aquadraht hat geschrieben:
Das ist kompletter Blödsinn. Erzähle mir bitte, wo im BGB, im UrhG, im MarkenG oder einem anderen Gesetz zum Produkt- oder Markenschutz die private Einfuhr einer Ware mit rechtmässigem Warenzeichen untersagt ist. Ihr selbsternannten Hobbyjuristen, die nie ein juristisches Seminar von innen gesehen habeb, geht mir allmählich auf den Senkel.
"Autorisierungen für den deutschen Markt" betreffen ausschliesslich Wiederverkäufer, und ohne jetzt alle Gesetze und Kommentare dazu wälzen zu wollen, sehe ich nicht, dass das eine Angelegenheit des Zolls wäre, es wäre vielmehr eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Nike Deutschland und dem Wiederverkäufer, wobei (Stichwort Grauimporte) nicht einmal sicher wäre, wer Recht bekommt.
Lieber Aquadraht !
Hier muß ich Dich leider korrigieren, denn aus meiner Praxis aus der Importzollabfertigung ( bereits seit 1989 !) kommt die Erfahrung, daß sich der Zoll
recht wohl um die Rechtmäßigkeit der Importe von Markenware aus dem Ausland (nicht nur China !) kümmert, und zumindest darauf achtet, daß z. B. Schuhe für Lakotz, T-Shirts von T.Hilfiger ,Werbeprodukte f. Nintendo etc pp
ausschließlich nur mit Autorisation der entsprechenden Rechteinhaber eingeführt werden.. Da meine Firma der exklusive Importeur für Waren der Sponsoren der Fußball-WM 2006 war, und ich das Vergnügen gehabt hatte, mit der Aufgabe der Zollabfertigung und Distribution für alle Luftfrachtimporte für ganz Deutschland betraut gewesen zu sein, weiß ich wovon ich schreibe.
Im entsprechenden Zollantrag ist immer anzugeben, ob die Genehmigung vorliegt.
Manchmal ist das ein großer Witz, wenn sich eine kleine Firma etwa Fußbälle mit dem eigenen Firmenlogo bedruckt z.B. in Indien/Pakistan fertigen läßt, und der Zoll von dieser Firma, die normalerweise absolut nichts mit Fußbällen zu tun hat, weil sie mit Mineralien/Schmucksteine handelt, eine Autorisation zur Verwendung des Firmenlogos auf den Fußbällen verlangt...