Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

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Be_happy
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Re: Briefkopf von Botschaften ohne Anschrift u. a.

Beitrag von Be_happy »

sanctus hat geschrieben:... Aber selbst wenn der Bescheid ohne Briefkopf mit Adresse etc. ist, so heißt das zwar wirklich, dass der Bescheid nichtig ist, es heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass dann ein Anspruch auf das Gegenteilige besteht. Im Prinzip heißt das nur, dass die Entscheidung noch ausstehend ist. Ich befürchte also, dass sich daraus kaum etwas Vorteilhaftes für dich/ euch ergibt.
Nein, mich bzw. uns betrifft das nicht, wir haben einen guten Anwalt und der hat das Visum für meine Frau damals ohne Probleme bekommen. Das hier ist aus unserem Umfeld. Visum wurde abgelehnt, und damit dürfte - wie auch Du das siehst - die Rechtsmittelfrist nicht - wie Juristen so verquer sagen - "in Gang gesetzt" sein.

Darauf wollte ich hinaus, für Betroffene.
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