1. Gerald hat lediglich bekannt gegeben, dass er am Flughafen arbeitet - als was?
2. Sein Beitrag ist m.E. keine Antwort auf die Frage, wie ein im Drittland erworbenes Notebook nach D eingeführt wird.
Manchmal nehmen Beiträge hier seltsame Formen an



Hallo Kim_LauterbachKim_Lauterbach hat geschrieben:Danke für die Infos. Habe nämlich vor mir eine neue hochwertige Videokamera zu kaufen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Steuer höher wäre aber 19% liegt noch im fairen Bereich.
Da kann man trotzdem ne Menge sparen.

Bernd alias "Chinavelo" war nach seinem letzten Posting vom 29.04. nicht mehr online. Über weitere Interpretationen lasse ich mich nicht aus.Grufti hat geschrieben:Bis jetzt hat Chinavelo auch noch nicht bekanntgegeben, wie die Antwort des Zolls auf seine Anfrage lautet.
Man sollte dazu sagen das der Zoll vor der EuSt. kommt. Klartext: du zahlst auch EuSt. auf den Zoll. Aus den 13.9% werden dann knapp 17%Grufti hat geschrieben:Leider wirst Du evtl nichts oder sehr wenig sparen können, denn zwar liegt die Einfuhrumsatzsteuer "nur" bei 19 %, aber wenn mich nicht alles täuscht, sind auf der Videokamera 13,9 % Zoll (Zolltarifnummer 8521 90 00 900)
(Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, andere, andere)
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... &Year=2010" target="_blank

Kommt darauf an ....HK_Yan hat geschrieben:Vielleicht gibt es ja 'bessere' Zolltarifnummern, um die EuSt. kommt man aber nicht herum.

Ja! Und auch Antwort erhalten. Es hat nur ein wenig länger gedauert, da Rückfragen erforderlich waren. Zusammenfassend erhielt ich folgende Auskunft mit dem Hinweis, daß aus rechtlichen Gründen diese Auskunft nur unverbindlich erteilt wird:Grufti hat geschrieben:Bis jetzt hat Chinavelo auch noch nicht bekanntgegeben, wie die Antwort des Zolls auf seine Anfrage lautet.
Hat er überhaupt schon nachgefragt ?

@happyfuture: GREAT !!happyfuture hat geschrieben:Kommt darauf an ....HK_Yan hat geschrieben:Vielleicht gibt es ja 'bessere' Zolltarifnummern, um die EuSt. kommt man aber nicht herum.![]()
85.21 Videogeräte zur Bildaufzeichnung und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Videokamerarekorder)
85211020 = 0%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, für Magnetbänder mit einer Breite von <= 1,3 cm und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von <= 50 mm/s (ausg. Videokamerarekorder)
85211095 = 0%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe auf Magnetband, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Videokamerarekorder sowie Geräte für Magnetbänder mit einer Breite von <= 1,3 cm und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von <= 50 mm/s)
85219000 = 13,9%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Magnetbandgeräte und Videokamerarekorder)
85.25 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät, Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
85258019 = 4,9%
Fernsehkameras (ausg. solche mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren sowie Videokamerarekorder)

Hallo Bernd, danke für die Rückmeldung, die im Prinzip mein Posting bestätigt! Ich habe jedoch mehr mit der anderen Richtung zolltechnisch zu tun. Das ist spannend und nicht so einfach zu klären!chinavelo hat geschrieben:Liegt der Wert einer nichtteilbaren Ware über 430 EUR also z.B. bei 500 EUR, dann muß auf diesen Betrag (Komplettbetrag) Zoll und EUST entrichtet werden; es ist keine Anrechnung der 430 EUR möglich. Die anderen Waren im Gesamtwert von 300 EUR können einfuhrabgabenfrei belassen werden.
Es gibt noch die Möglichkeit diese beiden Abgaben zu einem Pauschalbetrag von 17,5% zusammenzufassen. Dies geht immer dann, wenn der Wert der abgabepflichtigen Waren 700 EUR nicht übersteigt. Wäre bei Ihnen also der Fall....da:
die Waren vom Gesamtwert 300 EUR = abgabenfrei
Laptop=abgabenpflichtig, aber nur 500 EUR = daher Pauschalierung möglich.
Es ist der Rote Ausgang "Anmeldepflichtige Waren" zu benutzen.
Das war der einzige Punkt, wo ich mir nicht sicher war, ob "teilbare" Waren getrennt anzusehen sind! Danke!chinavelo hat geschrieben:Bei dieser Gelegenheit habe ich eine weiter Frage gestellt:
"Wie sieht es aber zollrechtlich aus, wenn die Reisefreigrenze durch teilbare Waren überschritten wird, beispielsweise kostet ein Gegendstand 200 EUR, ein zweiter 150 EUR und ein dritter Gegenstand 300 EUR. Müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden?"
Antwort des Zolls:
Es müssen Abgaben bezahlt werden. Folgende Konstellation wäre denkbar:
Die Artikel für 200 EUR und 150 EUR = zusammen 350 EUR somit in der Freigrenze abgabenfrei
Auf den 300 EUR Artikel würde ein Pauschalabgabensatz von 17,5% erhoben
Yes!chinavelo hat geschrieben:Ich hoffe, wir sind jetzt alle ein wenig schlauer und nochmals vielen Dank an alle, die sich mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

Danke für die Blumen, aber Du weißt, bin ich nicht ganz unbedarft auf diesem Gebiet!Grufti hat geschrieben:@happyfuture: GREAT !!
Die gibt es schon, nur das Handling und das Wissen, was "was" ist, sind oftmals die Herausforderungen.Grufti hat geschrieben:Ich glaube, wir sollten ein Forumsdatenbank mit solchen Tarifnummern organisieren... damit Deine Arbeit nicht umsonst war.
Du wirst lachen, genau so mache ich das! Ich habe alle Belege auf USB-Stick bei mir, jedoch noch nie beim Zoll benötigt.Grufti hat geschrieben:Was die in diesem Thread erwähnte Mitnahme von Originalrechnungen betrifft, so sollte man vor Kauf die Kassierer fragen, ob die Quittungen auf Thermopapier ausgedruckt werden, denn dann hat man Pech gehabt. Lange halten sich diese Originale nicht. Eventuell würde das Einscannen und Mitnahme auf einem Datenstick bzw. Laptop selbst dieses Manko wieder ausgleichen.....

Shortcut:Grufti hat geschrieben: ...
Ich sehe schon, wie sich verschiedene Mitleser die Haare raufen ...![]()

Hallo Lieber User!happyfuture hat geschrieben:na na, wer wird denn gleich ...
1. Gerald hat lediglich bekannt gegeben, dass er am Flughafen arbeitet - als was?
2. Sein Beitrag ist m.E. keine Antwort auf die Frage, wie ein im Drittland erworbenes Notebook nach D eingeführt wird.
Nunja, wenn ich so durch das Terminal gehe zu einem Termin, dann sieht man halt schon einiges. Natürlich bleibt es den Personen selber überlassen Was Sie mitnehmen.jadelixx hat geschrieben:Es geht Dich nichts an und eine Wertung darueber, was Leute so bei sich tragen, steht Dir nicht zu.
Wenn Du am Flughafen arbeitest, bist Du ein Dienstleister entweder fuer den Staat oder fuer ein Unternehmen. Wenn einer was mit sich rumtraegt, was nicht erlaubt ist, verwahrt es fuer Ihn oder schickt es gegen Gebuehr an seine Adresse.
Bei den Leuten am Flughafen funktioniert der Servicegedanken aber schon ganz gut. Um so bedauerlicher Dein Ratschlag:
Ein Notebook/Laptop im Ausland erworben kann ohne Risiko Verzollt werden solange eine Rechnung/Beleg vorgelegt werden kann. Soweit mir bekannt ist, wird auf die Rechnung der Normale MWSt Satz verlangt. Mit dem Beleg MWSt Bezahlt erfolgt die Einfuhr dann ohne Probleme.happyfuture hat geschrieben:2. Sein Beitrag ist m.E. keine Antwort auf die Frage, wie ein im Drittland erworbenes Notebook nach D eingeführt wird.

roadruner46 hat geschrieben: Ein Notebook/Laptop im Ausland erworben kann ohne Risiko Verzollt werden solange eine Rechnung/Beleg vorgelegt werden kann. Soweit mir bekannt ist, wird auf die Rechnung der Normale MWSt Satz verlangt. Mit dem Beleg MWSt Bezahlt erfolgt die Einfuhr dann ohne Probleme.

Und was ist, wenn ich statt 84713000 Datenverarbeitungsmaschinen nur eine im Handgepäck habeGrufti hat geschrieben:84713000 Datenverarbeitungsmaschinen [...]

laogai hat geschrieben:Und was ist, wenn ich statt 84713000 Datenverarbeitungsmaschinen nur eine im Handgepäck habeGrufti hat geschrieben:84713000 Datenverarbeitungsmaschinen [...]![]()
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