unterstuetzung vom staat?
unterstuetzung vom staat?
hallo zusammen!
ich bin neu hier und haette mal ein paar fragen zu den anfangszeiten des zusammenlebens mit meiner chinesischen freundin.
meine freundin lebt also zu zeit noch in china, ist geschieden und hat einen sohn (3,5 jahre). vor 2 wochen habe ich beim standesamt unsere unterlagen zum antrag auf eheschliessung abgegeben und diese sind jetzt beim olg zur pruefung.
hierzu gleich mal die erste frage:
wenn die standesbeamtin die unterlagen fuer vollstaendig betrachtet und der antrag gestellt ist, besteht dann noch die gefahr einer ablehnung oder koennen wir jetzt schon in ruhe fuer eine hochzeit im fruehling planen?
ok. und jetzt also die frage zum betreff:
hat meine zukuenftige frau gleich nach ihrer ankunft hier anspruch auf unterstuetzung und kindergeld? oder erst nach der heirat? oder garnicht?
wir planen naemlich gerade hinsichtlich einer gemeinsamen wohnung und versuchen ein wenig zu kalkulieren. der plan ist das sie sich die ersten 2-4 monate erstmal zeit nimmt um sich hier etwas einzuleben und wir zum ende dieser zeit hin uns um einen job kuemmern wuerden.
wuerde mich freuen wenn ihr mir aus euren erfahrungsschatz heraus vielleicht 1-2 tipps geben koenntet.
danke schonmal
ciao frank
ich bin neu hier und haette mal ein paar fragen zu den anfangszeiten des zusammenlebens mit meiner chinesischen freundin.
meine freundin lebt also zu zeit noch in china, ist geschieden und hat einen sohn (3,5 jahre). vor 2 wochen habe ich beim standesamt unsere unterlagen zum antrag auf eheschliessung abgegeben und diese sind jetzt beim olg zur pruefung.
hierzu gleich mal die erste frage:
wenn die standesbeamtin die unterlagen fuer vollstaendig betrachtet und der antrag gestellt ist, besteht dann noch die gefahr einer ablehnung oder koennen wir jetzt schon in ruhe fuer eine hochzeit im fruehling planen?
ok. und jetzt also die frage zum betreff:
hat meine zukuenftige frau gleich nach ihrer ankunft hier anspruch auf unterstuetzung und kindergeld? oder erst nach der heirat? oder garnicht?
wir planen naemlich gerade hinsichtlich einer gemeinsamen wohnung und versuchen ein wenig zu kalkulieren. der plan ist das sie sich die ersten 2-4 monate erstmal zeit nimmt um sich hier etwas einzuleben und wir zum ende dieser zeit hin uns um einen job kuemmern wuerden.
wuerde mich freuen wenn ihr mir aus euren erfahrungsschatz heraus vielleicht 1-2 tipps geben koenntet.
danke schonmal
ciao frank
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Re: unterstuetzung vom staat?
Hallo Frank !
Erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum !
Bezüglich "Kindergeld" frage doch einfach den zuständigen Mitarbeiter Deines Vertrauens Deiner Heimatgemeinde, denn da bekommst Du die gewünschte Information aus allererster und sicherster Hand...
Leider sind meine Informationen über Arbeitserlaubnis usw etwas veraltet, da ich bereits heute das verflixte siebte Jahr meiner zweiten Ehe begonnen habe. und sehr vieles nicht mehr aktuell ist.
Erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum !
Bezüglich "Kindergeld" frage doch einfach den zuständigen Mitarbeiter Deines Vertrauens Deiner Heimatgemeinde, denn da bekommst Du die gewünschte Information aus allererster und sicherster Hand...
Leider sind meine Informationen über Arbeitserlaubnis usw etwas veraltet, da ich bereits heute das verflixte siebte Jahr meiner zweiten Ehe begonnen habe. und sehr vieles nicht mehr aktuell ist.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Re: unterstuetzung vom staat?
vielen dank für die info soweit. habe jetzt kontakt mit der ausländerbeauftragten meiner heimatstadt aufgenommen und warte noch auf rueckruf. ich hoffe dort tiefergehende infos zu erhalten. danke auf alle faelle erstmal. eine weitere frage werde ich noch in einen anderen bereich stellen.
Re: unterstuetzung vom staat?
>>>wenn die standesbeamtin die unterlagen fuer vollstaendig betrachtet und der antrag gestellt ist, besteht dann noch die gefahr einer ablehnung oder koennen wir jetzt schon in ruhe fuer eine hochzeit im fruehling planen<<<
Die Standesbeamtin betrachtet das leider nur aus ihrer Sicht und kommuniziert nicht mit der ABH, geschweige denn mit der Auslandsvertretung. Eine Ablehnung des Heiratsvisums bezüglich nachgenannter Fragen ist mehr als wahrscheinlich.
>>>hat meine zukuenftige frau gleich nach ihrer ankunft hier anspruch auf unterstuetzung und kindergeld? oder erst nach der heirat? oder garnicht?<<<
1. Die Ankunft wird aus gegebenen Gründen erst gar nicht erfolgen.
2. Sie hätte keinen Anspruch, weder vor der Eheschließung noch nachher, die Versorgung fällt dir anheim, bis sie irgend wann mal gearbeitet hätte aber das schließt 1. aus.
>>>wir planen naemlich gerade hinsichtlich einer gemeinsamen wohnung und versuchen ein wenig zu kalkulieren. der plan ist das sie sich die ersten 2-4 monate erstmal zeit nimmt um sich hier etwas einzuleben und wir zum ende dieser zeit hin uns um einen job kuemmern wuerden.<<<
Wohnraum in entsprechender Größe mußt du schon vorher gegenüber der ABH zur Erlangung des Heiratsvisums vorweisen, genauso entsprechendes Einkommen, irgendwann mal ein Job, das genügt nicht, Hungerleider will auch der neue Innenminister hier nicht dulden.
Die Standesbeamtin betrachtet das leider nur aus ihrer Sicht und kommuniziert nicht mit der ABH, geschweige denn mit der Auslandsvertretung. Eine Ablehnung des Heiratsvisums bezüglich nachgenannter Fragen ist mehr als wahrscheinlich.
>>>hat meine zukuenftige frau gleich nach ihrer ankunft hier anspruch auf unterstuetzung und kindergeld? oder erst nach der heirat? oder garnicht?<<<
1. Die Ankunft wird aus gegebenen Gründen erst gar nicht erfolgen.
2. Sie hätte keinen Anspruch, weder vor der Eheschließung noch nachher, die Versorgung fällt dir anheim, bis sie irgend wann mal gearbeitet hätte aber das schließt 1. aus.
>>>wir planen naemlich gerade hinsichtlich einer gemeinsamen wohnung und versuchen ein wenig zu kalkulieren. der plan ist das sie sich die ersten 2-4 monate erstmal zeit nimmt um sich hier etwas einzuleben und wir zum ende dieser zeit hin uns um einen job kuemmern wuerden.<<<
Wohnraum in entsprechender Größe mußt du schon vorher gegenüber der ABH zur Erlangung des Heiratsvisums vorweisen, genauso entsprechendes Einkommen, irgendwann mal ein Job, das genügt nicht, Hungerleider will auch der neue Innenminister hier nicht dulden.
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