Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
druffie1979
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Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von druffie1979 »

Hallo!

Meine Freundin (Maanshan, Anhui 23 Jahre alt) möchte mich nun zum ersten Mal in Deutschland besuchen!
Wir kennen uns etwas mehr als 2 Jahre. Da ich bisher immer nach China gereist bin, möchte Sie nun nach Deutschland kommen um mich zu besuchen.
Ich habe mich bereits schlau gemacht, was zur Erteilung eines Besuchsvisum für bis zu 90 Tage benötigt wird.
die Verpflichtungserklärung habe ich Ihr bereits zukommen lassen (Kriterien werden von mir erfüllt, d.h. ich liege über der Einkommensgrenze von EUR 1.800 netto!), die Kosten für die Reise sind geklärt, Reisekrankenversicherung ist abgeschlossen etc.!

Nun meine Frage:
Meine Freundin hat vor etwa 6 Wochen Ihren Job verloren und ich weiß, ohne Job wird kein Visum!
Wie ist es trotzdem möglich, dass Sie problemlos ein Visum erhält?

Wer kann mir hierzu weiterhelfen?
Vielen Dank!
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ingo_001
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von ingo_001 »

druffie1979 hat geschrieben:Nun meine Frage:
Meine Freundin hat vor etwa 6 Wochen Ihren Job verloren und ich weiß, ohne Job wird kein Visum!
Wie ist es trotzdem möglich, dass Sie problemlos ein Visum erhält?

Wer kann mir hierzu weiterhelfen?
Vielen Dank!
Erstmal: Herzlich willkommen in unserem Forum,

leider siehts - trotz Deiner Verpflichtungserklärung - unter diesen Umständen eher düster aus, was die Erteilung eines Visums angeht, denn die ABH (Ausländerbehörde wird dann Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Deiner Freundin haben (kein Job in China) - sollten diese Zweifel von Deiner Freundin nicht GLAUBHAFT widerlegt werden können, wirds nichts mit dem Visum für sie.
Evtl. würde es helfen, wenn Ihre Familie eine Art finanzieller Bürgschaft für sie übernimmt. Das ist aber nur eine Idee von mir - ob man sich von deutscher Seite darauf einlässt .... möglich aber eher unwahrscheinlich.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Grufti »

ingo_001 hat geschrieben:^
..
Evtl. würde es helfen, wenn Ihre Familie eine Art finanzieller Bürgschaft für sie übernimmt. Das ist aber nur eine Idee von mir - ob man sich von deutscher Seite darauf einlässt .... möglich aber eher unwahrscheinlich.
Wie will eine deutsche ABH ihre Familie in China in Regreß nehmen, wenn sie nicht zurückfliegt ????
Schon aus dieser Überlegung heraus wird es nicht klappen...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
druffie1979
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von druffie1979 »

Das habe ich mir auch schon gedacht!
Prinzipiell muss sie dem Generalkonsulat in Shanghai Glaubwürdig darstellen, dass Sie wieder zurückfliegt!
Aber wie soll Sie das anstellen?
Bringt es was, wenn ich persönlich im Konsulat erscheine?
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Grufti »

druffie1979 hat geschrieben:Das habe ich mir auch schon gedacht!
Prinzipiell muss sie dem Generalkonsulat in Shanghai Glaubwürdig darstellen, dass Sie wieder zurückfliegt!
Aber wie soll Sie das anstellen?
Bringt es was, wenn ich persönlich im Konsulat erscheine?
Vielleicht meint er dann, daß sie ganz bestimmt nicht wieder kommt, ....weil ihr heiraten wollt :lol:

Ne...Ernst beiseite... ich kann Dir da keinen Rat geben... :oops: :(
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von ingo_001 »

Grufti hat geschrieben:Vielleicht meint er dann, daß sie ganz bestimmt nicht wieder kommt, ....weil ihr heiraten wollt :lol:

Ne...Ernst beiseite... ich kann Dir da keinen Rat geben... :oops: :(
Diese Wahrscheinlichkeit ist gar nicht mal so gering - soll heissen: Du könntest damit Deiner Freundin einen Bärendienst erweisen, weil sie sich dann sagen: Die kommt bestimmt nicht wieder, wenn sie erst mal in Deutschland ist.
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von ingo_001 »

Grufti hat geschrieben:Wie will eine deutsche ABH ihre Familie in China in Regreß nehmen, wenn sie nicht zurückfliegt ????
Schon aus dieser Überlegung heraus wird es nicht klappen...
Eine - von ihrer Familie - als "Rückkehr-Kaution" hinterlegte und bis zur Rückkehr seiner Freundin auf einem "Sperrkonto" eingezahlte grössere Menge Geld könnte dem Rückkehrwillen durchaus untermauern.
Aber das ist - wie gesagt - nur eine Idee ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Roger »

>>>Eine - von ihrer Familie - als "Rückkehr-Kaution" hinterlegte und bis zur Rückkehr seiner Freundin auf einem "Sperrkonto" eingezahlte grössere Menge Geld könnte dem Rückkehrwillen durchaus untermauern.
Aber das ist - wie gesagt - nur eine Idee ...<<<

Das ist gar nicht so abwegig, sondern sogar im Merkblatt für Besuchsreisen, http://www.peking.diplo.de" target="_blank so festgehalten.
Ein Deposit auf einem Konto in China läßt die Rückkehrbereitschaft hinreichend erkennen, kein Problem dann für ein Besuchervisum.

Eine andere Möglichkeit wäre, wenn einer in der Verwandschaft eine Firma hat, rot siegeln darf und das entprechende Firmendokument vorgelegt werden kann, dann können die relevanten Zeilen 19 und 20 im Antrag hinreichend ausgefüllt werden und dem Visum steht nichts mehr im Wege. So haben wir das auch mal erfolgreich gemacht.
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von sven-chongqing »

Hi Roger,

interessant mit dem Sperrkonto, ich hab zwar ähnliches hier auch schon gelesen, aber irgendwie nicht mehr weiter drüber nachgedacht.

Evt. beantragen wir so das Visum für meine Freundin, da ich im Mai auf den Ehrentag meines Dads muss und meine Familie, nach 1,5 Jahren, meine Freundin mal kennen lernen möchte.

Sie hat Arbeit, wir haben noch ne Bar, aber andere materielle Dinge wie z.B. eine Wohnung oder ein Auto stehen erst im Herbst an, wenn wir nicht nächstes Jahr eh ins Ausland (garantiert NICHT nach Deutschland) ziehen werden.

Vielen Dank für den Tipp, werde ich bei uns im Visumspost, mit Vermerk hier her, noch udpaten! Man(n) lernt nie aus ;-)

Cheers aus dem nächtlichen Chongqing,
Sven
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von sven-chongqing »

Hi,

sorry das ich mich nochmals melde, aber ich habe gerade, um 4.05Uhr, meine Studien der Visums PDFs und der FAQ der Botschaft in Beijing durch. Da finde ich aber nirdends nen Hinweis zum von Roger genannten Sperrkonto!

Hat evt. jemand genauere Infos, wenn möglich mit einem Link, hierzu? Die Suche hab ich ebenfalls bemüht und da gibt es ebenfalls mehr vage Informationen als konkrete Anhaltspunkte!

Cheers und gute Nacht,
Sven
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von hktraveller »

Auch wenn das nirgends steht, bin ich sicher dass das nur eine Frage des Betrages ist. Den wuerde Ich an der zustaendigen deutschen Vertretung erfragen. Einfach aus Deutschland anrufen.
Ich weiss dass Thailand ein Festgeld von 10000 RMB auf 6 Monate verlangt, bin aber auch ziemlich sicher dass das fuer Deutschland nicht reicht.
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Ron »

Meien damalige Freundin hat auch ein Touri-Visum für Deutschland bekommen
obwohl sie da auch keinen Job hatte (2007/2008), halt nur für 3 Wochen.
Das ist das max. das Sie dir geben werden, da Du sonst ja evt. heiraten könntest.
Rede bitte nicht von Heirat oder Verlobten gegenüber der Botschaft,
dann sieht die Botschaft gleich eine Heirat und es gibt kein Visum.

Ich empfehle Dir einen erklärenden Brief für die Botschaft beizulegen,
das hat damals bei uns auch funktioniert.
Rückflugticket oder 'Geldsicherheit' hatten wir damals nicht gemacht.

Ronny
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von druffie1979 »

Hallo!

Das Konsulat konnte ich bisher noch nicht erreichen (Extra heute morgen um 5 Uhr aufgestanden!)!

Nach Nachforschungen im Internet bei diversen Foren habe ich einiges heraus gefunden und nun habe ich folgendes mit meiner Freundin "geplant":

1. Sie kann dem Konsulat ein Sperrkonto in Form von einem Sparbuch mit wesentlich mehr als EUR 5.000,- nachweisen bzw. vorlegen
2. Zusätzlich zur VE werde ich einen Brief an das Konsulat richten, um das Verhältnis zwischen uns zu erläutern (kennengelernen; das ich bereits im Dez. 08 bei Ihr gewesen bin, das aus Freundschaft mittlerweile eine Liebe wurde usw. Verloben und Heiraten werde ich natürlich in keinster Form erwähnen!) und dafür garantiere, dass Sie wieder nach Hause fährt!
3. Eigentumsnachweiß für ein in china auf Ihr angemeldetes KFZ

Ich hoffe, dass dies als ausreichender Nachweis für die Rückreisebereitschaft ist!
Trotzdem werde ich weiterhin versuchen das Konsulat zu erreichen!
Roger
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von Roger »

sven-chongqing hat geschrieben:Hi,

sorry das ich mich nochmals melde, aber ich habe gerade, um 4.05Uhr, meine Studien der Visums PDFs und der FAQ der Botschaft in Beijing durch. Da finde ich aber nirdends nen Hinweis zum von Roger genannten Sperrkonto!
Sven
http://www.peking.diplo.de/Vertretung/p ... =Daten.pdf" target="_blank

Da steht u.A.:
Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers (z.B. Kontoauszüge der letzten 3 bis 6 Monate, Sparbuch, keine Depositzahlungen) im Original und eine Kopie.
sven-chongqing
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Re: Besuchsvisum für arbeitslose Chinesin

Beitrag von sven-chongqing »

Hi Roger,

den Satz hab ich auch gelesen. Dachte ursprünglich es gäbe eine Formulierung der Art "zahle 5.000€ auf ein gesperrtes Konto ein und gehe über Los" ;-)

Besten Dank das Du dich nochmals gemeldet hast,
cheers,
Sven
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