Einreise nach Tibet
Re: Einreise nach Tibet
Bei der Frage, ob dein Gesuch ohne Grund abgelehnt wird, kommt es wohl stark darauf an, weswegen du in der Schweiz bist.
Wenn deine Eltern oder Großeltern aus politischen Gründen aus Tibet geflohen sind und vor der "Befreiung" einer gewissen "Klasse" angehörten, mag das schon sein (ich kenne die Befindlichkeiten in dieser Hinsicht aber nicht so genau).
Aber da deine Geschwister schon mit Besuchervisum dort waren, dürfte es bei dir auch gehen. Nur mit deiner Freundin wird das vielleicht ein bisschen schwierig....
Wenn deine Eltern oder Großeltern aus politischen Gründen aus Tibet geflohen sind und vor der "Befreiung" einer gewissen "Klasse" angehörten, mag das schon sein (ich kenne die Befindlichkeiten in dieser Hinsicht aber nicht so genau).
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- de guo xiong
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Re: Einreise nach Tibet
Aber LaoGai, der Punkt heißt doch "探亲/ Besuch von Familienangehörigen oderlaogai hat geschrieben:Hast du dann im Visumantrag unter Punkt 2 auch immer brav "探亲 / Visiting Relatives" angekreuzt?Aremonus hat geschrieben:Das habe ich bis danhin noch nie gebraucht - eine schriftliche Einladung durch einen Chinesen hat stets ausgereicht, um das Besuchervisum zu erhalten. Dasselbe galt auch umgekehrt für Europa.Um ein Besuchsvisum für die VR China zu bekommen muss man einen Verwandtschaftsnachweis zu einem chinesischen Staatsbürger beifügen
Freunden" - Ich habe diesen Punkt immer brav angekreuzt, wenn ich meine Verlobte besucht habe und meine Eltern haben es auch beim Besuch in China angekreuzt ... es wurde nie nach irgendwelchen Nachweisen gefragt .....
de guo xiong, der immer noch nicht verstehen kann warum oft geraten wird, als Zweck Tourismus und nicht wahrheitsgemäß Verwandten-/Freundebesuch anzkreuzen
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Re: Einreise nach Tibet
Ich habe heute nochmal das Antragsformular und das Merkblatt angeschaut. Es stimmt, es gibt dort keine Passagen, wo man nach irgendwelchen Angaben zu der besuchten Person gefragt wird.de guo xiong hat geschrieben: de guo xiong, der immer noch nicht verstehen kann warum oft geraten wird, als Zweck Tourismus und nicht wahrheitsgemäß Verwandten-/Freundebesuch anzkreuzen
Ich habe jetzt keinen Beweis, aber ich bin mir sicher, dass das früher anders war (vor 2009). Da musste man meiner Erinnerung nach sämtliche Daten der besuchten Person angeben und auch nachweisen (mit Pass-Kopien, o.ä.). Das war nämlich der Grund, warum ich damals "Tourismus" angegeben habe. Meine Freundin hatte kein Hukou für Shanghai, und ich wollte sie nicht in Schwierigkeiten bringen.
Rückblickend vielleicht eine völlig unbegründete Sorge, aber hinterher ist man immer schlauer.
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Re: Einreise nach Tibet
Interessanter Punkt.Bernhard hat geschrieben:Ich habe jetzt keinen Beweis, aber ich bin mir sicher, dass das früher anders war (vor 2009). Da musste man meiner Erinnerung nach sämtliche Daten der besuchten Person angeben und auch nachweisen (mit Pass-Kopien, o.ä.). Das war nämlich der Grund, warum ich damals "Tourismus" angegeben habe.
Probier mich auch grad zu erinnern, ob es früher (bei mir seit 2005) anders war und muss dazu sagen: Nein, war es nicht (wenn mich meine Erinnerung da nicht täuscht).
Ich schliess mich da also dgx an.
Wo allerdings nach Aufenthaltsadressen gefragt wurde und wird: Bei den Entry Cards.
Vielleicht meinst Du die?
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Einreise nach Tibet
nein, ich meine nicht die Entry Card. Da musste man das auch angeben, aber ich glaube mich zu erinnern, dass man auch auf dem Antragsforumular sämtliche Daten der besuchten Person angeben musste. Sodass ich noch dachte "das ist ja wohl eine Frechheit, was die alles wissen wollen, Pass-Nr., Telefonnr. etc."
Aber wie gesagt.... Vor Gericht würde ich es nicht beeiden. Vielleicht spielt mir meine Erinnerung ja tatsächlich einen Streich.
Um noch mal auf den Fall so-nees zurückzukommen: Ich weiß nicht, wie es mit der Tibet-Permit aussieht. Da gelten bezüglich Besuch vielleicht ganz andere Regelungen.
Aber wie gesagt.... Vor Gericht würde ich es nicht beeiden. Vielleicht spielt mir meine Erinnerung ja tatsächlich einen Streich.
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Re: Einreise nach Tibet
Bei dem Punkt bin ich auch raus.Bernhard hat geschrieben:Um noch mal auf den Fall so-nees zurückzukommen: Ich weiß nicht, wie es mit der Tibet-Permit aussieht. Da gelten bezüglich Besuch vielleicht ganz andere Regelungen.
Aber die Tibet-"Aktivisten" unter uns müssten da ja weiter helfen können.
Kann mir allerdings auch vorstellen, dass sich in Sachen Tibet die Konditionen da auch des Öfteren ändern könnten, sodass ich immer die chin. Botschaft als Info-Anlaufstelle nutzen würde.
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Re: Einreise nach Tibet
Nö, im Visumantrag für Schweizer steht es so wie ich es geschrieben habe . Und 探亲 bezeichnet im Chinesischen nur den Besuch von Verwandtende guo xiong hat geschrieben:Aber LaoGai, der Punkt heißt doch "探亲/ Besuch von Familienangehörigen oder Freunden"laogai hat geschrieben:Hast du dann im Visumantrag unter Punkt 2 auch immer brav "探亲 / Visiting Relatives" angekreuzt?
Davon abgesehen gibt es eigentlich kein reines "Besuchsvisum", das ist nämlich unter Touristenvisum (Typ L, steht für 旅游, also Tourismus oder Reisen) zusammengefasst.
Zu Tibetreisen findet sich übrigens auf der Seite der chinesischen Botschaft in der Schweiz folgender Hinweis:
Wäre schön wenn so-nee berichten könnte, wie "sein" Fall letztendlich ausgegangen ist. Warum sollte ihm die Einreise verwehrt werden, wenn seine Geschwister problemlos nach Lhasa reisen konnten?EMBASSY OF THE PEOPLE'S REPUBLIC OF CHINA IN SWITZERLAND hat geschrieben:Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel.: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig.
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Re: Einreise nach Tibet
okay, einen schweizer Antrag habe/mußte ich noch nie ausfüllen - gebe mich geschlagenlaogai hat geschrieben:Nö, im Visumantrag für Schweizer steht es so wie ich es geschrieben habe . Und 探亲 bezeichnet im Chinesischen nur den Besuch von Verwandtende guo xiong hat geschrieben:Aber LaoGai, der Punkt heißt doch "探亲/ Besuch von Familienangehörigen oder Freunden"laogai hat geschrieben:Hast du dann im Visumantrag unter Punkt 2 auch immer brav "探亲 / Visiting Relatives" angekreuzt?
Aus diesem Grund spreche ich eh meist vom L-Visum mit Grund Besuch ....laogai hat geschrieben:Davon abgesehen gibt es eigentlich kein reines "Besuchsvisum", das ist nämlich unter Touristenvisum (Typ L, steht für 旅游, also Tourismus oder Reisen) zusammengefasst
de guo xiong, immer noch nicht überzeugt, warum er etwas anderes ankreuzen sollte
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Re: Einreise nach Tibet
Auf englisch heisst es doch immer "visiting family/friends", wenn es um den Zweck der Reise geht. Zumindest Als ich vor 2 Jahren über CNY einen Freund besucht habe ging das ohne Probleme, ich hatte glaube ich nur Name und Stadt ausgefüllt. Der Freund ist deutscher und hat einen Residence Permit. Visumstyp war L. Auch im Fall des Threaderőffners ist das IMHO der korrekte Reisezweck für beide.
Bin auch gespannt wie die Sache ausgeht. Wenn er nicht "bekannt" ist denke ich aber ihr bekommt das hin.
Bin auch gespannt wie die Sache ausgeht. Wenn er nicht "bekannt" ist denke ich aber ihr bekommt das hin.
Re: Einreise nach Tibet
Hallo so nee,
Ich bin aus D. nahe der CH Grenze meine Ehefrau kommt auch aus dem westlichen Teil Chinas
Aus meiner Erfahrung, kann man in deinem Fall von Seiten der Behörde alles mögliche erleben.
Und das ganze muß nicht logisch oder sonst irgendwie nachvollziehbar sein.
Es würde mich freuen wenn Du uns mitteilen könntest wie der Fall ausging?
Liebe Grüße
Thomas
Ich bin aus D. nahe der CH Grenze meine Ehefrau kommt auch aus dem westlichen Teil Chinas
Aus meiner Erfahrung, kann man in deinem Fall von Seiten der Behörde alles mögliche erleben.
Und das ganze muß nicht logisch oder sonst irgendwie nachvollziehbar sein.
Es würde mich freuen wenn Du uns mitteilen könntest wie der Fall ausging?
Liebe Grüße
Thomas
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