Gebuchter Flug für Visum?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Yingxiong
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Yingxiong »

chrix hat geschrieben: Das Schengen-Abkommen bezieht sich auf Grenzkontrollen und Visa für Drittstaaten... Es wäre zwar möglich, dass die chin. Konsulate so etwas in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Eben!
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von chrix »

Wenn, dann solltest Du mich nicht sinnentstellend zitieren. Ich schrieb (Markierung nachträglich eingefügt):
Es wäre zwar möglich, dass die chin. Konsulate so etwas in ihre Überlegungen mit einbeziehen, aber bevor wir wild herumspekulieren, hätte ich das gern schwarz auf weiß.
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Laogai »

Bevor hier noch weiter spekuliert wird: Ausländer, die in Deutschland ein chinesisches Visum beantragen wollen, müssen entweder ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bei der chinesischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) vorweisen.
Ob ein deutscher Personalausweis akzeptiert wird weiß ich leider nicht, da ich den Fall noch nie hatte. Wenn, dann aber das Original zur Vorlage und eine Kopie zum Verbleib bei der Botschaft / dem Konsulat.
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von chrix »

Ja danke für ein konkretes Wort von jemandem, der es wissen muss!
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Roger »

>>>Bevor hier noch weiter spekuliert wird<<<

Für ein Visum muß ein gültiger Reisepass vorliegen, sonst geht da gar nichts. Also österreichischer Reisepass, Visum in einer chinesischen Auslandsvertretung in A beantragen. Vielleicht geht das auch inzwischen aufgrund der Freizügigkeit in allen dem Schengen-Abkommen angeschlossenen EU-Staaten.
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Laogai »

Roger hat geschrieben:Für ein Visum muß ein gültiger Reisepass vorliegen, sonst geht da gar nichts.
Das habe ich in meinem Posting zwei Stockwerke weiter oben als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.
Roger hat geschrieben:Vielleicht geht das auch inzwischen aufgrund der Freizügigkeit in allen dem Schengen-Abkommen angeschlossenen EU-Staaten.
Schengen spielt bei der Vergabe von chinesischen Visa keine Rolle, denn da entscheiden die Chinesen was geht und was benötigt wird und was nicht.
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von aquadraht »

laogai hat geschrieben:
Roger hat geschrieben:Für ein Visum muß ein gültiger Reisepass vorliegen, sonst geht da gar nichts.
Das habe ich in meinem Posting zwei Stockwerke weiter oben als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.
Roger hat geschrieben:Vielleicht geht das auch inzwischen aufgrund der Freizügigkeit in allen dem Schengen-Abkommen angeschlossenen EU-Staaten.
Schengen spielt bei der Vergabe von chinesischen Visa keine Rolle, denn da entscheiden die Chinesen was geht und was benötigt wird und was nicht.
Es wäre aber nun interessant zu wissen, ob ein nichtdeutscher EU-Bürger in Deutschland, so dort ansässig, was zumindest für Schengenstaatenbürger kein Problem ist, in Deutschland ein chinesisches Einreisevisum beantragen kann, oder ob er/sie das bei der Botschaft des Heimatlandes machen muss. Ähnlich wäre das dann für Deutsche, die in einem Schengenstaat leben oder arbeiten.

Ferner interessant wäre, wie das für nicht EU-Bürger, z.B. US-Bürger, Australier, Brasilianer oder Ugander aussieht, die in D leben und als Touristen in die VR China reisen wollen. Brauchen die ein Visum der chinesischen Botschaft des Heimatlandes oder stellt die chinesische Botschaft in Berlin oder eines der Konsulate in Deutschland auch solche Visa aus? Ich weiss das nicht, aber vielleicht weiss das jemand anders.

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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Laogai »

aquadraht hat geschrieben:Es wäre aber nun interessant zu wissen, ob ein nichtdeutscher EU-Bürger in Deutschland, so dort ansässig, was zumindest für Schengenstaatenbürger kein Problem ist, in Deutschland ein chinesisches Einreisevisum beantragen kann, oder ob er/sie das bei der Botschaft des Heimatlandes machen muss.
Er/sie kann das Visum in Deutschland beantragen, wenn er/sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vorzeigen kann. Ich kenne mich zu wenig mit den hiesigen Bestimmungen aus, aber die nicht-deutschen EU-Bürger, die in Deutschland leben und für die ich (bzw. meine Firma) ein chinesisches Visum beantragt habe, hatten alle eine entsprechende Bescheinigung.
Von daher gehe ich davon aus, dass man sich auch als EU/Schengen Bürger nicht einfach unangemeldet in Deutschland niederlassen kann, sondern eine Aufenthaltsberechtigung (oder wie auch immer dieses Stück Papier genannt wird) benötigt. Ohne dieses Stück Papier kein Visum für China in Deutschland.
aquadraht hat geschrieben:Ferner interessant wäre, wie das für nicht EU-Bürger, z.B. US-Bürger, Australier, Brasilianer oder Ugander aussieht, die in D leben und als Touristen in die VR China reisen wollen. Brauchen die ein Visum der chinesischen Botschaft des Heimatlandes oder stellt die chinesische Botschaft in Berlin oder eines der Konsulate in Deutschland auch solche Visa aus?
Wie schon gesagt, wenn diese eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland haben: Kein Problem!
Warum sonst sollten die Preise für das chinesische Visum für US-Amerikaner gesondert ausgewiesen sein?
Ich habe letztens chinesische Visa für zwei Israeli in Berlin beantragt. Die Anträge wurden von Frau Lu ohne mit der Wimper zu zucken angenommen und vier Tage später wurden die Visa sogar erteilt :wink:
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von chrix »

laogai hat geschrieben: Von daher gehe ich davon aus, dass man sich auch als EU/Schengen Bürger nicht einfach unangemeldet in Deutschland niederlassen kann, sondern eine Aufenthaltsberechtigung (oder wie auch immer dieses Stück Papier genannt wird) benötigt. Ohne dieses Stück Papier kein Visum für China in Deutschland.
Jep, allerdings muss man keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen. Hier was von der Ausländerbehörde
Das Aufenthaltsrecht in Deutschland wird durch das „Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)“ geregelt. Nach diesem Gesetz benötigt ein EU-Bürger künftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr, wenn er als Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger Freizügigkeit nach europäischem Gemeinschaftsrecht genießt. Stattdessen erhält er von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Freizügigkeitsrecht. Diese Bescheinigung enthält einen Bezug auf das Identitätsdokument, also auf den Reisepass oder Personalausweis. Die Bescheinigung dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Es ist deshalb weder möglich noch erforderlich, eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Allerdings müssen sich in Deutschland auch Deutsche anmelden :wink:
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Laogai »

Vielen Dank für die Recherche, chrix!

Demnach wird...
laogai hat geschrieben:(oder wie auch immer dieses Stück Papier genannt wird)
... dieses Stück Papier also "Bescheinigung über das Freizügigkeitsrecht" genannt. :shock:

子曰: Der Edle läßt das, was er nicht versteht, sozusagen beiseite. Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht; stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zustande; kommen die Werke nicht zustande, so gedeiht Moral und Kunst nicht; gedeiht Moral und Kunst nicht, so treffen die Strafen nicht; treffen die Strafen nicht, so weiß das Volk nicht, wohin Hand und Fuß setzen. Darum sorge der Edle, daß er seine Begriffe unter allen Umständen zu Worte bringen kann und seine Worte unter allen Umständen zu Taten machen kann. Der Edle duldet nicht, daß in seinen Worten irgend etwas in Unordnung ist. Das ist es, worauf alles ankommt.
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von fabsn »

Nun bin ich aber auch deutscher Staatsbürger und besitze kein solches Dokument.
Oder tut man das als Deutscher?
Ich weiß von keinem Dokument, außer meinem Perso, welches mich als in Deutschland ansässig kennzeichnet. Meine Studienbescheinigungen belegen ein Studium in Deutschland, kann mir aber kaum vorstellen, dass das reicht.

Wenn Ihr mir nun ratet bei Kontakt mit der chinesischen Behörde nicht unbedingt zu verwirren mit doppelter Staatsangehörigkeit, mit welcher Fragestellung komme ich dahinter, welche Dokumente ich benötige?

Verzwickt das Ganze...
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von chrix »

Nein, als Deutscher kannst Du Dir eine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt ausstellen lassen. Aber das bringt Dir ja nichts.

Diese Regelung mit dieser Freizügigkeitsbescheinigung scheint auch für Studenten zu gelten. Insofern weiß ich nicht, ob die chin. Botschaft sich mit einem Studienausweis begnügen würde...

Gibt es keine Möglichkeit, einen Abstecher nach Wien zu machen? Bzw. nimmt die chin. Botschaft in Wien Bewerbungen per Post entgegen? Ansonsten musst Du klar Schiff machen und die Karten auf den Tisch legen, denke ich mal... Ich kann das leider nicht beurteilen, worst case ist, dass sie Dir sagen, ohne deutschen Pass gibt's kein Visum...
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Laogai »

fabsn hat geschrieben:Nun bin ich aber auch deutscher Staatsbürger und besitze kein solches Dokument.
Dann beantrage einen deutschen Reisepass.
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von chrix »

Ja, diese Möglichkeit habe ich natürlich oben ausgelassen. Wenn man denn schon doppelter Staatsbürger ist, wäre es auch sinnvoll, immer beide Pässe zu haben, man weiß nie, wann man welchen braucht...
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Re: Gebuchter Flug für Visum?

Beitrag von Yingxiong »

Ich denke mal, dass der deutsche Pass als Bescheinigung reicht. In diesem Fall müsstest du ihn bzw eine Kopie vorlegen.

Du könntest es ausprobieren und uns im Forum berichten. Dann sind wir um eine Erfahrung reicher bei erneuten Fragen von Doppelbürgern.
Oder wie gesagt einen deutschen Reisepass beantragen. Aber dann erfahren wir nie, ob man mit dieser Kombination ein Visum erhält, bzw. unter welchen Bedingungen.

Nur mal am Rande: Meine Frau ist Chinesin und lebt mit mir in der Schweiz. Daher hat sie einen schweizer Ausländerausweiis aber kein Visum etc. im Reisepass. Dieser Ausländerausweis, den ich nur von der Schweiz kenne, wird am chinesischen Zoll anerkannt.
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