sowa hat geschrieben:hallo, ich möchte hier meine meinung zu diesen thema schreiben und ich hoffe es lesen auch mitarbeiter von der dt. botschaft und sonstigen dt. auslandsvertrettungen in china.
ich verstehe nicht warum wird von der dt. botschaft soviel probleme mit dem visum gemacht?
warum eigentlich?
Was heißt hier Probleme? Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es auch nie im Ansatz Probleme mit einem Visum. Und eine dieser Voraussetzungen lautet: Erkennbare Rückkehrbereitschaft. Das ist nun wirklich kein "menschenverachtendes" Kriterium bei dir Visavergabe (und hat auch nix mit gegen-multi-kulti-sein zu tun). Und aus meiner Sicht ist das völlig okay so. Für Liebende sollte das jedenfalls kein Hindernis darstellen. Statt, dass man dann den Ehepartner in spe nach Deutschland einschifft, kann man doch selbst seinen "Popo" in dessen Heimatland bewegen.
fakt ist es haben sich scheinbar 2 menschen kennengelernt und lieben gelernt.
egal wo sie herkommen, denn liebe kennt keine grenzen.
ihr botschaftsmitarbeiter seit da scheinbar sehr intolerant was eine binationale beziehung anbelangt. es wird alles unterstellt außer gutes!
Weil einfach in der Vergangenheit VISA zu häufig für eine illegale Einwanderung genutzt worden. sind? Der Staat hat Angst, dass durch weiteren Missbrauch (den es freilich auch heute immer noch gibt) die Zahl der illegalen Einwanderungen nach Deutschland nicht mehr kontrolliert werden kann. Diese illegalen Einwanderer haben dann an erster Stelle die üblichen sprachlichen Barrieren, was es ihnen sau schwer macht, eine meldepflichtige Arbeit zu finden, so dass ein sehr sehr großer Teil...und ich wage zu behaupten...der weit größte Teil dieser "illegalen" Einwanderer erst mal was machen? Staatliche Hilfe kassieren oder aber Schwarz am Gesetzgeber und den Sozialkassen vorbei verdienen (machen auch viele deutsche Bürger so, aber das sind nunmal Pass-Deutsche). Und das kann ein Staat, egal wie demokratisch und tolerant er auch ist, einfach nicht dulden. Er hat ja auch irgendwo noch das Recht, sich selbst zu schützen und wenn er dies bei dem VISA damit tut, dass er nicht die völlig unmöglich Forderung stellt, dass man seine Rückkehrbereitschaft signalisiert, dann finde ich daran überhaupt gar nichts Verwerfliches. Im Gegenteil: Ich fände es total verwerflich würde das VISUM jetzt an Hinz und Kunz verteilt werden! Bedingungen: Scheißegal!
Der freund lebt in deutschland, die freundin in china. und nun möchte der eine den anderen in deutschland besuchen um ihn und seine heimat besser kennnenzulernen.was spricht eigentlich dagegen, wenn die chinesin in eine dt. auslandsvertrettung geht und sie möchte ihren deutschen freund in deutschland besuchen weil sie ihn näherkennenlernen möchte und ihn mal später heiraten möchte.
Aus Angst, dass diese Person plötzlich irgendwo untertaucht und eben NICHT mehr nach China zurückkehrt (was z.B. bei vielen chinesischen Auslandsstudenten in Deutschland tatsächlich der Fall ist? Oder wer erinnert sich da noch an diese Mannschaft aus Pakistan, oder woher die kamen?) Die deutsche Botschaft geht ja nicht her und sagt: "Was? Sie wollen ihren Freund besuchen? Harhar! Das dürfen sie aber nicht! Ätsch!"
Warum wird da so ein visum verweigert? es möchten sich doch 2 menschen kennelernen und später eine beziehung eingehen? wo ist die toleranz?
Wo ist das Verständnis für den Schutzauftrag des Staates?
rückkehrbereitschaft! was soll das? mit einer verpflichtungserklärung bürgt eigentlich der einlader für den fall fals die chinesin deutschland nach ablauf des visums nicht verlassen will für die kosten für eine abschiebung. noch eine anmerkung. viele sind eigentlich was binationale beziehung anbelagt sehr intolerant!
Ist zwar schön, aber man kann bereits im Vorfeld doch die Gefahr minimieren, dass jemand dann plötzlich zwangsabgeschoben werden muss. Was spricht dagegen? Zumal: Was hätten die beiden Partner davon? Denn einmal abgeschoben bedeutet: Nie wieder Deutschland. Das wäre für die Partner natürlich auch voll prall.
P.S.: Zudem ist es auch so, dass die Praxis auch von anderen Ländern eingefordert wird, denn mit einem Visum nach Deutschland...und es gibt nur noch das Schengenvisum, wenn ich mich recht erinnere, hat der VISA-Inhaber das Recht in allen EU-Ländern nach Lust und Laune herumzukreuzen (Ausnahme GB), dass die Gefahr bestünde, dass dieser VISA-Träger nicht nur in D, sondern eventuell auch ganz woanders plötzlich untertaucht, und er damit auch für ein anderes Land zu einem "Problem" werden könnte, dass von daher auch die anderen Länder diese Forderung beim Erteilen eines VISUMs erheben, wenn ich mich Recht erinnere. Also: Kein maßgeblich deutsches Problem.
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