Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

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qionggui
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Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von qionggui »

Hallo liebes Forum,

habe mich vor ca. einem halben Jahr verliebt und bin seit ca. 4 Wochen mit meiner Angebeteten zusammen. Die Situation ist schön, aber von Schwierigkeiten durchsetzt. Ihre Familie ist konservativ und möchte (ihre Aussage) am liebsten nichts mit Ausländern zu tun haben. Insbesondere nicht mit Ausländern, die ausser einem interessanten Lebenslauf nicht viel vorzuweisen haben. Dazu kommt, dass die Ideal-Schwiegersöhne scheinbar nur so Schlange stehen und mit Haus, Firma und Auto vorfahren, während ich von Sprachunterricht und kleineren Übersetzeraufträgen lebe. Sie ist 25, ich 35, ihre baldige Heirat ist ein Familien-Diskussions-Thema. Ich selbst habe vor sie zu heiraten, sobald ich das zukunftsplanerisch verantworten kann. Bereite mich auf diverse Sprachprüfungen/-zertifikate vor und werde wohl langfristig/verspätet auch noch aufgrund meiner Sprachkenntnisse "Karriere" machen, aber das ist eine andere Geschichte...

Das eigentliche Problem ist, dass sie für mich ihren Job aufgeben muss (ihre Aussage). Sie arbeitet beim 公安局 und hat durch ein gutes bis ausgezeichnetes Prüfungsergebnis die Möglichkeit in dieser Laufbahn an einer Förderung oder Fortbildung teilzunehmen, durch die sie zum 国家公务员 befördert wird. Leider habe ich (noch) keinen blassen Schimmer, was das überhaupt ist... (Um u.a. das zu ändern, schreibe ich hier, vielleicht weiss es von euch jemand!)

Jedenfalls, und das ist das hauptsächliche Problem, ist es den Staatsdienern (ihre Aussage) untersagt, mit Ausländern eheliche (oder eheähnliche) Verhältnisse zu unterhalten. Das erscheint mit zwar einigermaßen plausibel, versaut mir aber recht massiv die Gemütslage.
Kann es da Ausnahmegenehmigungen geben? Kann ich Parteimitglied der KPCh werden? Oder sonst irgendwie glaubhaft machen, dass ich die staatsdienstlerische Tätigkeit meiner Freundin/Frau nicht zu Spionagezwecken mißbrauche? Kann ich einen Bittbrief an irgendwen schreiben, in dem ich irgendwen darum bitte, meine Freundin trotz ihrer Liebe zu einem Ausländer (der immerhin einen gewissen Teil seines Lebens mit der Beschäftigung mit der chin. Kultur verbracht hat) zum höheren(?) Staatsdienst zuzulassen? -- In Deutschland wäre so etwas sicherlich aussichtslos, aber in China scheint mir alles möglich...

Von ihr zu verlangen, sich zu einem eher idealistisch veranlagten (in anderen Worten: alles andere als reichen) Ausländer zu bekennen, kann ich ja noch mit mir vereinbaren, bzw. in Zukunft etwas entschärfen. Aber außerdem noch gleichzeitig für ein Familiendrama und für berufliche Umorientierung zu sorgen, erscheint mir etwas extrem... Würde da gerne etwas deeskalieren, wenn ich wüsste wie... -- Denn wieviel Druck hält eine Liebe auf Dauer aus? ("Für dich habe ich ... aufgegeben!" -- Dieser Satz wird zu weniger erfreulicher Stunde einmal fallen, und ich muss wohl irgendwas unternehmen, damit er mich nicht in voller Breitseite trifft... Außerdem muss sie sich in den nächsten Wochen entscheiden, viel Zeit uns als Paar wirklich kennenzulernen/aufeinander einzuschwören haben wir also nicht. Sie hat sich bereits mehr oder weniger dafür entschieden, ihrer Karriere "Auf Wiedersehen" zu sagen, obwohl sie hart dafür gearbeitet hat, diese Chance zu bekommen.)

Außerdem... Wie krass wird der Streit mit ihrer Familie sie mitnehmen? Gibt es irgendetwas in der Art einer "verlorener Sohn" Geschichte, Präzedenzfälle für ungehorsame Kinder, denen verziehen wurde? Ist damit zu rechnen, dass ihr irgendwann verziehen wird? (Sie ist nicht das einzige, scheinbar aber das Lieblingskind) Hat jemand von den Forumsteilnehmern schon einmal gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern eine Beziehung fortgesetzt? Wie war das? Meine Freundin ist ein Familienmensch. (Und für die Chinesen ist ihre leibliche Familie sowieso ein Heiligtum, das denke ich jedenfalls immer!) Wie grausam wird das für sie?

Ich weiß nicht genau, warum ich das alles hier schreibe, aber das Internet ist eine tolle Erfindung, etwaige Erfahrungen würden mich interessieren... ich stecke ein wenig in der Zwickmühle, denn außer an meinen finanziellen Umständen kann ich derzeit scheinbar wenig an der Situation ändern.

Also, für Rat und Anregung wäre ich dankbar.

Mo
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von Laogai »

qionggui hat geschrieben:Sie ist 25
[...]
Sie ist nicht das einzige, scheinbar aber das Lieblingskind
Wie kommts? Die Ein-Kind-Politik gibt es schon mehr als 25 Jahre.
Ich versuche nur die Hintergründe ein wenig mehr zu durchleuchten!
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yaoshu
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von yaoshu »

laogai hat geschrieben:
qionggui hat geschrieben:Sie ist 25
[...]
Sie ist nicht das einzige, scheinbar aber das Lieblingskind
Wie kommts? Die Ein-Kind-Politik gibt es schon mehr als 25 Jahre.
Ich versuche nur die Hintergründe ein wenig mehr zu durchleuchten!
Aber es gibt einige Ausnahmen, für Ehepaare aus Einzelkindern, sowie angehörige ethnischer Minderheiten und Paare in manch ländlicher Gegend gilt die Ein-Kind-Regel nicht
http://news.bbc.co.uk/2/hi/asia-pacific/941511.stm" target="_blank
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von Laogai »

yaoshu hat geschrieben:Aber es gibt einige Ausnahmen, für Ehepaare aus Einzelkindern, sowie angehörige ethnischer Minderheiten und Paare in manch ländlicher Gegend gilt die Ein-Kind-Regel nicht
Think first, post later :wink:

Die Ausnahmen sind mir bekannt. Aber nochmal das Posting von qionggui lesen!
  • "Ehepaare aus Einzelkindern": Gab es vor 25 Jahren noch nicht.
  • "Paare in manch ländlicher Gegend": Da kommen potentielle Schwiegersöhne nicht mit Haus, Firma und Auto vorgefahren.
  • "angehörige ethnischer Minderheiten": Könnte passen, aber deren Kinder steigen eher selten in die höheren Gefilden der Polizei auf.
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von qionggui »

Sie hat eine Schwester und 2 Brüder. Ich gehe mal davon aus, dass das leibliche Brüder sind. Ihre Familie ist nicht gerade arm (geblieben), zählt also zu den Gewinnern der letzten 30 Jahre. Außerdem ist die Region, aus der sie stammt, berühmt für den Kinderreichtum. Das hat dort Tradition. Im übrigen ist die Einkindpolitik zu weiten Teilen ein Papiertiger. Strafe zahlen, Kinder nicht anmelden, Verwandte auf dem Amt haben sind die üblichen Vorgehensweisen. Der Bottleneck beim Kinderkriegen sind eher die Ausbildungskosten (Schule, Uni, etc.) Und da wo sie herkommt, sind Kinder eben das wichtigste, da lebt man halt etwas bescheidener / arbeitet mehr und kriegt lieber noch ein Kind. Mittlerweile können sich viele (städtischen) Familie mehr als ein Kind erlauben.
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Hendrik
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von Hendrik »

Was sagt sie denn? Wie wichtig ist ihr das Wort der Eltern?
.
andy

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von andy »

yaoshu hat geschrieben:
laogai hat geschrieben:
qionggui hat geschrieben:Sie ist 25
[...]
Sie ist nicht das einzige, scheinbar aber das Lieblingskind
Wie kommts? Die Ein-Kind-Politik gibt es schon mehr als 25 Jahre.
Ich versuche nur die Hintergründe ein wenig mehr zu durchleuchten!
Aber es gibt einige Ausnahmen, für Ehepaare aus Einzelkindern, sowie angehörige ethnischer Minderheiten und Paare in manch ländlicher Gegend gilt die Ein-Kind-Regel nicht
http://news.bbc.co.uk/2/hi/asia-pacific/941511.stm" target="_blank
Und wer sagt, das man bei der 1 Kind Politik nicht mehr als 1 Kind haben kann? :shock:
Man muss Busgeld bezahlen und auf den Jährlichen Zuschuss des Staates verzichten ( der sowieso unter 300 RMB liegt ), das wars.
Solange kein Junge geboren wird, gilt die Regel sowieso nicht.
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von Laogai »

qionggui hat geschrieben:Und da wo sie herkommt, sind Kinder eben das wichtigste, da lebt man halt etwas bescheidener / arbeitet mehr und kriegt lieber noch ein Kind.
Wo ist das?

PS: Bin noch immer dabei, die Hintergründe zu durchleuchten :wink:
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von andy »

Das eigentliche Problem ist, dass sie für mich ihren Job aufgeben muss (ihre Aussage). Sie arbeitet beim 公安局 und hat durch ein gutes bis ausgezeichnetes Prüfungsergebnis die Möglichkeit in dieser Laufbahn an einer Förderung oder Fortbildung teilzunehmen, durch die sie zum 国家公务员 befördert wird. Leider habe ich (noch) keinen blassen Schimmer, was das überhaupt ist... (Um u.a. das zu ändern, schreibe ich hier, vielleicht weiss es von euch jemand!
Das würde Ich an Ihrer Stelle aber nochmal genau prüfen.

Sie wäre nach der Beförderrung Beamtin im Amt für öffentliche Sicherheit. Das muss nicht unbedingt direkt etwas mit Staatsgeheimnissen zutun haben.

Das man als Beamtin kein ausländischen Ehepartner haben kann, stimmt so erstmal nicht.
Generell : Mitglieder der KpcH dürfen auch Ausländer heiraten.
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von Laogai »

andy hat geschrieben:Und wer sagt, das man bei der 1 Kind Politik nicht mehr als 1 Kind haben kann? :shock:
Man muss Busgeld bezahlen und auf den Jährlichen Zuschuss des Staates verzichten ( der sowieso unter 300 RMB liegt ), das wars.
Solange kein Junge geboren wird, gilt die Regel sowieso nicht.
Kleiner, wir reden hier über eine Zeit vor 25 Jahren. Da warst du noch gar nicht auf der Welt! :P
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andy

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von andy »

laogai hat geschrieben:
andy hat geschrieben:Und wer sagt, das man bei der 1 Kind Politik nicht mehr als 1 Kind haben kann? :shock:
Man muss Busgeld bezahlen und auf den Jährlichen Zuschuss des Staates verzichten ( der sowieso unter 300 RMB liegt ), das wars.
Solange kein Junge geboren wird, gilt die Regel sowieso nicht.
Kleiner, wir reden hier über eine Zeit vor 25 Jahren. Da warst du noch gar nicht auf der Welt! :P
Wie waren den die Regellungen zu jener Zeit?

PS: Solche Anspielungen wie "kleiner" bitte unterlassen. Ich bin, trotz meines jungen Alters von 21 Jahren, Erwachsen und empfinde das als unverschämt. Auch wenn ich weiß das es nicht böse gemeint ist.
andy

Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von andy »

Außerdem... Wie krass wird der Streit mit ihrer Familie sie mitnehmen? Gibt es irgendetwas in der Art einer "verlorener Sohn" Geschichte, Präzedenzfälle für ungehorsame Kinder, denen verziehen wurde? Ist damit zu rechnen, dass ihr irgendwann verziehen wird? (Sie ist nicht das einzige, scheinbar aber das Lieblingskind) Hat jemand von den Forumsteilnehmern schon einmal gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern eine Beziehung fortgesetzt? Wie war das? Meine Freundin ist ein Familienmensch. (Und für die Chinesen ist ihre leibliche Familie sowieso ein Heiligtum, das denke ich jedenfalls immer!) Wie grausam wird das für sie?
Ich kenne es nur von einem Freund, ebenfalls Chinesische Freundin, deren Familie auch gegen die Heirat mit einem Ausländer waren. Die Eltern haben Ihr dann auch versucht die Beziehung mit allen Mitteln auszureden.

Halt das Große übliche "Blabla" von Chinesen, wenn Sachliche Argumente bei Familienproblemen fehlen: "du bist eine Schande für die Familie" , "du bist nicht mehr unsere Tochter" usw. Später haben die Eltern die Beziehung akzeptiert.

Das läuft auch so bei CN-CN Beziehungen, wenn die Schwiegersohn nicht das ist, was sich die Eltern gerade für Ihre Tochter vorgestellt haben.

Irgendwann erkennen Sie dann das der Wille nicht gebrochen werden kann, und dann wird es halt akzeptiert.
Das wird sicher bei deiner Freundin genauso sein. Sie müssen sich jetzt erstmal an die Beziehung gewöhnen, bei altbackenen Chinesen kann das schon mal eine Weile dauern. Letztendlich steht dann wieder der Familienfrieden im Vordergrund.
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von Laogai »

andy hat geschrieben:
laogai hat geschrieben:Großer[editiert], wir reden hier über eine Zeit vor 25 Jahren. Da warst du noch gar nicht auf der Welt! :P
Wie waren den die Regellungen zu jener Zeit?
Wesentlich strenger als heute! Ausnahmen gab es (von den Minoritäten abgesehen) so gut wie keine. Was jedoch nicht heißen soll, dass die Gesetze damals in allen Regionen des Landes gleichermaßen umgesetzt wurden. Die Berge sind hoch und der Kaiser ist weit.

Aber das nur am Rande, hat mit dem Ausgangsposting nichts mehr zu tun.
andy hat geschrieben:Solche Anspielungen wie "kleiner" bitte unterlassen. Ich bin Erwachsen und empfinde das als unverschämt. Bin schließlich keine 16 mehr.
Sorry! Ist notiert, Jüngerer :wink:
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von aquadraht »

laogai hat geschrieben:
andy hat geschrieben:Und wer sagt, das man bei der 1 Kind Politik nicht mehr als 1 Kind haben kann? :shock:
Man muss Busgeld bezahlen und auf den Jährlichen Zuschuss des Staates verzichten ( der sowieso unter 300 RMB liegt ), das wars.
Solange kein Junge geboren wird, gilt die Regel sowieso nicht.
Kleiner, wir reden hier über eine Zeit vor 25 Jahren. Da warst du noch gar nicht auf der Welt! :P
Laogai, Du solltest die Rhetorik wirklich etwas zurücknehmen.

Es stimmt zwar, dass die Einkindregel für Stadtbewohner (damals 20% der Bevölkerung, heute rund die Hälfte) 1978 verkündet wurde. Zu dieser Zeit betrug die Gesamtfruchtbarkeit (oder TFR - total fertility rate), vereinfacht bekannt als "Zahl der Kinder pro Frau", etwas über 3, und sie unterschritt die 2 erst in den neunziger Jahren.

Mit den ca. 10% Minderheitsbevölkerung lässt sich das nicht wegerklären, und gerade bei Dir, der Du die Sprache sprichst und viele Menschen in China kennst, finde ich das wirklichkeitsfremde Insistieren darauf, dass vor 25 Jahren die Einkindregel für Stadtbewohner bereits galt, besonders befremdlich. Was bezweckst Du damit?

Ungeachtet aller Willkür und Widerwärtigkeiten bei der Durchsetzung der Familienplanung bleibt die Tatsache, dass sich diese Politik nur sehr schrittweise durchsetzte. Damit ging es so wie mit Gesetzen und Regeln in China überhaupt: Wo diese nicht ausdrücklich (und oft übermässig) durchgesetzt werden, werden sie ignoriert, oder man versucht sich über seine Guanxi davon freizumachen. Da die Strafen für überzählige Kinder bei Bauern nach dem Geldeinkommen bemessen wurden, verstärkte das die ohnehin grosse Tendenz auf dem Lande, den grössten Teil der Transaktionen an der öffentlichen Geldwirtschaft vorbei abzuwickeln. So konnte ein durchaus wohlhabender Bauer bei geschickter Gestaltung Jahreseinkünfte von vielleicht 500RMB nachweisen. Die 20-100RMB Strafe für zusätzliche Kinder zahlte er ungerührt. Und die Strafe wird bemessen am Einkommen zur Zeit der Geburt, sie ist nicht dynamisiert. Leute, die 1985 ein paar Probleme mit dem 2. und 3. Kind hatten, bemerken die Mehrkosten heute nicht mehr.

Und gut zwei Drittel der heutigen Stadtbewohner waren vor 30, und auch vor 25 Jahren noch Bauern. Über zwei Drittel der Milliardäre auf der ominösen Hurunliste waren vor 30 Jahren Bauern.

Deshalb ist es überhaupt kein Widerspruch, wenn die Eltern einer 25jährigen zwei oder drei Kinder haben. Und es ist auch kein Widerspruch, wenn sie gut betucht sind und Heiratskandidaten aus der besitzenden Schicht (deren Eltern vor 25 Jahren meist auch Bauern waren) Interesse an der Frau zeigen.

Wohlgemerkt, der soziale Wandel in China in den letzten Jahrzehnten ist schwindelerregend und atemberaubend. Aber Du bist doch sehr nahe dran. Da verstehe ich Deine Polemik umso weniger.

Gruss, a^2
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Re: Bestimmungen bzgl. Beziehung zu Ausländern

Beitrag von domasla »

Bitte nich streiten!

Was ist eigentlich aus dem ursprünglichen Problem mit dem Ausländer geworden? Wer müsste was aufgeben? Gibt es die Möglichkeit, sich "in der Mitte" zu treffen?

D., auch so ein Ausländer.
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