corneta hat geschrieben:Lohnsteuerkarten werden nicht vom Finanzamt, sondern vom Einwohnermeldeamt geändert und beantragt
. Wir waren da auch ganz überrascht letztes Jahr.
Danke für die Info corneta,
habe heute bei meinem Finanzamt angerufen und auch diese Info bekommen. Naja, in Zeiten vom Bürger-Service-Zentren ist wohl alles anders...
Ron hat geschrieben:Ich finde das gut mit dem Intg. Kurs und dass man vernünftig Deutsch lernt.
Es muss ja B1 und nicht A.. nachgewiesen werden um ohne Problem die unbefristete AE zu erhalten.
Bei uns gab's erst 1 Jahr und danach 2 Jahre bei der ABH.
Macht den Kurs wenn's geht aber bei einer privaten Schule und nicht bei der VHS,
bei der VHS sitzen zuviele Leute drin denen das ganze am A...vorbeigeht
und entsprechend sind auch die Lernerfolge...das waren unsere Erfahrungen.
Mann muss auch nicht den ganzen Int. Kurs machen, man macht am Anfang einen
Einstufungstest und fängt dann bei dem entsprechenden Modul an.
Lass Dir nicht den ganzen Kurs aufschwatzen wenn es nicht sein muss.
Lohnsteuerkarte für deine Frau finde ich erstmal unwichtig,
oder willst Du Sie gleich arbeiten schicken ?
Lass Sie erstmal ankommen, deutsch lernen und dann ist das Jahr auch schon rum.
Urlaub wollt ihr ja bestimmt auch noch machen.
Ich finde die Integrationskurse im Grunde auch gut. Aber wie du schon sagst, man muss aufpassen das einem nicht der ganze Kurs aufgeschwatzt wird. Ich dachte immer der A1-Test würde auch für eine unbefristete AE reichen. Das man dann doch B1 benötigt wusste ich nicht. Wieder was dazugelernt. In meiner Stadt ist der Träger dieser Kurse der Internationale Bund (kurz IB). Natürlich habe ich heute auch mit dem IB telefoniert. Der komplette Kurs wären 645 Stunden. Bei nicht bestehen der Prüfung bekommt man nochmals 300 Stunden zusätzlich. Sollte man danach die Prüfung auch nicht bestehen, wird man auf A2 zurückgestuft. Kostenpunkt: kommt auf den jeweiligen Verdienst des Ehemann´s an. Soviel weiß ich zur Zeit.
Jedenfalls wenn ich mal so rechne...645 Stunden...6-8 Stunden am Tag = 3 Monate in der Schule wenn ich mich nicht irre?
Wäre schön, wenn ihr mal eure Erfahrungen zu dem Integrationskurs posten könntet.
Zum Thema Arbeit: Natürlich soll sie nicht gleich arbeiten. Schließlich muss sich meine Frau erstmal einleben. Dann der Integrationskurs und jede menge Papierkram ist auch noch zu erledigen. Wie du schon sagst, das Jahr wäre damit wohl schon gelaufen. Allerdings benötigt sie eine eigene Lohnsteuerkarte damit ich meine Steuerklasse in III ändern kann (wie corneta schon richtig sagte).
@ gege
Danke für die Glückwünsche. Wie Ingo schon sagte, Gültigkeitsdauer ab Einreisetermin im Visum.
Beispiel: Meine Frau reist am 1. Mai in D ein. Das Visum gilt aber schon ab 28. April. Also 28. April + 90 Tage (bzw. 89 Tage, wenn man´s genau nimmt).
ingo_001 hat geschrieben:Und: Eine LSt.-Karte verpflichtet ja nicht zum Arbeiten, erspart aber unnötige Wartezeit, wenn man denn arbeiten möchte.
Das ist natürlich der 2. Grund für ihre Lohnsteuerkarte...
Es wird wohl folgendermaßen bei uns sein...(Änderungen vorbehalten.
1. Mai Einreise
3. Mai Einwohnermeldeamt und ABH
4. Mai Anmeldung Integrationskurs und Standesamt
...und vieles mehr
Ich muss mir mal eine Liste schreiben, damit ich nichts vergesse.