1. Die "Ledigkeitsbescheinigung" gegen Vorlage des EFZ bekommst Du bei jeder D-Botschaft (hier gibt es keine regionale Zuständigkeiten).belrain hat geschrieben:Kommt auf das Konsulat an.
Wenn das Konsulat in Shanghai zustaendig ist benoetigst du keine Beglaubigung und Ueberbeglaubigung des EFZ. Hat man mir dort so erklaert und habe ich auch nicht gebraucht.
Beim Konsulat in Shanghai reicht es, wenn einer der Partner das EFZ mitbringt, inklusive Kopie. Ausserdem den Reisepass samt Kopie und eine Passkopie vom Partner. Die Passnummer wird in die Bescheinigung eingetragen.
2. Dies wird bei jeder D-Botschaft - wie bereits für Shanghai beschrieben - gleich gehandhabt.
Stelle dies gerne nochmals klar, nachdem in anderen Threads zum Teil nicht nachvollziehbare "Behördenläufe" beschrieben werden. Meine Empfehlung daher immer wieder, mit den Botschaften direkten Kontakt aufzunehmen. Das spart Kosten und Zeit.