Ich hätte folgende Frage:
Ich bin seit September 2009 über meine deutsche Firma für 2 Jahre nach China entsandt worden. D.h. ich arbeite für unsere dortige chinesische Niederlassung in Shenzhen (Provinz Guangdong).
Ich habe mir mit meiner Frau (chinesische Staatsbürgerin) in Shenzhen eine Mietwohnung genommen.
Meine Frau nimmt gerade an einem 2 monatigen Deutschkurs am GI in Peking teil. Wenn sie die A1 Prüfung besteht, wollen wir anschließend ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Nun meine eigentliche Frage:
Ist die Botschaft in Peking oder aber das Konsulat Kanton für uns zuständig?
Meine Frau hat sich bisher nicht umgemeldet, sie ist immer noch in ihrer Heimatstadt Harbin (Heilongjiang) gemeldet.
Ich bin selbstverständlich polizeilich etc. in Shenzhen (Guandong) gemeldet.
Wäre es sinnvoll wenn sich meine Frau ebenfalls nach Shenzhen ummeldet und wir dann beim Konsulat in Kanton das FZF beantragen? Oder doch ehr Botschaft in Peking (hat besseren Ruf!).
Vielen Dank für Eure unermüdliche Hilfe und einen schönen 4. Advent . . .
Andreas . . .

