Heirat nach chnesischem Recht

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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edmund27
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Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von edmund27 »

Hallo !

ich bin jetzt mit meiner Frau nach chinesischem Recht verheiratet. Nach Vorlage der Heiratsurkunde ist die Ehe auch für Deutschland gültig. Meine Frage ist gibt auch eine Dauer Aufenthaltsgenehmigung in China für mich oder muss ich immer ein Visum beantragen, ich möchte längere zeit in China leben. Ich konnte leider keine Infos zu dem Thema auf der Webseite der China Botschaft entdecken. Wer kann mir helfen

Es grüßt

Edmund Otto
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von ingo_001 »

Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (wie die korrekte Bezeichnung lautet), gibts hier in Deutschland auch erst, wenn die Ehefrau schon drei Jahre Deutschland "intus" hat und sich während dieser Zeit auch nichts zu schulden hat kommen lassen (strafrechtlich).
Ferner muss sichergestellt sein, dass entweder sie (oder ihr deutscher Ehemann) die Kosten des täglichen Lebens aufbringen kann.
Erst, wenn das sicher gestellt ist gibts (wie gesagt) nach drei Jahren) eine unbefristeteAufenthaltserlaubnis.
Automatisch gibts die also nicht bei Heirat.

Ähnlich dürfte es da auch nach chinesischem Recht laufen.
Meistens werden soche Dinge in bilateralen Abkommen geregelt.

Für detailiertere Auskünfte sind unsere in China lebenden "Legionäre" kompetente Ratgeber.
Rechtssichere Aufkünfte gibts aber nur bei den zuständigen Behörden.
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von Laogai »

ingo_001 hat geschrieben:[...]Ähnlich dürfte es da auch nach chinesischem Recht laufen.
Meistens werden soche Dinge in bilateralen Abkommen geregelt.
Jetzt setz' dem Kerl keinen Floh ins Ohr! Ein deutscher Staatsangehöriger, der mit einem chinesischen Staatsbürger verheiratet ist, bekommt in China keine Aufenthaltserlaubnis, egal ob befristet oder unbefristet. Benötigt wird ein Visum. Und das bekommt man nicht für drei (oder mehr) Jahre, nur weil man/frau mit einer Chinesin / einem Chinesen verheiratet ist.

Davon abgesehen scheint edmund27 nicht sehr willig zu sein, auf die Beantwortung seiner Anfragen weiter einzugehen. Siehe dazu hier.
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von ingo_001 »

Deswegen schrieb ich ja auch Ähnlich.
Das dass "Kind" in China Visum und nicht befristite AE heisst, hätte ich schreiben sollen - wobei es im Endeffekt aufs Gleiche hinausläuft:
Hier wie dort muss das entsprechende Dokument (befristete AE bzw. Visum) jeweils verlängert werden.

* Na ja - vielleicht bringt ja Folgendes Etwas:
Ein Feedback von Fragestellern ist übrigens ausdrücklich erwünscht.
Es kommt gar nicht gut an, wenn man durch Abwesenheit "glänzt" ...
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von Laogai »

ingo_001 hat geschrieben:wobei es im Endeffekt aufs Gleiche hinausläuft:
Hier wie dort muss das entsprechende Dokument (befristete AE bzw. Visum) jeweils verlängert werden.
Nein, es läuft nicht auf das Gleiche hinaus. In Deutschland wird eine (auf drei Jahre) befristete Aufenthaltserlaubnis wegen Ehe mit einem deutschen Staatsbürger nach "guter Führung" in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.

In China kann man ein Visum verlängern lassen, jedoch nicht auf unbegrenzt bzw. unbefristet. Und ein Langzeitvisum (mehr als 90 Tage) erhält man nicht für China, nur weil man mit einem Chinesen/einer Chinesin verheiratet ist. Da müssen schon andere Voraussetzungen, nämlich wirtschaftlicher Natur, erfüllt werden.
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von Capt. »

laogai hat geschrieben: In China kann man ein Visum verlängern lassen, jedoch nicht auf unbegrenzt bzw. unbefristet. Und ein Langzeitvisum (mehr als 90 Tage) erhält man nicht für China, nur weil man mit einem Chinesen/einer Chinesin verheiratet ist. Da müssen schon andere Voraussetzungen, nämlich wirtschaftlicher Natur, erfüllt werden.
Es gibt ein L-Visum, multiple entry, 1 Jahr gültig, unbegrenzte Aufenhaltsdauer.
Dieses Visum gibt es aber nur vor Ort hier in China. (Kostet z.Zt. 640,- RMB)
Voraussetzung: Ehefrau ist Chinesin und in China wohnhaft.
Man holt sich in Deutschland ein gewöhnliches Besuchsvisum z.b. für 90 Tage.
Vor Ablauf der 90 Tage besorgt man sich hier in China obiges Jahresvisum.

Habe diese Prozedur schon 3x hinter mir. Als mein letztes Jahresvisum abgelaufen war habe ich
mir hier problemlos ein neues besorgt. Von irgendwelchen wirtschaftlichen Voraussetzungen war nicht die Rede.
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von happyfuture »

Capt. hat geschrieben:
laogai hat geschrieben: In China kann man ein Visum verlängern lassen, jedoch nicht auf unbegrenzt bzw. unbefristet. Und ein Langzeitvisum (mehr als 90 Tage) erhält man nicht für China, nur weil man mit einem Chinesen/einer Chinesin verheiratet ist. Da müssen schon andere Voraussetzungen, nämlich wirtschaftlicher Natur, erfüllt werden.
Es gibt ein L-Visum, multiple entry, 1 Jahr gültig, unbegrenzte Aufenhaltsdauer.
Dieses Visum gibt es aber nur vor Ort hier in China. (Kostet z.Zt. 640,- RMB)
Voraussetzung: Ehefrau ist Chinesin und in China wohnhaft.
Man holt sich in Deutschland ein gewöhnliches Besuchsvisum z.b. für 90 Tage.
Vor Ablauf der 90 Tage besorgt man sich hier in China obiges Jahresvisum.

Habe diese Prozedur schon 3x hinter mir. Als mein letztes Jahresvisum abgelaufen war habe ich
mir hier problemlos ein neues besorgt. Von irgendwelchen wirtschaftlichen Voraussetzungen war nicht die Rede.
laogai,
auch Du scheinst hin und wieder "resistent" zu sein, was Mitteilungen hier im Forum angeht.
Das, was Capt. schreibt, hat es in ähnlichen Varianten (auch von mir) schon mehrfach als Info gegeben. Wieviele Posts benötigst Du, um nicht wieder der "Falschaussage" zu unterliegen? :roll:

Wenn ich wüsste, wie Du diesen tollen "Links" auf andere Threads hinbekommst, hätte ich es Dir zuliebe verlinkt. Mit dem Suchwort "Monstervisum" kommst Du ebenso schnell dort hin! :mrgreen:
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von Laogai »

happyfuture hat geschrieben:laogai,
auch Du scheinst hin und wieder "resistent" zu sein, was Mitteilungen hier im Forum angeht.
Ich bin hartnäckig, gelle :P
Nur so kitzelt man Informationen heraus, die du uns zu deinem "Monstervisum" ( :wink: ) bisher vorenthalten hast. Und der Kapitän nun geliefert hat. Nämlich dass es nicht einfach ausreicht, mit einer Chinesin / einem Chinesen verheiratet und in China gemeldet zu sein um ein Langzeitvisum für China zu bekommen. Der chinesische Ehepartner muss also zusätzlich in China wohnhaft sein und das Visum kann nur vor Ort beantragt werden. Danke, Capt., nun habe ich es auch verinnerlicht :D
happyfuture hat geschrieben:Wenn ich wüsste, wie Du diesen tollen "Links" auf andere Threads hinbekommst [...]
Schon mal dieses Icon gesehen: Bild? Es klebt bei jedem Posting oben rechts neben Verfasst: [Datum], [Uhrzeit]. Klick dort mal drauf :wink:
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von happyfuture »

laogai hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:laogai,
auch Du scheinst hin und wieder "resistent" zu sein, was Mitteilungen hier im Forum angeht.
Ich bin hartnäckig, gelle :P
Nur so kitzelt man Informationen heraus, die du uns zu deinem "Monstervisum" ( :wink: ) bisher vorenthalten hast. Und der Kapitän nun geliefert hat. Nämlich dass es nicht einfach ausreicht, mit einer Chinesin / einem Chinesen verheiratet und in China gemeldet zu sein um ein Langzeitvisum für China zu bekommen. Der chinesische Ehepartner muss also zusätzlich in China wohnhaft sein und das Visum kann nur vor Ort beantragt werden. Danke, Capt., nun habe ich es auch verinnerlicht :D
Bei mir hat meine polizeiliche Meldung als Wohnsitznachweis in China ausgereicht plus Heiratsurkunde. Mehr wollten die nicht in Wuhan, daher die "Unterschiede" - und ich denke, beides ist richtig! :D
laogai hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:Wenn ich wüsste, wie Du diesen tollen "Links" auf andere Threads hinbekommst [...]
Schon mal dieses Icon gesehen: Bild? Es klebt bei jedem Posting oben rechts neben Verfasst: [Datum], [Uhrzeit]. Klick dort mal drauf :wink:
Jupp, danke - wieder was gelernt! :D
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von edmund27 »

Hallo

vielen Dank für die vielen Ratschläge, die haben mir sehr geholfen. Dass ich in Zukunft einmal längere Zeit in China lebe ist Teil meiner Lebensplanung. Das fängt nächstes Jahr an mit dem Kauf einer Wohnung.
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von edmund27 »

laogai hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:[...]Ähnlich dürfte es da auch nach chinesischem Recht laufen.
Meistens werden soche Dinge in bilateralen Abkommen geregelt.
Jetzt setz' dem Kerl keinen Floh ins Ohr! Ein deutscher Staatsangehöriger, der mit einem chinesischen Staatsbürger verheiratet ist, bekommt in China keine Aufenthaltserlaubnis, egal ob befristet oder unbefristet. Benötigt wird ein Visum. Und das bekommt man nicht für drei (oder mehr) Jahre, nur weil man/frau mit einer Chinesin / einem Chinesen verheiratet ist.

Davon abgesehen scheint edmund27 nicht sehr willig zu sein, auf die Beantwortung seiner Anfragen weiter einzugehen. Siehe dazu hier.
Ich bin schon willig zu antworten auf die vielen Ratschläge. Aber ich habe nicht jeden Tag Zeit zu antworten. Vielen Dank für den guten Rat. Das hilft mir bei meiner weiteren Lebensplanung.
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von TGH »

Moin, Moin!

Entschuldigt bitte, dass ich diesen älteren Thread aus der Versenkung krame. Allerdings scheint er mir für meine Frage geeignet, da er das Thema behandelt welches mich gerade beschäftigt.

Ich bin angehender Nautiker und werde mein Studium in absehbarer Zeit abschließen können. Anschließend würde ich gerne nach China "ziehen" um mit meiner Freundin (chinesin) zusammenleben zu können. Da ich als Seemann natürlich global arbeiten werde und nicht in China, wird man mir kein Arbeitsvisum ausstellen. Mir stellt sich nun die Frage wie ich möglichst lange in China bleiben kann. Sofern ich das richtig verstanden habe bleibt mir nur das dauerhafte verlängern eines Touristenvisums solange ich nicht mit meiner Freundin verheiratet bin. Stimmt das?

Sobald ich verheiratet bin, kann ich ein "Monstervisum" beantragen welches mir dann gestattet maximal ein Jahr lang in China zu verweilen, mehrmalige Einreise möglich. Voraussetzungen: Polizeilich registriert + Heiratsurkunde von einer Heirat mit einem chinesischen Staatsbürger.
Dieses Visum kann ich jederzeit problemlos verlängern, oder hängt das vom Gutdünken des Beamten ab und die Behörden werfen mich dann eventuell nach zwei Jahren Aufenthalt in China raus?

Dann habe ich allerdings, und jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage, etwas von einem "Megamonstervisum" gelesen, welches dann den unbefristeten, lebenslangen Aufenthalt in China beinhaltet. Voraussetzungen waren über fünf Jahre hinweg mindestens neun Monate im Jahr in China zu verweilen? Sonst nichts? Ich muss dort nicht berufstätig sein (für mich wichtig, da Seemann)?

Wie verhält sich das eigentlich wenn ich dann in China eine Wohnung mieten/kaufen möchte? Kann ich das erst nach Ausstellung des "Megamonstervisums" oder schon eher? Oder brauche ich dafür die "Permanent Residence Permit"? Oder "Permanent Residence Permit" = "Megamonstervisum"?

Grundsätzlich möchte ich einfach mit meiner Freundin zusammen in China leben. Wir möchten heiraten, aber die Heirat sollte nicht der Grund für ein Visum sein (oder ist es doch ein MUSS?). Ich habe nicht die Möglichkeit auf ein Geschäftsvisum (kann auch grundsätzlich nicht in China arbeiten) und kann mich in China auch nicht selbstständig machen.

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!

Nordische Grüße

TGH
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von TGH »

Kann mir keiner fix weiterhelfen? :)
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Guangzhou
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von Guangzhou »

Dasmit den 5 Jahren habe ich auch schon gehoert allerdings wird das ja wohl fuer dich nicht in Frage kommen als Seemann, denn du musst dann wenn es stimmt 9 Monate im Jahr in China sein.
Das mit dem Touristenvisa wenn man verheiratet ist stimmt nach meiner Information so wie du es geschrieben hast - jedes Jahr neu beantragen - ob es genehmigt wird ist immer unsicher - aber in den meisten Faellen klappt es wohl - solange du nicht "auffaellig" wirst wird das wohl auch immer wieder gehen.
Das mit den 5 Jahren interessiert mich auch langsam, bin schon 3 Jahre laenger als 9 Monate in China und seit diesem Jahr auch verheiratet also wenn da jemand mehr Infos drueber hat immer her damit.

Gruss
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TGH
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Re: Heirat nach chnesischem Recht

Beitrag von TGH »

Vielen Dank schon mal Guangzhou!

Das mit den neun Monaten würde mich als Seemann nur dann nicht interessieren, wenn man diese zusammenhängend in China verbringen müsste. Könnte man diese Mindestzeit auch durch unzuhammenhängende Zeitabschnitte zusammenaddieren?

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