Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest
Verfasst: 02.09.2008, 21:36
Hallo und ni hao,
wir hoffen, dass uns jemand weiter helfen kann..
Meine Frau ist im November 2006 von China zu mir nach Berlin gezogen. Nachdem sie den Integrationskurs Deutsch, sowie weiterführende Deutschkurse erfolgreich absolviert hat, will sie jetzt ein ihrem erlernten Beruf als Krankenschwester woeter arbeiten.
In ihrer Heimatstadt Nanning (ca. 6 Mio. Einwohner) hat sie mehr als 10 Jahre als Krankenschwester in den Abteilungen "innere Medizin" und in der "Neurochirurgie" im renomiertesten Krankenhaus der Stadt (Peoples Hospital No. 1) gearbeitet.
Nanning ist die Hauptstadt der Provinz Guangxi und fungiert als "Aushängeschild" sowohl für den Tourismus als auch für internationale Investoren. Die Infrastruktur ist durchaus mit der westlicher Städte zu vergleichen. Dies schließt ausdrücklich auch den Standard der Krankenhäuser dort mit ein. Ich konnte mir davon persönlich ein Bild machen, denn ich war schon mehrmals für mehrere Wochen dort gewesen. In China trägt Nanning auch den Beinamen "Die grüne Stadt, weil sie - ähnlich wie Berlin - von vielen Parks und anderen Grünflächen durchzogen wird.
Also dachten wir, dass die Anerkennung des Krankenschwesterdiploms meiner Frau hier nichts im Wege steht. Aber, weit gefehlt. Wir haben nicht mit der deutschen Bürokratie gerechnet.
Die Sachlage:
In China gibt es den Ausbildungsberuf zur Krankenschwester nicht. Das heißt alle "Pflegeberufe" beginnen mit einer 3jährigen Ausbildung zur Krankenpfleger/in. Nach erfolgreichen Bestehen der Prüfung hat Mann/Frau die Möglichkeit sich nach einem weiteren Jahr intern z. B. zur Krankenschwester weiter zu qualifizieren, was meine Frau auch getan hatte. Beide Prüfungen (zur Krankenpflegerin und die zur Krankenschwester) wurden selbstverständlich vor den jeweiligen staatlichen Prüfungskommissionen abgelegt.
Folgende Urkunden hat meine Frau sowohl in China als auch hier in Deutschland amtlich notariell geglaubugen lassen:
1. Leistungsausstellung für Studierende (beinhaltet die theoretischen und praktischen Leistungen die sie während ihrer Ausbildung zur Krankenpflegerin erbracht hat). Zeit: 1992 -1995
2. Abschlussurkunde über die erfolgreich bestandene Ausbildung als Krankenpflegerin. Zeit: 1995
3. Berufsurkunde als Krankenschwester. Zeit 1996
4. Verdienstbescheinigung des Krankenhauses in dem sie gearbeitet hat.
* sämtliche Urkunden sind von den jeweiligen staatlichen Stellen in Chine ausgestellt
Meine Frau hat durchgehend von 1992 - 1995 zuerst als Krankenpflegerin und von 1996 - 2006 als Krankenschwester im selben Krankenhaus gearbeitet. Sie hat ihren Beruf gern ausgeübt und war bei Kollegen und Patienten gleichermaßen sowohl wegen ihrer beruflichen Qualifikation als auch ihrer Fürsorge für die Patienten sehr geschätzt. Sie war kurz vor der Ernennung zur Oberschwester, die nur deshalb nicht erfolgen konnte, weil meine Frau im November 2006 nach Berlin übergesiedelt ist.
Wir hatten eigentlich gedacht das meine Frau mit Ihrer Qualifikation hier keine Probleme haben würde schnell wieder in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Bei diversen Vorstellungsgesprächen und daraus resultierenden "Probetagen" wurde unsere Annahme noch bestärkt. Zumal sich auch die potentiellen Arbeitgeber und Kollegen sehr positiv geäussert hatten.
Es steht lediglich die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses als Krankenschwester aus.
Als wir dann dies bezüglich vor zwei Tagen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales waren, die in Berlin für die Anerkennung der betreffenden Berufsabschlüsse zuständig ist, wurde uns von der zuständigen Mitarbeiterin gesagt, es könne nur der Abschluss als Krankenpflegerin "angerechnet" werden. Was nichts anderes bedeutet als das meine Frau hier nur als Pflegehelferin (nicht mal als Pflegerin) arbeiten darf.
Wie kann es sein, dass definitiv qualifizierte und motivierte Fachkräfte hier so mit Nichtachtung sprich: nicht Anerkennung ihrer erbrachten Leistungen gestraft werden? Nur weil China kein EU-Staat ist wird hier willkürlich oder besser vorsätzlich aus politischen Gründen eine Grenze gezogen, die NICHTS mit der tatsächlichen Qualifikation zu tun hat. Ich kann und will einfach nicht glauben, dass alles was meine Frau (von 1992 - 2006) in einem anerkannt schweren Beruf geleistet hat, hier nur eine "Anrechnung" auf eine Ausbildung zur Krankenpflegerin wert sein soll.
Um hier gar als Krankenschwester arbeiten zu können müsste meine Frau NOCH EINMAL 2 JAHRE eine Krankenschwesterschule besuchen.
Ich sehe ja ein, das es in einzelnen Bereichen wie Pharmakologie, Nachschulungen geben muss. Aber das darf doch keinen Einfluss auf die berufliche Qualifikation als Solches haben. Jeder andere EU-Bürger der z. B. aus Polen oder Litauen kommt sollte doch da - objektiv betrachtet - in der gleichen Situation sein. Also, mit welcher NACHVOLLZIEBARER Begründung kann da meiner Frau die Anerkennung ihres Berufs verweigern? Wie gesagt: Nachschulungen sind nicht das Problem. Die Nichtanerkennung von qualifizierter und motivierter Arbeit - DAS ist das Problem.
Es wird immer propagiert, dass das Gesundheitswesen qualifizierte und motivierte Menschen braucht, die in diesem Bereich arbeiten sollen. Und dann - so etwas. Nur weil meine Frau aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland kommt, verwehrt man ihr hier die Anerkennung ihres Berufes. Das ist Diskriminierung - in Gesetze und Verordnungen verpackt - aber deshalb nicht weniger verwerflich - GANZ IM GEGENTEIL.
Im Grundgesetz steht doch u.a. "Alle Menschen sind gleich", "Die Würde des Menschen ist unantastbar", "Niemand darf wegen seiner Herkunft diskriminiert werden".
Ich hoffe ehrlich, dass uns jemand weiterhelfen kann. Es sollte doch möglich sein, einen Weg zu finden, damit meine Frau wieder weiter als Krankenschwester arbeiten kann, ohne dass sie nochmal 2 Jahre zur Schule gehen muss.
Fehlerhafte Gesetze sollten doch wohl korrigiert werden können, wenn es im Interesse der Menschen nötig ist.
Bürokratie über Alles - nur um ihrer selbst willen, das dürfte im 21. Jahrhundert ja wohl nicht mehr das Maß aller Dinge sein. Zumindest ist es nicht der Weissheit letzter Schluss.
Für hilfreiche Informationen sind wir schon vorab dankbar.
Vielleicht hat ja auch jemand anders änliche Erfahrungen gemacht..
Mit freundlichen Grüßen
Ingo
wir hoffen, dass uns jemand weiter helfen kann..
Meine Frau ist im November 2006 von China zu mir nach Berlin gezogen. Nachdem sie den Integrationskurs Deutsch, sowie weiterführende Deutschkurse erfolgreich absolviert hat, will sie jetzt ein ihrem erlernten Beruf als Krankenschwester woeter arbeiten.
In ihrer Heimatstadt Nanning (ca. 6 Mio. Einwohner) hat sie mehr als 10 Jahre als Krankenschwester in den Abteilungen "innere Medizin" und in der "Neurochirurgie" im renomiertesten Krankenhaus der Stadt (Peoples Hospital No. 1) gearbeitet.
Nanning ist die Hauptstadt der Provinz Guangxi und fungiert als "Aushängeschild" sowohl für den Tourismus als auch für internationale Investoren. Die Infrastruktur ist durchaus mit der westlicher Städte zu vergleichen. Dies schließt ausdrücklich auch den Standard der Krankenhäuser dort mit ein. Ich konnte mir davon persönlich ein Bild machen, denn ich war schon mehrmals für mehrere Wochen dort gewesen. In China trägt Nanning auch den Beinamen "Die grüne Stadt, weil sie - ähnlich wie Berlin - von vielen Parks und anderen Grünflächen durchzogen wird.
Also dachten wir, dass die Anerkennung des Krankenschwesterdiploms meiner Frau hier nichts im Wege steht. Aber, weit gefehlt. Wir haben nicht mit der deutschen Bürokratie gerechnet.
Die Sachlage:
In China gibt es den Ausbildungsberuf zur Krankenschwester nicht. Das heißt alle "Pflegeberufe" beginnen mit einer 3jährigen Ausbildung zur Krankenpfleger/in. Nach erfolgreichen Bestehen der Prüfung hat Mann/Frau die Möglichkeit sich nach einem weiteren Jahr intern z. B. zur Krankenschwester weiter zu qualifizieren, was meine Frau auch getan hatte. Beide Prüfungen (zur Krankenpflegerin und die zur Krankenschwester) wurden selbstverständlich vor den jeweiligen staatlichen Prüfungskommissionen abgelegt.
Folgende Urkunden hat meine Frau sowohl in China als auch hier in Deutschland amtlich notariell geglaubugen lassen:
1. Leistungsausstellung für Studierende (beinhaltet die theoretischen und praktischen Leistungen die sie während ihrer Ausbildung zur Krankenpflegerin erbracht hat). Zeit: 1992 -1995
2. Abschlussurkunde über die erfolgreich bestandene Ausbildung als Krankenpflegerin. Zeit: 1995
3. Berufsurkunde als Krankenschwester. Zeit 1996
4. Verdienstbescheinigung des Krankenhauses in dem sie gearbeitet hat.
* sämtliche Urkunden sind von den jeweiligen staatlichen Stellen in Chine ausgestellt
Meine Frau hat durchgehend von 1992 - 1995 zuerst als Krankenpflegerin und von 1996 - 2006 als Krankenschwester im selben Krankenhaus gearbeitet. Sie hat ihren Beruf gern ausgeübt und war bei Kollegen und Patienten gleichermaßen sowohl wegen ihrer beruflichen Qualifikation als auch ihrer Fürsorge für die Patienten sehr geschätzt. Sie war kurz vor der Ernennung zur Oberschwester, die nur deshalb nicht erfolgen konnte, weil meine Frau im November 2006 nach Berlin übergesiedelt ist.
Wir hatten eigentlich gedacht das meine Frau mit Ihrer Qualifikation hier keine Probleme haben würde schnell wieder in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Bei diversen Vorstellungsgesprächen und daraus resultierenden "Probetagen" wurde unsere Annahme noch bestärkt. Zumal sich auch die potentiellen Arbeitgeber und Kollegen sehr positiv geäussert hatten.
Es steht lediglich die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses als Krankenschwester aus.
Als wir dann dies bezüglich vor zwei Tagen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales waren, die in Berlin für die Anerkennung der betreffenden Berufsabschlüsse zuständig ist, wurde uns von der zuständigen Mitarbeiterin gesagt, es könne nur der Abschluss als Krankenpflegerin "angerechnet" werden. Was nichts anderes bedeutet als das meine Frau hier nur als Pflegehelferin (nicht mal als Pflegerin) arbeiten darf.
Wie kann es sein, dass definitiv qualifizierte und motivierte Fachkräfte hier so mit Nichtachtung sprich: nicht Anerkennung ihrer erbrachten Leistungen gestraft werden? Nur weil China kein EU-Staat ist wird hier willkürlich oder besser vorsätzlich aus politischen Gründen eine Grenze gezogen, die NICHTS mit der tatsächlichen Qualifikation zu tun hat. Ich kann und will einfach nicht glauben, dass alles was meine Frau (von 1992 - 2006) in einem anerkannt schweren Beruf geleistet hat, hier nur eine "Anrechnung" auf eine Ausbildung zur Krankenpflegerin wert sein soll.
Um hier gar als Krankenschwester arbeiten zu können müsste meine Frau NOCH EINMAL 2 JAHRE eine Krankenschwesterschule besuchen.
Ich sehe ja ein, das es in einzelnen Bereichen wie Pharmakologie, Nachschulungen geben muss. Aber das darf doch keinen Einfluss auf die berufliche Qualifikation als Solches haben. Jeder andere EU-Bürger der z. B. aus Polen oder Litauen kommt sollte doch da - objektiv betrachtet - in der gleichen Situation sein. Also, mit welcher NACHVOLLZIEBARER Begründung kann da meiner Frau die Anerkennung ihres Berufs verweigern? Wie gesagt: Nachschulungen sind nicht das Problem. Die Nichtanerkennung von qualifizierter und motivierter Arbeit - DAS ist das Problem.
Es wird immer propagiert, dass das Gesundheitswesen qualifizierte und motivierte Menschen braucht, die in diesem Bereich arbeiten sollen. Und dann - so etwas. Nur weil meine Frau aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland kommt, verwehrt man ihr hier die Anerkennung ihres Berufes. Das ist Diskriminierung - in Gesetze und Verordnungen verpackt - aber deshalb nicht weniger verwerflich - GANZ IM GEGENTEIL.
Im Grundgesetz steht doch u.a. "Alle Menschen sind gleich", "Die Würde des Menschen ist unantastbar", "Niemand darf wegen seiner Herkunft diskriminiert werden".
Ich hoffe ehrlich, dass uns jemand weiterhelfen kann. Es sollte doch möglich sein, einen Weg zu finden, damit meine Frau wieder weiter als Krankenschwester arbeiten kann, ohne dass sie nochmal 2 Jahre zur Schule gehen muss.
Fehlerhafte Gesetze sollten doch wohl korrigiert werden können, wenn es im Interesse der Menschen nötig ist.
Bürokratie über Alles - nur um ihrer selbst willen, das dürfte im 21. Jahrhundert ja wohl nicht mehr das Maß aller Dinge sein. Zumindest ist es nicht der Weissheit letzter Schluss.
Für hilfreiche Informationen sind wir schon vorab dankbar.
Vielleicht hat ja auch jemand anders änliche Erfahrungen gemacht..
Mit freundlichen Grüßen
Ingo