Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Hey Leute
hab mir jetzt einiges hier durchgelesen und glaube echt dass ihr eine Ahnung von diesem Visawahnsinn habt. Ich moechte nur nochmal Gewissheit dass das was ich vorhabe auch wirklich funktioniert und deshalb stelle ich wahrscheinlich jetzt zum tausendsten mal die gleichen Fragen:
Ich habe im Moment ein L-Visum von 60Tagen, ohne mehrmalige Einreisen, bin am 30.07.09 nach Shanghai geflogen und kann somit bis zum 27.09.09 bleiben. Aber eigentlich moechte ich in Shanghai bis mitte November bleiben und danach durch China reisen bis Ende Dezember (ca.24.12.09) um dann nach Hongkong zu gehen. Alles in allem klappt es also mit meinem Visum nicht.
Ich habe jetzt vor mein Visum in Shanghai 2mal um jeweils 30 Tage zu verlaengern und danach so kurz wie moeglich nach hongkong zu gehen um ein neues Visum zu beantragen um wieder nach China zu gehen. Ich muss Ende November naemlich in Beijing sein.
Koennt ihr mir sagen, was ich bei der Anzahl der Einreisen beruecksichtigen muss, oder ist das erst bei dem Visum in Hongkong relevant, oder muss ich das gar nicht beruecksichtigen?
Wie ist das mit dem Nachweis des Geldbetrags auf einer chinesischen Bank?Wiehoch ist der Betrag?
Danke wenn ihr mir weiterhelfen koenntet.
Maya
hab mir jetzt einiges hier durchgelesen und glaube echt dass ihr eine Ahnung von diesem Visawahnsinn habt. Ich moechte nur nochmal Gewissheit dass das was ich vorhabe auch wirklich funktioniert und deshalb stelle ich wahrscheinlich jetzt zum tausendsten mal die gleichen Fragen:
Ich habe im Moment ein L-Visum von 60Tagen, ohne mehrmalige Einreisen, bin am 30.07.09 nach Shanghai geflogen und kann somit bis zum 27.09.09 bleiben. Aber eigentlich moechte ich in Shanghai bis mitte November bleiben und danach durch China reisen bis Ende Dezember (ca.24.12.09) um dann nach Hongkong zu gehen. Alles in allem klappt es also mit meinem Visum nicht.
Ich habe jetzt vor mein Visum in Shanghai 2mal um jeweils 30 Tage zu verlaengern und danach so kurz wie moeglich nach hongkong zu gehen um ein neues Visum zu beantragen um wieder nach China zu gehen. Ich muss Ende November naemlich in Beijing sein.
Koennt ihr mir sagen, was ich bei der Anzahl der Einreisen beruecksichtigen muss, oder ist das erst bei dem Visum in Hongkong relevant, oder muss ich das gar nicht beruecksichtigen?
Wie ist das mit dem Nachweis des Geldbetrags auf einer chinesischen Bank?Wiehoch ist der Betrag?
Danke wenn ihr mir weiterhelfen koenntet.
Maya
Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Soweit mir bekannt, wird das L-Visum nur für insgesamt 90 Tage ausgestellt bzw. verlängert. Allerdings können die Behörden hier auch sehr kulant sein. Ich hatte selbst schon einmal ein L-Visum auf insgesamt fünf Monate verlängert, formlose handschriftliche Begründung reichte aus. Ist aber sicher regional unterschiedlich.maya hat geschrieben:... Ich habe im Moment ein L-Visum von 60Tagen, ohne mehrmalige Einreisen, bin am 30.07.09 nach Shanghai geflogen und kann somit bis zum 27.09.09 bleiben ... Ich habe jetzt vor mein Visum in Shanghai 2mal um jeweils 30 Tage zu verlaengern ...
Mir wurde damals gesagt, ich solle pro Aufenthaltstag $100USD nachweisen. Ich hatte dann jeweils einen Briefumschlag mit dem Geld auf den Tisch gelegt, die haben nicht mal nachgezähltmaya hat geschrieben:... Wie ist das mit dem Nachweis des Geldbetrags auf einer chinesischen Bank?Wiehoch ist der Betrag? ...
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Es reicht den Kontostand per Kontoauszug nachzuweisen(jedenfalls in Shanghai).Mathias hat geschrieben:Mir wurde damals gesagt, ich solle pro Aufenthaltstag $100USD nachweisen. Ich hatte dann jeweils einen Briefumschlag mit dem Geld auf den Tisch gelegt, die haben nicht mal nachgezähltmaya hat geschrieben:... Wie ist das mit dem Nachweis des Geldbetrags auf einer chinesischen Bank?Wiehoch ist der Betrag? ...
Das mit dem Briefumschlag koennte vielleicht missverstanden werden, wenns nicht direkt so angefordert wurde.
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
In Chengdu wollten sie 20.000 RMB oder den Gegenwert in einer anderen Währung sehn und bei mir lief es so ab.jadelixx hat geschrieben:Es reicht den Kontostand per Kontoauszug nachzuweisen(jedenfalls in Shanghai).
maya, es wäre nett, wenn du in dem oben verlinkten Thread über deine Erfahrung berichten würdest, nachdem du die Verlängerung erhalten hast. Vielen Dank!
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
mathias hat geschrieben:Soweit mir bekannt, wird das L-Visum nur für insgesamt 90 Tage ausgestellt bzw. verlängert. Allerdings können die Behörden hier auch sehr kulant sein. Ich hatte selbst schon einmal ein L-Visum auf insgesamt fünf Monate verlängert, formlose handschriftliche Begründung reichte aus. Ist aber sicher regional unterschiedlich.
Ich möchte folgendes klar stellen, da es hier im Forum immer wieder misverständlich ausgedrückt wird:laogai hat geschrieben:In Chengdu wollten sie 20.000 RMB oder den Gegenwert in einer anderen Währung sehn und bei mir lief es so ab.jadelixx hat geschrieben:Es reicht den Kontostand per Kontoauszug nachzuweisen(jedenfalls in Shanghai).
Ein "L" Visum ist ein Touristen- bzw. Besuchervisum und hat zunächst NICHTS mit irgendwelchen Tagen an Aufenthalt zu tun!
Für das Visum werden 30/60/90 (gab auch schon 45) Tage "stay each entry" genehmigt - dies hängt von der Antragsstellung und von der Person ab, die das Visum ausstellt.
Verlängerungen in China beim "Ausländeramt" werden i.d.R. auf 30 Tage gewährt, fix gültig ab Tag der Austellung! Das bestehende Visum wird "gecancelled"! (also nicht zu früh beantragen). Laogai hat den Ablauf sehr gut beschrieben!
Ich habe ein L-Visum mit multiple Entries am 27.08.2009 erhalten, gültig für 1 jahr, keine Beschränkung "stay each entry". Mein bestehendes "F" Jahres-Visum mit "entry before" 30.09.2009 und "each stay 90 days" wurde am 27.08.2009 "gecancelled".
Dies wird egal wo in China gleich gehandhabt. Eebenso sind die Gebühren (je nach Aufenthaltsdauer und Entries zw. 160 - 635 RMB) gleich!
Also nochmals: "L" Visum alleine sagt rein gar nichts über Gültigkeit oder Aufenthaltsdauer aus!
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Nachtrag:
Der Begriff "Visum-Verlängerung" ist irreführend!
Es wird immer ein neues Visum ausgestellt und das alte ungültig gemacht!
Die "berühmten" 30 Tage "Verlängerung" gelten ab dem Tag der Austellung des neuen Visum!
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
So kann man es auch formulierenhappyfuture hat geschrieben:Der Begriff "Visum-Verlängerung" ist irreführend! Es wird immer ein neues Visum ausgestellt und das alte ungültig gemacht!
Man erhält auf jeden Fall einen neuen Aufkleber im Pass und der bis dato gültige Aufkleber wird mit einem roten "Cancelled" plus Datum plus Ort überzogen. So war es zumindest bei mir in Chengdu im Juni 2009.
Nein, das "neue" Visum gilt ab dem Tag der Beantragung, nicht der Ausstellung! So war es zumindest bei mir in Chengdu im Juni 2009 (Dieser Satz ist eine Rückendeckung und kann durch "m.E." oder "m.W." ersetzt werden ).happyfuture hat geschrieben:Die "berühmten" 30 Tage "Verlängerung" gelten ab dem Tag der Austellung des neuen Visum!
Im Gegensatz zu einem "normalen" Visum enthält ein "Verlängerungsvisum" auch ein konkretes Datum, bis wann es gültig ist.
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Ok, dann kenne ich kein "Verlängerumsvisum" und MUSS passen!laogai hat geschrieben:Im Gegensatz zu einem "normalen" Visum enthält ein "Verlängerungsvisum" auch ein konkretes Datum, bis wann es gültig ist.
Denke, wenn wir zwei so weitermachen werden die Botschaften demnächst bei uns nachfragen, wie die Visa auszustellen sind!
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Habs bei mir gerade nochmal nachgeschaut. Das alte Visum wird durch ein neues ersetzt, so wie bei laogai.laogai hat geschrieben:Nein, das "neue" Visum gilt ab dem Tag der Beantragung, nicht der Ausstellung! So war es zumindest bei mir in Chengdu im Juni 2009 (Dieser Satz ist eine Rückendeckung und kann durch "m.E." oder "m.W." ersetzt werden ).happyfuture hat geschrieben:Die "berühmten" 30 Tage "Verlängerung" gelten ab dem Tag der Austellung des neuen Visum!
Im Gegensatz zu einem "normalen" Visum enthält ein "Verlängerungsvisum" auch ein konkretes Datum, bis wann es gültig ist.
Es wird das Datum der Beantragung im neuen Visum eingesetzt, ABER! das neue Visum gilt faktisch laenger als 30 Tage (bei mir z.B.: 21.07.-03.09.), die 30 Tage kamen bei mir dann doch zusaetzlich zum alten gueltigen Zeitraum dazu.
Also ist es doch wieder ein wenig anders
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Ich schieß gleich mal eine Frage hinterher: Mein Pass ist nur noch bis Ende August gültig, das Visum (L, 90 Tage) bis Anfang November. Ich will bis Ende Januar bleiben und hatte daher angedacht, einfach nach Hong Kong zu gehen ca. vom 16. bis 23. und dort ein neues Visum zu beantragen, um einreisen zu können, bevor der Pass ausläuft. (Pass-in-Beijing-Verlängern stellte sich nach zweimaligem rechtzeitigem Nachfragen in der Botschaft als seeehr umständlich/langwierig/unwillig/bürokratisch heraus.)
Aber wenn ich in HK ein neues Visum ausstellen lasse, sollte das ja problemlos gehen, oder? Das mit dem Konto als Sicherheit hatte mich auch verwirrt im ersten Post … danke für die Hilfe und sorry für die abertausendste Visa-Frage!
Flo
Aber wenn ich in HK ein neues Visum ausstellen lasse, sollte das ja problemlos gehen, oder? Das mit dem Konto als Sicherheit hatte mich auch verwirrt im ersten Post … danke für die Hilfe und sorry für die abertausendste Visa-Frage!
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
ich weiss nicht ob das geht... probieren geht nunmal über studieren. Oder du profitierst von der Tatsache, dass die Chinaflüge derzeit super billig sind, jettest nach Europa, holst dir nen neuen Pass und fliegst zurück. Oder, oh schreck, du verlierst deinen Pass und gehst mit dem Führerausweis zur Botschaft / zum Konsulat, die dir dann sogleich einen neuen Pass ausstellen..
Für die Zukunft: schau' vor der Reise in den Pass
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Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Verstehe ich richtig, dieses Visum berechtigt Dich z.B. zu einem Aufenthalt von einem Jahr ohne Ausreise? Mit welcher Begründung (oder Trick) hast Du denn so ein Monstervisum bekommen?happyfuture hat geschrieben:Ich habe ein L-Visum mit multiple Entries am 27.08.2009 erhalten, gültig für 1 jahr, keine Beschränkung "stay each entry". Mein bestehendes "F" Jahres-Visum mit "entry before" 30.09.2009 und "each stay 90 days" wurde am 27.08.2009 "gecancelled".
In den mehreren hundert Postings unterschiedlicher Foren zum Thema die ich letztens durchgeackert habe war von so etwas nichts zu lesen, schon gar nicht seit mitte 2008 (Olympics). Ein Jahr Gültigkeit ist wohl schon recht selten, und i.A. scheinen die Leute derzeit froh zu sein wenn sie 60 oder 90 Tage bleiben können ohne auszureisen...
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1 Jahr L-Visum
Ich habe im März diesen Jahres auch ein L Visum mit 1 Jahr Gültigkeit (multiple entry) bekommen. Aber es stimmt schon, dass so was eher selten ist. Erfahrungsgemäß kommt man mit Tricks oder Begründungen aber nicht weit. Es hängt eher von der Laune der Beamten ab, was für ein Visum man bekommt. Ich bin zwar mit einer Chinesin verheiratet, aber das hat mir bisher noch nie was gebracht. Ist alles eher Glückssache!bambooo hat geschrieben: Verstehe ich richtig, dieses Visum berechtigt Dich z.B. zu einem Aufenthalt von einem Jahr ohne Ausreise? Mit welcher Begründung (oder Trick) hast Du denn so ein Monstervisum bekommen?
In den mehreren hundert Postings unterschiedlicher Foren zum Thema die ich letztens durchgeackert habe war von so etwas nichts zu lesen, schon gar nicht seit mitte 2008 (Olympics). Ein Jahr Gültigkeit ist wohl schon recht selten, und i.A. scheinen die Leute derzeit froh zu sein wenn sie 60 oder 90 Tage bleiben können ohne auszureisen...
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Re: Bitte gebt mir nochmal Gewissheit
Ja, ich habe ein Monstervisum ...bambooo hat geschrieben:Verstehe ich richtig, dieses Visum berechtigt Dich z.B. zu einem Aufenthalt von einem Jahr ohne Ausreise? Mit welcher Begründung (oder Trick) hast Du denn so ein Monstervisum bekommen?happyfuture hat geschrieben:Ich habe ein L-Visum mit multiple Entries am 27.08.2009 erhalten, gültig für 1 jahr, keine Beschränkung "stay each entry". Mein bestehendes "F" Jahres-Visum mit "entry before" 30.09.2009 und "each stay 90 days" wurde am 27.08.2009 "gecancelled".
In den mehreren hundert Postings unterschiedlicher Foren zum Thema die ich letztens durchgeackert habe war von so etwas nichts zu lesen, schon gar nicht seit mitte 2008 (Olympics). Ein Jahr Gültigkeit ist wohl schon recht selten, und i.A. scheinen die Leute derzeit froh zu sein wenn sie 60 oder 90 Tage bleiben können ohne auszureisen...
weil ich in China behördlich registriert bin und
weil ich mit einer Chinesin verheiratet bin.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich, wenn ich die nächsten 5 jahre jeweils 9 Monate im Jahr in China bin,
das Mega-Monstervisum lebenslang erhalte!
Denke jedoch nicht, dass ich das schaffe ...
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Re: 1 Jahr L-Visum
punisher2008 hat geschrieben:Ich bin zwar mit einer Chinesin verheiratet, aber das hat mir bisher noch nie was gebracht.
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