Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von ingo_001 »

otternase hat geschrieben: [ ... ] dh. selbst wenn Jurufi die Ehe in China führen wollte, ist noch lange nicht gesagt, dass dies ihm auch möglich wäre.
Also kein Problem!
Das heisst m.E. nicht, dass es völlig ausgeschlossen ist.
Deshalb ja auch mein Tipp mit der ABH.
Vielleicht gibts ja hier im Forum eine vergleichbare Ehe-Konstellation - oder jemand kann anderweitig vergleichbare Fälle nennen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von happyfuture »

otternase hat geschrieben:China kennt keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, auf die ein Ausländer allein durch die Ehe mit einem Chinesen/einer Chinesin einen Anspruch hätte...
Das ist so nicht richtig! Ich kenne die Gesetze in CN nicht genau, jedoch habe ich aufgrund meiner CN Ehefrau ein unbegrenztes Jahresvisum erhalten (SuFu "Monstervisum"), ohne irgendwelche LU Nachweise, jederzeit verlängerbar ...
otternase hat geschrieben:... dh. selbst wenn Jurufi die Ehe in China führen wollte, ist noch lange nicht gesagt, dass dies ihm auch möglich wäre.
Ich vermute, dass dies andere, persönliche Gründe hat (sollte er uns mitteilen) :roll:

Ich habe in CN geheiratet und niemand hat mich später zum Visumantrag meiner Frau wegen LU befragt ... vielleicht auch nur, weil ich einen so seriösen Eindruck hinterlasse :mrgreen:
Jurufi
Neuling
Beiträge: 17
Registriert: 11.11.2009, 21:23

Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

otternase hat geschrieben:... dh. selbst wenn Jurufi die Ehe in China führen wollte, ist noch lange nicht gesagt, dass dies ihm auch möglich wäre.
Ich vermute, dass dies andere, persönliche Gründe hat (sollte er uns mitteilen) :roll:
Natürlich hat das Persönliche Gründe.

1. Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium.
2. Ich studiere im 2 Semester ( Informatik mit Schwerpunkt auf der Mathematik) und werde mein Studium voraussichtlich 2013 abschließen.
3. Ich habe Nie in China gelebt und Ich spreche auch kein Chinesisch, abgesehen von den Chancen die Ich ( nicht ) habe, ist es mir nicht mal möglich einen Job zu finden der einigermaßen bezahlt wird ( Ich habe keine Qualifikationen, nur das Abitur ).


Ich habe zwar gelesen das es welche gibt die Englisch unterrichten, aber

- bin Ich nicht so gut in Englisch, das ich es gewissenhaft unterrichten könnte.
- ist das für mich keine langfristige Lösung da wohl nicht sonderlich Zukunftssicher
- keine vorhersehbaren Aufstiegschancen.
- keine gute Bezahlung.


Ich hätte gerne einen Akademischen Abschluss im Bereich der Mathematik und Informatik, da mich diese Bereiche Interessieren :wink:
otternase
VIP
VIP
Beiträge: 1504
Registriert: 06.02.2007, 15:53
Hat sich bedankt: 34 Mal
Danksagung erhalten: 29 Mal

Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

Jurufi hat geschrieben:1. Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium.
2. Ich studiere im 2 Semester ( Informatik mit Schwerpunkt auf der Mathematik) und werde mein Studium voraussichtlich 2013 abschließen.
3. Ich habe Nie in China gelebt und Ich spreche auch kein Chinesisch, abgesehen von den Chancen die Ich ( nicht ) habe, ist es mir nicht mal möglich einen Job zu finden der einigermaßen bezahlt wird ( Ich habe keine Qualifikationen, nur das Abitur ).
ich denke, dass Punkt 3 für die ABH am überzeugensten ist, da die Verwaltungsvorschriften ja gerade nach "engen Bindung" des Deutschen an das Heimatland des Partners fragen, die gegeben wäre, wenn Du dort schon lange gearbeitet hättest und die Sprache fliessend beherrscht oder gar, wenn Du neben der deutschen auch die chinesische Staatsbürgerschaft hättest. In Deinem Fall würde ich mir keine Sorgen machen, dass ein FZF-Visumsantrag an diesem Punkt scheitern könnte (und damit, um die Eingangsfrage zu beantworten, auch nicht, ob fehlende Lebensunterhaltssicherung ein Hinderungsgrund sein wird)
Benutzeravatar
Attila
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 968
Registriert: 03.05.2007, 19:11
Wohnort: Bayern

Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Attila »

Jurufi hat geschrieben: 3. Ich habe Nie in China gelebt und Ich spreche auch kein Chinesisch, abgesehen von den Chancen die Ich ( nicht ) habe, ist es mir nicht mal möglich einen Job zu finden der einigermaßen bezahlt wird ( Ich habe keine Qualifikationen, nur das Abitur ).
Damit dürfte das Thema Regelausnahme vom Tisch sein. Bei Euch muss also nach der Regel entschieden werden, ohne eine Ausnahme zu machen. :wink:

Die Regel besagt: Bei einer FZF zu einem Deutschen ist der Lebensunterhalt völlig egal. D.h. selbst wenn Du Harz IV (auch als ALG II bekannt) beziehen würdest und keine Familie im Rücken hättest, muss der FZF stattgegeben werden.
Siehe dazu hunderte Beitäge auf:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe

Also: Deine Frau stellt einfach einen Antrag auf FZF und damit ist das Thema erledigt. :wink:

Die einzige Möglichkeit dann noch eine Ablehnung zu erhalten ist wenn die Botschaft / das Konsulat oder die ABH eine Scheinehe vermutet. Dagegen kann man aber in einem FZF Verfahren mit hohen Erfolgsaussichten klagen.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

Got Pork?
Benutzeravatar
Attila
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 968
Registriert: 03.05.2007, 19:11
Wohnort: Bayern

Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Attila »

Jurufi hat geschrieben: Gibt es Überhaupt Leistungen die Sie auch beziehen kann?
Nunja, da ich es oben schon angesprochen habe:

Vor dem Gesetz bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft wenn Ihr hier in DE zusammen lebt. Demnach hätte Deine (zukünftige) Frau auch Anspruch auf Leistungen nach SGB II (-> ALG II). Theoretisch könnten dann sogar die Sprachkurse bis zum C1 Niveau von Vater Staat finanziert werden um sie für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Diese Frage ist jedoch eher akademisch. Da Du einen solventen familiären Hintergrund zu haben scheinst und ihr damit wahrscheinlich gar nicht Anspruchsberechtigt seid.

Herausfinden: Harz IV Rechner:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4- ... chner.html
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

Got Pork?
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Baidu [Spider], Bing [Bot], Google [Bot] und 17 Gäste