Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Antworten
Andreas-826
Neuling
Beiträge: 7
Registriert: 31.07.2009, 18:34

Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von Andreas-826 »

Hallo zusammen.


Ich brauche einmal Eure Hilfe.

Und zwar werde ich am 09.09.2009 meine chinesische Verlobte in HARBIN (Provinz Heilongjiang) heiraten.
Nun möchte ich gern sofort das Hochzeits-Büchlein legalisieren und beglaubigen lassen.

Kennt jemand ein öffentliches Notariat in Harbin, wo ich für das Büchlein eine notarielle Urkunde für die Verwendung im Auslnad erstellen kann.
Hat jemand von Euch Adressen (wenn möglich auf chinesisch..)

Anschließend erfolgt ja die Überbeglaubigung im Legalisationsreferat des chinesischen
Außenministeriums in Peking. Oder auch etwa in HARBIN? Wenn in Harbin, hat jemand ebenfalls eine Adresse oder Internet-Link?

Da ja nun das Büchlein in Harbin erstellt wurde, muss doch alles in HARBIN gemacht werden, oder?
Weil im Netz bei der Botschaft wird nur auf Peking inkl. Adressen bezogen.
Würde gern selbst die gesamten Wege erledigen und keinen Dienstleister in Anspruch nehmen. Da wir sowieso nach der Hochzeit nach Peking gehen werden (Legalisierung bei der deutschen Botschaft).

Kann mir jemand helfen, der schon einmal in HARBIN geheiratet hat.
Würde auf Antwort sehr freuen.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Andreas . . .
Benutzeravatar
Laogai
Titan
Titan
Beiträge: 17486
Registriert: 05.08.2007, 22:36
Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
Danksagung erhalten: 132 Mal

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von Laogai »

Hallo Andreas,

willkommen in diesem Heiratsforum!
Andreas-826 hat geschrieben:Und zwar werde ich am 09.09.2009 meine chinesische Verlobte in HARBIN (Provinz Heilongjiang) heiraten.
Nun möchte ich gern sofort das Hochzeits-Büchlein legalisieren und beglaubigen lassen.
Meinst du mit "Hochzeits-Büchlein" sowas? Wenn ja brauchst du dieses nette Gimmick, welches Eheleute nach der Hochzeit vom Standesamt in China überreicht bekommen, weder legalisieren noch beglaubigen zu lassen, denn es ist keine Hochzeitsurkunde die vom deutschen Staat anerkannt wird.
Jetzt aber nicht gleich in Panik ausbrechen, außer diesem Büchlein bekommt ihr noch eine "richtige" Hochzeitsurkunde! Diese besteht aus zwei schlichten DIN A4 Seiten.
Andreas-826 hat geschrieben:Kennt jemand ein öffentliches Notariat in Harbin, wo ich für das Büchlein eine notarielle Urkunde für die Verwendung im Auslnad erstellen kann.
Wo man die Hochzeitsurkunde beglaubigen und übersetzen lassen kann wird euch das Standesamt in Harbin genau erklären können. Die kennen sich nämlich aus, denn ihr werdet nicht in irgendeinem Standesamt getraut, sondern in einem, welches für die Vermählung zwischen Chinesen und Ausländer zuständig ist.
Andreas-826 hat geschrieben:Anschließend erfolgt ja die Überbeglaubigung im Legalisationsreferat des chinesischen Außenministeriums in Peking. Oder auch etwa in HARBIN?
Wenn ich mich recht entsinne (ist schon lange her, please call me Grufti 2) erfolgt die Überbeglaubigung in Beijing (Peking). Aber auch das wird man euch in Harbin genau erklären können.

Viel Glück!

PS: Warum fragst du nicht deine Verlobte? Die ist doch vor Ort und kann sich dort direkt erkundigen!
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von happyfuture »

Andreas-826 hat geschrieben: Und zwar werde ich am 09.09.2009 meine chinesische Verlobte in HARBIN (Provinz Heilongjiang) heiraten.
Na dann viel Glück ...
Andreas-826 hat geschrieben: Nun möchte ich gern sofort das Hochzeits-Büchlein legalisieren und beglaubigen lassen.
Kennt jemand ein öffentliches Notariat in Harbin, wo ich für das Büchlein eine notarielle Urkunde für die Verwendung im Ausland erstellen kann.
Für den Nachweis der Eheschließung in D benötigst Du eine legalisierte und beglaubigte Übersetzung deiner Heiratsurkunde. Wie Du richtig schreibst, erfolgt die Übersetzung von einem anerkannten Notar in Deiner Stadt (bei mir war es Wuhan). In meinem Fall habe ich die Übersetzungen selber gefertigt, mir die Register-Nr. und Datum vom Notar geben lassen, somit brauchte ich lediglich die Notarkosten, jedoch nicht die Übersetzungsgebühren zahlen (hatte in meinem Fall jedoch andere Gründe)
Andreas-826 hat geschrieben:Anschließend erfolgt ja die Überbeglaubigung im Legalisationsreferat des chinesischen Außenministeriums in Peking. Würde gern selbst die gesamten Wege erledigen und keinen Dienstleister in Anspruch nehmen. Da wir sowieso nach der Hochzeit nach Peking gehen werden (Legalisierung bei der deutschen Botschaft).
Das ist absolut richtig. Zuerst zum Außenministerium, kostet Aufpreis, wenn Du die Beglaubigung am gleichen Tag haben möchtest, mit Metro gut erreichbar, gar nicht weit weg vom D Konsulat, wo es anschließend hingeht.

Weiß nicht, ob ich Dir/Euch helfen konnte,
wünsche in jedem Fall viel Glück!

Werner
Mathias
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 866
Registriert: 20.09.2008, 18:49
Wohnort: 塔什库尔干

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von Mathias »

Andreas-826 hat geschrieben:Kann mir jemand helfen, der schon einmal in HARBIN geheiratet hat.
Hallo Andreas,

ich hab zwar in Shenyang geheiratet, aber das ist ja nicht so weit weg von Harbin :wink:

In unserem Fall hat das Standesamt (Büro für zivile Angelegenheiten der Provinz Liaoning) die standesamtliche Trauung durchgeführt und zudem, gegen etwa 750 RMB zusätzlich, die Urkunde ins Deutsche übersetzt, alles notariell beglaubigen lassen, die Überbeglaubigung durch das Außenministerium in Beijing und die Legalisation durch die deutsche Botschaft eingeholt. Etwa drei Wochen nach unserer Trauung bekamen wir dann einen Anruf vom Standesamt und konnten alles abholen.

Ich würde direkt beim (für Ausländer zuständigen) Standesamt in Harbin nachfragen, eventuell bieten die den gleichen Service mit an.

Ich wünsche Euch viel Glück
Mathias
Benutzeravatar
tjo12
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2010, 21:11

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von tjo12 »

Hmm. Das Thema ist zwar schon lange abgeschlossen, aber da ich es selbst über die Suchfunktion aufgerufen habe, vielleicht noch folgender Hinweis für den geneigten Leser, die geneigte Leserin:
Meinst du mit "Hochzeits-Büchlein" sowas? Wenn ja brauchst du dieses nette Gimmick, welches Eheleute nach der Hochzeit vom Standesamt in China überreicht bekommen, weder legalisieren noch beglaubigen zu lassen, denn es ist keine Hochzeitsurkunde die vom deutschen Staat anerkannt wird.
Diese Interpretation ist überholt. Das rote Hochzeitsbuch IST die Original-Heiratsurkunde und wird dementsprechend bei der Deutschen Botschaft auch als Personenstandsurkunde erkannt und nach Maßgabe von Ziff. 230 AKostV legalisiert.

Vorbedingung ist nur, dass man eine beglaubigte Notariatsurkunde mit Überbeglaubigung vom Auswärtigen Amt beibringt. Diese MUSS eine Kopie der Originalurkunde ("rotes Hochzeitsbuch", "rotes Hochzeitsbüchlein" 8) ) enthalten, vgl. Merkblatt zur Legalisation Stand März 2010.

Gute Nachricht, oder?
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von ingo_001 »

tjo12 hat geschrieben:Gute Nachricht, oder?
Und guter Einstand.

Herzlich willkommen in unserem Forum.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von Sachse28 »

tjo12 hat geschrieben:
Diese Interpretation ist überholt. Das rote Hochzeitsbuch IST die Original-Heiratsurkunde und wird dementsprechend bei der Deutschen Botschaft auch als Personenstandsurkunde erkannt und nach Maßgabe von Ziff. 230 AKostV legalisiert.

Vorbedingung ist nur, dass man eine beglaubigte Notariatsurkunde mit Überbeglaubigung vom Auswärtigen Amt beibringt. Diese MUSS eine Kopie der Originalurkunde ("rotes Hochzeitsbuch", "rotes Hochzeitsbüchlein" 8) ) enthalten, vgl. Merkblatt zur Legalisation Stand März 2010.

Gute Nachricht, oder?
Hmm, habe mir gerade dieses "Merkblatt zur Legalisation" von der Botschaft durchgelesen, aber keinen Vermerk darüber gefunden, dass eine Kopie der Originalurkunde beiliegen muss. Wahrscheinlich lässt meine Augenschärfe jetzt doch schon nach. :( Kannst Du bitte mal aus dem Merkblatt heraus zitieren.

Wie hatten uns damals nur die notariell beglaubigte Urkunde der Heirat ausstellen und übersetzen lassen (OHNE Kopie vom "roten Hochzeitsbuch"), da diese ja nach der Beglaubigung und der Überglaubigung als offizielle Dokumente fungieren. Also das ganze Spiel wieder von vorn jetzt?
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Benutzeravatar
tjo12
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2010, 21:11

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von tjo12 »

Wenn ihr die Urkunde so verwenden könnt, passt doch alles :) Meine Bemerkung bezog sich nur auf die frühere Ablehnung des Buches als "echte" Heiratsurkunde. Den Grund dafür kenne ich nicht. Vielleicht waren sie früher anders beschaffen als heute.

Auszüge aus den Merkblättern zur Legalisation in zeitlich aufsteigender Reihenfolge:

Bitte beachten Sie: zur Verwendung als Personenstandsurkunde in Deutschland reicht die vom Notar
nur beglaubigte Kopie des chinesischen Hochzeitsbuches bzw. des chinesischen Geburtszertifikats,
das im Krankenhaus erstellt wurde, nicht aus. Vielmehr sind beim Notar echte Heirats-/ Geburtsurkunden mit Foto der Antragsteller auszustellen. (Generalkonsulat Kanton 08-2007)

Lassen Sie deshalb von dem örtlich zuständigen öffentlichen Notariat (bei
Personenstandsurkunden in der Regel des Ortes, wo der “hukou“ geführt wird) eine
Kopie der Originalurkunde beglaubigen. Meist können Sie gleichzeitig auch eine
Übersetzung in die deutsche Sprache anfertigen lassen. (Generalkonsulat Chengdu 06-2008)

Bitte wenden Sie sich mit der chinesischen Originalurkunde an das zuständige Notariat,
welches Urkunden für die Verwendung im Ausland ausstellen kann (die Zuständigkeit richtet
sich in der Regel danach, in welcher Stadt die Originalurkunde ausgestellt wurde).
Das Notariat erstellt anhand der Originalurkunde eine notarielle Urkunde. (Dt. Botschaft 03-2010)

Eine Legalisation ist nur möglich, wenn die Urkunde von einem öffentlichen Notariat der Volksrepublik China für die Verwendung im Ausland ausgestellt wurde. Lassen Sie deshalb von dem örtlich zuständigen öffentlichen Notariat (bei Personenstandsurkunden in der Regel an dem Ort, wo das Haushaltsregister "hukou" geführt wird bzw. die Urkunde erstellt wurde), auf der Grundlage der Originalurkunde eine notarielle Urkunde erstellen, die eine vom Notar beglaubigte Kopie der Originalurkunde enthalten muss. (Generalkonsulat Shanghai 06-2010)
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von Sachse28 »

Eine Rückfrage beim Shanghaier Generalkonsulat ergab:

"Wie Sie aus dem im Anhang befindlichen Merkblatt entnehmen können, muss bereits die notarielle Urkunde eine beglaubigte Kopie der Originalurkunde enthalten (siehe Anlage Seite 1 - Absatz 1). Somit muss leider nochmals eine korrekte notarielle Urkunde angefertigt werden, welche anschließend überbeglaubigt und legalisiert werden muss. Welches Heiratsbuch Sie für die Ausstellung der notariellen Urkunde vorlegen ist unerheblich, da der Inhalt der Heiratsbücher identisch ist."

Da diese Regelung scheinbar erst seit Juni 2010 existiert, müssen wir jetzt nochmals zum Notariat und erneut eine Beurkundung plus einer beglaubigten Kopie der Originalurkunde ("rotes Heiratsbuch") vornehmen. :twisted:

Ich gehe jetzt mal davon aus, das die Originalurkunde nur beglaubigt und kopiert werden muss, ohne Übersetzung.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Benutzeravatar
tjo12
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 19.06.2010, 21:11

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von tjo12 »

...was anderes als :evil: bzw. :twisted: fällt mir zu "denen" ansonsten schon lang nicht mehr ein.
Tut mir leid, ich dachte ernsthaft, ich hätte endlich mal eine für alle gute Nachricht.
Benutzeravatar
Laogai
Titan
Titan
Beiträge: 17486
Registriert: 05.08.2007, 22:36
Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
Danksagung erhalten: 132 Mal

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von Laogai »

tjo12 hat geschrieben:Tut mir leid, ich dachte ernsthaft, ich hätte endlich mal eine für alle gute Nachricht.
Hast du auch, vielen Dank für das Update zum "Hochzeitsbüchlein"!
Kopie oder Original hin oder her...

Und willkommen im Forum :D
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Überbeglaubigung / Legalisierung Heiratsurkunde in HARBIN

Beitrag von happyfuture »

laogai hat geschrieben:
tjo12 hat geschrieben:Tut mir leid, ich dachte ernsthaft, ich hätte endlich mal eine für alle gute Nachricht.
Hast du auch, vielen Dank für das Update zum "Hochzeitsbüchlein"!
Kopie oder Original hin oder her...

Und willkommen im Forum :D
... was bereits hier im Forum in 2009 bekannt gemacht wurde :)

Habe dies jedenfalls genau so im August 2009 gemacht! :wink:

Danke für die nochmalige Bestätigung!
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste