Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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Sachse28
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Sachse28 »

Danke ingo_001 für die schnelle Beantwortung. :)

Das "Nein" zu den Fragen unter Punkt 5 verstehe ich jetzt so, dass der Reisepass so wie er ist bei Ehebüro eingereicht werden kann.

Ist schon stressig, diese ganze Rennerei zu den Behörden. Vorallem die nochmalige Übersetzung von Dokumenten in Deutschland, die eigentlich vom deutschen Konsulat in Shanghai schon legalisiert wurden nervt mich.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Deswegen kann ich Folgendes gar nicht oft genug sagen:
Hat man die Hochzeit erstmal geschafft, "schweisst" das schonmal zusammen und etwaige andere Formalitäten, die später in Deutschland folgen, werden mit einem Lächeln erledigt :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Sachse28 hat geschrieben:Also meine Freundin und ich möchten im Sommer in Jinhua (Zhejiang) heiraten. Die erforderlichen Dokumente aus China haben wir. Hukou, Ehefähigkeitszeugnis, notariell beglaubigt und übersetzt, bei Waiban in Hangzhou
Also Ehefähigkeitszeugnis ist eine Deutsche Erfindung, das macht mich jetzt stutzig in dem Zusammenhang Dokumente aus China. Bei mir war das so, dass ICH in D das EFZ gestellt habe, worauf letztlich beim Konsulat meine Ledigkeitsbescheinigung für die Trauung in CN erstellt wurde.
Sachse28 hat geschrieben:überglaubigt und vom Shanghaier Konsulat dann legalisiert. In Deutschland dann bei einem Berliner Dolmetscher nochmals übersetzt, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, beim Standesamt dann Ehefähigkeitszeugnis
Macht mich wiederum stutzig, wieso übersetzte und vom D Konsulat legalisierte Dokumente nochmals von einem vereidigtem Übersetzer in D veranlasst werden. Das musste ich nicht, hatte ich auch so glas klar mit meinem D Standesamt vorher abgeklärt.

Zum Schluss "beim Standesamt dann Ehefähigkeitszeugnis"? :shock:

Ich habe letztes Jahr in China geheiratet, möglich dass sich einiges geändert hat set dem ... :roll:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von RoyalTramp »

Um das Chaos zu perfektionieren, vielleicht auch noch einmal meine Erfahrung, denn am 26.4. geht es nach Changsha und zum Standesamt...wer weiss was da uns noch vielleicht bevorsteht, aber soweit erst einmal, was meine Zukuenftige und ich bisher "durchleben" mussten.

Situation:

Sie -> 23 Jahre alt, geboren in Shaodong (Provinz Hunan), derzeitiger Aufenthalt: Shanghai.
Ich -> 34 Jahre alt, gemeldet in Freiburg, derzeitiger Aufenthalt: Shanghai.

1. Nachfragen beim Standesamt in Changsha (denn da meine Freundin in Hunan gemeldet ist, ist eine Heirat in Shanghai nicht moeglich)

Auf die Nachfrage, was wir fuer eine Eheschliessung in Changsha benoetigen wuerden, sagte man uns, dass ich lediglich einen aktuellen gueltigen Reisepass und meinen Ledigkeitsnachweis, sowie die Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft einreichen muesste. Die Konsularbescheinigung dabei in chinesischer Uebersetzung (unbeglaubigt, aber nur von in China staatlich anerkannten Uebersetzungsbueros angefertigt, wie z.B. das Zentrum fuer Deutschlandstudien an der Tongji-Universitaet in Shanghai). Meine Freundin selbst braeuchte eine Meldebescheinigung und ihren Personalausweis, sowie ihren Ledigkeitsnachweis.

2. Konsularbescheinigung

Auf die Nachfrage, wie man die Konsularbescheinigung bekaeme, sagte man uns in der diplomatischen Vertretung in Shanghai, dass man dafuer ein EFZ benoetigen wuerde und dann wuerde man uns so eine Bescheinigung ausstellen. Auf die Frage, wo das EFZ beantragt wuerde hiess es dann beim Einwohnermeldeamt, wo man derzeit mit einem Wohnsitz gemeldet sei (also Freiburg in meinem Fall).

3. EFZ

Eine Email an die fuer mich zustaendige Ortsverwaltung in Freiburg geschrieben, was ich fuer das EFZ benoetigen wuerde, hiess es dann, man braeuchte von mir (Auszug aus der Originalmail):
Sie müssen eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters vorlegen. Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Sie können die Urkunde dort evtl. online beantragen und zu uns schicken lassen. Weiter brauchen wir eine Kopie Ihres Reisepasses. Andere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Von meiner Freundin braeuchte man (Auszug aus der Originalmail):
Geburtsurkunde im Original, ausgestellt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), versehen mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde im Original, versehen mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
Haushaltsregister (Household Register bzw. Hukau) in vollständiger beglaubigter Kopie, gefertigt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde, versehen mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzuung in die deutsche Sprache.
Kopie des Reisepasses, evtl. Übersetzung

Die Legalisation der Urkunden wird von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgenommen. Dort könnten evtl. auch die Übersetzungen gemacht werden (bitte mal anfragen, auch ob die Unterlagen über das Generalkonsulat an uns geschickt werden können. Anmerkung: Das geht leider nicht). Das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen, nach Überweisung der Gebühr, über das das deutsche Generalkonsulat zugeschickt.
3. Meine Unterlagen

...waren dann nicht das Problem: Eine Email an mein Geburtsstandesamt und nachdem ich meinen Namen und meinen Geburtstag durchgefunkt hatte, hat man dann sogleich eine Abschrift des Eintrages im Geburtenregister an die Behoerde in Freiburg geschickt (ich selbst habe mir darueber hinaus sogar noch eine Internationale Geburtsurkunde direkt nach China schicken lassen...man weiss ja nie...wofuer sie mal gut sein kann...)

4. Die Unterlagen meiner Verlobten

1. Schritt -> Die Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und den Ledigkeitsnachweis hat sie durch ihre Mutter in ihre Heimatstadt beantragen lassen, wobei die Mutter fuer die Geburtsurkunde noch einmal zum Geburtskrankenhaus gehen musste, da es zur Zeit der Geburt meiner Verlobten noch nicht ueblich war, ein Geburtsregister zu fuehren, dass also nur das jeweilige Krankenhaus im Archiv Informationen aufbewahrt (was dabei die Mutter fuer Sachen vielleicht einreichen musste, kann ich nicht sagen). Die Meldebescheinigung und den Ledigkeitsnachweis hat die Mutter ebenfalls allerdings beim Meldeamt in Shaodong beantragt. Dort hat sie auch gleich alle Uebersetzungen anfertigen lassen (man...so ein kleines "Dorf" und selbst da kann man deutsche Uebersetzungen anfertigen lassen!). Wir hatten sie eigentlich auch dort "beglaubigen" lassen...

2. Schritt -> ...als sie uns dann aber die Unterlagen nach Shanghai geschickt hatte und wir damit zur hiesigen deutschen konsularischen Vertretung sind, um sie legalisieren zu lassen, hiess es dort, dass diese beglaubigten Dokumente nicht anerkannt wuerden, weil sie nicht von der Meldebehoerde der Provinzregierung, also von den Behoerden in Changsha, durchgefuehrt worden waeren. Eine Beglaubigung der Heimatbehoerde ihrer Heimatstadt Shaodong reiche nicht aus. Darueber hinaus sei fuer meine Verlobte nicht Shanghai, sondern die deutsche Botschaft in Peking zustaendig, da Hunan im Zustaendigkeitsbereich der diplomatischen Vertretung in Peking laege (warum nicht Chengdu oder Guangzhou, was viel naeher laege? Aber egal...).

3. Schritt -> Wir haben dann die Unterlagen zu einer Bekannten nach Changsha geschickt, die dort dann fuer uns aktiv geworden ist. Problem: Die Behoerden in Changsha erkannten den Ledigkeitsnachweis und die Meldebescheinigung der Behoerden in Shaodong nicht an. Nur von den Behoerden in Changsha ausgestellte Dokumente wuerden von Changsha auch beglaubigt werden. Also musste die Bekannte in unserem Namen (Vollmacht) einen neuen Ledikeitsnachweis und die Meldebescheinigung, nebst einer Uebersetzung beantragen. Einzig die Geburtsurkunde machte keine Probleme.

4. Schritt -> Praktisch: Die Behoerden in Changsha haben dann auch gleich die Unterlagen an die deutsche Botschaft in Peking geschickt, wo dann die Unterlagen meiner Freundin legalisiert worden sind. Auf postalischem Wege haben wir dann ihre Unterlagen direkt aus Peking geschickt bekommen.

5. Das Ehefaehigkeitszeugnis beantragen

1. Schritt -> Formular auf Ausstellung des EFZ im Konsulat in Shanghai geholt und ausgefuellt, und im Beisein des Konsularbeamten von meiner Freundin und mir unterzeichnet, dabei auch gleichzeitig die Kopien unserer Reisepaesse abstempeln lassen...sicher ist sicher...

2. Schritt -> Ab zur Post und alle Unterlagen an die Behoerden in Freiburg geschickt. Es hat dann keine 3 Wochen gedauert und ich bekam dann eine Email vom deutschen Konsulat hier in Shanghai, dass unser EFZ und die eingereichten Unterlagen aus Deutschland eingetrudelt seien und abgeholt werden koennten.

6. Re: die Konsularbescheinigung

1. Schritt -> Nach Erhalt der Email zur konsularischen Vertretung und die Unterlagen entgegengenommen, DABEI auch gleich die Konsularbescheinigung ausstellen lassen und ab nach Hause.

2. Schritt -> Mit der Konsularbescheinigung zum "Zentrum fuer Deutschlandstudien" an der Tongji Universitaet und die Bescheinigung auf Chinesisch uebersetzen lassen.


Und das ist jetzt soweit der Stand bei uns Beiden. Fuer den 26.4. sind jetzt die Flugtickets nach Changsha gebucht und dann geht es dort zum Standesamt vor den Standesbeamten mit allen obengenannten Unterlagen. Ich melde mich wieder, wenn das dann alles geklappt haben sollte und berichte, was da noch passiert sein mag.

In diesem Sinne, allen heiratswilligen viel Erfolg.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

RT hat geschrieben:Und das ist jetzt soweit der Stand bei uns Beiden. Fuer den 26.4. sind jetzt die Flugtickets nach Changsha gebucht und dann geht es dort zum Standesamt vor den Standesbeamten mit allen oben genannten Unterlagen. Ich melde mich wieder, wenn das dann alles geklappt haben sollte und berichte, was da noch passiert sein mag.
Mit ein paar "Umwegen", jedoch im Großen und Ganzem genauso, wie bei uns im letzten Jahr.
Wird dann nochmals interessant für die Dokumente Anerkennung der Heirat in D! :wink:

Wünsche Dir und allen weiteren Heiratskanditaten viel Erfolg und eine glückliche Zukunft!

HappyFuture :mrgreen:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von RoyalTramp »

Oooooh jaaaaa! Mach mir noch mehr Angst! :P

Aber im Ernst...das mit der Anerkennung in Deutschland eilt jetzt erst einmal nicht...da muss es dann auch nicht so schnell gehen. Denn das dumme ist ja, dass der Ledigkeitsnachweis meiner Freundin nur 6 Monate gueltig ist...und beantragt haben wir den jetzt schon vor 3 Monaten...haben also "nur" noch 3 Monate Zeit zum Heiraten, sonst muesste sie noch einmal die ganzen Unterlagen beantragen. Und auch das EFZ ist nur bis September gueltig...bis spaetestens dahin...also Zeitdruck ohne Ende, aber das sollte dann mit der Anerkennung in Deutschland nicht sooo schlimm sein.

Uebrigens: Auf meiner Konsularbescheinigung heisst es:
Eine in China legal geschlossene Ehe wird in Deutschland gemaess Ortsrecht anerkannt. Ein gesondertes Genehmigungsverfahren ist hierfuer nicht erforderlich.
Wenn das mal nicht positiv klingt! :mrgreen:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

@RT, ich denke die Heiratsurkunden haben keine Gültigkeitsdauer, es sei denn, du lässt Dich scheiden :P

Diese "Prozedur" Anerkennung Heirat haben wir bis zum Punkt D-Botschaft in Beijing durchgezogen, damit meine Frau ein Jahres-Schengen-Visum erhalten hat, keine FZF, da wir in CN leben! Wenn Deine Frau nicht nach D reisen wird, ist mit dem "Behördenlauf" nach vollendeter Heirat in CN erst mal Schluss :wink:

Was Du schreibst, klingt zumindest für mich nicht außergewöhnlich, habe den gleichen "Weg" hinter mir, wenn auch etwas schneller, ohne Umwege ... :mrgreen:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von RoyalTramp »

Reisen natürlich schon, aber das sollte dann unter "erleichterten" Visumsbedingungen laufen mit zusätzlichem A1-Test allenfalls. Aber halt nur Reisen und nicht leben, wohnen oder sonst was, von daher kämen wir auch gar nicht auf die Idee, für einen Trip nach Deutschland auf Familiennachzug oder -zusammenführung zu plädieren. Ne, ne...würde wie bisher auch nur unter Tourivisum laufen.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Sachse28 »

happyfuture hat geschrieben:Also Ehefähigkeitszeugnis ist eine Deutsche Erfindung, das macht mich jetzt stutzig in dem Zusammenhang Dokumente aus China. Bei mir war das so, dass ICH in D das EFZ gestellt habe, worauf letztlich beim Konsulat meine Ledigkeitsbescheinigung für die Trauung in CN erstellt wurde."
Oh sorry, ich meinte damit natürlich die chinesische "Bescheinigung für keine Registration der Eheschließung" (ist so übersetzt worden)
happyfuture hat geschrieben:Macht mich wiederum stutzig, wieso übersetzte und vom D Konsulat legalisierte Dokumente nochmals von einem vereidigtem Übersetzer in D veranlasst werden. Das musste ich nicht, hatte ich auch so glas klar mit meinem D Standesamt vorher abgeklärt."
In unserem Fall bestand Amtsschimmel auf eine erneute Übersetzung. Also nochmals 130 Euro berappt. :(
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Sachse28 »

RoyalTramp hat geschrieben:
1. Schritt -> Die Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und den Ledigkeitsnachweis hat sie durch ihre Mutter in ihre Heimatstadt beantragen lassen, wobei die Mutter fuer die Geburtsurkunde noch einmal zum Geburtskrankenhaus gehen musste, da es zur Zeit der Geburt meiner Verlobten noch nicht ueblich war, ein Geburtsregister zu fuehren, dass also nur das jeweilige Krankenhaus im Archiv Informationen aufbewahrt RoyalTramp
In unserem Fall sind wir ohne eine Geburtsurkunde ausgekommen. Diese soll es ja angeblich in China nicht in der Form wie in Deutschland geben und benötigt eine extra Anfertigung über einen Notar. Das Standesamt in meiner deutschen Heimatstadt bestand anfangs auch auf ein solches Dokument. Ich hatte dann auf das Hukou verwiesen. Ging dann alles ohne Probleme.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

happyfuture hat geschrieben:@RT, ich denke die Heiratsurkunden haben keine Gültigkeitsdauer, es sei denn, du lässt Dich scheiden :P
Nee, die gelten, bis die Scheidung rechtskräftig durch ist :mrgreen:
Die Ehe muss in Deutscchland auch nicht anerkannt werden - gültig ist sie hier auch. Man will hier evtl. halt nur noch mal ne amtl. beglaubigte Übersetzng haben.
happyfuture hat geschrieben:Diese "Prozedur" Anerkennung Heirat haben wir bis zum Punkt D-Botschaft in Beijing durchgezogen, damit meine Frau ein Jahres-Schengen-Visum erhalten hat, keine FZF, da wir in CN leben! Wenn Deine Frau nicht nach D reisen wird, ist mit dem "Behördenlauf" nach vollendeter Heirat in CN erst mal Schluss :wink:
Ja, von daher ist alles Weitergehende für Euch (erstmal) uninteressant.
happyfuture hat geschrieben:Was Du schreibst, klingt zumindest für mich nicht außergewöhnlich, habe den gleichen "Weg" hinter mir, wenn auch etwas schneller, ohne Umwege ... :mrgreen:
Endlich mal zwei, bei denen das Procedere im Großen und Ganzen gleich war - und das, obwohl da schon etwas Zeit dazwischen liegt :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

ingo_001 hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:@RT, ich denke die Heiratsurkunden haben keine Gültigkeitsdauer, es sei denn, du lässt Dich scheiden :P
Nee, die gelten, bis die Scheidung rechtskräftig durch ist :mrgreen:
Die Ehe muss in Deutschland auch nicht anerkannt werden - gültig ist sie hier auch. Man will hier evtl. halt nur noch mal eine notariell beglaubigte Übersetzung haben.
Gültig ist die Ehe in jedem Fall, somit überall gültig. Nur wenn Du was in D willst, gibt es Vorschriften einzuhalten, welche der Deutschen Bürokratie entsprechen müssen. Ist umgekehrt genauso, sprich wenn die Hochzeit in D stattgefunden hat brauchst Du für China einen notariell beglaubigten Nachweis der Eheschließung! :wink:

Bezüglich Scheidung: das geht in China ratz fatz - aber auch hier will die Deutsche Bürokratie notariell beglaubigte "Beweise" :wink:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Melde gehorsamst Vollzug... :lol:

Es ist geschafft. Das Licht am Ende des Tunnels ist sehr nah...
Das Familiennachzugvisum ist durch und sie kann ab 28. April in D einreisen.
Wir haben das Flugticket für 1. Mai gebucht. Danach geht das Prozedere
mit Anmeldung, Jahresvisum usw. in D los. Was aber im Vergleich zu den bisherigen
Dokumenten Kleinkram ist.

An dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön an das Chinaseite Forum.
Danke für die Hilfe, die ich von euch bekommen habe. Ohne die, wäre die ganze Aktion sicherlich nicht so reibungslos gelaufen.

Sobald meine Frau hier ist, schreibe ich Teil 3 des Heirats FAQ. Habe doch tatsächlich schon einige Sachen / Namen von den Institutionen vergessen....unglaublich. :mrgreen:

Gruß
Tenshu
"Wenn Windows die Lösung ist, dann möchte ich bitte das Problem wieder haben."
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Attila »

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Na Allerherzlichsten Glückwunsch!

Schön, das Ihr es geschafft habt!
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Tenshu hat geschrieben:Melde gehorsamst Vollzug... :lol:
Was Anderes wär auch nicht akzeptiert worden :lol:
Tenshu hat geschrieben:Es ist geschafft. Das Licht am Ende des Tunnels ist sehr nah...
Das Familiennachzugvisum ist durch und sie kann ab 28. April in D einreisen.
Wir haben das Flugticket für 1. Mai gebucht.
Dann schau Dir noch mal das Ankunfts-Datum von Deiner Frau an ...
Deine Tage als "Single-Wohnender" sind gezählt :mrgreen:
Jetzt heisst es: Aufräumen und Platz schaffen :mrgreen:
Tenshu hat geschrieben:Danach geht das Prozedere mit Anmeldung, Jahresvisum usw. in D los. Was aber im Vergleich zu den bisherigen Dokumenten Kleinkram ist.
I´m surprised.
Ich dachte, Deine Frau kommt nicht nur auf Besuch nach Deutschland.
Oder meinst Du mit "Jahresvisum" eine befristete AE?
Tenshu hat geschrieben:An dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön an das Chinaseite Forum.
Danke für die Hilfe, die ich von euch bekommen habe. Ohne die, wäre die ganze Aktion sicherlich nicht so reibungslos gelaufen.
Bitte, immer wieder gerne.
Obwohl ... einmal heiraten reicht - Umtausch ausgeschlossen :lol:
Tenshu hat geschrieben:Sobald meine Frau hier ist, schreibe ich Teil 3 des Heirats FAQ. Habe doch tatsächlich schon einige Sachen / Namen von den Institutionen vergessen....unglaublich. :mrgreen:
Teil 3 ... = reloaded? :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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