Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

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Jurufi
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Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

Hallo Liebe Community

Ich und meine Freundin sind nun seit 4 Jahren zusammen und wir glauben das mit uns hat Zukunft.
Wir möchten daher Heiraten und zusammenziehen, wohlgemerkt möchten wir erst mal in Deutschland Leben.

Meine Freundin ist 25 und Ich 23.

Momentan sieht es so aus das Ich noch die nächsten 3 Jahre studiere, Sie hat Ihr Studium bereits vor 3 Jahren abgeschlossen und arbeitet seitdem in einer Firma, die Computer Zubehör für Großkunden verkauft.

Welche Papiere für die Heirat von Nöten sind weiß Ich bereits, auch das Sie das A1 braucht um später die Familienzusammenführung zu beantragen.

Jetzt kann ich mir aber vorstellen, das Ich Nachweisen muss das Ich das Einkommen habe um sie zu verpflegen , damit wir das Visum für Sie bekommen richtg?

Gut Ich bin Student, ich habe kein Einkommen.

Wenn dem so ist, gibt es eine Möglichkeit das wir trotzdem ein Visum bekommen damit wir Zusammen Leben können?

Eine Bürgschaft seitens meiner Familie wäre möglich ( Haus + Eigentumswohnung ), falls wir damit weiterkommen.

Wir haben uns Gedacht das wir im Haus meiner Familie zusammen mit meinen Eltern und meinen Groß Eltern leben, das Haus ist Groß genug für 3 Familien, daher bräuchten wir auch keine Wohnung finanzieren weil wir dort Mietfrei leben könnten.

Gibt es Überhaupt Leistungen die Sie auch beziehen kann?

Sie hätte die Qualifikation einen Job in der Branche zu finden wo Sie jetzt auch arbeitet, aber das wird sich erst mal durch mangelnde Deutsch Kenntnisse hinausziehen.

Ich weiß viele Fragen, vielleicht kann mir aber Jemand dennoch einen Rat geben.

Gruß Jurufi
otternase
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

entscheidend für diese Frage sind zwei Punkte:
welche Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeiten hast Du? welche Staatsangehörigkeit hat Deine Freundin?
Jurufi
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

Ich habe die Deutsche- und meine Freundin die Chinesische Staatsangehörigkeit.
otternase
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

ich zitiere mal von i4a:

Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

um es als Entscheidungsbaum aufzubauen:

a)
- um ein Hochzeitsvisum zu erhalten (also wenn Ihr in D heiraten wollt) wird eine Verpflichtungserklärung benötigt, also eine Verpflichtung zur Übernahme anfallender Kosten durch den Einladenden (entweder der künftige Ehepartner oder auch ein Dritter), die gültig ist vom Zeitpunkt der Einreise bis entweder zur Hochzeit oder -falls diese doch nicht stattfindet- bis zur Ausreise. Für eine wirksame Verpflichtungserklärung muss die finanzielle Leistungsfähigkeit des VE-Gebers nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden -> Sicherung Lebensunterhalt erforderlich
- wenn Ihr hingegen bereits verheiratet seid (also in CN geheiratet habt), beantragt Ihr ein Familienzusammenführungsvisum (FZF) dann gibt es folgende Entscheidungen:

- handelt es sich um die FZF eines Nichtdeutschen bzw. Nichteuropäers zu einem nichtdeutschen bzw. nichteuropäischen Partner oder Familienmitglied, so muss der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfen gesichert sein -> trifft bei Euch nicht zu
- handelt es sich um die FZF eines Nichtdeutschen bzw. Nichteuropäers zu einem deutschen Kind oder eines minderjährigen Nichtdeutschen bzw. Nichteuropäers zu einem deutschen Elternteil, so ist die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erforderlich -> trifft bei Euch allerdings auch nicht zu
- könnte allerdings zutreffen, wenn Ihr ein Kind zeugt: das Kind eines Deutschen hat automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (egal, welche Staatsangehörigkeit der andere Elternteil hat und wo es geboren wird), somit die Möglichkeit, ohne Visum nach Deutschland einzureisen. Die Mutter des Kindes kann dann eine FZF zum Kind (statt zum Ehemann) beantragen, für die spielt die Sicherung des LU keine Rolle, zudem wird für die auch kein A1-Nachweis gefordert

- für Euch relevant aber ist der Fall FZF eines Nichtdeutschen bzw. Nichteuropäers zu einem deutschen Ehepartner (nach Hochzeit in CN). Für diesen Fall wird in der Regel ein Nachweis der Sicherung des LU nicht benötigt. Ausnahme von der Regel gilt dann, wenn es Euch zugemutet werden könnte, Eure Ehe in CN zu leben. Zugemutet werden könnte dies, wenn Du neben der deutschen auch die chinesische Staatsbürgerschaft hast oder wenn Du bereits über einige Jahre Deinen Lebensmittelpunkt in China hattest, bzw. Ihr Eure Ehe bereits über Jahre in China gelebt hättet und wenn keine Gründe für den Wunsch einer Führung der Ehe in Deutschland existieren. Da Du aber hier in D studierst und es Dir nicht zugemutet werden kann, Dein Studium zwecks Führung der Ehe in China abzubrechen, dürfte dieser Punkt selbst bei Vorliegen eines Ausnahmefalls nicht relevant sein.

- hinsichtlich staatlicher Unterstützung im Rahmen von Bafög/H-IV etc. kenne ich mich nicht aus, aber sobald Ihr verheiratet seid und Deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis begründet auf der Führung einer Ehe mit einem Deutschen, hat sie auch eine vollwertige (nicht nachrangige) Arbeitserlaubnis und ist somit in Bezug auf Ansprüche und Pflichten einer Deutschen gleichgestellt.

Bei weiteren Fragen:
- chinaspezifische Fragen sind hier im Forum gut aufgehoben
- für ausländerrechtliche Fragen sitzen die Experten bei http://www.info4alien.de
- für Fragen hinsichtlich a) Bafög oder b) Sozialhilfe würde ich entweder a) bei der Bafög-Beratung des Asta Deiner Uni oder b) bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/nachfragen
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

Also erstmal Danke für deine Hilfe, aber wirklich schlau werde ich daraus nicht.

Wir möchten in China Heiraten, erstmal keine Kinder.
Daher trifft für uns die Relevanz erst ab diesem Punkt ein:
- für Euch relevant aber ist der Fall FZF eines Nichtdeutschen bzw. Nichteuropäers zu einem deutschen Ehepartner (nach Hochzeit in CN). Für diesen Fall wird in der Regel ein Nachweis der Sicherung des LU nicht benötigt.
D.h wir können also eine FZF beeantragen, nachdem wir in China geheiratet haben, und ein Nachweis des Lebensunterhaltes wird dann nicht benötigt ?

Daher verstehe Ich aber dann folgenden Punkt wiederrum nicht:
otternase hat geschrieben: Familiennachzug zu Deutschen
Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden)
Wiederspricht sich das nicht Irgendwie, oder sind Familienzusammenführung und Familiennachzug zwei Paar Schuhe?

Wenn es das selbe ist, muss ich wiederrum doch den Lebensunterhalt sichern, also Nachweisen.
Das geht aber nicht weil ich kein Einkommen habe, daher wieder Zurück zu meiner Anfangsfrage:

Kann der "gesicherte Lebensunterhalt" über eine Bürgschaft meiner Eltern nachgewiesen werden (Gehalt meines Vaters / Haus / Eigentumswohnung) ?

Oder brauch Ich das nicht, da wir ein FZF beeantragen... Ich Blick da nicht wirklich durch.
Wäre Nett wenn du die Informationen weglässt, die auf Uns nicht zutreffen.


..
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

Jurufi hat geschrieben:
otternase hat geschrieben: Familiennachzug zu Deutschen
Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden)
Wiederspricht sich das nicht Irgendwie
nein, Du hast mich nur falsch zitiert: bei mir im Text ging es nämlich mit einem "und" und einer zweiten Bedingung weiter. Der Regelausnahmefall ist erfüllt, wenn Bedingung 1 UND Bedingung 2 erfüllt sind
Jurufi
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

otternase hat geschrieben: nein, Du hast mich nur falsch zitiert: bei mir im Text ging es nämlich mit einem "und" und einer zweiten Bedingung weiter. Der Regelausnahmefall ist erfüllt, wenn Bedingung 1 UND Bedingung 2 erfüllt sind
Du siehst ja das Ich das nicht verstehe.
Wo habe ich dich denn Falsch zitiert...

Also nochmal damit man nachvollziehen kann wie Ich es gerade verstehe.

Für mich zutreffend ist das hier:
- für Euch relevant aber ist der Fall FZF eines Nichtdeutschen bzw. Nichteuropäers zu einem deutschen Ehepartner (nach Hochzeit in CN). Für diesen Fall wird in der Regel ein Nachweis der Sicherung des LU nicht benötigt. Ausnahme von der Regel gilt dann, wenn es Euch zugemutet werden könnte, Eure Ehe in CN zu leben. Zugemutet werden könnte dies, wenn Du neben der deutschen auch die chinesische Staatsbürgerschaft hast oder wenn Du bereits über einige Jahre Deinen Lebensmittelpunkt in China hattest, bzw. Ihr Eure Ehe bereits über Jahre in China gelebt hättet und wenn keine Gründe für den Wunsch einer Führung der Ehe in Deutschland existieren. Da Du aber hier in D studierst und es Dir nicht zugemutet werden kann, Dein Studium zwecks Führung der Ehe in China abzubrechen, dürfte dieser Punkt selbst bei Vorliegen eines Ausnahmefalls nicht relevant sein.
Das Dick gedruckte scheint ja nicht zuzutreffen, da es wohl klar ist das wie keine Ehe in CN führen können.

Ich vertehe dann aber das hier nicht:
Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.
Im 1 Text steht für mich: Ich brauche keinen Nachweis des gesicherten LU.
Im 2 Text steht für mich: Es wird also erst geprüft ob der LU gesichert ist, und dann entschieden ob ein Ausnahmefall zutrifft.

Was mich dann wieder zu meiner Anfangsfrage führt, kann die gesicherte LU nur über einen Einkommensnachweis erfolgen?
Oder auch über eine Bürgschaft meiner Eltern nachgewiesen werden (Gehalt meines Vaters / Haus / Eigentumswohnung) ?
Wenn eine Bürgschaft nicht reicht, hätten wir ja keine Chance auf eine Familienzusammenführung da ja anscheint ( wie im Zweiten Text steht ) die Sicherrung des LU nachgewiesen werden muss.

Oder hat der erste Text nichts mit dem Zweiten zutun, da im 1.Text von Familienzsammenführung und im Zweiten von Familiennachzug gesprochen wird.

Und der Große wiederspruch in sich:
Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist
Im 1 Satz steht in Normalfall braucht man keinen Nachweis über die Sicherrung des LU, im zweiten Satz steht im Ausnahmefall braucht man einen Nachweis, wenn der LU nicht gesichert ist.
Woran machen die denn dann fest ob der nicht gesichert ist, das geht doch nur über einen Nachweis.
Wieso steht dann im ersten Satz man bräuchte keinen?

Sorry, das ist mir momentan zu Hoch.

Vielleicht wären Konkrete Antworten Hilfreicher, als Irgendwelche Gesetzestexte zu zitieren.
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

Jurufi hat geschrieben: Im 1 Text steht für mich: Ich brauche keinen Nachweis des gesicherten LU.
Im 2 Text steht für mich: Es wird also erst geprüft ob der LU gesichert ist, und dann entschieden ob ein Ausnahmefall zutrifft.

Und dann kommm ich wieder zu meiner Anfangsfrage, kann die die gesicherte LU nur über einen Einkommensnachweis erfolgen?
1) soweit mir die Informationen über Eure Umstände bekannt sind, würde ich davon ausgehen, dass bei Euch kein Ausnahmefall vorliegt

2) sofern kein Regelausnahmefall vorliegt, ist der Nachweis des LU nicht erforderlich

3) wenn der LU nicht nachgewiesen wird, muss der Bearbeiter auf Vorliegen einer Regelausnahme prüfen; liegt eine solche nicht vor, liegt auch kein Versagensgrund vor, liegt eine solche vor kann (nicht muss) das FF-Visum versagt werden

Kurzgefasst als Ablauf:
- Deine Frau (dann seid Ihr ja schon verheiratet) beantragt das FZF-Visum
- ein FZF-Visum kann nur mit Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde erteilt werden (die Botschaft kann zwar auf eigene Entscheidung hin ablehnen, aber nicht auf eigene Entscheidung hin erteilen)
- die ABH Deines Wohnortes prüft nun, dazu werden Angaben von Dir benötigt
- man fragt Dich, ob Du ausreichende Mittel zur Sicherung des LU hast
- Du sagst "Nein"
- die ABH prüft, ob ein Regelausnahmefall vorliegt
- der liegt bei Euch (vmtl.) nicht vor
- also ist einer der beiden verUNDeden Bedingungen für Versagen des Antrages nicht erfüllt
- also stimmt die ABH zu und die Botschaft kann das Visum erteilen
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

EDIT:

Ich glaube ich habs jetzt verstanden.
Sobald Ich sage Ich bei der ABH sage, kann den LU nicht sichern, werden diese Dinge geprüft:
Ausnahme von der Regel gilt dann, wenn es Euch zugemutet werden könnte, Eure Ehe in CN zu leben. Zugemutet werden könnte dies, wenn Du neben der deutschen auch die chinesische Staatsbürgerschaft hast oder wenn Du bereits über einige Jahre Deinen Lebensmittelpunkt in China hattest, bzw. Ihr Eure Ehe bereits über Jahre in China gelebt hättet und wenn keine Gründe für den Wunsch einer Führung der Ehe in Deutschland existieren. Da Du aber hier in D studierst und es Dir nicht zugemutet werden kann, Dein Studium zwecks Führung der Ehe in China abzubrechen, dürfte dieser Punkt selbst bei Vorliegen eines Ausnahmefalls nicht relevant sein.
Und wenn diese Ausnahmen nicht zutreffen, was bei uns der Fall ist, wird uns das Visum trotz des nicht gesicherten LU erteilt, richtig?
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

ist es so verständlicher ?

Code: Alles auswählen

bool ABH::ZustimmungErteilen(bool LebensunterhaltGesichert, bool LebenInChinaUnzumutbar) {
   bool Zustimmung;
   if ( (!LebensunterhaltGesichert) && (!LebenInChinaUnzumutbar) ) {
       Zustimmung = Ausknobeln() ? true : false;
   }
   else {
      Zustimmung=true;
   }
   return Zustimmung;
}
:lol:

oder so

Code: Alles auswählen

LebensunterhaltGesichert | LebenInCNUnzumutbar | Zustimmung
          ja                       ja                ja
          ja                      nein               ja
         nein                      ja                ja
         nein                     nein            vielleicht
Du zitierst noch immer falsch:

so ist es richtig
Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn (Bedingung 1) der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) undwenn (Bedingung2) die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte.
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von Jurufi »

Gut dann habe Ich es ja doch verstanden.

Abgesehen davon, deine If-Else Schleife ist von allen deinen Antworten mein Pers. Favorit :mrgreen:

Vielen Dank für deine Hilfe! :D
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

Jurufi hat geschrieben:EDIT:

Ich glaube ich habs jetzt verstanden.
Sobald Ich sage Ich kann den LU nicht sichern, werden diese Dinge geprüft:
Ausnahme von der Regel gilt dann, wenn es Euch zugemutet werden könnte, Eure Ehe in CN zu leben. Zugemutet werden könnte dies, wenn Du neben der deutschen auch die chinesische Staatsbürgerschaft hast oder wenn Du bereits über einige Jahre Deinen Lebensmittelpunkt in China hattest, bzw. Ihr Eure Ehe bereits über Jahre in China gelebt hättet und wenn keine Gründe für den Wunsch einer Führung der Ehe in Deutschland existieren. Da Du aber hier in D studierst und es Dir nicht zugemutet werden kann, Dein Studium zwecks Führung der Ehe in China abzubrechen, dürfte dieser Punkt selbst bei Vorliegen eines Ausnahmefalls nicht relevant sein.
Und wenn diese Ausnahmen nicht zutreffen, was bei uns der Fall ist, wird uns das Visum trotz des nicht gesicherten LU erteilt, richtig?
ja genau so ist es richtig!

Wenn zwei Bedingungen geprüft werden müssen, dann muss man sich immer entscheiden, in welcher Reihenfolge man prüfen will, um den Aufwand zu minimieren:

es gäbe in diesem drei Strategien zur Prozessdurchführung:

a) beide Bedingungen parallel prüfen. Das hiesse aber, dass man bei jedem Antragssteller auf gesicherten Lebensunterhalt prüfen müsste UND auf Zumutbarkeit der Ehe im Heimatland des ausländischen Partners

b) erst auf Zumutbarkeit des Führens der Ehe im Ausland hin prüfen, sofern diese Prüfung ergibt, dass das zumutbar ist im Anschluss auf LU prüfen, sofern hingegen Führen der Ehe im Ausland nicht zumutbar ist Zustimmung ohne Prüfung des LU erteilen

c) erst auf Sicherstellung des LU prüfen, sofern dieser nicht gesichert ist auf Zumutbarkeit der Ehe im Ausland hin prüfen, sofern dieser aber gesichert ist Zustimmung ohne Prüfung auf Zumutbarkeit der Ehe im Ausland erteilen

Jetzt geht es nur um Aufwandsminimierung:
angenommen, bei 100 Anträgen sind in 25 Fällen der LU nicht gesichert und in 25 Fällen ist eine Ehe im Ausland zumutbar, dan würde sich folgender Aufwand ergeben:

in Fall a) 100 Prüfungen LU, 100 Prüfungen EheImAusland
im Fall b) 100 Prüfungen EheImAusland, 25 Prüfungen LU
im Fall c) 100 Prüfungen LU, 25 Prüfungen EheImAusland

Methode a) wäre also auf jeden Fall Arbeitszeitverschwendung
da die Prüfung des LU weniger Aufwand als die Prüfung einer Zumutbarkeit der Ehe im Heimatland des Partners macht, ist c) weniger aufwendig als b)

daher wird eben immer erstmal gefragt, ob der LU gesichert ist. Wenn Du dann einfach einen Gehaltszettel vorlegen kannst, braucht nicht weiter geprüft zu werden (und das ist ja meist der Fall), wenn nicht, muss eben noch auf Zumutbarkeit der Ehe in China geprüft werden.
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von ingo_001 »

otternase hat geschrieben:daher wird eben immer erstmal gefragt, ob der LU gesichert ist. Wenn Du dann einfach einen Gehaltszettel vorlegen kannst, braucht nicht weiter geprüft zu werden (und das ist ja meist der Fall), wenn nicht, muss eben noch auf Zumutbarkeit der Ehe in China geprüft werden.
Uno Momento:
Jurufi hat ja in seinem Eingangsposting geschrieben, dass er Student ist und kein eigenes Einkommen hat.
Ergo: El Problemo.
Andererseits schreibt er auch, dass seine Eltern ggf. für Ihn und seine Frau bürgen würden.
Mein Tipp: Einfach mal diesen Punkt vorab bei der zuständigen ABH (Ausländerbehörde) abklären.

Bevor ichs vergesse: Herzlich willkommen in unserem Forum.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Junges Ehepaar, Familienzusammenführung möglich?

Beitrag von otternase »

ingo_001 hat geschrieben:Uno Momento:
Jurufi hat ja in seinem Eingangsposting geschrieben, dass er Student ist und kein eigenes Einkommen hat.
Ergo: El Problemo.
andererseits kann man aber seinen Angaben entnehmen, dass es nicht zumutbar wäre, die Ehe in China zu führen. Bestes Argument dafür: China kennt keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, auf die ein Ausländer allein durch die Ehe mit einem Chinesen/einer Chinesin einen Anspruch hätte, dh. selbst wenn Jurufi die Ehe in China führen wollte, ist noch lange nicht gesagt, dass dies ihm auch möglich wäre.
Also kein Problem!
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