Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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Dagobert
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Ich dachte der Integrationskurs ist nur zwingen vorgeschrieben, wenn man nach 3 Jahren eine unbefristete AE haben möchte. Muss das schon im 1. Jahr nach Einreise gemacht werden um z.B. weitere 2 Jahre AE zu bekommen?

Was passiert eigentlich wenn man diesen nicht schafft und auf A2 zurückgestuft wird? Muss dann die eigene Frau das Land verlassen oder wie muss ich das verstehen?

Wenn man kein eigenes Einkommen hat, muss man das dann trotzdem selbst bezahlen? Ich dachte diese Kurse seien generell kostenlos. Wohl falsch gedacht. Wenn man gut Deutsch kann ist es dann trotzdem Pflicht diese zu machen? :(

> Bund trägt Kosten der Integrationskurse (§ 43 Abs. 3 AufenthG).
> Eigenbeiträge der Kursteilnehmer sind gestaffelt nach finanzieller Leistungsfähigkeit vorgesehen
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Ron
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Ron »

Dagobert hat geschrieben:Ich dachte der Integrationskurs ist nur zwingen vorgeschrieben, wenn man nach 3 Jahren eine unbefristete AE haben möchte. Muss das schon im 1. Jahr nach Einreise gemacht werden um z.B. weitere 2 Jahre AE zu bekommen?
Nein muss nicht gleich gemacht werden.
Wir haben auch weitere 2 Jahre bekommen ohne B1 (Abschluss Integrationskurs)
Dagobert hat geschrieben: Was passiert eigentlich wenn man diesen nicht schafft und auf A2 zurückgestuft wird? Muss dann die eigene Frau das Land verlassen oder wie muss ich das verstehen?
Dann wird Sie evt. keine Dauer AE erhalten, rauswerfen geht nicht.
Dagobert hat geschrieben: Wenn man kein eigenes Einkommen hat, muss man das dann trotzdem selbst bezahlen? Ich dachte diese Kurse seien generell kostenlos. Wohl falsch gedacht. Wenn man gut Deutsch kann ist es dann trotzdem Pflicht diese zu machen? :(
Nein dann ist der Umsonst.
Es geht nicht darum den Kurs zu machen sondern einen Deutsch Nachweiss zu bringen.
Wenn man Deutsch kann macht man halt einen Test (B1 Niveau) und fertig.
Man muss auch nicht den ganzen Int. Kurs machen, les mal im Forum hier darüber.
Den Orientierungskurs (über Deutschland 45h) muss man halt machen.

Ron
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Dagobert hat geschrieben:Ich dachte der Integrationskurs ist nur zwingen vorgeschrieben, wenn man nach 3 Jahren eine unbefristete AE haben möchte. Muss das schon im 1. Jahr nach Einreise gemacht werden um z.B. weitere 2 Jahre AE zu bekommen?
In jedem Fall muss der Integrationskurs vorher absolviert werden. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis (wie es korrekt heisst) gibts nicht ohne das vorherige Ableisten des Integrationskurses.
Dagobert hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn man diesen nicht schafft und auf A2 zurückgestuft wird? Muss dann die eigene Frau das Land verlassen oder wie muss ich das verstehen?
Ist ne gute Frage.
Ich schätze mal es passiert ... Nichts.
Einfach deshalb, weil es im Aufkleber zur befristeten AE nur heisst: " ... ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet."
Vom Bestehen steht da kein Wort.
Dagobert hat geschrieben:Wenn man kein eigenes Einkommen hat, muss man das dann trotzdem selbst bezahlen? Ich dachte diese Kurse seien generell kostenlos. Wohl falsch gedacht. Wenn man gut Deutsch kann ist es dann trotzdem Pflicht diese zu machen? :(
Wenn man z.B. aus China nach Deutschland einwandert ist der Integrationskurs obligatorisch.
Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, um den zu bezahlen, macht das der Staat (anteilig oder ganz).
Dagobert hat geschrieben:> Bund trägt Kosten der Integrationskurse (§ 43 Abs. 3 AufenthG).
> Eigenbeiträge der Kursteilnehmer sind gestaffelt nach finanzieller Leistungsfähigkeit vorgesehen
Eben.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Danke für die Infos an euch beide. Also wenn meine Frau dann aus China demnächst ankommt, muss sie nicht gleich in den ersten Monaten wieder in die Schule.

@ingo: "obligatorisch....." was meinst du genau damit? Obligatorisch wenn man eine unbefristete AE möchte oder?
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Dagobert hat geschrieben:Danke für die Infos an euch beide. Also wenn meine Frau dann aus China demnächst ankommt, muss sie nicht gleich in den ersten Monaten wieder in die Schule.
Müssen muss sie das nicht.
Aber ich rate Euch, das nicht unnötig in die Länge zu ziehen, denn Deine Frau möchte sicher nicht mehrere Monate durch die Stadt laufen und sich mehr oder weniger nur auf dem A1-Level zu verständigen.
Meine Frau wollte jedenfalls so schnell wie möglich den Integrationskurs anfangen. Auch im Nachhinein eine Endscheidung, die sie immer wieder so treffen würde.
Dagobert hat geschrieben:@ingo: "obligatorisch....." was meinst du genau damit? Obligatorisch wenn man eine unbefristete AE möchte oder?
Genau das.
Wobei es jetzt NICHT MEHR unbefristete AE heisst, sondern unbefristete Niederlassungserlaubnis.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

rüdiger32 hat geschrieben:Irgendwie aber doch komplexer als ich es mir erhofft habe....
Wer eine 4 jährige Beziehung mit einer Chinesin führt (und ich weiss, wovon ich spreche - ich hab meine geheiratet :) ), der sollte auch mit diesem Thread klar kommen :wink:

Frage (konkret) und es wird Dir geantwortet (i.d.R. auch konkret) :)
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Natal »

Zeichen und Wunder :

Hab osterdienstag 6.4. meine unterlagen zum visum zum familiennachzug meiner frau in der ausländerbehörde abgegeben ... heute früh halb vier ruft meine frau mich , daß sie ihr visum erhalten hat . In 11 tagen ! Scheint als ob ALB und Konsulat in Guangzhou auch mal richtig schnell sein können ! :D :D

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Natal hat geschrieben:Zeichen und Wunder :

Hab osterdienstag 6.4. meine unterlagen zum visum zum familiennachzug meiner frau in der ausländerbehörde abgegeben ... heute früh halb vier ruft meine frau mich , daß sie ihr visum erhalten hat . In 11 tagen ! Scheint als ob ALB und Konsulat in Guangzhou auch mal richtig schnell sein können ! :D :D

lg natal
Glückwunsch! :D
Geht also doch!
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Siehste, geht doch :wink:
Na dann kann Deine Frau ja kommen.
Jetzt musst Du schneller "klar Schiff" machen als gedacht, gelle? :mrgreen: :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Natal »

Japp , wird richtig knapp und streß - ich werde nächsten freitag rüberfliegen , hab also nur noch ne knappe woche um "klar schiff " zu machen :)
Ich weis nicht mal richtig wo ich in meiner höhle zuerst anfangen ... :P

Hoffentlich wird der vulkan auf island bis nächste woche abgeschaltet .

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Muss sich die Frau eigentlich in China eigentlich irgendwie abmelden wenn sie nach Deutschland zieht?
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

Tenshu hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Exactamente. Deine Frau hat 90 Tage Zeit, eine befristete AE zu beantragen.
Ist aber Alles easy (verglichen mit den "Davor-Formalitäten").
Ihr geht erst zum Bürgerbüro (oder wer auch immer bei Euch zuständig ist) - wegen der Meldebescheinigung (damit die ABH sieht, dass Deine Frau auch bei Dir gemeldet ist.
Klar, das machen wir gleich am Montag den 3. Mai. Da die ABH im selben Haus ist holen wir gleich den Antrag füer die AE.
ingo_001 hat geschrieben:Dann am Besten gleich zu Deinem Arbeitgeber, der dann Deine LSt.-Karte rausrückt, die Du dann bei Deinem FA (Finanzamt) abgibst, um Deine LSt.-Klasse abändern zu lassen. Gleichzeitig kannst Du schon mal eine LSt.-Karte für Deine Frau beantragen.
Lohnsteuerkarte muss ich nur noch bei meinem Arbeitgeber abholen. Klar beantragen wir gleich eine Lohnsteuerkarte für sie beim Finanzamt. Da sie ja sofort eine Arbeitserlaubnis erhält.
ingo_001 hat geschrieben:Und wenn Du schon dabei bist: Antrag zur Familienmitversicherung Deiner Frau bei Deiner KV stellen (solltest Du privat versichert sein, muss sich Deine Frau selbst versichern).
Sie ist schon ab dem Tag der Einreise bei mir mitversichert. Die Botschaft in Peking verlangt schon bei Beantragung einen Nachweis über den Versicherungsschutz. Ein Schreiben von meiner TK hatte da ausgereicht. Mittlerweile habe ich den Antrag zur Familienversicherung schon zurück an die TK geschickt. Alles kein Problem.
ingo_001 hat geschrieben:"Bewaffnet" mit allen Dingen gehts dann zur ABH Deines Vertrauens.
Zur Dauer der befristeten AE: Die wird von BL zu BL recht unterschiedlich gehandhabt: In NRW wird sie i.d.R. nur für ein Jahr erteilt und mus jährlich erneuert werden. In Berlin gibts gleich eine auf 3 Jahre befristete AE. Dazu gabs die sofortige Arbeitserlaubnis für meine Frau und die Verpflichtung zur Absolvierung des Integarationskurses innerhalb der AE-Dauer.
Ich glaube in unserer Stadt wird es wohl von Jahr zu Jahr verlängert. Was aber auch kein Problem sein sollte. Arbeitserlaubnis bekommt sie gleich lt. meiner ABH. Allerdings frage ich mich wozu der Integrationskurs noch gut sein soll. Meine Frau kann gut Deutsch und hat dies auch durch den A1-Test beim Goethe-Institut nachgewiesen. Ich finde das eher Geldmacherei.
Jedenfalls kostet (lt. ABH) der Basiskurs 300€ und der Aufbaukurs auch 300€. Und für was...?
Selbst wenn sie nur den Aufbaukurs machen muss, finde ich das unnötig. Mich ärgert das ein bischen.
ingo_001 hat geschrieben:Kleiner Tipp von uns:
Falls sich das Mrs. Tenshu zutraut, lass sie die Fragen bei der ABH selbst beantworten. Das kommt immer gut an und zerstreut zudem evtl. Zweifel (von wegen Schein-Ehe).
Klar, das macht sie selbst. Da wird es wohl kaum Probleme geben.
soweit ich weiß bekommt Sie die hälfte des Geldes für die Integrationskurse zurück wenn Sie die Prüfung innerhalb einer bestimmten Zeit ablegt. (Nur auf Antrag)
Somit sind es nur noch 150€ für viele Stunden Sprachkurs... finde ich nicht schlecht. Im Gegenteil
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

...noch 12 Tage bis zur Ankunft meiner Frau. :mrgreen:
...und jede Menge Arbeit / Vorbereitung. :wink:

Ich hoffe das sich der Aschenbecher in Island bald beruhigt und die "Hängengebliebenen" bald ihren Weg nach Hause finden. Wie dem auch sei...

Ich habe Sicherheitshalber nochmal mit dem Finanzamt telefoniert. Es ist wohl wirklich so, das wir für meine Frau auch gleich eine Lohnsteuerkarte beantragen müssen. Auch wenn sie nicht Arbeitet. Sonst kann ich meine Steuerklasse nicht in 3 umändern. Finde ich zwar etwas sinnfrei, aber nun gut...

Das man 3 Jahre Zeit hat um den Integrationskurs für die unbefristete AE zu machen finde ich gut. Wie Ingo schon sagte, werden wir das wohl noch dieses Jahr in Angriff nehmen (so wie ich meine Frau kenne). :lol:

Jedenfalls schon mal ein Dankeschön für die Informationen.

Ich werde in den nächsten Tage mal eine Putz-u. Aufräumorgie starten (natürlich Symbolisch gemeint). :mrgreen: Wo fang ich nur an? :lol: :lol: :lol: 12 Tage, das wird eng :lol: :lol: :lol:
"Wenn Windows die Lösung ist, dann möchte ich bitte das Problem wieder haben."
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Tenshu hat geschrieben:...noch 12 Tage bis zur Ankunft meiner Frau. :mrgreen:
...und jede Menge Arbeit / Vorbereitung. :wink:

Ich hoffe das sich der Aschenbecher in Island bald beruhigt und die "Hängengebliebenen" bald ihren Weg nach Hause finden. Wie dem auch sei...
Deine Worte in Gottes Ohr ...
Tenshu hat geschrieben:Ich habe Sicherheitshalber nochmal mit dem Finanzamt telefoniert. Es ist wohl wirklich so, das wir für meine Frau auch gleich eine Lohnsteuerkarte beantragen müssen. Auch wenn sie nicht Arbeitet. Sonst kann ich meine Steuerklasse nicht in 3 umändern. Finde ich zwar etwas sinnfrei, aber nun gut...
Also wenn sich das nicht geändert hat, reicht die Beantragung LK mit Klasse 5 für Deine Frau in diesem Jahr, zählt bei der Einkommenssteuererklärung für das ganze Jahr, wobei Du natürlich bei direkter Beantragung ab dem Monat weniger Steuern abdrücken musst ...

Passendes Thema zu meiner Signatur :mrgreen:

Wünsche Euch weiterhin viel Glück und vor allem baldiges Zusammensein! :D
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

happyfuture hat geschrieben:Also wenn sich das nicht geändert hat, reicht die Beantragung LK mit Klasse 5 für Deine Frau in diesem Jahr, zählt bei der Einkommenssteuererklärung für das ganze Jahr, wobei Du natürlich bei direkter Beantragung ab dem Monat weniger Steuern abdrücken musst ...
Das ist ja das Gute am dt. Finanzamt:
Du zählst für das ganze Jahr als verheiratet, selbst wenn du (wir wir) z.B. erst im August geheiratet hast.
Mal abgesehen davon, dass mein Arbeitgeber 2 Monate gebraucht hatte, um mein "St.-Kl.-III-Gehalt" auszuzahlen, gabs im darauf folgenden Jahr ne schöne Steuerrückzahlung bein L-St.-Jahresausgleich.
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