Scheidung/Alimente Deutschland/China?

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moon
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Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von moon »

Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Mein Freund ist Chinese, er ist mit einer Chinesin verheiratet, sie wohnen seit 15 Jahren in Deutschland und haben eine 3-jährige Tochter. Geheiratet haben sie in China. Nun wollen sie sich scheiden lassen. Müssen sie das in China machen? Oder gilt auch eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung? Wie sieht es aus mit Alimentenzahlungen? Beide haben ein abgeschlossenes Studium (Betriebswirtschaft), momentan arbeiten sie selbständig, die Firma läuft aber nicht. Sie müssen auch ihr grosses (und teures...) Haus in Deutschland verkaufen, da dies momentan nicht so einfach ist, versuchen sie es zu vermieten (was auch schwierig ist). Er will sich eine feste Stelle suchen. Hat er überhaupt eine Chance, je wieder eine Familie zu gründen oder ruinieren ihn Alimentezahlungen an Frau und Kind?

Ich bin über jede Antwort dankbar.
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no1gizmo
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von no1gizmo »

Ich bin zwar kein Family-Experte, aber bis hier Experten antworten kann ich dich schonmal ein bisschen beruhigen, dass in China keine überhöhten Alimentforderungen von der Frau geltend gemacht werden können.

Hätte er eine Deutsche Frau mit Kind gehabt, sähe es nun ganz schlecht aus.... :wink:
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Sepp
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von Sepp »

Hallo und ein herzliches Willkommen im Forum.

Also ruinieren werden ihn die Unterhaltszahlungen nicht. Zumindest nicht nach deutschem Recht. Keine Ahnung, wie das in China wäre, wenn er zurück gehen würde. Auf jeden Fall gibt es gewisse Grenzen. Der Selbstbehalt liegt glaub ich bei rund 1.000 Euro. Bei der Höhe des Unterhalts kommts aber darauf an, was er verdienen wird und was die Frau verdienen wird.

Aber ich sag mal, bei einem Nettoeinkommen von rund 1.500 Euro dürfte es schon sehr schmerzen, davon dann 1/3 an Unterhalt abzugeben. Hab selbst keine Erfahrung damit, aber so ungefähr ist es bei einem Bekannten von mir. Aber ist auch gut so. Das Kind kann ja nichts dafür, dass es in die Welt gesetzt wurde. Jeder hat es selbst in der Hand, ob er Vater werden möchte oder nicht.

Edit:
no1gizmo hat geschrieben:...kann ich dich schonmal ein bisschen beruhigen, dass in China keine überhöhten Alimentforderungen von der Frau geltend gemacht werden können.
Warum sollte sie das in China machen, wenn sie seit 15 Jahren hier in D lebt? Oder hab ich was überlesen? :oops:
§ 328 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von moon »

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

So wie es aussieht, wollen beide in Deutschland bleiben. Und er liebt sein Kind abgöttisch. Ist also nicht so, dass es nur ums Geld geht :-)

Natürlich spielt das Finanzielle schon auch eine Rolle, wenn man in die Zukunft blickt. Da er danach das Geschäft aufgeben muss, hat er natürlich Angst, wovon er dann leben soll und hofft, er wird eine gute Stelle finden. Ist halt alles, Haus, Geschäft, Job, nicht so einfach im Moment...
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von Grufti »

moon: Der Kindesunterhalt wird wohl das Wenigste sein , was ihm weh tun wird...

Da schreibe ich als " entsorgter Vater " aus bitterer Erfahrung...


Da beide seit über 15 Jahren in Deutschland wohnen, glaube ich kaum, daß das chinesiche Scheidungsrecht angewandt wird...
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no1gizmo
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von no1gizmo »

@Sepp: Nein, ich habe mich verlesen. Sorry!

Damit würde ich eher Grufti zustimmen:
Grufti hat geschrieben: Da beide seit über 15 Jahren in Deutschland wohnen, glaube ich kaum, daß das chinesiche Scheidungsrecht angewandt wird...
... das könnte dann aber schon zum finanziellen Ruin des Mannes führen...
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von otternase »

zur ersten Frage, welches Recht (deutsch oder chinesisch) anzuwenden ist:

Artikel 17 EGBGB Scheidung

(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so unterliegt die Scheidung dem deutschen Recht, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte in diesem Zeitpunkt Deutscher ist oder dies bei der Eheschließung war.


welches Recht nun nach Artikel 17 gültig ist, besagt Artikel 14:

Artikel 14 EGBGB Allgemeine Ehewirkungen

(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.

(2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört.

(3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und
1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder
2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben.

Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen.

(4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht.


Hinsichtlich des Scheidungsrechtes und evtl. nachehelicher Unterhaltsverpflichtungen gilt also wahrscheinlich chinesisches Recht

Der deutsche Familienrichter muss sich daher dann nach diesem Recht richten. Wobei jedoch deutsche Familienrichter nicht selten mit der Anwendung der derzeit gültigen Rechtsvorschriften des anzuwendenden Rechts Schwierigkeiten haben (man erinnere sich an den Fall einer Frankfurter Richterin, die im Fall eines marokkanischen Paares die Scharia nutzte, statt korrekterweise das sehr fortschrittliche marokkanische Familienrecht...)

Hinsichtlich des Sorgerechtes für Kinder jedoch gilt grundsätzlich das Recht des ständigen Aufenthaltes, also in diesem Fall deutsches Recht.


Ganz unabhängig vom anzuwendenden Recht jedoch gilt, dass der beste Weg ist, dass die beiden sich irgendwie zu einer einvernehmlichen Regelung durchringen. Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich schneller und deutlich billiger und die Vereinbarung kann so getroffen werden, dass sie für beide Beteiligten eine akzeptable Lösung darstellt, wohingegen es bei einer strittigen Scheidung eigentlich nur Verlierer gibt (d.h. es gibt auch da Gewinner, nämlich die Anwälte, die mehr verdienen...)
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von ingo_001 »

otternase hat geschrieben:Ganz unabhängig vom anzuwendenden Recht jedoch gilt, dass der beste Weg ist, dass die beiden sich irgendwie zu einer einvernehmlichen Regelung durchringen. Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich schneller und deutlich billiger und die Vereinbarung kann so getroffen werden, dass sie für beide Beteiligten eine akzeptable Lösung darstellt, wohingegen es bei einer strittigen Scheidung eigentlich nur Verlierer gibt (d.h. es gibt auch da Gewinner, nämlich die Anwälte, die mehr verdienen...)
Dieser Punkt ist m.E. der Wichtigste.
Wenn zwischen den Beiden kein "Rosenkrieg" herrscht, sollten sie im EIGENEN INTERESSE und nicht zuletzt in dem des Kindes ALLES daran setzen sich gütlich zu trennen.
Und nochmal: Wozu die Anwälte reich machen?

In China kann man sich bei Einvernehmen innerhalb von 30 Minuten scheiden lassen - ohne nennenswerte Kosten.
Hier dauert es länger und ist KOSTENINTENSIVER - erst recht unter "Zuhilfenahme" der Anwälte.
Diesen Punkt solltest Du Beiden noch verdeutlichen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von Grufti »

Hinsichtlich des Scheidungsrechtes und evtl. nachehelicher Unterhaltsverpflichtungen gilt also wahrscheinlich chinesisches Recht

.....

Hinsichtlich des Sorgerechtes für Kinder jedoch gilt grundsätzlich das Recht des ständigen Aufenthaltes, also in diesem Fall deutsches Recht.
Zum "nachehelichen Unterhalt" gehört doch auch der Kindesunterhalt ??
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Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von otternase »

Grufti hat geschrieben:Zum "nachehelichen Unterhalt" gehört doch auch der Kindesunterhalt ??
Auch, aber nicht nur. Es gibt mindestens drei Formen des nachehelichen Unterhalts:
a) der Kindesunterhalt für das Kind
b) der Betreuungsunterhalt für denjenigen, der die Betreuung des Kindes nach der Trennung alleine oder überwiegend übernimmt und dafür teilweise oder vollständig seine berufliche Tätigkeit aufgibt
c) der Ehegattenunterhalt an den wirtschaftlich schwächeren Partner

Hinsichtlich a und b gilt in diesem Fall vermutlich deutsches Recht, hinsichtlich c chinesisches Recht
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von moon »

Hallo ihr alle

Vielen, vielen Dank für eure Antworten! Ist ja Wahnsinn, wieviel ihr hier postet :-)

So wie es aussieht, werden sie sich in China scheiden lassen. Die Scheidung ist keine "Kampfscheidung", es sind beide einverstanden. Nur halt muss alles, was damit zusammenhängt, noch genau geregelt werden.

Wer ist der "wirtschaftlich Schwächere", wenn jetzt beide zusammen ein Geschäft haben, das sie aufgeben? Sie haben beide die gleiche Ausbildung. Danach fangen im Prinzip beide "bei Null" an. wobei das Kind vermutlich bei der Mutter bleiben wird (er würde es aber sofort zu sich nehmen, nur will sie das nicht), die Mutter hat geschäftlich die besseren Kontakte, spricht auch besser deutsch. D.h., sie spricht fliessend deutsch und versteht auch alles, er "nur" ungefähr 80%.
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von nachteulegp »

hallo,
da ich mich von meiner jetziger Frau scheiden lasse.
Weiss ich, daß man sich scheiden lassen kann an den Ort wo man zu letzt zusammen gelebt hat.
Und Unterhaltanspruch wie früher gibt es seit neuesten für den EXpartner nicht mehr. Jeder muß für sein Leben selber aufkommen. Nur mit einen Kindesunterhalt muß er rechnen.
siehe hier: http://www.unterhalt-2008.de/Ehegattenu ... ortung.htm" target="_blank

mfg
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von Void »

nachteulegp hat geschrieben: da ich mich von meiner jetziger Frau scheiden lasse.

Datt hat aber nicht lange gehalten!
Als Stiller Mitlesr Erinnere ich mich noch an den Thread hier : http://forum.chinaseite.de/ftopic7395.html :roll:
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da hai
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Re: Scheidung/Alimente Deutschland/China?

Beitrag von da hai »

Void hat geschrieben:
nachteulegp hat geschrieben: da ich mich von meiner jetziger Frau scheiden lasse.

Datt hat aber nicht lange gehalten!
Als Stiller Mitlesr Erinnere ich mich noch an den Thread hier : http://forum.chinaseite.de/ftopic7395.html :roll:
Das dachte ich auch. Aber vielleicht war er bisher mit einer Deutschen verheiratet?
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