Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Hallo!
Ich gehe ab Mitte Okt. für ein dt. Unternehmen nach China.
Mein bestehender Arbeitsvertrag bleibt erhalten. Hinzu kommt ein Entsendungsvertrag. Dieser läuft bis April 2012. Da ich auf Grund zu geringer Arbeitserfahrung vorerst die work permit/ resident permit noch nicht erhalten habe, muss ich mich nun erst mal mit Businessvisa durchschlagen. Meine Frage: Kann ich trotz fehlender work permit mein Einkommen in China der ESt unterlegen, da ich mich ja in Summe über 183 Tage in China aufhalte - laut dem DBA würde das gehen, soweit ich's richtig verstanden hab. Im Zuge des Entsendungsvertrages kann ich in Deutschland um Steuerfreistellung ansuchen. Bitte um Eure Hilfe
glg Patrick
Ich gehe ab Mitte Okt. für ein dt. Unternehmen nach China.
Mein bestehender Arbeitsvertrag bleibt erhalten. Hinzu kommt ein Entsendungsvertrag. Dieser läuft bis April 2012. Da ich auf Grund zu geringer Arbeitserfahrung vorerst die work permit/ resident permit noch nicht erhalten habe, muss ich mich nun erst mal mit Businessvisa durchschlagen. Meine Frage: Kann ich trotz fehlender work permit mein Einkommen in China der ESt unterlegen, da ich mich ja in Summe über 183 Tage in China aufhalte - laut dem DBA würde das gehen, soweit ich's richtig verstanden hab. Im Zuge des Entsendungsvertrages kann ich in Deutschland um Steuerfreistellung ansuchen. Bitte um Eure Hilfe
glg Patrick
Re: Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Arbeitest du in China, bist du ab dem ersten Tag auch steuerpflichtig und mußt dich bei der Steuerbehörde anmelden. Ansonsten kann das zu empfindlichen Strafen führen. Die Besteuerung richtet sich nach dem sogenannten Taxletter, den dir deine Firma ausstellen muß. Den hier enthaltenen Angaben sind nach oben und unten keine Grenzen gesetzt.burginho hat geschrieben:Meine Frage: Kann ich trotz fehlender work permit mein Einkommen in China der ESt unterlegen, da ich mich ja in Summe über 183 Tage in China aufhalte -
Die Steuerfreistellung in D ist gemäß DBA ab dem ersten Tag des Chinaaufenthalts gegeben, die 183 Tage betreffen den Montageerlaß, das ist bei einer Entsendung nicht zutreffend und wird immer wieder verwechselt.
In der Einkommensteuererklärung muß dann das Auslandseinkommen mit der abgeführten Steuer angegeben werden. Zwischen den Steuerbehörden in D und China ist ein Datenaustausch ausgeschlossen, das als kleiner Tipp.
Re: Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Danke für deine Antwort.
Auch wenn ich in China keinerlei Einkommen beziehe muss ich mich dort bei der Steuerbehörde registrieren, da es sich ja um eine Entsendung handelt, Work permit hin oder her? Ausbezahlt wird ja alles in D. Das heisst also auch wenn ich mich mit Business-Visa das erste Jahr rüberhantle muss ich dann in China meine ESt erklären, wobei die Chinesen niemals überprüfen werden in D wie viel es wirklich ist....
Hab ich das nun richtig erfasst?
Vielen lieben Dank für deine kompetente Hilfe - Blödsinn geschrieben wird nämlich tatsächlich sehr viel!
Auch wenn ich in China keinerlei Einkommen beziehe muss ich mich dort bei der Steuerbehörde registrieren, da es sich ja um eine Entsendung handelt, Work permit hin oder her? Ausbezahlt wird ja alles in D. Das heisst also auch wenn ich mich mit Business-Visa das erste Jahr rüberhantle muss ich dann in China meine ESt erklären, wobei die Chinesen niemals überprüfen werden in D wie viel es wirklich ist....
Hab ich das nun richtig erfasst?
Vielen lieben Dank für deine kompetente Hilfe - Blödsinn geschrieben wird nämlich tatsächlich sehr viel!
Re: Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Das Ganze ist etwas komplizierter.burginho hat geschrieben:Danke für deine Antwort.
Auch wenn ich in China keinerlei Einkommen beziehe muss ich mich dort bei der Steuerbehörde registrieren, da es sich ja um eine Entsendung handelt, Work permit hin oder her? Ausbezahlt wird ja alles in D. Das heisst also auch wenn ich mich mit Business-Visa das erste Jahr rüberhantle muss ich dann in China meine ESt erklären, wobei die Chinesen niemals überprüfen werden in D wie viel es wirklich ist....
Hab ich das nun richtig erfasst?
Vielen lieben Dank für deine kompetente Hilfe - Blödsinn geschrieben wird nämlich tatsächlich sehr viel!
Wenn die chinesische Firma das Gehalt an die deutsche Firma zurueck zahlt, gibt es weitere Steuerregeln die beachtet werden muessen.
Eigentlich sollte dein deutscher Arbeitgeber mit einem Steuerbuero in China zusammenarbeiten. Und die muessten eigentlich wissen was zu beachten ist.
Mein Tipp - frag mal euer Personalbuero wie es mit Steuerberater in China aussieht.
Das Leben ist schön
Shanghai - seit 2009
1. April 2012 - Neuer Job (gleiche Firma) und nochmal mindestens 3 Jahre Shanghai
1. April 2015 - Neuer Job (gleiche Firma) und nochmal mindestens 3 Jahre Shanghai
Shanghai - seit 2009
1. April 2012 - Neuer Job (gleiche Firma) und nochmal mindestens 3 Jahre Shanghai
1. April 2015 - Neuer Job (gleiche Firma) und nochmal mindestens 3 Jahre Shanghai
Re: Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
DBA's mit einzelnen Ländern sind dafür geschaffen worden, die Einkommensbesteuerung dort vorzunehmen, wo die Gegenleistung für das Einkommen, nämlich die Arbeit, erbracht worden ist, gleichgültig wo das Einkommen ausgezahlt wird. Im Gegenzug unterliegt das Einkommen dann keiner weiteren Besteuerung im Heimatland.burginho hat geschrieben:Auch wenn ich in China keinerlei Einkommen beziehe muss ich mich dort bei der Steuerbehörde registrieren, da es sich ja um eine Entsendung handelt, Work permit hin oder her?
Die Anmeldung bei der Steuerbehörde in China ist in deinem Fall also obligatorisch und sollte durch die Firma erfolgen, bei der du dort arbeitest. Grundlage der Besteuerung ist der sogenannte Taxletter:
To whom it may concern
We hereby certify that (Name...), born (Datum...) in (Ort....)
has been seconded to the P.R. of China (Name der Firma...) on as a (Stellung...) and will receive a monthly gross salary in the amount of
(Betrag....)
and a monthly net allowance in the amount of
(Betrag...)
from which sum Mr.(Name...) has to cover all his personal expenses in China including food.
Whereas accomodation, additional personal costs as well as travel expenses in regard of the secondment and office expenses, are directly borne by (Firma...)
So ist mal ein Taxletter gestaltet worden.
Kleiner Tipp noch: Auch das Einkommen für die Urlaubstage ist in D steuerfrei zu stellen, da hierfür die Gegenleistung auch in China erbracht wurde.
Re: Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Hallo noch mal! Danke für Eure Hilfe! Habe einen chin. Steuerberater im I-net gefunden, der sagt mir eigentlich auch genau das:
Hallo, Herr XXX
danke für Ihre Anfrage!
Sie haben recht, Sie sind in China steuer-pflichtig, sofern Sie über 183 Tage im Kalenderjahr in China aufhalten, unabhängig davon, ob Sie eine Arbeitserlaubnis besitzen.
Sie können in Deutschland auch einen Freistellungsantrag stellen, so dass Ihr Gehalt ohne Abzüge von Lohnsteuern ausgezahlt werden kann. Sie zahlen später in China die Steuern und reichen die chinesischen Steuerdokumente beim deutschen Finanzamt ein.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe! Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen!
XXX
Hallo, Herr XXX
danke für Ihre Anfrage!
Sie haben recht, Sie sind in China steuer-pflichtig, sofern Sie über 183 Tage im Kalenderjahr in China aufhalten, unabhängig davon, ob Sie eine Arbeitserlaubnis besitzen.
Sie können in Deutschland auch einen Freistellungsantrag stellen, so dass Ihr Gehalt ohne Abzüge von Lohnsteuern ausgezahlt werden kann. Sie zahlen später in China die Steuern und reichen die chinesischen Steuerdokumente beim deutschen Finanzamt ein.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe! Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen!
XXX
Re: Entsendungsvertrag/keine resident permit/ Besteuerung
Noch eine grundsätzliche Frage:
Sieht irgendwer Nachteile sein Einkommen in China zu besteuern im Vergleich zu Deutschland? Oder ist es in jedem Fall der bessere Weg...
MfG und Danke
Patrick
Sieht irgendwer Nachteile sein Einkommen in China zu besteuern im Vergleich zu Deutschland? Oder ist es in jedem Fall der bessere Weg...
MfG und Danke
Patrick
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