otternase hat geschrieben:das ist auch interessant.
Wir haben später bei Geburt unserer Tochter ein Familienbuch anlegen lassen, da mussten dann ja doch die Unterlagen für das Standesamt nach deutschem Recht beigebracht werden (natürlich keine Ledigkeitsbescheinigung aber Geburtsurkunde und Hukou) und dort reichte eine Übersetzung aus China, die musste allerdings nicht von irgendeinem beliebigen Übersetzer sein, sondern vom öffentlichen Notariat der Heimatstadt.
das kann man als Kernsatz dieses Threads wohl so stehenlassen!wuseltiger hat geschrieben:Wie du siehst gibt es sehr wohl Unterschiede von Stadt zu Stadt.. Darum wirst du um ein persönliches Gespräch mit einem Standesbeamten nicht umhin kommen...
Ja bei Ausländerangelegenheiten kochen da wohl alle ihr eigenes Süppchen.. Wohl dem, der keine in China geschiedene Frau mit Kind heiraten will.. Das dürfte wohl ne Schlacht werden...