Vielleicht habe ich mich bei einigen Nationen geirrt. Aber hier in Frankfurt spielt eine Fussballerin aus Japan und die brauch keinen Sprachnachweis. Übrigends dann habe ich mich geiirt, aber ich bleibe dabei bei Korea Japan werden sehr große Ausnahmen gemacht. Ich könnte dir hier noch mehr Beispiele bringen von chinesischen Tischtennisspielern oder einer Volleyballspielerin. Japaner kenne ich einige die haben noch einen Sprachnachweis gebraucht. Mir ist nur aufgefallen, dass es die meisten Probleme mit der Türkei und China gibt. Außerdem ist mir die Diskussion um den Sprachnachweiss egal. Der erledigt sich bald von selber. Es ist nur noch eine Frage der Zeit wann das deutsche Monopol fällt.qpr hat geschrieben:Auch für Koreaner, Japaner etc. gilt dieser Sprachnachweis.edmund27 hat geschrieben:
Da unterliegst du einem Irtum. Im Aufenthaltsgesetz gibt ein paar Ausnahmen von Nationälitäten. Es gibt darüber viele Artikel von Staatsrechtler, die diese Reglung für Verfassungsmäßig bedenklich halten.Es ist auch schon eine Klage beim Verfassungsgericht wegen dieser Problematik anhängig.
Begründung ist hier es liegt ein Verstoß des Artikel 3 des Grundgesetzes vor.
Es gibt noch mehr Nationen ausser Korea z.B. Japan, Brasilien. Warum dies so gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das diese rassistische Selektion betreibt. Aber ich denke hat das auswärtige Amt schon Übung, wenn man die Nazivergangenheit dieses Amtes genauer betrachtet.![]()
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Aber da du ja immer alles besser weißt.....
FZF zum ungeborenen Kind
Re: FZF zum ungeborenen Kind
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
oder vielleicht sollte man das für die Frau nicht hoffen. Wenn sie wirklich ein so großes Interesse hätte, dann hätte sie ja auch selbständig die Prüfung ablegen können. (Das Visum wird nun mal von der Frau beantragt). Also, es gilt wohl hier das Motto: Wenn's der Hesse nicht bringt, bleib ich da. Und jetzt alle zusammen:qpr hat geschrieben:Ich hoffe nur für deine Frau, daß der Sprachtest wirklich bald fällt und sie nicht weiter darunter leiden muß, daß du dich für was besseres hälst.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
"Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf."
Quelle: http://www.goethe.de/lrn/prj/egn/deindex.htm
Hier irrt das Goethe-Institut. Gilt nicht für alle.
Quelle: http://www.goethe.de/lrn/prj/egn/deindex.htm
Hier irrt das Goethe-Institut. Gilt nicht für alle.
Re: FZF zum ungeborenen Kind
qpr hat geschrieben:Profisportler brauchen auch keinen Sprachnachweis.edmund27 hat geschrieben:
Vielleicht habe ich mich bei einigen Nationen geirrt. Aber hier in Frankfurt spielt eine Fussballerin aus Japan und die brauch keinen Sprachnachweis. Übrigends dann habe ich mich geiirt, aber ich bleibe dabei bei Korea Japan werden sehr große Ausnahmen gemacht. Ich könnte dir hier noch mehr Beispiele bringen von chinesischen Tischtennisspielern oder einer Volleyballspielerin. Japaner kenne ich einige die haben noch einen Sprachnachweis gebraucht. Mir ist nur aufgefallen, dass es die meisten Probleme mit der Türkei und China gibt. Außerdem ist mir die Diskussion um den Sprachnachweiss egal. Der erledigt sich bald von selber. Es ist nur noch eine Frage der Zeit wann das deutsche Monopol fällt.![]()
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Und wie schon geschrieben, du weißt ja sowieso alles besser und bist unbelehrbar.
Ich hoffe nur für deine Frau, daß der Sprachtest wirklich bald fällt und sie nicht weiter darunter leiden muß, daß du dich für was besseres hälst.
Leider muss ich dich auch hier entäuschen. Was meine Frau angeht, weiß ich es auch wieder besser. Meine Frau leidet nicht. Bist du jetzt entäuscht, weil ich es auch hier wieder besser weiß. Nur ein Rat von mir. Wenn du Aussagen über andere Menschen machst, dann solltest du dich mit deinen Äußerungen etwas zurückhalten. Unbelehrbar bin ich nicht, dass wäre tödlich. Ich lerne viel und sehr schnell.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
Aha, noch einer der meine Situation besser kennt als ich. Respekt, du scheinst so ein richtiger Hellseher zu sein. Aber danke für die Info, so habe ich die Sache noch gar nicht betrachtet. Und dann noch eines, das FZF ist eine gemeinsame Sache von meiner Frau und mir. Und das habe ich alles mit der Vollmacht meiner Frau erledigt. Wir waren dazu gemeinsam in der Botschaft. Ich bin quasi Ihr Rechtsbeistand.tigerprawn hat geschrieben:oder vielleicht sollte man das für die Frau nicht hoffen. Wenn sie wirklich ein so großes Interesse hätte, dann hätte sie ja auch selbständig die Prüfung ablegen können. (Das Visum wird nun mal von der Frau beantragt). Also, es gilt wohl hier das Motto: Wenn's der Hesse nicht bringt, bleib ich da. Und jetzt alle zusammen:qpr hat geschrieben:Ich hoffe nur für deine Frau, daß der Sprachtest wirklich bald fällt und sie nicht weiter darunter leiden muß, daß du dich für was besseres hälst.![]()
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
Wir recht du hast. Kann man schön auf der Webseite www.migazin.de nachlesen.Capt. hat geschrieben:"Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf."
Quelle: http://www.goethe.de/lrn/prj/egn/deindex.htm
Hier irrt das Goethe-Institut. Gilt nicht für alle.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
Update 11.06.
(Anhängen an den Eingangsthreat funktioniert leider nicht.)
Heute war ich bei der ABH.
Die eigentliche Sachbearbeiterin ist 3 Wochen im Urlaub, also ab zur Vertretung.
Der gute Mann hatte erstmal gar keinen Überblick, weil er die Unterlagen noch nicht gelesen hat.
Zunächst wollte er mir erzählen, dass es FZF zum ungeborenen Kind nicht gibt, A1 benötigt wird, und Gehaltsnachweise auch.
Mit einem simplen "stimmt so nicht" (mit kleiner Erläuterung) war das vom Tisch.
Auch mit dem Hintergrund "wenn meine Kollegin das auch so sieht, wird es schon stimmen".
Gehaltsnachweise durfte er trotzdem haben, wenns ihn glücklich macht...außerdem hatte ich die eh parat. FZF zum ungeborenen Kind gibts doch, und A1 braucht man da nicht.
Die Botschaft in Beijing wurde für doof befunden.
Jetzt darf ich Anfang August nochmal anfragen, ob der spaß nun durch ist, oder nicht.
Wobei sie sich mit "oder nicht" ohnehin keinen Gefallen tun würden, also gehe ich mal weiterhin davon aus, dass das ganze kein Problem ist.
(Anhängen an den Eingangsthreat funktioniert leider nicht.)
Heute war ich bei der ABH.
Die eigentliche Sachbearbeiterin ist 3 Wochen im Urlaub, also ab zur Vertretung.
Der gute Mann hatte erstmal gar keinen Überblick, weil er die Unterlagen noch nicht gelesen hat.
Zunächst wollte er mir erzählen, dass es FZF zum ungeborenen Kind nicht gibt, A1 benötigt wird, und Gehaltsnachweise auch.
Mit einem simplen "stimmt so nicht" (mit kleiner Erläuterung) war das vom Tisch.
Auch mit dem Hintergrund "wenn meine Kollegin das auch so sieht, wird es schon stimmen".
Gehaltsnachweise durfte er trotzdem haben, wenns ihn glücklich macht...außerdem hatte ich die eh parat. FZF zum ungeborenen Kind gibts doch, und A1 braucht man da nicht.
Die Botschaft in Beijing wurde für doof befunden.
Jetzt darf ich Anfang August nochmal anfragen, ob der spaß nun durch ist, oder nicht.
Wobei sie sich mit "oder nicht" ohnehin keinen Gefallen tun würden, also gehe ich mal weiterhin davon aus, dass das ganze kein Problem ist.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Re: FZF zum ungeborenen Kind
sehr interessant Das zeigt doch genau den Zustand der Republik an.Lotti hat geschrieben:Update 11.06.
(Anhängen an den Eingangsthreat funktioniert leider nicht.)
Heute war ich bei der ABH.
Die eigentliche Sachbearbeiterin ist 3 Wochen im Urlaub, also ab zur Vertretung.
Der gute Mann hatte erstmal gar keinen Überblick, weil er die Unterlagen noch nicht gelesen hat.
Zunächst wollte er mir erzählen, dass es FZF zum ungeborenen Kind nicht gibt, A1 benötigt wird, und Gehaltsnachweise auch.
Mit einem simplen "stimmt so nicht" (mit kleiner Erläuterung) war das vom Tisch.
Auch mit dem Hintergrund "wenn meine Kollegin das auch so sieht, wird es schon stimmen".
Gehaltsnachweise durfte er trotzdem haben, wenns ihn glücklich macht...außerdem hatte ich die eh parat. FZF zum ungeborenen Kind gibts doch, und A1 braucht man da nicht.
Die Botschaft in Beijing wurde für doof befunden.
Jetzt darf ich Anfang August nochmal anfragen, ob der spaß nun durch ist, oder nicht.
Wobei sie sich mit "oder nicht" ohnehin keinen Gefallen tun würden, also gehe ich mal weiterhin davon aus, dass das ganze kein Problem ist.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
Für ein Ungeborenes A1, das sollte auch dLotti hat geschrieben:Zunächst wollte er mir erzählen, dass es FZF zum ungeborenen Kind nicht gibt, A1 benötigt wird, und Gehaltsnachweise auch.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
Dann sind wir doch einer Meinung!edmund27 hat geschrieben: Meine Frau leidet nicht.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind
Auszug aus dem Visumhandbuch - Nachweis - SprachkenntnisseLotti hat geschrieben:Zunächst wollte er mir erzählen, dass es FZF zum ungeborenen Kind nicht gibt, A1 benötigt wird, und Gehaltsnachweise auch.
2. Parallele Ansprüche auf Familiennachzug als Ehegatte und als Elternteil
Kommt im Einzelfall sowohl der Familiennachzug als Ehegatte als auch als
personensorgeberechtigter Elternteil zum minderjährigen Kind in Betracht
(Anspruchskonkurrenz), so können die Zuzugsansprüche auf Ehegatten- und auf
Kindernachzug jeweils unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Die
Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft ist in beiden Fällen nach Art. 6 GG
grundrechtlich besonders geschützt. Die Einreise im Wege des Kindernachzugs stellt
in diesen Fällen keine missbräuchliche Umgehung des ausschließlich für den
Ehegattennachzug geltenden Sprachnachweises dar, wenn der betreffende
Antragsteller noch nicht über einfache Deutschkenntnisse verfügt. Wird der
Kindernachzug beantragt, kann hierbei ein Sprachnachweis deshalb auch nicht in
analoger Anwendung verlangt werden. Antragsteller sind bei der Visumbeantragung in
derartigen Fällen hierüber zu beraten.
Ich würde dieses zwar nicht so schreiben aber leider trifft es zu.Lotti hat geschrieben:Die Botschaft in Beijing wurde für doof befunden.
Dazu brauche ich nur die Korrespondenz zwischen ABH und der Deutschen Auslandsvertretung in unseren Fall lesen.
Auszug aus der VWV zum Aufenthaltsgesetz:Lotti hat geschrieben:jetzt darf ich Anfang August nochmal anfragen, ob der spaß nun durch ist, oder nicht.
28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden.
Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
......
Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere – z. B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft – auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann.
Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen.
Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: FZF zum ungeborenen Kind
Genau das ist der springende Punkt.Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann.
Im laufe des August ist rechtzeitig, da Deadline Anfang September ist.
Aus persönlicher Sicht natürlich nicht angenehm, aber im Rahmen der Regelung.
Kurz und knackig, warum noch schönschreiben?Ich würde dieses zwar nicht so schreiben aber leider trifft es zu.
Für ein Ungeborenes A1, das sollte auch den Deutschen Amtsschimmel nachdenklich stimmen
Ich sehe da wie gesagt momentan kein Problem.
Die Rechtslage ist klar.
Der neue Sachbearbeiter hat den ganzen Kram auch erst heut auf den Tisch bekommen, und noch nicht gelesen.
Ich gehe ja mal ganz stark davon aus, dass er das noch nachholt, bevor er sein X drunter setzt.
Freundlich war er ebenso, wie die Dame zuvor, darüber kann man sich also nicht beklagen.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Re: FZF zum ungeborenen Kind
Update 16.07.2012
Heute ist das Visum da!!!


Heute ist das Visum da!!!


In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Re: FZF zum ungeborenen Kind
@Lotti
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute in Deutschland
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute in Deutschland
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: FZF zum ungeborenen Kind
Danke 
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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