Der Notar sagt natürlich er weiß wie das geht... nur das deutsche Standesamt wußte bei Vorlage der eingescannten Unterlagen nicht so richtig was das ist, es entsprach nicht den Wünschen, weil es wohl nicht ausrechend gesiegelt war (eben nur die chinesischen Dokumente), dafür eigentlich zu einem kleinen Buch gebunden was der Standesbeamte in deutschland aber wieder sehr skeptisch betrachtet hatte, weil er sowas zuvor noch nie gesehen hat.
An wem es jetzt letztendlich liegt, kann ich nicht sagen.
@belarin
Das bei Ihr zuständige Standesamt ist auch Stunden vom Wohnort entfernt, da kann man leider auch nicht immer persönlich vorbeischauen, am Telefon haben die die Infos schon gegben, aber inzwischen zweifel ich einfach an einigen Aussagen... (die ich ja nicht schriftlich habe)

Notar = nächste Stadt (vielleicht 30-60 min entfernt)
Standesamt für Hochzeiten mit Ausländern( > 3 Stunden Autofahrt)
Auswertiges Amt (Peking = halber Tag/ Bus + Zug)
In Deutschland war ich natürlich beim Standesamt (und ich benötige die Unterlagen die ich oben angegeben habe), aber ich habe auch schon kompetentere Leute getroffen. Von Beglaubigung etc. war keine Rede nur davon welche Unterlagen Sie braucht. Auch der dezente Hinweis, das Sie den Antrag unterschreiben muß, kam nicht (da frag ich noch mal nach).
Unter anderem benötigt sie eben die (nicht existierende) Geburtsurkunde....
Standesbeamter: "doch die muß es geben, ich habe sowas hier schon gesehen",
tja was soll man da sagen.
Kann auch daran liegen das meine Freundin nach 80 als zweites Kind geboren wurde.... und die Eltern Sie erst später "angemeldet" haben. Aber das hilft mir leider nur bedingt weiter, bleibt eben die von ingo vorgeschlagene Variante der frei aufgesetzten Geburtsurkunde.