Um das Chaos zu perfektionieren, vielleicht auch noch einmal meine Erfahrung, denn am 26.4. geht es nach Changsha und zum Standesamt...wer weiss was da uns noch vielleicht bevorsteht, aber soweit erst einmal, was meine Zukuenftige und ich bisher "durchleben" mussten.
Situation:
Sie -> 23 Jahre alt, geboren in Shaodong (Provinz Hunan), derzeitiger Aufenthalt: Shanghai.
Ich -> 34 Jahre alt, gemeldet in Freiburg, derzeitiger Aufenthalt: Shanghai.
1. Nachfragen beim Standesamt in Changsha (denn da meine Freundin in Hunan gemeldet ist, ist eine Heirat in Shanghai nicht moeglich)
Auf die Nachfrage, was wir fuer eine Eheschliessung in Changsha benoetigen wuerden, sagte man uns, dass ich lediglich einen aktuellen gueltigen Reisepass und meinen Ledigkeitsnachweis, sowie die Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft einreichen muesste. Die Konsularbescheinigung dabei in chinesischer Uebersetzung (unbeglaubigt, aber nur von in China staatlich anerkannten Uebersetzungsbueros angefertigt, wie z.B. das Zentrum fuer Deutschlandstudien an der Tongji-Universitaet in Shanghai). Meine Freundin selbst braeuchte eine Meldebescheinigung und ihren Personalausweis, sowie ihren Ledigkeitsnachweis.
2. Konsularbescheinigung
Auf die Nachfrage, wie man die Konsularbescheinigung bekaeme, sagte man uns in der diplomatischen Vertretung in Shanghai, dass man dafuer ein EFZ benoetigen wuerde und dann wuerde man uns so eine Bescheinigung ausstellen. Auf die Frage, wo das EFZ beantragt wuerde hiess es dann beim Einwohnermeldeamt, wo man derzeit mit einem Wohnsitz gemeldet sei (also Freiburg in meinem Fall).
3. EFZ
Eine Email an die fuer mich zustaendige Ortsverwaltung in Freiburg geschrieben, was ich fuer das EFZ benoetigen wuerde, hiess es dann, man braeuchte von mir (Auszug aus der Originalmail):
Sie müssen eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters vorlegen. Die Abschrift erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Sie können die Urkunde dort evtl. online beantragen und zu uns schicken lassen. Weiter brauchen wir eine Kopie Ihres Reisepasses. Andere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Von meiner Freundin braeuchte man (Auszug aus der Originalmail):
Geburtsurkunde im Original, ausgestellt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), versehen mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde im Original, versehen mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
Haushaltsregister (Household Register bzw. Hukau) in vollständiger beglaubigter Kopie, gefertigt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde, versehen mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzuung in die deutsche Sprache.
Kopie des Reisepasses, evtl. Übersetzung
Die Legalisation der Urkunden wird von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgenommen. Dort könnten evtl. auch die Übersetzungen gemacht werden (bitte mal anfragen, auch ob die Unterlagen über das Generalkonsulat an uns geschickt werden können. Anmerkung: Das geht leider nicht). Das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen, nach Überweisung der Gebühr, über das das deutsche Generalkonsulat zugeschickt.
3. Meine Unterlagen
...waren dann nicht das Problem: Eine Email an mein Geburtsstandesamt und nachdem ich meinen Namen und meinen Geburtstag durchgefunkt hatte, hat man dann sogleich eine Abschrift des Eintrages im Geburtenregister an die Behoerde in Freiburg geschickt (ich selbst habe mir darueber hinaus sogar noch eine Internationale Geburtsurkunde direkt nach China schicken lassen...man weiss ja nie...wofuer sie mal gut sein kann...)
4. Die Unterlagen meiner Verlobten
1. Schritt -> Die Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und den Ledigkeitsnachweis hat sie durch ihre Mutter in ihre Heimatstadt beantragen lassen, wobei die Mutter fuer die Geburtsurkunde noch einmal zum Geburtskrankenhaus gehen musste, da es zur Zeit der Geburt meiner Verlobten noch nicht ueblich war, ein Geburtsregister zu fuehren, dass also nur das jeweilige Krankenhaus im Archiv Informationen aufbewahrt (was dabei die Mutter fuer Sachen vielleicht einreichen musste, kann ich nicht sagen). Die Meldebescheinigung und den Ledigkeitsnachweis hat die Mutter ebenfalls allerdings beim Meldeamt in Shaodong beantragt. Dort hat sie auch gleich alle Uebersetzungen anfertigen lassen (man...so ein kleines "Dorf" und selbst da kann man deutsche Uebersetzungen anfertigen lassen!). Wir hatten sie eigentlich auch dort "beglaubigen" lassen...
2. Schritt -> ...als sie uns dann aber die Unterlagen nach Shanghai geschickt hatte und wir damit zur hiesigen deutschen konsularischen Vertretung sind, um sie legalisieren zu lassen, hiess es dort, dass diese beglaubigten Dokumente nicht anerkannt wuerden, weil sie nicht von der Meldebehoerde der Provinzregierung, also von den Behoerden in Changsha, durchgefuehrt worden waeren. Eine Beglaubigung der Heimatbehoerde ihrer Heimatstadt Shaodong reiche nicht aus. Darueber hinaus sei fuer meine Verlobte nicht Shanghai, sondern die deutsche Botschaft in Peking zustaendig, da Hunan im Zustaendigkeitsbereich der diplomatischen Vertretung in Peking laege (warum nicht Chengdu oder Guangzhou, was viel naeher laege? Aber egal...).
3. Schritt -> Wir haben dann die Unterlagen zu einer Bekannten nach Changsha geschickt, die dort dann fuer uns aktiv geworden ist. Problem: Die Behoerden in Changsha erkannten den Ledigkeitsnachweis und die Meldebescheinigung der Behoerden in Shaodong nicht an. Nur von den Behoerden in Changsha ausgestellte Dokumente wuerden von Changsha auch beglaubigt werden. Also musste die Bekannte in unserem Namen (Vollmacht) einen neuen Ledikeitsnachweis und die Meldebescheinigung, nebst einer Uebersetzung beantragen. Einzig die Geburtsurkunde machte keine Probleme.
4. Schritt -> Praktisch: Die Behoerden in Changsha haben dann auch gleich die Unterlagen an die deutsche Botschaft in Peking geschickt, wo dann die Unterlagen meiner Freundin legalisiert worden sind. Auf postalischem Wege haben wir dann ihre Unterlagen direkt aus Peking geschickt bekommen.
5. Das Ehefaehigkeitszeugnis beantragen
1. Schritt -> Formular auf Ausstellung des EFZ im Konsulat in Shanghai geholt und ausgefuellt, und im Beisein des Konsularbeamten von meiner Freundin und mir unterzeichnet, dabei auch gleichzeitig die Kopien unserer Reisepaesse abstempeln lassen...sicher ist sicher...
2. Schritt -> Ab zur Post und alle Unterlagen an die Behoerden in Freiburg geschickt. Es hat dann keine 3 Wochen gedauert und ich bekam dann eine Email vom deutschen Konsulat hier in Shanghai, dass unser EFZ und die eingereichten Unterlagen aus Deutschland eingetrudelt seien und abgeholt werden koennten.
6. Re: die Konsularbescheinigung
1. Schritt -> Nach Erhalt der Email zur konsularischen Vertretung und die Unterlagen entgegengenommen, DABEI auch gleich die Konsularbescheinigung ausstellen lassen und ab nach Hause.
2. Schritt -> Mit der Konsularbescheinigung zum "Zentrum fuer Deutschlandstudien" an der Tongji Universitaet und die Bescheinigung auf Chinesisch uebersetzen lassen.
Und das ist jetzt soweit der Stand bei uns Beiden. Fuer den 26.4. sind jetzt die Flugtickets nach Changsha gebucht und dann geht es dort zum Standesamt vor den Standesbeamten mit allen obengenannten Unterlagen. Ich melde mich wieder, wenn das dann alles geklappt haben sollte und berichte, was da noch passiert sein mag.
In diesem Sinne, allen heiratswilligen viel Erfolg.
RoyalTramp
Thank you for your contribution to China's flourishing and prosperity! 感谢你为祖国繁荣昌盛作出的贡献!