Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Phytagoras
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Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von Phytagoras »

Hey.

Leider gibt es hier irgendwie kein FAQ dazu. Wäre vielleicht mal ne Überlegung nen Sticky Thread zu machen mit all dem Zeuchs, was man braucht.

Also die Frage ist, was brauche ich bzw. sie alles, damit sie zu mir nach Deutschland für einen Urlaub kommen kann ohne Probleme mit dem Visum zu bekommen?
Wenn ich hier einiges so lese, kriegt man ja Angst, dass meine Freundin das Visum nicht bewilligt werden bekommt.

Danke schonmal für eine Antwort :D


lg
andy

Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von andy »

Phytagoras hat geschrieben: Wenn ich hier einiges so lese, kriegt man ja Angst, dass meine Freundin das Visum nicht bewilligt werden bekommt.

Danke schonmal für eine Antwort :D

Die Angst ist auch berechtigt, letztendlich liegt es im ermessen des Sachbearbeiters ob deine Freundin ein Visum bekommt.
Bei mir und meiner Freundin gehts in 8 Tagen zur Botschaft.

Hab auch vor kurzen einen Thread erstellt, wo Ich reingeschrieben habe was wir mitnehmen:
http://forum.chinaseite.de/ftopic10408.html

Die Sachen die du benötigst werden auf der Seite der Botschaft als PDF Download angeboten.
Hier mal ein Auszug mit den Auflagen ( nicht alles wird benötigt, aber umso mehr umso besser ).
1. 2 duly filled and signed application forms (Application for Schengen Visa) and 3 recent photographs with white
background (see information on photographs), accompanied by signed declaration that the information given is
true and complete (section 55 of German Residence Act).
2. Passport valid at least 90 days after expiration of the visa
3. Invitation letter stating name of inviting person as well as duration of stay and purpose of stay
4. Copy of passport of inviting person residing in Germany, together with valid residence permit, if not German
citizen
5. If visiting relatives proof of relationship: either a German certificate of the Registrar’s Office (e. g. marriage /
birth certificate) or a Chinese notary certificate (e. g. marriage / birth certificate)
6. Proof of how the stay will be financed. This proof may also be given in form of a formal obligation according to
sections 66 – 68 of German Residence Act. The formal obligation has to be publically certified at the local
Immigration Office in Germany or at the German Consulate General. Proof of income and passport have to be
shown.
7. Confirmation by employer of professional position of applicant, duration of employment, monthly income,
reason of travel, authorization of holiday and guarantied continuation of employment. The confirmation has to
bear address, phone and fax number, company seal, signature, name and position of undersigned.
8. Copy of the business licence of the Chinese company with company seal
9. Proof of financial background of applicant (salary account or bank-/credit card statement or bankbook if
possible covering a period of up to 6 months, proof of house property or car ownership if requested)
10. Proof of travel medical insurance for duration of stay in the Schengen area (also see leaflet “Travel Medical
Insurance“).
11. In case of minors travelling: see information “Visa for Minors under 18”.
12. Students: presentation of student card and letter of approval of leave of school or university on official letter
head. The confirmation has to bear address, phone and fax number, university seal as well as signature, name
and position of undersigned.
13. for Chinese applicants: Household Register (Hukou)
14. Temporary Residence Card , if the normal abode is not in agreement with the Household Register
(Hukou) or place of issue of the passport
15. for non-Chinese applicants: Chinese residence permit
16. Flight reservation (journey there and back)
17. ID card
18. Additional documents may be requested by the Consulate General of Germany.
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Phytagoras
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von Phytagoras »

16. Flight reservation (journey there and back)
Was machtn das fürn Sinn, wenn nichtmal klar ist, ob das Visum erteilt wird oder nicht?


Ey. Das macht mir echt alles Angst, dass sie kein Visum für nen normalen Urlaub hier bekommt...



Sie wird wahrscheinlich im Sommer, Juli/August, hierhinkommen. Ab wann sollte man sich um das Visum am besten kümmern?
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von de guo xiong »

Phytagoras hat geschrieben:
16. Flight reservation (journey there and back)
Was machtn das fürn Sinn, wenn nichtmal klar ist, ob das Visum erteilt wird oder nicht?
Ich weiß ja nicht, wo Andy die Liste genau her hat? - aber eine Flugreservierung wird nicht benötigt!!

Leider unterscheiden sich die Vorraussetzung von Konsulat(Botschaft) zu Konsulat in einigen Punkten (also wäre es ersteinmal interessant zu wissen, welches Konsulat(Botschaft) für deine Freundin zuständig ist).

Die Voraussetzungen des Shanghai Konsulates findest du hier:
http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf" target="_blank

Mit der Visumsbeantragung würde ich 2-3 Monate vorher anfangen (um genügend Zeit zum Sammeln der Papiere zu haben (immerhin muss die Verpflichtungserklärung irgendwie zu ihr kommen) und dann noch genügend Zeit ist einen günstigen Flug zu finden). Falls Ihr den Zeitraum für die Reise schon einigermaßen eingrenzen könnt, kannst Du ja schon mal die Verpflichtungserklärung abgeben.

de guo xiong, nur mutig an die Sache ran :)
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von Phytagoras »

eider unterscheiden sich die Vorraussetzung von Konsulat(Botschaft) zu Konsulat in einigen Punkten (also wäre es ersteinmal interessant zu wissen, welches Konsulat(Botschaft) für deine Freundin zuständig ist).
Beijing.


Danke :D
andy

Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von andy »

Ich weiß ja nicht, wo Andy die Liste genau her hat? - aber eine Flugreservierung wird nicht benötigt!!
Das ist ein Auszug aus dem Original Dokument des Konsultats in Kanton.
Ich hab das hier vor einigen Wochen runtergeladen:

http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/k ... seite.html" target="_blank

Abgesehen davon ,sagte Ich ja bereits das nicht alles benötigt wird.
Diese Dokumente helfen aber, die Rückkherbereitschaft festzustellen.

Ey. Das macht mir echt alles Angst, dass sie kein Visum für nen normalen Urlaub hier bekommt...
Das kann wie gesagt passieren, aber da würde Ich mir nicht so einen Kopf drum machen.
Wird schon ( bisschen bammel hab Ich auch :P ).

Was zur Großer Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung führtg, ist wenn Ihr Eure Beziehung verheimlicht oder dem Konsultat Irgendwelche Heiratspläne verkündet.
Sie wird wahrscheinlich im Sommer, Juli/August, hierhinkommen. Ab wann sollte man sich um das Visum am besten kümmern?
Am besten so früh wie möglich, meine Freundin kommt auch im Sommer hier hin und wir gehen in 8 Tagen zur Botschaft.
andy

Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von andy »

Phytagoras hat geschrieben: Beijing.
Danke :D
Also was du jedenfalls besorgen musst ( Ich übernehme das jetzt einfach mal aus meinen Thread ):

- Krankenversicherung für Ausländer
- Verpflichtungserklärung
- Einladungsschreiben.
- Kopie des Ausweises ( Vom Einlader )

Wenn deine Freundin eine Arbeitstelle hat:

- Passport + 3 Bilder für den Antrag
- Confirmation by employer
- Copy of the business licence
- Hukou
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von de guo xiong »

andy hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben: Beijing.
Danke :D
Also was du jedenfalls besorgen musst ( Ich übernehme das jetzt einfach mal aus meinen Thread ):

Wenn deine Freundin eine Arbeitstelle hat:

- Passport + 3 Bilder für den Antrag
- Hukou
hmm Passport, Bilder und Hukou nur beim Vorhandsein einer Arbeitsstelle? Glaube eher es ist eine Grundvoraussetzung.

Was bei uns in Beijing besonders wichtig war - der Nachweis der wirtschaftlichen Situation (Kontoauszüge ...)

de guo xiong, aller Anfang ist schwer
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von ingo_001 »

de guo xiong hat geschrieben:hmm Passport, Bilder und Hukou nur beim Vorhandsein einer Arbeitsstelle? Glaube eher es ist eine Grundvoraussetzung.
@ Dgx
Du kannst ruhig etwas selbstbewusster mit Deinen Formulierungen sein :wink:
Das "Glauben" und das "Eher" müssen durch ein obligatorisches "Ist" ersetzt werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von Phytagoras »

Mal ne allgemeine Frage.

Wofür wollen die den ganzen Shit haben????

Wofür brauchen die für einen einfachen Urlaub ein Familienregister? Wofür Kontoauszüge? Wofür überhaupt ein Einladungsschreiben?
Was wäre, wenn sie, was nicht der Fall ist, in nem Hotel wohnen würde?


Ist das wirklich alles aus Angst vor illegaler Immigration oder steckt da mehr hinter?
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von ingo_001 »

Phytagoras hat geschrieben:Mal ne allgemeine Frage.

Wofür wollen die den ganzen Shit haben????

Wofür brauchen die für einen einfachen Urlaub ein Familienregister? Wofür Kontoauszüge? Wofür überhaupt ein Einladungsschreiben?
Was wäre, wenn sie, was nicht der Fall ist, in nem Hotel wohnen würde?
Würde nichts ändern.
Phytagoras hat geschrieben:Ist das wirklich alles aus Angst vor illegaler Immigration oder steckt da mehr hinter?
Ja.
Wobei ich jedesmal n dicken Hals kriege, wenn ich sehe, wie leicht es anderen gemacht wird (von denen m.E. ein Großteil tatsächlich die Absicht hat nur in unsere Sozial-Systeme einzuwandern) und sich passiv und/oder aktiv der (durchaus verbesserungswürdigen) Integration entgegenstellt.
Hatte dazu schon mal ausführlich etwas geschrieben - in mehreren Threads.
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von TGH »

Kann mir jemand sagen was genau mit "Proof of financial background of applicant" gemeint ist? Gibt es einen allgemeingültigen Mindestbetrag der nachgewiesen muss, oder ist es von Provinz zu Provinz unterschiedlich?
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von ingo_001 »

TGH hat geschrieben:Kann mir jemand sagen was genau mit "Proof of financial background of applicant" gemeint ist?
Na ja, es ist genau das gemeint: Die Überprüfung des finanziellen Backgrunds des Antragstellers.
Wobei zu beachten ist, dass das (neben anderen Dingen) im Rahmen der Rückkehrbereitschaft des Antragsstellers geprüft wird.
TGH hat geschrieben:Gibt es einen allgemeingültigen Mindestbetrag der nachgewiesen muss, oder ist es von Provinz zu Provinz unterschiedlich?
Leider gibts kein Mindestbetrag, welcher allgemein gültig ist. Das, was z.B. auf der Website der dt. Botschaft in Beijing steht, kann von einen dt. Konsulat (zumindest in Teilen) ganz anders gehandhabt werden.
Und um das Ganze noch unübersichtlicher zu machen: In einigen Dingen haben die einzelnen Beamten vor Ort auch noch einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum.

Nutz mal die SuFu (Such Funktion) und Du wirst die unterschiedlichsten Erfahrungsberichte lesen können.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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andy

Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von andy »

Ich möchte noch hinzufügen das bei mir die Flugticketbestätigung verlangt wurde.
Wir waren beim Konsultat in GZ.
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Re: Freundin nach Deutschland - Was brauche ich?

Beitrag von happyfuture »

andy hat geschrieben:Ich möchte noch hinzufügen das bei mir die Flugticketbestätigung verlangt wurde.
Wir waren beim Konsultat in GZ.
Guter Hinweis! Das ist Tagesform! :wink:

Kann nur immer wieder darauf hinweisen, möglichst freundlich und früh genug Kontakt mit der Leitung der Visastelle aufzunehmen. Ich habe mir vorab alles schriftlich bestätigen lassen, weil es immer wieder widersprüchliche Aussagen gibt, gerade was die Flugbuchungen angeht.

Zuletzt in Beijing hat eine Kopie aus dem Internet der Buchungs-ANFRAGE gereicht!
Ebenso habe ich mir die Erlaubnis geholt, die Rückkehr nach China per Scan von Pass und Bordkarten als Mail zu senden. Die gehen sonst davon aus, dass man bei Rückkehr wieder in der Botschaft antanzt!
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