D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
- happyfuture
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Hallo Andreas,
für deine Ehefrau brauchst Du keine VE, was mit deinen Schw-eltern ist, weiß ich nicht.
Mein Tipp: Frage per e-Mail an die für eure Stadt zuständige D-Botschaft.
für deine Ehefrau brauchst Du keine VE, was mit deinen Schw-eltern ist, weiß ich nicht.
Mein Tipp: Frage per e-Mail an die für eure Stadt zuständige D-Botschaft.
Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Für deine Frau benötigst du keine Verpflichtungserklärung und das Visum ist kostenfrei. Für deine Schwiegereltern brauchst du jeweils eine VE. Die Erteilung der Visa sollte kein Problem sein.
Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Hallo Andreas,gsfraser hat geschrieben:ich lebe schon seit ein paar Jahren in China und wuerde nun bald gerne mit meiner chinesischen Ehefrau und den Schwiegereltern nach Deutschland um mal meine Seite der Familie zu besuchen.
noch eine kurze Nachfrage, seid Ihr in China und Deutschland standesamtlich getraut?
- ingo_001
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Das geht gar nicht.Mathias hat geschrieben:Hallo Andreas,
noch eine kurze Nachfrage, seid Ihr in China und Deutschland standesamtlich getraut?
Es kann nur EINMAL geheiratet werden.
Wenn in China geheiratet wurde, muss die Ehe hier nur noch legalisiert werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
dieses macht man wie?ingo_001 hat geschrieben:Das geht gar nicht.Mathias hat geschrieben:Hallo Andreas,
noch eine kurze Nachfrage, seid Ihr in China und Deutschland standesamtlich getraut?
Es kann nur EINMAL geheiratet werden.
Wenn in China geheiratet wurde, muss die Ehe hier nur noch legalisiert werden.
wenn in China geheirat wird, beglaubigt man die Heiratsurkunde nicht per Notar, Auslaenderbehoerde in Peking, deutsche Botschaft und dann damit zum Standesamt in der jeweiligen Heimatstadt in Deutschland?
Danke
- ingo_001
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Bei uns wars (2006) so:xiangwan hat geschrieben:dieses macht man wie?
Mit den "Hochzeits-Büchlein" zu einem amtlich beeidigten Übersetzer (wobei nur eins - meins - übersetzt werden musste) und dann damit ins Bürgerbüro/Rathaus ... oder wie das in der betreffenden Stadt auch immer gehandhabt wird ... dort dann der amtl. Spempel drauf - und gut is.
Fakt ist: In Deutschlamd kann nicht mehr geheiratet werden. Das hiesige Standesamt hat damit Nichts zu tun.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Okay, ich hatte mich "suboptimal" ausgedrücktingo_001 hat geschrieben: ... Wenn in China geheiratet wurde, muss die Ehe hier nur noch legalisiert werden ...
Grund für meine Nachfrage waren die beiden Beiträge von happyfuture und Roger:
happyfuture hat geschrieben: ... für deine Ehefrau brauchst Du keine VE ...
Das hatte mich etwas irritiert, meine Frau und ich haben letztes Jaht hier in Shenyang geheiratet, für unseren Besuch, nächsten Monat in Deutschland haben wir ein Visum für meine Frau beantragt. Umsonst?Roger hat geschrieben: ... Für deine Frau benötigst du keine Verpflichtungserklärung und das Visum ist kostenfrei ...
Gut, bei Andreas liegt dar Fall wohl noch etwas anders:
gsfraser hat geschrieben: ... Weder noch..wir waren in Las Vegas ...
- happyfuture
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Deine Frau benötigt ein Visum, jedoch ohne VE von Dir und wie Roger richtig schreibt ist das Visum gebührenfrei. Eine Einladung nach Deutschland benötigt deine Frau ebenfalls. Kann Dir gerne per PN die Antwort von der D-Botschaft Beijing zusenden ...Mathias hat geschrieben:happyfuture hat geschrieben: ... für deine Ehefrau brauchst Du keine VE ...Das hatte mich etwas irritiert, meine Frau und ich haben letztes Jaht hier in Shenyang geheiratet, für unseren Besuch, nächsten Monat in Deutschland haben wir ein Visum für meine Frau beantragt. Umsonst?Roger hat geschrieben: ... Für deine Frau benötigst du keine Verpflichtungserklärung und das Visum ist kostenfrei ...
Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Wir hatten unsere Heiratsurkunde hier in China gleich beglaubigen (Notar) + überbeglaubigen (Außenministerium Beijing) + legalisieren (deutsche Botschaft) lassen. Bis jetzt bin ich aus Zeitgründen allerdings noch nicht in Deutschland gewesen, um die Heirat dort registrieren (legalisieren) zu lassen. Darum sind wir die Sache mit dem Visum für meine Frau jetzt auch ganz konventionell angegangen.happyfuture hat geschrieben: ... Deine Frau benötigt ein Visum, jedoch ohne VE von Dir und wie Roger richtig schreibt ist das Visum gebührenfrei. Eine Einladung nach Deutschland benötigt deine Frau ebenfalls ...
Das wäre toll Danke im Voraus.happyfuture hat geschrieben: ... Kann Dir gerne per PN die Antwort von der D-Botschaft Beijing zusenden ...
Aber um noch einmal auf Andreas Problem zurückzukommen. Ich vermute, ein einfaches amerikanisches Marriage Certificate wird von deutschen Behörden auch nicht ohne Weiteres (Beglaubigung + Apostille) anerkannt.
- happyfuture
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
In der Hoffnung (und alles ohne Gewähr), hier nicht gegen irgenwelche Bestimmungen zu verstoßen hier nun der Auszug aus der Mail vom 30.07.2009 D-Botschaft an mich:gsfraser hat geschrieben:@Happyfuture
Eine Einladung nach Deutschland?
Ist das irgendwas offizielles oder sollen meine Eltern nur einen Brief aufsetzen nach dem Schema "Hiermit lade ich xxx zu uns ein, wegen blablabla. " ?
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen entsprechend dem Merkblatt für Besuchsreisen zu beachten, allerdings gelten für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger folgende "Erleichterungen":
* keine Verpflichtungserklärung, allerdings formlose Einladung, aus der die Aufenthaltsadresse in Deutschland hervorgeht
* keine Vorlage einer Reisekrankenversicherung (dennoch sollte das Risiko entsprechend abgesichert werden)
* keine Visumgebühren
* Kopie des Passes (und Aufenthaltstitels sofern in China aufhältig) des deutschen Staatsangehörigen
* Kopie der deutschen Heiratsurkunde/legalisierten chinesischen Heiratsurkunde
Nachweise über die wirtschaftliche Verwurzelung sind in der Regel nicht vorzulegen. Es ist allerdings im Interview die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland (China) zu erläutern, da ohne diese ein Schengen-Visum in der Regel nicht erteilt werden kann.
Es sollte aus dem formlosen Einladungsschreiben hervorgehen, dass alle im Rahmen der Reisen anfallenden Kosten von Ihnen übernommen werden.
Ein Visum, das länger gültig ist als die unmittelbar bevorstehende Reise kann erteilt werden, wenn aus bisherigem Reiseverhalten und Nachweisen über zukünftige Reisen die Notwendigkeit für eine längere Gültigkeit erkannt werden kann.
Die beantragte Gültigkeitsdauer ist entsprechend in das Antragsformular einzugeben.
Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.peking.diplo.de" target="_blank.
- happyfuture
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Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Also ich war verheiratet, habe mich scheiden lassen und ...ingo_001 hat geschrieben:Es kann nur EINMAL geheiratet werden.
... zum ZWEITEN MAL geheiratet
@Ingo, dat geht!
Re: D Besuchsvisum fuer Ehefrau und Schwiegereltern
Nee nee, die arbeiten da schon. Ich hatte heute Nachmittag zweimal dort angerufengsfraser hat geschrieben: ... Ich habe heute x mal versucht die Visa Hotline vom Konsulat anzurufen, aber da war dauerbesetzt..sogar noch eine Stunde nach der offiziellen Arbeitszeit. Irgendwie hab ich das Gefuehl die legen den Hoerer einfach neben das Telefon ...
Das hilft auch mir schon weiter, Danke!happyfuture hat geschrieben: ... hier nun der Auszug aus der Mail vom 30.07.2009 D-Botschaft ...
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