenn es kein Gesetz dagegen gibt - das heisst nicht, dass es keine zivilrechtlichen Konsequenzen geben kann.

Zweitens ist unbedingt erforderlich, dass die Strafrechtsnorm entweder vorsätzlich verletzt wird oder die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist. Eine fahrlässige Steuerhinterziehung gibt es aber nicht. In dem von Dir beschriebenen Fall mangelte es klar am Vorsatz. Und der Vorsatz muss bewiesen werden, denn im Strafrecht (nicht im Zivilrecht) gilt die Regel "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten.

Ich möchte noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren ein Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Ordnung sind. Mangelnder Respekt davor ist ein Grundübel, das Hauptursache der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in weniger entwickelten Gesellschaften ist. Beklemmenderweise fehlt dieser Respekt aber auch in den westlichen Gesellschaften weitgehend: vom Fernsehkrimi, in dem regelmässig rechtsstaatlich inakzeptable Verhaltensweisen von Ermittlern und Vertretern des Justizsystems verbreitet werden bis zur Boulevardpresse mit ihrer ständigen unterschwelligen oder gar offenen Mob- und Lynchpropaganda und dem in alle Bereiche der Gesellschaft reichenden Stammtischdenken. Das hat sich hier auch in einigen Beiträgen wieder einmal manifestiert.

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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von HK_Yan »

punisher2008 hat geschrieben:Wer von uns, die länger in China sind, hat nicht schon mal raubkopierte DVDs, CDs oder Software gekauft? Viel Glück, hier Original-Waren zu finden! Dein Pauschal-Urteil ist schon etwas anmaßend.
Das kann man so nicht vergleichen. Wer in China lebt für den gilt chinesisches Recht, und wie das das (nicht, bzw. noch nicht) funktioniert ist ja bekannt. Der Frager ist aber in DE und unterliegt deutschem Recht.

Ob es ein Strafverfahren gibt liegt immer am Zoll. In dem Fall wurden ja vorher schon gefälschte Teile gekauft und der Zoll kann kommerziellen Handel unterstellen. Das wird vermutlich nicht passieren. Ich würde aber trotzdem solche Eigeninitiativen sein lassen. Bring dir welche mit wenn du das nächste mal in Thailand oder China bist. Das wird vom Zoll geduldet solange es für den Eigengebrauch ist.

Und für jetzt, beantworte die Fragen ehrlich und schau was kommt.
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von happyfuture »

punisher2008 hat geschrieben:
TomTom hat geschrieben: Ich wünsch dir ein paar schöne Jahre hinter schwedischen Gardienen.
Meld dich, wenn du wieder draussen bist...

bye bye
Dieser Sarkasmus ist hier echt nicht angebracht. Nicht jeder, der in oder aus China gefälschte Waren kauft ist ein Verbrecher. Wenn es so wäre säße jetzt so mancher hier im Knast. Wer von uns, die länger in China sind, hat nicht schon mal raubkopierte DVDs, CDs oder Software gekauft? Viel Glück, hier Original-Waren zu finden! Dein Pauschal-Urteil ist schon etwas anmaßend.
Ebenso ist es überhaupt kein Problem, diese DVD's im Reisegepäck mit nach D zu nehmen, solange keine Gewerbsmäßigkeit dahinter steht. Der D-Zoll belächelt DVD's aus China, die Qualität lässt ebenso zu wünschen übrig. Wer in China ist, hat sowieso jede Möglichkeit aus dem WWW die neuesten Movies in HQ / BR Qualität anzuschauen bzw. downzuloaden.

Einige Kommentare bezüglich rechtlicher Situation zeugen schlichtweg von absoluter Unkenntnis!
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von Phytagoras »

Vor allem...
Kann der Zoll überhaupt den Unterschied zwischen Original-China-DVD und Bootleg erkennen? Meist, rein von der Aufmachung her, gibts ja so wie ich das erfahren habe kaum große Unterschiede.
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von HK_Yan »

Phytagoras hat geschrieben:Kann der Zoll überhaupt den Unterschied zwischen Original-China-DVD und Bootleg erkennen?
Warum muss der Zoll den Unterschied erkennen? Du musst beweisen das es Originale sind.
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von Phytagoras »

Wie soll man denn das beweisen, außer man nimmt alle Quittungsbelege mit?
Erwartet der Zoll, dass man nach jedem Urlaub, jedem Besuch alle Quittungsbelege sammelt und ihnen vorzeigt?
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von aquadraht »

Phytagoras hat geschrieben:Wie soll man denn das beweisen, außer man nimmt alle Quittungsbelege mit?
Erwartet der Zoll, dass man nach jedem Urlaub, jedem Besuch alle Quittungsbelege sammelt und ihnen vorzeigt?
So läuft das garnicht. Was Du aus dem Urlaub mitbringst, sollte die Freigrenzen nicht überschreiten, bei wertvolleren Sachen sind Rechnungen natürlich nicht falsch, für den Fall, dass Du bei der Einreise nach D gecheckt wirst. Aber kein Big Brother vom Zoll will Deine Urlaubseinkäufe und Freundesmitbringsel der letzten Jahrzehnte (oder wann das verjährt) kontrollieren.

Es ging hier doch um Versand. Und da solltest Du in der Tat die Quittungen haben, denn die sind maßgeblich, jedenfalls solange sie nicht offenkundig absurd sind.

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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von no1gizmo »

aquadraht hat geschrieben: Grundvoraussetzung des möglichen Vorliegens einer strafbaren Handlung ist die Rechtswidrigkeit. Und nur diese ist von dem von Dir beschriebenen zweifellos erfüllt. Unkorrekte Angaben, seien sie vorsätzlich, fahrlässig, oder auch durch von den Beteiligten nicht zu vertretende Umstände auf zoll- oder steuerrelevantes Material geraten, verletzen eine Rechtsnorm, nämlich dass die Angaben richtig und vollständig sein müssen. Wenn diese Rechtsnorm erfüllt ist, kann die Zoll- oder Steuerdeklaration nie einen Hinterziehungstatbestand erfüllen, und wenn sie vom Teufel selbst käme und voller finsterster Absichten abgeschickt worden wäre.

Für die Strafbarkeit massgeblich ist aber erstens, dass der rechtswidrige Umstand einen Straftatbestand erfüllt, der in einem Gesetz explizit dargelegt ist. Das ist das Prinzip "nulla poena sine lege stricta", keine Strafe ohne Gesetz, das ist ein Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Strafrechts. Selbst rechtswidriges Handeln bleibt straflos, wenn es kein Gesetz dagegen gibt - das heisst nicht, dass es keine zivilrechtlichen Konsequenzen geben kann.

Zweitens ist unbedingt erforderlich, dass die Strafrechtsnorm entweder vorsätzlich verletzt wird oder die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist. Eine fahrlässige Steuerhinterziehung gibt es aber nicht. In dem von Dir beschriebenen Fall mangelte es klar am Vorsatz. Und der Vorsatz muss bewiesen werden, denn im Strafrecht (nicht im Zivilrecht) gilt die Regel "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten.

Ich möchte noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren ein Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Ordnung sind. Mangelnder Respekt davor ist ein Grundübel, das Hauptursache der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in weniger entwickelten Gesellschaften ist. Beklemmenderweise fehlt dieser Respekt aber auch in den westlichen Gesellschaften weitgehend: vom Fernsehkrimi, in dem regelmässig rechtsstaatlich inakzeptable Verhaltensweisen von Ermittlern und Vertretern des Justizsystems verbreitet werden bis zur Boulevardpresse mit ihrer ständigen unterschwelligen oder gar offenen Mob- und Lynchpropaganda und dem in alle Bereiche der Gesellschaft reichenden Stammtischdenken. Das hat sich hier auch in einigen Beiträgen wieder einmal manifestiert.

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Respekt. Ich stimme dir voll und ganz zu. (Allerdings nehme ich mich selbst nicht unbedingt davon aus, die Rechte des Beschuldigten zu berücksichtigen)

in Deutschland erst eine verbreitete Petzer-Stimmung und ein Hilfssherif-Bewusstsein, dass die Einhaltung der Gesetze ohne zu hinterfragen bei Anderen immer fordert und im Auge haben möchte, nur bei sich selbst gerne mal Ausnahmen sehen will.

Was ich jedoch dann nicht verstehe, a², warum du dann so ein Chinafan bist, der kaum ein böses Wort gegen China zulässt. Deutschland ist vom perfekten Staat so weit entfernt wie die Erde von der nächsten Galaxie, aber China hängt noch sehr viel weiter hinterher, in allen Belangen.
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Re: Brief von der GDSK - Was kann ich tun?

Beitrag von happyfuture »

no1gizmo hat geschrieben:Was ich jedoch dann nicht verstehe, a², warum du dann so ein Chinafan bist, der kaum ein böses Wort gegen China zulässt. Deutschland ist vom perfekten Staat so weit entfernt wie die Erde von der nächsten Galaxie, aber China hängt noch sehr viel weiter hinterher, in allen Belangen.
Was gibt es da zu verstehen? Ich denke nicht, dass a² als auch ich und so manch anderer seine China Begeisterung allein am Staatsapparat fest macht! :wink:

Ich zumindest würde dann nur noch heulen :cry:
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