nicht gleich Sonderfall - in HongKong sieht es doch ähnlich (gleich?) aus.ingo_001 hat geschrieben: Du kannst davon ausgehen, dass Ihr da ein Sonderfall seid, weil Ihr weder in D. noch in China lebt.
Deshalb dürfte Folgendes wohl nicht möglich sein:
Patrick333 hat geschrieben:Alles, was wir benoetigten war:
Pass (meine Frau und ich)
Resident Visa (beide)
single certificate (beide / und hier habe ich den Weg nicht uebers Standesamt gewaehlt, sondern habe eine Declaration bei eine Anwaltskanzlei unterschrieben, die beglaubigt, dass ich nicht verheiratet war oder bin).
Somit musste ich weder Geburtsurkunde, letzten Wohnsitz in Dtl. und Ehefaehigkeitszeugnis beschaffen und vorallem ganz wichtig, wir brauchten kein Hukou, nichts musste von der Botschaft in Beijing uebersetzt werden, keine bescheuerten Beglaubigungen und Ueberbeglaubigungen.
de guo xiong