Bürgschaft für Visum in Deutschland

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Skorpid
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Bürgschaft für Visum in Deutschland

Beitrag von Skorpid »

Hallo Leute,

gestern war ich bei der Ausländerbehörde und habe eine Bürgschaft zwecks Verlängerung des Visums meiner Freundin hinterlegt. Dabei habe ich ein Vordruckformular ausgefüllt, um dann 25 Euro später 2 Papiere zu unterschreiben die die Dame vom Amt nach Angaben aus der Vorlage ausgefüllt hat. Jetzt bemerke ich leider heute erst, daß bei der Gültigkeit der Bürgschaft zwar bei "Von:" das aktuelle Datum drin steht, bei "Bis:" allerdings garnichts....

Hab ich jetzt die Bürgschaft bis zum Ende meiner Tage an der Backe? Ich mein für 1 Jahr ist ja okay, daß ist ja überschaubar, aber weiß ich, ob meine Freundin in 10 Jahren nicht nen neuen Mann oder ähnliches hat? Muss ich jetzt bis zum Ende ihrer (oder meiner) Tage für ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts in Deutschland und für mögliche Ausreisekosten bei Abschiebung zahlen? Oder verliert die Bürgschaft automatisch ihre Gültigkeit? Oder kann ich die später zurückziehen? Erlischt die Bürgschaft, wenn wir heiraten? Auf dem Amt sitzt leider keiner mehr... bin grad mächtig verunsichert...
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ingo_001
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Re: Bürgschaft für Visum in Deutschland

Beitrag von ingo_001 »

Skorpid hat geschrieben:Hab ich jetzt die Bürgschaft bis zum Ende meiner Tage an der Backe?
Ja, Du bürgst bis zum Ende Deiner (unverheirateten) Tage.
Solltet Ihr zwischenzeitlich heiraten, bürgst Du so oder so :mrgreen:
Wenn sie keine untreue Tomate ist, brauchst Du Dir also keine weiteren Gedanken machen ... falls sie doch selbige wäre, musst Du trotzdem bürgen - auch wenn sie inzwischen anderweitig "unterkommen" sollte.
Die Bürgschaft gilt für alle evtl. anfallende Kosten, die sie verursacht - bis zu deren schriftlichen Widerruf ... oder Heirat mit Deiner Freundin.
Skorpid hat geschrieben:Ich mein für 1 Jahr ist ja okay, daß ist ja überschaubar, aber weiß ich, ob meine Freundin in 10 Jahren nicht nen neuen Mann oder ähnliches hat? Muss ich jetzt bis zum Ende ihrer (oder meiner) Tage für ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts in Deutschland und für mögliche Ausreisekosten bei Abschiebung zahlen? Oder verliert die Bürgschaft automatisch ihre Gültigkeit? Oder kann ich die später zurückziehen? Erlischt die Bürgschaft, wenn wir heiraten? Auf dem Amt sitzt leider keiner mehr... bin grad mächtig verunsichert...
S.o.
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Re: Bürgschaft für Visum in Deutschland

Beitrag von otternase »

mich erstaunt, dass es da ein Feld "bis" gibt: die Verpflichtungserklärung gilt meiner Auffassung nach solange bis entweder a) ein neuer Aufenthaltstitel mit neuer Verpflichtungserklärung oder unter Verzicht auf eine solche ausgestellt wird oder b) Deine Freundin ausreist und der Aufenthaltstitel verfällt. Also eben genau so lange, wie die Erteilung dieses konkreten Aufenthaltstitels nachwirkt.
Beispiele:
Deine Freundin hat sich nach einem Jahr einen "Neuen" geangelt, der gibt für eine Verlängerung des AT eine Verpflichtungserklärung ab: Du bist aus dem Schneider, da ihr weiterer Aufenthalt ja nicht aus dem AT erwächst, für den Du die VE geschrieben hast

Deine Freundin hat einen Job gefunden (wenn sie das aufgrund des AT denn darf?) und weist bei Beantragung einer Verlängerung des AT nach, selbst ihren LU bestreiten zu können, daher verzichtet die ABH auf eine VE: Du bist aus dem Schneider, da ihr weiterer Aufenthalt ja nicht aus dem AT erwächst, für den Du die VE geschrieben hast

Deine Freundin reist nach China aus vor Ablauf des AT, der AT läuft ab: Du bist aus dem Schneider, auch wenn sie danach noch versucht einzureisen, da ihr erneuter Aufenthalt ja nicht aus dem AT erwächst, für den Du die VE geschrieben hast

Deine Freundin taucht zur Laufzeit dieses AT illegal in D unter: Deine VE gilt auf ewig fort, bis sie gefunden und abgeschoben werden konnte, da ihr -dann illegaler- Aufenthalt aud dem AT erwächst, für den Du eine VE abgegeben hast

aus letzterem Fall heraus leite ich ab, dass es ein "bis" auf einer VE eigentlich gar nicht geben kann???

PS: ein Widerruf ist einseitig nicht möglich, nur wenn die ABH einem solchen zustimmt, kann eine VE gelöscht werden (zB. wenn sich ein neuer Geber findet)
PPS: durch eine Heirat wäre die VE zwar hinfällig, aber nur, weil eine Heirat an sich eine "VE auf Lebenszeit" darstellt
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Re: Bürgschaft für Visum in Deutschland

Beitrag von ingo_001 »

otternase hat geschrieben:mich erstaunt, dass es da ein Feld "bis" gibt: die Verpflichtungserklärung gilt meiner Auffassung nach solange bis entweder a) ein neuer Aufenthaltstitel mit neuer Verpflichtungserklärung oder unter Verzicht auf eine solche ausgestellt wird oder b) Deine Freundin ausreist und der Aufenthaltstitel verfällt. Also eben genau so lange, wie die Erteilung dieses konkreten Aufenthaltstitels nachwirkt.
Bei der VE gibts das nicht (oder es ist neu dazu gekommen).
Aber er bezog sich ja auf eine Bürgschaft.
otternase hat geschrieben: aus letzterem Fall heraus leite ich ab, dass es ein "bis" auf einer VE eigentlich gar nicht geben kann???
Eben (s.o.)
otternase hat geschrieben:PS: ein Widerruf ist einseitig nicht möglich, nur wenn die ABH einem solchen zustimmt, kann eine VE gelöscht werden (zB. wenn sich ein neuer Geber findet)
So ist es. Im worst Case gilt also das - nicht einklagbare - Prinziep Hoffnung.
otternase hat geschrieben:PPS: durch eine Heirat wäre die VE zwar hinfällig, aber nur, weil eine Heirat an sich eine "VE auf Lebenszeit" darstellt
Wohl wahr :mrgreen:
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Re: Bürgschaft für Visum in Deutschland

Beitrag von otternase »

ingo_001 hat geschrieben: Bei der VE gibts das nicht (oder es ist neu dazu gekommen).
Aber er bezog sich ja auf eine Bürgschaft.
ups, da hätte ich wohl genauer lesen müssen. In der konkreten Sache, also in Bezug auf die Frage, jedoch dürfte da kein Unterschied existieren, oder? Das Ziel ist ja das gleiche, die Erklärung wird nur in unterschiedlichem Kontext abgegeben?
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Re: Bürgschaft für Visum in Deutschland

Beitrag von ingo_001 »

Sehe ich auch so: Die Bürgschaft gilt für alle Zeit (exclisive der genannten Beispiele).
Das "Kind" hat nur einen anderen Namen.
De facto läufts aus Gleiche hinaus.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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