Heirat in China oder Deutschland

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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happyfuture
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Re: Heirat in China oder Deutschland

Beitrag von happyfuture »

Sorry, kann's mir nicht verkneifen! :oops:
kunegab hat geschrieben: Hat`s irgendwo einen Hacken???
Einen habe ich selber schon entdeckt:
Die Legalisierung der Dokumente muß von der deutschen Botschaft vorgenommen werden (oder irre ich mich da??), die stellen aber auch gleichzeitig das Besuchsvisum aus. Schnallen die das??
Danke.
Ich weiß seit eben noch einen Haken ... :wink:
blauesblatt
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Re: Heirat in China oder Deutschland

Beitrag von blauesblatt »

kunegab hat geschrieben: 2. Wenn wir in Deutschland heiraten würden, welche Dokumente brauche ich und sie und mit welchem Visum muß sie einreisen?
Am liebsten würde ich Sie wieder mit einem Besuchsvisum nach Deutschland holen und wir würden dann hier einfach heiraten und alles wäre gut. Aber ich befürchte, da haben wir die Rechnung ohne den deutsche Staat gemacht??!!
Danke für eure Hilfe.
Peter
Die Präsidenten der Oberlandesgerichte
München, Nürnberg und Bamberg
Stand:
Februar 2009
Hinweise zu den notwendigen urkundlichen Nachweisen im Verfahren nach § 1309 Abs. 2 BGB auf Befreiung von der Beibringung
des Ehefähigkeitszeugnisses. Es gelten außerdem die Allgemeinen Hinweise zur Durchführung des Verfahrens. Alle
Informationen jeweils aktuell unter http://www.justiz.bayern.de" target="_blank. © Die Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg
und Bamberg.
China (Volksrepublik China)
A) Urkundliche Nachweise zur Geburt, Abstammung und Familienstand
1) Geburtsurkunde im Original, ausgestellt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde
(Notariat).
2) Aktuelle Familienstandserklärung im Original, abgegeben bei der zuständigen chinesischen
Heimatbehörde (Notariat), bei Aufenthalt in der Volksrepublik China.
3) Haushaltsregister (Hukou bzw. Household Register) in beglaubigter Kopie, gefertigt
von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde.
4) Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor dem
deutschen Standesbeamten.
B) Urkundliche Nachweise zu jeder in der Heimat und im Ausland geschlossenen
Vorehe und deren Auflösung
1) Heiratsbescheinigung bzw. Heiratsurkunde im Original, ausgestellt von der chinesischen
Heimatbehörde der Eheregistrierung (Notariat).
2) a) Bei einvernehmlicher Ehescheidung:
Scheidungsurkunde bzw. Scheidungsbescheinigung im Original, ausgestellt von
der chinesischen Heimatbehörde (Notariat).
b) bei gerichtlicher Ehescheidung:
Schlichtungsurkunde/Schlichtungsvereinbarung im Original mit Registrierungsbescheinigung
oder
Scheidungsurteil des Volksgerichts im Original mit Rechtskraftvermerk.
3) Ggf. Sterbeurkunde im Original.
- 2 -
Achtung:
Eine verbindliche Prüfung kann erst nach Vorlage der vollständigen Eheschließungsakten durch das Standesamt mit der
Eheschließungsanmeldung, allen notwendigen urkundlichen Nachweisen im Original mit Übersetzungen und eines ordnungsgemäßen
Antrags erfolgen; über die Aufnahme der Eheschließungsanmeldung entscheidet allein das Standesamt.
Diese Information für China/Volksrepublik besteht aus 2 Seiten.

C) Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Heimat
Ausländische Scheidungsurteile bedürfen nach den hier bekannten Informationen zur
Wirksamkeit für den chinesischen Rechtsbereich nur dann eines besonderen Anerkennungsverfahrens,
wenn das Scheidungsurteil in der Volksrepublik China Verwendung
finden soll.
D) Legalisation / Apostille / inhaltliche Überprüfung
Die Originale der Urkunden aus China sind mit einer Legalisation der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung zu versehen.
E) Übersetzung
Sämtliche Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
Die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten
und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.

Und viel Zeit...
Das Visum zur Eheschließung nicht vergessen, sonst kann sie nicht in Deutschland bleiben.

Und was ich noch vergessen habe, für das Visum zur Eheschließung muss die Eheschließung schon beim deutschen Standesamt angemeldet sein.
Denn ohne die Anmeldung zur Eheschließung macht das Ausländeramt nichts.
Und ohne die Zustimmung vom Ausländeramt gibt es kein Visum zur Eheschließung.

Am einfachsten ist heiraten in Dänemark.
Das geht auch am schnellsten.
http://www.toender.dk/default.asp?mnu=403#tysk" target="_blank


MfG
Klaus
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happyfuture
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Re: Heirat in China oder Deutschland

Beitrag von happyfuture »

@blauesblatt,

das ist momentan vergebene "Liebesmüh" - guckst du HIER :wink:
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