Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Danke für die Glückwünsche, Attila

ingo_001 hat geschrieben:Was Anderes wär auch nicht akzeptiert worden :lol:
...was natürlich klar war :lol:
ingo_001 hat geschrieben:Dann schau Dir noch mal das Ankunfts-Datum von Deiner Frau an ...
Deine Tage als "Single-Wohnender" sind gezählt :mrgreen:
Jetzt heisst es: Aufräumen und Platz schaffen :mrgreen:
...verdammt, da war doch was? Nee, ist klar. Wir freuen uns schon. Außerdem bin ich als Ex-Single auch ein guter Hausmann. Verstehst sich von selbst. Ankunftsdatum 01. Mai 18:10 Uhr FRA. Kann es kaum noch erwarten. :mrgreen:
ingo_001 hat geschrieben:I´m surprised.
Ich dachte, Deine Frau kommt nicht nur auf Besuch nach Deutschland.
Oder meinst Du mit "Jahresvisum" eine befristete AE?
Ich meine natürlich die erste befristete AE für 1 Jahr. Denn sie reist ja mit einem 90 Tage Visum ein. Allerdings steht auch in dem 90 Tage Visum ausdrücklich zum Familiennachzug. Innerhalb dieser 90 Tage müssen wir zur ABH das Jahresvisum beantragen...usw. Aber das weißt du ja selbst, Ingo.
ingo_001 hat geschrieben:Bitte, immer wieder gerne.
Obwohl ... einmal heiraten reicht - Umtausch ausgeschlossen :lol:
Richtig. Gibt kein Umtausch mehr. Das gute daran ist, gilt für meine Person auch... :lol:
Ob sie weiß, was sie sich damit antut?....öhm...öhm... :lol: :lol: :lol:

Jo, Teil 3 konnte ich teils Zeitmangel und teils mangelndes Erinnerungsvermögen noch nicht schreiben. Wird aber nachgeholt, sobald ich etwas Luft habe bzw. meine Frau mir sagt wie die eine oder andere Lokalität nochmal hieß. :oops:
"Wenn Windows die Lösung ist, dann möchte ich bitte das Problem wieder haben."
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ingo_001
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Tenshu hat geschrieben:Ich meine natürlich die erste befristete AE für 1 Jahr. Denn sie reist ja mit einem 90 Tage Visum ein. Allerdings steht auch in dem 90 Tage Visum ausdrücklich zum Familiennachzug. Innerhalb dieser 90 Tage müssen wir zur ABH das Jahresvisum beantragen...usw. Aber das weißt du ja selbst, Ingo.
Exactamente. Deine Frau hat 90 Tage Zeit, eine befristete AE zu beantragen.
Ist aber Alles easy (verglichen mit den "Davor-Formalitäten").
Ihr geht erst zum Bürgerbüro (oder wer auch immer bei Euch zuständig ist) - wegen der Meldebescheinigung (damit die ABH sieht, dass Deine Frau auch bei Dir gemeldet ist.
Dann am Besten gleich zu Deinem Arbeitgeber, der dann Deine LSt.-Karte rausrückt, die Du dann bei Deinem FA (Finanzamt) abgibst, um Deine LSt.-Klasse abändern zu lassen.
Gleichzeitig kannst Du schon mal eine LSt.-Karte für Deine Frau beantragen.
Und wenn Du schon dabei bist: Antrag zur Familienmitversicherung Deiner Frau bei Deiner KV stellen (solltest Du privat versichert sein, muss sich Deine Frau selbst versichern).
"Bewaffnet" mit allen Dingen gehts dann zur ABH Deines Vertrauens.
Zur Dauer der befristeten AE: Die wird von BL zu BL recht unterschiedlich gehandhabt: In NRW wird sie i.d.R. nur für ein Jahr erteilt und mus jährlich erneuert werden. In Berlin gibts gleich eine auf 3 Jahre befristete AE.
Dazu gabs die sofortige Arbeitserlaubnis für meine Frau und die Verpflichtung zur Absolvierung des Integarationskurses innerhalb der AE-Dauer.
Kleiner Tipp von uns:
Falls sich das Mrs. Tenshu zutraut, lass sie die Fragen bei der ABH selbst beantworten. Das kommt immer gut an und zerstreut zudem evtl. Zweifel (von wegen Schein-Ehe).
Tenshu hat geschrieben:Richtig. Gibt kein Umtausch mehr. Das gute daran ist, gilt für meine Person auch... :lol:
Ob sie weiß, was sie sich damit antut?....öhm...öhm... :lol: :lol: :lol:
Warum sollte es Deiner Frau besser gehen als meiner? :mrgreen: :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Sachse28 »

Ich habe für eine Heirat in China noch ein Problem mit dem deutschen Ehefähigkeitszeugnis. Ursprünglich hatte ich es im Dezember erstellen lassen, da wir annahmen die Heirat im Februar durchführen zu können. Leider hat sich aufgrund von Terminschwierigkeiten ergeben, dass diese erst Anfang Juni stattfinden kann, also kurz vor Ablauf der 6 Monate Gültigkeit. Da ich erst Mitte Mai nach China reisen kann, entsteht die Frage, ob dies alles noch zu schaffen ist. Sofern ich mit dem EFZ beim Konsulat Shanghai eine entsprechende Konsularbescheinigung beantrage, ist dieses dann nochmals 6 Monate gültig oder wird auf ihr die Gültigkeitsdauer des deutschen EFZ eingetragen, die Mitte Juni endet?

Alternativ würde ich mir jetzt das EFZ sowie die Meldebescheinigung, die allein den Vermerk "nicht verheiratet" enthält bei der Botschaft in Berlin legalisieren lassen und dann meine Verlobte bitten, den Kram bei den offiziellen Stellen in China übersetzen zu lassen. Das würde dann Zeit sparen. Wird diese Meldebescheinigung so anerkannt? Oder besteht man dann bei den Behörden doch auf die Konsularbescheinigung?

Was würdet ihr mir raten?

Joachim
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

ingo_001 hat geschrieben:Exactamente. Deine Frau hat 90 Tage Zeit, eine befristete AE zu beantragen.
Ist aber Alles easy (verglichen mit den "Davor-Formalitäten").
Ihr geht erst zum Bürgerbüro (oder wer auch immer bei Euch zuständig ist) - wegen der Meldebescheinigung (damit die ABH sieht, dass Deine Frau auch bei Dir gemeldet ist.
Klar, das machen wir gleich am Montag den 3. Mai. Da die ABH im selben Haus ist holen wir gleich den Antrag füer die AE.
ingo_001 hat geschrieben:Dann am Besten gleich zu Deinem Arbeitgeber, der dann Deine LSt.-Karte rausrückt, die Du dann bei Deinem FA (Finanzamt) abgibst, um Deine LSt.-Klasse abändern zu lassen. Gleichzeitig kannst Du schon mal eine LSt.-Karte für Deine Frau beantragen.
Lohnsteuerkarte muss ich nur noch bei meinem Arbeitgeber abholen. Klar beantragen wir gleich eine Lohnsteuerkarte für sie beim Finanzamt. Da sie ja sofort eine Arbeitserlaubnis erhält.
ingo_001 hat geschrieben:Und wenn Du schon dabei bist: Antrag zur Familienmitversicherung Deiner Frau bei Deiner KV stellen (solltest Du privat versichert sein, muss sich Deine Frau selbst versichern).
Sie ist schon ab dem Tag der Einreise bei mir mitversichert. Die Botschaft in Peking verlangt schon bei Beantragung einen Nachweis über den Versicherungsschutz. Ein Schreiben von meiner TK hatte da ausgereicht. Mittlerweile habe ich den Antrag zur Familienversicherung schon zurück an die TK geschickt. Alles kein Problem.
ingo_001 hat geschrieben:"Bewaffnet" mit allen Dingen gehts dann zur ABH Deines Vertrauens.
Zur Dauer der befristeten AE: Die wird von BL zu BL recht unterschiedlich gehandhabt: In NRW wird sie i.d.R. nur für ein Jahr erteilt und mus jährlich erneuert werden. In Berlin gibts gleich eine auf 3 Jahre befristete AE. Dazu gabs die sofortige Arbeitserlaubnis für meine Frau und die Verpflichtung zur Absolvierung des Integarationskurses innerhalb der AE-Dauer.
Ich glaube in unserer Stadt wird es wohl von Jahr zu Jahr verlängert. Was aber auch kein Problem sein sollte. Arbeitserlaubnis bekommt sie gleich lt. meiner ABH. Allerdings frage ich mich wozu der Integrationskurs noch gut sein soll. Meine Frau kann gut Deutsch und hat dies auch durch den A1-Test beim Goethe-Institut nachgewiesen. Ich finde das eher Geldmacherei.
Jedenfalls kostet (lt. ABH) der Basiskurs 300€ und der Aufbaukurs auch 300€. Und für was...?
Selbst wenn sie nur den Aufbaukurs machen muss, finde ich das unnötig. Mich ärgert das ein bischen.
ingo_001 hat geschrieben:Kleiner Tipp von uns:
Falls sich das Mrs. Tenshu zutraut, lass sie die Fragen bei der ABH selbst beantworten. Das kommt immer gut an und zerstreut zudem evtl. Zweifel (von wegen Schein-Ehe).
Klar, das macht sie selbst. Da wird es wohl kaum Probleme geben.
"Wenn Windows die Lösung ist, dann möchte ich bitte das Problem wieder haben."
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von corneta »

Tenshu hat geschrieben:Lohnsteuerkarte muss ich nur noch bei meinem Arbeitgeber abholen. Klar beantragen wir gleich eine Lohnsteuerkarte für sie beim Finanzamt.
Lohnsteuerkarten werden nicht vom Finanzamt, sondern vom Einwohnermeldeamt geändert und beantragt :wink: . Wir waren da auch ganz überrascht letztes Jahr.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Stimmt.
Jetzt, wo Du es sagst: Wir mussten auch zum Bütgerbüro, das zum Glück nur eine Strasse von unserem FA entfernt ist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Sachse28 hat geschrieben:Alternativ würde ich mir jetzt das EFZ sowie die Meldebescheinigung, die allein den Vermerk "nicht verheiratet" enthält bei der Botschaft in Berlin legalisieren lassen und dann meine Verlobte bitten, den Kram bei den offiziellen Stellen in China übersetzen zu lassen. Das würde dann Zeit sparen. Wird diese Meldebescheinigung so anerkannt? Oder besteht man dann bei den Behörden doch auf die Konsularbescheinigung?
Hmm ...
Angesischts der Tatsache, dass es zeitlich doch sehr knapp werden kann, würde ich es so machen, wie Du es schon als Alternative geschrieben hast.
Nichts wäre schlimmer, als wegen abgelaufener Dokumente unverrichteter Dinge (unverheiratet) wieder die Heimreise antreten zu müssen.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Ron »

Tenshu hat geschrieben: Ich glaube in unserer Stadt wird es wohl von Jahr zu Jahr verlängert. Was aber auch kein Problem sein sollte. Arbeitserlaubnis bekommt sie gleich lt. meiner ABH. Allerdings frage ich mich wozu der Integrationskurs noch gut sein soll. Meine Frau kann gut Deutsch und hat dies auch durch den A1-Test beim Goethe-Institut nachgewiesen. Ich finde das eher Geldmacherei.
Jedenfalls kostet (lt. ABH) der Basiskurs 300€ und der Aufbaukurs auch 300€. Und für was...?
Selbst wenn sie nur den Aufbaukurs machen muss, finde ich das unnötig. Mich ärgert das ein bischen.
Ich finde das gut mit dem Intg. Kurs und dass man vernünftig Deutsch lernt.
Es muss ja B1 und nicht A.. nachgewiesen werden um ohne Problem die unbefristete AE zu erhalten.
Bei uns gab's erst 1 Jahr und danach 2 Jahre bei der ABH.

Macht den Kurs wenn's geht aber bei einer privaten Schule und nicht bei der VHS,
bei der VHS sitzen zuviele Leute drin denen das ganze am A...vorbeigeht
und entsprechend sind auch die Lernerfolge...das waren unsere Erfahrungen.
Mann muss auch nicht den ganzen Int. Kurs machen, man macht am Anfang einen
Einstufungstest und fängt dann bei dem entsprechenden Modul an.
Lass Dir nicht den ganzen Kurs aufschwatzen wenn es nicht sein muss.

Lohnsteuerkarte für deine Frau finde ich erstmal unwichtig,
oder willst Du Sie gleich arbeiten schicken ?
Lass Sie erstmal ankommen, deutsch lernen und dann ist das Jahr auch schon rum.
Urlaub wollt ihr ja bestimmt auch noch machen.

Gruss
Ronny
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von gege »

Tenshu hat geschrieben: Denn sie reist ja mit einem 90 Tage Visum ein. Allerdings steht auch in dem 90 Tage Visum ausdrücklich zum Familiennachzug. Innerhalb dieser 90 Tage müssen wir zur ABH das Jahresvisum beantragen
Erstmal auch von mir Herzlichen Glueckwunsch, Tenshu!!! :D

Ich hab mal eine Frage zu dem Visum. Ist da eine vorgeschriebene Gueltigkeitsdauer drauf, wie auf den Touristenvisa, oder zaehlen die 90 Tage ab dem Tag der Einreise? Das steht hier bestimmt schon irgendwo im Forum, hab es aber ueber die Suchfunktion bisher noch nicht gefunden. Und im Visamerkblatt steht auch nichts darueber :oops:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Ron hat geschrieben:Macht den Kurs wenn's geht aber bei einer privaten Schule und nicht bei der VHS, bei der VHS sitzen zuviele Leute drin denen das ganze am A...vorbeigeht und entsprechend sind auch die Lernerfolge ... das waren unsere Erfahrungen.
Kann Dir da nur voll zustimmen.
Hab dazu auch schon mehrmals was in anderen Threads geschrieben.
Ron hat geschrieben:Mann muss auch nicht den ganzen Int. Kurs machen, man macht am Anfang einen Einstufungstest und fängt dann bei dem entsprechenden Modul an.
Lass Dir nicht den ganzen Kurs aufschwatzen wenn es nicht sein muss.
Yeap. Nach dem Einstufungstest, wisst Ihr bescheid, wo Deine Frau "einsteigen" muss.
Ron hat geschrieben:Lohnsteuerkarte für deine Frau finde ich erstmal unwichtig,
oder willst Du Sie gleich arbeiten schicken ?
Lass Sie erstmal ankommen, deutsch lernen und dann ist das Jahr auch schon rum.
Ich hab meine Frau auch nicht arbeiten geschickt. Vielmehr war es so, dass ihr irgendwann einfach mal die Decke auf den Kopf gefallen ist. Ich war im Büro und irgendwann hatte sie auch die Sight Seeings von Berlin intus.
Ron hat geschrieben:Urlaub wollt ihr ja bestimmt auch noch machen.
Der aber auch nicht unbegrenzt gemacht werden kann, weil Tenshu ja arbeitet.
Es wird für seine Frau mit Sicherheit auch Zeiten geben, wo es ihr einfach zu langweilig wird, einfach nur zuhaus zu sitzen oder allein die Stadt unsicher zu machen.
Und: Eine LSt.-Karte verpflichtet ja nicht zum Arbeiten, erspart aber unnötige Wartezeit, wenn man denn arbeiten möchte.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

gege hat geschrieben:Ich hab mal eine Frage zu dem Visum. Ist da eine vorgeschriebene Gueltigkeitsdauer drauf, wie auf den Touristenvisa, oder zaehlen die 90 Tage ab dem Tag der Einreise?
Die 90 Tage-Frist beginnt mit dem Tag der Einreise.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von corneta »

Ron hat geschrieben:Lohnsteuerkarte für deine Frau finde ich erstmal unwichtig,
oder willst Du Sie gleich arbeiten schicken ?
Da Tenshu seine Lohnsteuerkarte sicher in Klasse 3 ändern lassen will, ist auch die Lohnsteuerkarte der Frau nötig, denn Änderungen werden nur vorgenommen, wenn beide Karten gleichzeitig vorliegen.
Bei uns war es besonders lustig, weil wir nicht den selben Hauptwohnsitz haben und die gute Dame erst mal nachlesen musste, ob sie jetzt beide ändern darf :wink: . Denn das macht ja eigentlich das Meldeamt des Hauptwohnsitzes.
Also beim ersten Anmeldegang mal fragen, wie sie das gerne hätten.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

corneta hat geschrieben:Lohnsteuerkarten werden nicht vom Finanzamt, sondern vom Einwohnermeldeamt geändert und beantragt :wink: . Wir waren da auch ganz überrascht letztes Jahr.
Danke für die Info corneta,
habe heute bei meinem Finanzamt angerufen und auch diese Info bekommen. Naja, in Zeiten vom Bürger-Service-Zentren ist wohl alles anders... :mrgreen:
Ron hat geschrieben:Ich finde das gut mit dem Intg. Kurs und dass man vernünftig Deutsch lernt.
Es muss ja B1 und nicht A.. nachgewiesen werden um ohne Problem die unbefristete AE zu erhalten.
Bei uns gab's erst 1 Jahr und danach 2 Jahre bei der ABH.

Macht den Kurs wenn's geht aber bei einer privaten Schule und nicht bei der VHS,
bei der VHS sitzen zuviele Leute drin denen das ganze am A...vorbeigeht
und entsprechend sind auch die Lernerfolge...das waren unsere Erfahrungen.
Mann muss auch nicht den ganzen Int. Kurs machen, man macht am Anfang einen
Einstufungstest und fängt dann bei dem entsprechenden Modul an.
Lass Dir nicht den ganzen Kurs aufschwatzen wenn es nicht sein muss.

Lohnsteuerkarte für deine Frau finde ich erstmal unwichtig,
oder willst Du Sie gleich arbeiten schicken ?
Lass Sie erstmal ankommen, deutsch lernen und dann ist das Jahr auch schon rum.
Urlaub wollt ihr ja bestimmt auch noch machen.
Ich finde die Integrationskurse im Grunde auch gut. Aber wie du schon sagst, man muss aufpassen das einem nicht der ganze Kurs aufgeschwatzt wird. Ich dachte immer der A1-Test würde auch für eine unbefristete AE reichen. Das man dann doch B1 benötigt wusste ich nicht. Wieder was dazugelernt. In meiner Stadt ist der Träger dieser Kurse der Internationale Bund (kurz IB). Natürlich habe ich heute auch mit dem IB telefoniert. Der komplette Kurs wären 645 Stunden. Bei nicht bestehen der Prüfung bekommt man nochmals 300 Stunden zusätzlich. Sollte man danach die Prüfung auch nicht bestehen, wird man auf A2 zurückgestuft. Kostenpunkt: kommt auf den jeweiligen Verdienst des Ehemann´s an. Soviel weiß ich zur Zeit.
Jedenfalls wenn ich mal so rechne...645 Stunden...6-8 Stunden am Tag = 3 Monate in der Schule wenn ich mich nicht irre?

Wäre schön, wenn ihr mal eure Erfahrungen zu dem Integrationskurs posten könntet.
Zum Thema Arbeit: Natürlich soll sie nicht gleich arbeiten. Schließlich muss sich meine Frau erstmal einleben. Dann der Integrationskurs und jede menge Papierkram ist auch noch zu erledigen. Wie du schon sagst, das Jahr wäre damit wohl schon gelaufen. Allerdings benötigt sie eine eigene Lohnsteuerkarte damit ich meine Steuerklasse in III ändern kann (wie corneta schon richtig sagte).

@ gege
Danke für die Glückwünsche. Wie Ingo schon sagte, Gültigkeitsdauer ab Einreisetermin im Visum.
Beispiel: Meine Frau reist am 1. Mai in D ein. Das Visum gilt aber schon ab 28. April. Also 28. April + 90 Tage (bzw. 89 Tage, wenn man´s genau nimmt).
ingo_001 hat geschrieben:Und: Eine LSt.-Karte verpflichtet ja nicht zum Arbeiten, erspart aber unnötige Wartezeit, wenn man denn arbeiten möchte.
Das ist natürlich der 2. Grund für ihre Lohnsteuerkarte... :mrgreen:

Es wird wohl folgendermaßen bei uns sein...(Änderungen vorbehalten.

1. Mai Einreise
3. Mai Einwohnermeldeamt und ABH
4. Mai Anmeldung Integrationskurs und Standesamt

...und vieles mehr

Ich muss mir mal eine Liste schreiben, damit ich nichts vergesse.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Tenshu hat geschrieben:Wäre schön, wenn ihr mal eure Erfahrungen zu dem Integrationskurs posten könntet.
Zieh Dir mal diesen Thread rein:
(hab grad gesehen, dass der vor Deiner Zeit war)

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... ng#p102946

* Ergänzend zu meinen damaligen Postings:
Leider ist diese passive und aktive Integrationsresistenten nicht nur ein Großstadtproblem. Mittlerweile hab ich Erfahrungsberichte auf Gegenden, wo ich diese Problematik vorher nicht vermutet hätte.
Als Trost: In den Folgekursen, die ja freiwillig sind, war das Lernklima ein ganz Anderes.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Sachse28 hat geschrieben:Was würdet ihr mir raten?
1. Nachfrage per Mail beim Konsulat in Shanghai
2. Nachfrage beim CN-Standesamt!

Nur so vermeidest Du unliebsame Überraschungen! :wink:
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