Das Heiratsthema
Re: Das Heiratsthema
Falls ich und Tussi mal das Ehegelöbnis ablegen, wollten wir das eigentlich in China UND Deutschland tun.
Geht das nicht? Spart man sich doch die Anerkennung im jeweils anderen Land
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- Old China Hand
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Re: Das Heiratsthema
Das geht glaube ich nicht, denn man darf NICHT ohne Scheidung gleich zweimal heiraten! Auch nicht mit der gleichen Person. Die Ehe wird egal ob in DE oder in CHN von beiden Ländern anerkannt. Beispielsweise wird das Ledigkeitszeugnis bereits hinfällig, wenn Ihr in einem der beiden Ländern heiratet. Natürlich kann man nach der Eheschließung in einem anderen Land so viel feiern wie man will, aber einfach ohne Standesbeamter. Was man machen darf ist aber, dass man z.B. in China standesamtlich heiratet und dann in DE nochmals kirchlich, oder umgekehrt??? Aber standesamtlich darf man das nur einmal machen. (So viel ich weiß.)no1gizmo hat geschrieben:Falls ich und Tussi mal das Ehegelöbnis ablegen, wollten wir das eigentlich in China UND Deutschland tun.
Geht das nicht? Spart man sich doch die Anerkennung im jeweils anderen Land
Dann hat sich in der letzten 8 Jahren doch einiges geändert. Ich erinnere mich auch in dem Fernseher eine Diskussion verfolgt zu haben, die um dieses Thema ging. Es stellte sich heraus, dass Deutschland wegen seiner Ausländerpolitik viele gut ausgebildete Akademiker nach USA, Canada und Australien "lieferten", während das Land selbst an Ingenieurmangel litt. Wahrscheinlich deswegen gibt es jetzt diese neue Regelung. Aber als ich mein Diplom erhielte, war's noch gannnnz anders. In dem Fall braucht Ihr natürlich auch nicht mehr vor Ihren Abschluss heiraten zu müssen.romeo hat geschrieben:Was den Aufenthalt nach dem Studium betrifft, so wurde mir gesagt, daß die Studenten nach dem Studium 1 Jahr lang Zeit haben, sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Job zu suchen. Nach 1 Jahr entscheidet dann ggf. nach einem Kontakt mit dem Arbeitgeber, ob die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Jedenfalls sind das die Informationen, die ich erhalten habe.
Re: Das Heiratsthema
Ich bin mir allerdings nicht zu 100% sicher, ob dies auch so stimmt und suche deshalb nach einer unabhängigen Bestätigung oder Verneinung.hifi hat geschrieben:Das geht glaube ich nicht, denn man darf NICHT ohne Scheidung gleich zweimal heiraten! Auch nicht mit der gleichen Person. Die Ehe wird egal ob in DE oder in CHN von beiden Ländern anerkannt. Beispielsweise wird das Ledigkeitszeugnis bereits hinfällig, wenn Ihr in einem der beiden Ländern heiratet. Natürlich kann man nach der Eheschließung in einem anderen Land so viel feiern wie man will, aber einfach ohne Standesbeamter. Was man machen darf ist aber, dass man z.B. in China standesamtlich heiratet und dann in DE nochmals kirchlich, oder umgekehrt??? Aber standesamtlich darf man das nur einmal machen. (So viel ich weiß.)no1gizmo hat geschrieben:Falls ich und Tussi mal das Ehegelöbnis ablegen, wollten wir das eigentlich in China UND Deutschland tun.
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Dann hat sich in der letzten 8 Jahren doch einiges geändert. Ich erinnere mich auch in dem Fernseher eine Diskussion verfolgt zu haben, die um dieses Thema ging. Es stellte sich heraus, dass Deutschland wegen seiner Ausländerpolitik viele gut ausgebildete Akademiker nach USA, Canada und Australien "lieferten", während das Land selbst an Ingenieurmangel litt. Wahrscheinlich deswegen gibt es jetzt diese neue Regelung. Aber als ich mein Diplom erhielte, war's noch gannnnz anders. In dem Fall braucht Ihr natürlich auch nicht mehr vor Ihren Abschluss heiraten zu müssen.romeo hat geschrieben:Was den Aufenthalt nach dem Studium betrifft, so wurde mir gesagt, daß die Studenten nach dem Studium 1 Jahr lang Zeit haben, sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Job zu suchen. Nach 1 Jahr entscheidet dann ggf. nach einem Kontakt mit dem Arbeitgeber, ob die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Jedenfalls sind das die Informationen, die ich erhalten habe.
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Re: Das Heiratsthema
Eine rechtlich korrekte Auskunft darüber kannst Du mit Sicherheit von dem Standesamt erhalten.
Meine Aussage stützt darauf, dass Doppelehe sowohl in Deutschland als auch in China verboten ist und wenn Frau Li und Herr Zhang in China bereits verheiratet sind, werden sie auch in DE als verheirateten angesehen und dürfen hier nicht nochmals heiraten. Genau so wie bei Frau Meyer und Herrn Meyer, wenn sie bereits in Deutschland liiert sind. Auch wenn man bei dem Aufenthaltsgenehmigungverfahren für die Heiratsurkunde eine "Legalisierung" braucht, geht es in dem Verfahren um die Anerkennung der Urkunde und theoretisch nicht um die Ehe selbst.
Meine Aussage stützt darauf, dass Doppelehe sowohl in Deutschland als auch in China verboten ist und wenn Frau Li und Herr Zhang in China bereits verheiratet sind, werden sie auch in DE als verheirateten angesehen und dürfen hier nicht nochmals heiraten. Genau so wie bei Frau Meyer und Herrn Meyer, wenn sie bereits in Deutschland liiert sind. Auch wenn man bei dem Aufenthaltsgenehmigungverfahren für die Heiratsurkunde eine "Legalisierung" braucht, geht es in dem Verfahren um die Anerkennung der Urkunde und theoretisch nicht um die Ehe selbst.
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Re: Das Heiratsthema
Wenn Deine Frage eher auf die Aussage über die Gültigkeit des Studentenvisums Deiner Verlobten zielt, dann würde ich Dir empfehlen, einfach eine Anfrage bei der zuständigen Ausländerbehörden zu stellen.
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Re: Das Heiratsthema
Wenn sie schon hier ist, dann solltet ihr auch hier heiraten - da spart Ihr einiges an Zeit.romeo hat geschrieben:hifi, Deine Ausführungen erscheinen mir sehr logisch, so daß wir zweckmäßigerweise hier in Dtl. heiraten werden, evtl. danach noch mit einer in China folgenden 2. Feier.
Aber die Feier in China ist natürlich in MUSS
Rechtlich ist es egal, wo geheiratet wird.
Die Ehe(Urkunde(n)) ist/sind rechtskräftig - muss/müssen im jeweils anderem Land aber noch amtlich übersetzt werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Das Heiratsthema
Ich denke, daß wie es so machen werden.ingo_001 hat geschrieben:Wenn sie schon hier ist, dann solltet ihr auch hier heiraten - da spart Ihr einiges an Zeit.romeo hat geschrieben:hifi, Deine Ausführungen erscheinen mir sehr logisch, so daß wir zweckmäßigerweise hier in Dtl. heiraten werden, evtl. danach noch mit einer in China folgenden 2. Feier.
Aber die Feier in China ist natürlich in MUSS
Rechtlich ist es egal, wo geheiratet wird.
Die Ehe(Urkunde(n)) ist/sind rechtskräftig - muss/müssen im jeweils anderem Land aber noch amtlich übersetzt werden.
Vielen Dank
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Re: Das Heiratsthema
Geht nicht, weil pro Person und Ehe nur EINMAL Standesamt erlaubt ist.no1gizmo hat geschrieben:Falls ich und Tussi mal das Ehegelöbnis ablegen, wollten wir das eigentlich in China UND Deutschland tun.
Geht das nicht? Spart man sich doch die Anerkennung im jeweils anderen Land
Davon abgesehen, könnt Ihr in Deutschland ZUSÄTZLICH kirchlich Euer Ehegelöbnis abgeben, wenn Ihr das denn wollt und Du getauft bist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Das Heiratsthema
Kirchlich fällt sowohl für mich wie meine Holde aus, da wir überzeugte Heiden sind.ingo_001 hat geschrieben:Geht nicht, weil pro Person und Ehe nur EINMAL Standesamt erlaubt ist.no1gizmo hat geschrieben:Falls ich und Tussi mal das Ehegelöbnis ablegen, wollten wir das eigentlich in China UND Deutschland tun.
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Davon abgesehen, könnt Ihr in Deutschland ZUSÄTZLICH kirchlich Euer Ehegelöbnis abgeben, wenn Ihr das denn wollt und Du getauft bist.
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Re: Das Heiratsthema
Also zwei Kirchensteuer-Verweigerer in unseren Reihenromeo hat geschrieben:Kirchlich fällt sowohl für mich wie meine Holde aus, da wir überzeugte Heiden sind.
Ist bei uns aber auch nicht anders
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Das Heiratsthema
So ist es. Für uns brauchen wir keine Götter, Geister und Dämonen. Wer's allerdings braucht - von mir aus, solange man damit anderen nicht auf den Wecker fällt!ingo_001 hat geschrieben:Also zwei Kirchensteuer-Verweigerer in unseren Reihenromeo hat geschrieben:Kirchlich fällt sowohl für mich wie meine Holde aus, da wir überzeugte Heiden sind.
Ist bei uns aber auch nicht anders
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